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Demokratie und Macht

 

Wenn man das Mehrheitsprinzip so interpretiert, dass jeder durch sein Abstimmungsverhalten seine eigenen Interessen ausdrückt und nicht bereits ein Urteil über das Gesamtinteresse abgibt, so stellt eine Abstimmung nach dem Mehrheitsprinzip ein vielfältig einsetzbares Verfahren zur Annäherung an das Gemeinwohl bzw. das gesellschaftliche Gesamtinteresse dar, weil durch das Prinzip: "Jedem eine Stimme" eine gleichgewichtige Berücksichtigung der Individuen und ihrer Interessen erreicht wird. Allerdings darf das Abstimmungsverhalten nicht durch Zwang, Drohung oder Manipulation bestimmt werden. Wahlen, die nicht frei sind, sind bloßes Propagandatheater.

Gewöhnlich wird unter einer "freien Wahl" verstanden, dass der Wähler wegen seiner Stimmabgabe nicht sanktioniert bzw. bedroht werden darf. Dies lässt sich durch eine geheime Stimmabgabe in einer geschlossenen Wahlkabine und durch die Verwendung anonymer Stimmzettel erreichen.

Von diesem Problem zu unterscheiden ist jedoch das andere Problem, dass gesellschaftlich mächtige Minderheiten die Wahlentscheidung dadurch beeinflussen können, dass sie bestimmte politische Alternativen durch ihr eigenes Handeln unmöglich machen bzw. deren Verwirklichung von vornherein als unmöglich erscheinen lassen.

Ein Beispiel soll deutlich machen, was damit gemeint ist.

In Gesellschaften mit einer kapitalistischen Marktwirtschaft ist es trotz freier Wahlen und trotz der zahlenmäßigen Überlegenheit der Beschäftigen praktisch unmöglich, die Besteuerung der Gewinne aus privater Wirtschaftstätigkeit über bestimmte Grenzen anzuheben, ohne als Konsequenz Kapitalflucht und Investitionszurückhaltung samt aller negativen Folgen für Einkommen und Beschäftigung für die Mehrheit der Bevölkerung herbeizuführen. Mächtige Minderheiten können also eigentlich vorhandene politische Alternativen wie starke Erhöhungen der Einkommenssteuer für Großverdiener, die ihren Interessen entgegenstehen, mit derart negativen Konsequenzen versehen, dass diese Alternativen nicht mehr im Interesse der Mehrheit liegen.

In diesem Fall bedarf es keiner offenen Sanktionierung der individuellen Wahlentscheidungen, da die Wähler in ihrem eigenen Interesse von solchen Alternativen Abstand nehmen werden.

Auch noch so freie, gleiche und geheime Abstimmungen nach dem Mehrheitsprinzip sind also nicht immun gegen die Wirkungen ungleicher sozialer Macht.

Es wäre in dem oben genannten Beispiel jedoch nicht angebracht, die angekündigten Gegenreaktionen der Kapitalseite (Kapitalflucht, Investitionszurückhaltung) als "Erpressung" zu bezeichnen, denn diese Gegenreaktionen sind nicht rechtswidrig. Hier muss man eine deutliche Unterscheidung machen zu Situationen, wo z. B. eine Partei XYZ nur deswegen nicht gewählt wird, weil mächtige gesellschaftliche Gruppen damit drohen, im Falle eines Sieges der XYZ-Partei die demokratische Entscheidung der Wähler zu kassieren und  einen Militärputsch zu veranstalten.

Die Machtstellung der Kapitalseite wird mit spezifisch ökonomischen Gründen gerechtfertigt, etwa mit der Leistungsfähigkeit einer kapitalistischen Marktwirtschaft hinsichtlich Umfang und Bedarfsgerechtigkeit der Güterversorgung. Deshalb ist das Aufzeigen des Einwirkens kapitalistischer Machtpositionen auf die politische Entscheidung nur eine unvollständige und nicht schlüssige Kritik, wenn nicht zugleich die ökonomische Rechtfertigung dieser Strukturen widerlegt wird.

Bei der Frage des Machtverhältnisses zwischen Kapital und Arbeit muss man die spezifische Verknüpfung zwischen den Interessen der Kapitaleigner und der Beschäftigten eines Unternehmens sehen. Unter den Voraussetzungen einer kapitalistischen Wirtschaftsordnung und ihres Fortbestandes gibt es ein Interesse der Arbeiter, dass auch die Profitinteressen ihrer jeweiligen Kapitalisten befriedigt werden, denn das kapitalistische System ist so konstruiert, dass es langfristig gesehen den Beschäftigten eines Unternehmens nur gut gehen kann, wenn es auch dem Unternehmen bzw. dessen Eigentümern gut geht. (Die Umkehrung gilt jedoch nicht, denn es kann einem Unternehmen bzw. dessen Eigentümern sehr gut gehen, während dies für die Beschäftigten überhaupt nicht zutrifft.)

Grob gesprochen liegt es deshalb im eigenen Interesse der Beschäftigten eines Unternehmens, ihre Forderungen an die Unternehmensleitung nicht so hoch zu treiben, dass damit die langfristige Konkurrenzfähigkeit des eigenen Unternehmens gefährdet wird. weil dann die zukünftigen Löhne und Leistungen gefährdet sind - bis hin zum Verlust des Arbeitsplatzes bei Konkurs oder Verlagerung der Produktion an einen Standort mit niedrigeren Personalkosten. 

Nur aufgrund dieser (asymmetrischen) Interessenverknüpfung ist es überhaupt erklärbar, dass es trotz der kurzfristigen Interessengegensätze (Lohnerhöhung = Senkung des Profits) zu Vereinbarungen zwischen Kapitalseite und Arbeitsseite über Löhne, Arbeitszeit etc. kommt und der kollektive Bargaining-Prozess der Tarifverhandlungen insofern "funktioniert".

Diese strukturelle Überlegenheit der Kapitalseite, die darauf beruht, dass der Arbeiter nur verdienen kann, wenn zuvor der Kapitalist verdient hat, kann sich erst dann auflösen, wenn die Beschäftigten die kapitalistische Marktwirtschaft  nicht mehr als das bestmögliche Wirtschaftssystem ansehen werden und die realistische Perspektive einer anderen, besseren Wirtschaftsordnung existiert.

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Letzte Bearbeitung 11.05.2008 / Eberhard Wesche

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