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Demokratie bei J.St. Mill
Inhalt:
Darstellung der Position Mills
Kritik an Mills Demokratievorstellung
 
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Darstellung der Position Mills
Der britische Ökonom und Philosoph John Stuart Mill (1806-73) hat die utilitaristisch 
fundierte Demokratietheorie in dem 1861 erschienenen Werk "Considerations on 
Representative Government"   weiterentwickelt. John Stuart Mill ist Sohn des 
Ökonomen James Mill und Schüler von dessen Freund Jeremy Bentham, beides 
führende Vertreter des Utilitarismus. 
Nach Auffassung der Utilitaristen ist eine politische Ordnung danach zu 
beurteilen, inwiefern sie das Interesse der Gesellschaft fördert, worunter 
nichts anderes zu verstehen ist als die Gesamtheit der Interessen derjenigen 
Individuen, die diese Gesellschaft bilden. Mill sucht dementsprechend nach der 
Regierungsform, die am besten geeignet ist, "die Interessen einer gegebenen 
Gesellschaft zu fördern."   (S. 157. Alle Seitenangaben beziehen sich auf: John 
Stuart Mill: On Liberty. Representative Government. The Subjection of Women. 
Three Essays. London. Oxford University Press 1969. Eigene Übersetzung.) 
Nach Mills Auffassung ist "die der Idee nach beste Regierungsform diejenige, in 
der die Souveränität, also die höchste und letztlich kontrollierende Gewalt, bei 
der Gesamtheit der Gesellschaft ruht. Wobei jeder Bürger nicht nur eine Stimme 
bei der Ausübung der höchsten Souveränität besitzt, sondern zumindest 
gelegentlich auch aktiv an der Regierung teilnimmt durch die persönliche 
Ausübung einer öffentlichen Funktion, sei sie lokal oder allgemein."   (S. 186)
Das erste Argument für eine derartige Regierung durch die Gesamtheit aller 
Bürger besteht nach Mill darin, "dass die Rechte und Interessen (jeder oder) 
irgendeiner Person nur dann gegen Nichtbeachtung geschützt sind, wenn die 
interessierte Person selber fähig und gewohnt ist, für diese Rechte 
einzutreten."   (S. 187) 
Der Grund dafür liegt in dem, was Mill die "allgemeine Vorherrschaft des 
Eigeninteresses"   bei den Menschen nennt. "Besitzt … nur ein Teil der 
Gesellschaft politische Macht, so sind die Interessen des anderen Teils 
gefährdet."   Er fährt fort: "Wir benötigen dazu nicht die Annahme, dass jene 
Klasse, bei der die Macht ausschließlich ruht, die anderen Klassen wissentlich 
und absichtlich sich selber opfern wird: es genügt, dass die Interessen der 
Ausgeschlossenen in Abwesenheit ihrer natürlichen Verteidiger ständig in der 
Gefahr sind, übersehen zu werden; und wenn sie gesehen werden, werden sie mit 
anderen Augen betrachtet, als es die direkt Betroffenen tun würden."   (S. 187 f.)
Dies gilt nach Mill für das Großbritannien seiner Zeit, wo "die arbeitenden 
Klassen als von jeder direkten Mitwirkung ausgeschlossen angesehen werden 
können."   (S. 188) Außerdem fördert eine Beteiligung des ganzen Volkes an der 
Regierung die intellektuellen, praktischen und moralischen Fähigkeiten der 
Bürger. Dementsprechend befürwortet Mill im Prinzip das allgemeine Wahlrecht, 
übrigens auch für Frauen: "Keine Abstimmungsregelung kann deshalb auf die Dauer 
befriedigen, in der das Wahlrechts nicht allen erwachsenen Personen offen steht, 
die es zu erlangen wünschen."   (S. 277)
Nach dieser prinzipiellen Befürwortung des allgemeinen Wahlrechts kommen jedoch 
erhebliche Einschränkungen. So betrachtet Mill es "als völlig unzulässig, dass 
irgendeine Person an der Abstimmung teilnimmt, ohne in der Lage zu sein, zu 
lesen, zu schreiben und … die einfachen Rechenoperationen durchzuführen."   (S. 277 
f.) "Niemand als jene, bei denen eine a-priori-Theorie den gesunden 
Menschenverstand zum Schweigen gebracht hat, wird fordern, dass Macht über 
andere, über die ganze Gemeinschaft, Leuten verliehen werden sollte, die nicht 
einmal die gewöhnlichsten und wesentlichsten Voraussetzungen erworben haben, um 
für sich selbst Sorge zu tragen, um verständig ihre eigenen Interessen zu 
verfolgen und jene ihrer nächsten Angehörigen."   (S. 278)
Mill fordert deshalb für jeden, der sich in das Wählerverzeichnis eintragen 
lässt, den Nachweis, dass er lesen, schreiben und rechnen kann. Dies kann 
dadurch überprüft werden, dass der Betreffende die Aufgabe erhält, einen Satz 
abzuschreiben und drei Zahlen zu addieren. Zwar sieht Mill, dass es nicht Schuld 
der Armen ist, dass sie diese Fähigkeiten nicht erworben haben, sondern dass die 
Gesellschaft hier ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Aber in diesem 
Konfliktfall müsse die Gesellschaft zuerst den allgemeinen Unterricht einführen, 
bevor das allgemeine Wahlrecht eingeführt wird. 
Allerdings glaubt Mill, dass durch den geforderten Fähigkeitsnachweis nach 
wenigen Jahren nur noch diejenigen vom Wahlrecht ausgeschlossen sein werden, 
denen sowieso wenig daran gelegen ist. Mill argumentiert hier also für eine 
Beschränkung des Wahlrechts auf diejenigen, die gewisse Voraussetzungen für eine 
informierte politische Meinung mitbringen.
Weiterhin hält Mill es für erforderlich, "dass die Körperschaft, die über die 
Steuern abstimmt, ausschließlich von jenen gewählt wird, die selber etwas zu den 
auferlegten Steuern beitragen. Diejenigen, die keine Steuern zahlen, haben jedes 
Motiv, verschwenderisch zu sein und kein Motiv zu sparen."   (S. 279)
Um zur Sparsamkeit bei den öffentlichen Ausgaben anzuhalten, schlägt Mill 
deshalb eine kleine jährliche Zahlung jedes Wählers vor, die entsprechend der 
Entwicklung der öffentlichen Ausgaben steigt und fällt, "so dass jeder fühlen 
kann, dass das Geld, über das abgestimmt wird, teilweise sein eigenes ist und 
jeder daran interessiert ist, dessen Betrag niedrig zu halten."   (S. 280)
Für grundsätzlich erforderlich hält es Mill außerdem, dass die Empfänger von 
Armenfürsorge vom Wahlrecht ausgeschlossen bleiben: "Wer nicht durch seine 
Arbeit für seinen eigenen Unterhalt beitragen kann, hat keinen Anspruch auf das 
Privileg, sich mit dem Geld anderer zu bedienen. Indem jemand in seinem bloßen 
Lebensunterhalt von den übrigen Gliedern der Gemeinschaft abhängig wird, gibt er 
seinen Anspruch auf gleiche Rechte mit Ihnen auch in anderer Hinsicht auf."  (S. 280)
An beiden Argumentationen wird deutlich, dass auch für Mill die Bürgerrechte da 
aufhören, wo sie das Eigentum der Vermögenden gefährden könnten. Wieso jemand, 
der etwa aufgrund unverschuldeter Arbeitslosigkeit oder Krankheit zum Empfänger 
von Armenunterstützung wird, deshalb seine politischen Mitwirkungsrechte 
aufgibt, begründet Mill nicht näher und zumindest auf utilitaristischer 
Grundlage dürfte eine Begründung auch schwer sein.
Mill will also des Lesens, Schreibens und Rechnens unkundige Individuen, die 
keine Steuern zahlen, sowie Empfänger von Armenunterstützung vom allgemeinen 
Wahlrecht ausschließen. Hinzukommen noch Bankrotteure und Steuerschuldner. Er 
meint allerdings, "dass wir auf lange Sicht ... erwarten können, dass alle außer 
der (hoffentlich) fortschreitend geringer werdenden Gruppe der Empfänger von 
Armenunterstützung im Besitz des Stimmrechts sein würden."   (S. 281) Auf lange Sicht 
zumindest hält Mill also ein nahezu allgemeines Wahlrecht für wünschenswert.
Jedoch entsteht mit dem allgemeinen Wahlrecht ein neues Problem: "Unter diesen 
Umständen," so stellt Mill fest, "würde der größte Teil der Wähler aus 
Handarbeitern bestehen; und die zweifache Gefahr, nämlich die eines zu niedrigen 
Niveaus der politischen Intelligenz und die einer Klassengesetzgebung würde in 
einem gefährlichen Ausmaß bestehen."   (S. 281)
Als die zwei Hauptgefahren jeder Regierungsform hatte Mill schon zuvor 
bezeichnet: "1. ungenügende geistige Qualifikation in der herrschenden 
Körperschaft und 2. der Einfluss von Interessen auf die Regierung, die nicht 
mit der allgemeinen Wohlfahrt der Gemeinschaft identisch sind."   (S. 230 f.)
Diesem Übel will Mill nun dadurch abhelfen, dass er zwar ein allgemeines aber 
ungleiches, abgestuftes Wahlrechts einführt, je nach dem Grad an Wissen, 
Intelligenz und Tugend. Seine Argumentation ist dabei die folgende. Er fragt: "Wenn zwei Personen, die ein gemeinsames Interesse an irgendeiner Angelegenheit 
haben, sich in ihrer Meinung dazu unterscheiden, verlangt dann die 
Gerechtigkeit, dass beide Meinungen für völlig gleichwertig gehalten werden 
sollen? Wenn ... die eine die andere an Wissen und Intelligenz überlegen ist ... 
oder wenn die eine die andere an moralischer Gesinnung übertrifft, so ist die 
Meinung ... der intellektuell oder moralisch höher stehenden Personen mehr Wert 
... Der weisere oder bessere Mann hat einen Anspruch auf größeres Gewicht: die 
Schwierigkeit besteht darin, zu bestimmen, wer von beiden dies ist."   (S. 282)
Für unzulässig und höchstens als vorübergehenden Notbehelf denkbar hält Mill ein 
Verfahren, das die Überlegenheit des Einflusses an den Besitz knüpft. (S. 283) "Die 
einzige Sache, die es rechtfertigen kann, der Meinung einer Person ein höheres 
Gewicht beizumessen ist die geistige Überlegenheit. Was fehlt ist ein ungefähres 
Maß, um diese festzustellen. Wenn es ein System allgemeiner Bildung gäbe oder 
ein zuverlässiges allgemeines Prüfungssystem, so könnte die Bildung direkt 
geprüft werden. Solange dieses fehlt, ist die Art des Berufes einer Person ein 
gewisser Test. " (S. 284)
Mill befürwortet also ein nach dem Bildungsgrad abgestimmtes Mehrfachstimmrecht 
als, wie er schreibt, "Gegengewicht zu der zahlenmäßigen Überlegenheit der am 
wenigsten gebildeten Klasse."   (S. 287)
Soweit die Auffassung Mills zur Frage eines allgemeinen und gleichen Wahlrechts. 
Die Schrift " Considerations on Representative Government"   erschien in den 
sechziger Jahren des 19. Jahrhunderts, und ist bereits in hohem Maße geprägt 
von der Auseinandersetzung mit einer zahlenmäßig stark gewachsenen und politisch 
selbstbewusster werdenden Industriearbeiterschaft. Im Laufe des Jahrhunderts 
hatten die Arbeiter immer lauter ihren Anspruch auf politische Mitwirkung 
angemeldet.
So stand im "Programm der Nationalen Union der arbeitenden Klassen"   von 1831 die 
Forderung, "der Nation eine wirksame Reform des Unterhauses zu erringen, deren 
Basis jährliche Wahlen, Ausdehnung des Wahlrechts auf jeden männlichen 
Erwachsenen, geheime Stimmabgabe und vor allem kein Eigentum für 
Parlamentsmitglieder ist" und in der Volkscharter von 1837, die von der sehr 
breiten Chartistenbewegung getragen wurde, stand an erster Stelle die Forderung: "Eine Stimme für jeden Mann, der mindestens 21 Jahre alt und geistig gesund ist 
und nicht eine Strafe für ein Verbrechen verbüßt."   (Frühsozialisten Bd.1 S.124. 
Reinbek. Rowohlt Verlag)
Kritik an Mills Demokratievorstellung
Vor diesen Hintergrund muss man die Argumentation von Mill sehen, dem klar war, 
dass die Arbeiter auf lange Sicht nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen werden 
konnten, und der nach Wegen suchte, um die von ihm befürchtete "Tyrannei der 
Mehrheit"   abzuwenden. Es liegt also auf der Hand, dass die von Mill geforderten 
Beschränkungen und Unterschiede im Wahlrecht dem Interesse der besitzenden 
Schichten an der Aufrechterhaltung ihrer politischen Vormachtstellung dienten. 
Allerdings ist ein darauf gegründeter Ideologieverdacht ("Ideologie"   verstanden 
als interessengebundenes und infolgedessen falsches Denken) noch keine 
Widerlegung der inhaltlichen Argumentation. Dazu muss auf die von ihm gegebenen 
Begründungen seiner Position eingegangen werden.
Der eine Grund, den Mill für die von ihm geforderten Beschränkungen und 
Unterschiede des Stimmrechts angibt, ist die mangelnde intellektuelle und 
moralische Qualifikation von Individuen bzw. Bevölkerungsschichten zur 
Mitwirkung an der Regierung. Dieses Argument lässt sich nicht ohne weiteres 
abtun, denn niemand würde wohl behaupten, dass es auf die Urteilsfähigkeit der 
Abstimmenden überhaupt nicht ankäme, denn dann müsste z. B. auch kleinen Kindern 
das Stimmrecht erteilt werden.
Gegen Mills Vorschlag eines nach dem Bildungsgrad abgestuften Wahlrechts lassen 
sich verschiedene Einwände erheben: 
1. Nach Mills eigenen Ausführungen werden Interessen, hinter denen kein 
Stimmrecht steht, von den Volksvertretungen vernachlässigt. Dann gilt aber auch, 
dass Interessen hinter denen eine geringere Stimmkraft steht, entsprechend 
geringer berücksichtigt werden. Das ist aber mit der utilitaristischen  
Position Mills unvereinbar, die eine unparteiische Gleichberücksichtigung der 
Interessen aller Individuen verlangt.
2. Mill befürchtet, dass durch ein allgemeines gleiches Wahlrecht die gebildete 
Minderheit von einer ungebildeten Mehrheit beherrscht wird. Sollte diese Gefahr 
tatsächlich bestehen, so müsste dies für die Gebildeten ein Grund sein, um der 
gesamten Bevölkerung die notwendige Information und Bildung zur Aufklärung über 
ihre eigenen Interessen zu geben. Wo kein allgemeines gleiches Wahlrechte 
herrscht, fehlt jedoch dies Motiv zur Schaffung einer allgemeinen Bildung.
3. Es ist nicht ausgemacht, dass Menschen mit höheren Bildungsabschlüssen gegen 
politische Dummheiten und Verbrechen eher gefeit sind als andere. Die große 
Anteil der Nazis unter den deutschen Akademikern der 30er Jahre ist ein Beispiel 
dafür. Hitlers Propagandaminister Josef Göbbels hat in Heidelberg und Marburg Germanistik und Geschichte 
studiert und war Dr. phil..
4. Selbst wenn es richtig ist, dass die Vielfalt und Komplexität der der 
politischen Probleme es unmöglich machen, dass sich jeder über alles ein 
fundiertes eigenes Urteil bildet, so muss dies solange nicht schädlich 
sein, wie er sich in seiner Stimmabgabe durch Leute beraten bzw. vertreten 
lässt, die sich zu der jeweiligen Materie ein fundiertes Urteil gebildet haben. 
Außerdem besteht für die Bürger die Möglichkeit zur Korrektur der eigenen 
Meinung bei der nächsten Wahl, wenn sich unerwartete Konsequenzen der eigenen 
Wahlentscheidung 
herausstellen.
5. Wie alle älteren Demokratietheoretiker geht Mill davon aus, dass die Wähler 
bei der Abstimmung ein Urteil über das Gesamtinteresse der Gesellschaft, das "Gemeinwohl"   abgeben sollen. Dies stellt höhere Anforderungen an den Wähler, als 
wenn man die Abstimmung als einen Ausdruck der individuellen Interessen des 
Abstimmenden auffasst.
Es ist also gewöhnlich einfacher zu sagen, welche Politik für einen selber am 
vorteilhaftesten ist, als zu sagen, welche Politik für das Kollektiv am 
vorteilhaftesten ist. Anthony Downs  entwickelt in seiner "Ökonomischen Theorie   
der Demokratie" ein Modell, das von der Annahme ausgeht, dass die Wähler sich in 
ihren Wahlentscheidungen nur vom eigenen Vorteil leiten lassen.
Mills zweites Argument gegen ein gleiches Wahlrechte besteht darin, dass dadurch 
die Regierung "unter den Einfluss von Interessen gerät, die nicht mit der 
allgemeinen Wohlfahrt der Gemeinschaft identisch sind"   (S. 231), nämlich den 
Klasseninteressen der Arbeiter, die im damaligen Großbritannien die Mehrheit der Bevölkerung darstellten.
An welche Gefahren denkt Mill konkret? Er schreibt: "In allen Ländern gibt es 
eine Mehrheit von Armen und eine Minderheit, die im Unterschied dazu reich 
genannt werden kann. Zwischen diesen zwei Klassen besteht in vielen Fragen ein 
völliger Gegensatz der offenbaren Interessen. Wir wollen annehmen, dass die 
Mehrheit genügend verständig ist, um einzusehen, dass es nicht zu ihrem Vorteil 
dient, die Sicherheit des Eigentums zu schwächen und dass diese durch jeden Akt 
willkürlicher Plünderung geschwächt würde. Aber besteht nicht eine erhebliche 
Gefahr, dass sie den Besitzern von Vermögen und den größeren Einkommen einen 
unfairen Anteil oder sogar die Gesamtheit der Steuerlast auferlegen?"  (S. 239)
Diese Argumente Mills können zumindest in der vorliegenden Form wenig 
überzeugen, denn wenn nach utilitaristischer Auffassung die unparteiische 
Berücksichtigung der Interessen aller Individuen gefordert ist, so kann das eben 
auch bedeuten, dass die Interessen einer Minderheit gegenüber den Interessen der 
Mehrheit zurücktreten müssen. Es ist also ohne weiteres möglich, dass das 
Interesse eines Teils der Bevölkerung mit dem Gesamtinteresse zusammenfällt und 
dass eine Umverteilung des Eigentums zu Gunsten der wirtschaftlich Schwachen 
über die Besteuerung zwar gegen das Interesse der Vermögenden ist, aber 
trotzdem unter dem Gesichtspunkt des Gesamtinteresses gerechtfertigt ist.
Allerdings hat Mill Recht, wenn er betont, dass das Mehrheitsinteresse sich 
nicht notwendig mit dem ethisch vertretbaren Gesamtinteresse decken muss und 
dass es bei Anwendung  des reinen Mehrheitsprinzips zu einer ungerechtfertigten 
Unterdrückung von Minderheiten kommen kann. Dies gilt vor allem für 
Gesellschaften mit ethnischen, sprachlichen oder religiösen Minderheiten.
Literatur:
John Stuart Mill: On Liberty. Representative Government. The Subjection of Women. Three Essays. London. Oxford University Press 1969
Siehe auch 
die folgenden thematisch verwandten Texte in der Ethik-Werkstatt:
    
Utilitarismus und Demokratie ** (23 K)
    Liberalismus und 
allgemeines gleiches Wahlrecht * (17 K) 
 
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