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Aus meinen Notizb�chern: Heft XVIII
 
Heft XVIII 
 
04.01.1983
 
Vorbemerkung:
Den folgenden Text aus meinen Notizb�chern habe ich eigentlich nicht für die Veröffentlichung sondern für mich selber geschrieben, um meine 
eigenen Gedanken festzuhalten und zu klären. Sie haben deshalb einen vorläufigen 
Charakter, insbesondere was die benutzte Terminologie betrifft. Trotz z. T. 
grundlegender überarbeitung sind diese Notizen auch in der Formulierung holpriger als 
andere Texte der Ethik-Werkstatt. Es sind m. E. darin jedoch Gedanken enthalten, die 
für die Entwicklung einer normativen Theorie der kollektiven Entscheidung und 
für die Ethik allgemein von Interesse sein können. Wo ich heute anderer Ansicht 
bin als damals, habe ich dies manchmal in eckigen Klammern hinzugef�gt und 
begr�ndet.
********************************************************************************************************************
*XVIII-1*
Man braucht an eine 
Schar von Kinder nur rote und blaue Trikots zu verteilen, und 
man hat zwei konkurrierende oder sich bek�mpfenden Gruppen (ist das nur in 
westlichen Gesellschaften so?) 
*XVIII-2*
Lassen sich alle durch �u�ere Variable definierten Ziele auf subjektive, innere 
Ziele zur�ckf�hren? Etwa: 
ich will eine gr��ere Wohnung, weil ich mehr Platz 
haben will für meine Sachen; 
ich will mehr Platz haben für meine Sachen, weil 
ich dann zus�tzliche B�cher unmittelbar benutzbar habe; 
ich will zus�tzliche 
B�cher unmittelbar benutzbar haben, um mich h�ufiger an ihnen erfreuen zu 
können; 
ich will mich an Schönen Dingen erfreuen ... . u.s.w.
*XVIII-3*
Die Menschheit ist strukturiert in Form sich-zusammengeh�rig-f�hlender Gruppen, 
Familien, lokalen Gruppen, organisierten Kollektiven, ethnischen bzw. 
sprachlichen Gruppen, Nationen, Religionsgemeinschaften, Kultur- und 
Traditionsgemeinschaften, rassisch bzw. vom Erscheinungsbild ähnliche Gruppen 
etc. 
All das sind Barrieren einer allgemeinen universalen Solidarit�t in der Entscheidung über 
Normen.
*XVIII-4*
Adam Smith hat in der Konstruktion des "unparteiischen Beobachters" 
ein sehr wirkungsvolles Instrument normativer Beurteilung geschaffen, das den Anspruch auf 
allgemeine Zustimmung erheben kann. Es wäre interessant, diese Konstruktion 
methodologisch noch einmal genauer zu analysieren. Es ist ja kein empirisches 
Faktum dergestalt, dass unbeteiligte (und wohlwollende) Personen tats�chlich so 
urteilen, sondern dahinter verbirgt sich eine normative Konstruktion. Allerdings 
soll diese Konstruktion unsere tats�chlichen moralischen Urteile bzw. 
Empfindungen, die Smith wohl für in Ordnung h�lt, erklären.
*XVIII-5*
Kann man durch Beobachtung herausbekommen, welche Normen für ein bestimmtes 
Verhalten bestimmter Individuen gelten? Vossenkuhl meint: "Wenn mir zum 
Beispiel die Regeln des Fu�ballspiels nicht bekannt sind, kann ich durch blo�es 
Zuschauen nicht entscheiden, was eine Regel ist." (In Zeitschrift für 
philosophische Forschung 36. (1982) S. 513) 
Nein, ich 
kann Regeln entdecken dadurch, dass gegen sie versto�en wird und dann ein 
Korrekturmechanismus einsetzt (Sanktion, Missbilligung, Belehrung et cetera.) 
Der Schiedsrichter pfeift.
Wenn der Schiedsrichter jedoch ungenau oder unaufmerksam in der Reaktion auf 
Regelverst��e ist, so kann ich h�chstens statistisch für das Bestehen einer 
bestimmten Regel argumentieren. Schwieriger wird es auch bei Regelm��igkeiten, 
die nicht auf der Befolgung einer Regel beruhen. So gibt es keine Regel, dass 
man gewinnen soll beim Fu�ballspiel und dass man folglich mehr Tore als der 
Gegner schie�en soll. 
 
(Einschub HOPPE S.16-20)
*XVIII-6*
Kann es für den aufgekl�rten 
Willen einen empirischen Indikator geben, der Messungen seiner "Gewichtigkeit" 
erlaubt? Gemeint ist ja nicht die "St�rke" des Willens im Sinne eines 
"willensstarken" Charakters sondern Dringlichkeit des Bed�rfnisses. Die alten 
Utilitaristen meinten, im 'Leiden' oder im 'Gl�ck' - also in der Gef�hls- oder 
Empfindungsdimension - einen Indikator bzw. eine me�bare Gr��e für den normativ 
relevanten 'Nutzen' gefunden zu haben.
*XVIII-7*
"Wille" 
(Bed�rfnis,Interesse etc.) im normativen Sinne ist der Antrieb, dem man - 
ceteris paribus - folgen soll. 
Wille ist das vorgestellte Ziel, das man 
ceteris paribus verwirklichen soll.
*XVIII-8*
Die Operation des 
solidarischen Nutzenvergleiches des 'Sich-hineinversetzens in die Lage des 
anderen' muss in Analogie entwickelt werden zur Nutzensch�tzung des Individuums 
in Bezug auf sein Eigeninteresse. Auch dort ist das Individuum gezwungen, sich 
vorstellungsm��ig in bestimmte Situationen zu versetzen und diese vergleichend 
zu bewerten.
*XVIII-9*
Es gibt im Prinzip zwei verschiedene 
M�glichkeiten der Bestimmung des Gesamtnutzens:
Die eine M�glichkeit besteht 
darin, dass man den Individuen selber die Formulierung ihrer Interessen 
überlässt. Anschlie�end werden die individuellen Bewertungen der Alternativen 
vergleichbar gemacht durch 'Normalisierung', etwa durch Zuteilung von 
gleichen Punktmengen für die Bewertung. 
Das Problem ist hier vor allem die 
erforderliche Wahrhaftigkeit der Individuen, denn die eigeninteressierten 
Individuen können die Ber�cksichtigung ihrer Eigeninteressen dadurch verst�rken, 
dass sie diese in ihrer Dringlichkeit übertreiben. Im allt�glichen Leben aber 
auch im politischen Interessenstreit ist diese übertreibung eine bekannte 
Angelegenheit. Um unangenehme Dinge loszuwerden, übertreibt man eben gerne die 
Belastung, die sie für einen selbst und für Andere bedeuten. Aber es gibt auch Verfahren zur 
Kontrolle und Einschr�nkung des Problems.
*XVIII-10*
Eine andere 
M�glichkeit zur Bestimmung des Gesamtnutzens ist die Bestimmung der 
individuellen Interessen "von au�en" durch "objektive Beobachter" "Im Prinzip 
muss dies jeder sein können - das 
macht eben die 0bjektivit�t der Beobachtung aus. ("Beobachter" ist hier 
vielleicht ein irref�hrendes Wort. Aber was kann man stattdessen nehmen? 
Betrachter? Einsch�tzer ? Bewerter? ) Die objektiven Beobachter m�ssen im 
Prinzip zu denselben Resultaten kommen. Die Frage ist, welche methodischen 
Anweisungen für die Bewertung n�tig sind, um die erforderliche "Objektivit�t" 
und damit die übereinstimmung der Resultate zu gew�hrleisten.
*XVIII-11*
Nachgewiesen werden muss bei der Diskussion über 
den interpersonalen Nutzenvergleich nicht die Durchf�hrbarkeit der Messung im 
einzelnen Fall, sondern der prinzipielle Sinn derartiger interpersonaler 
Vergleiche. Bei gesellschaftlichen Normfragen spielen die individuellen 
Besonderheiten des Eigeninteresses sowieso eine geringe Rolle, da es um 
Kollektive mit zahlreichen Mitgliedern geht, h�ufig sogar um die Interessen 
zuk�nftiger Generationen, die sich nur sehr grob aufgrund unserer Kenntnisse 
über menschliche Interessen und Bed�rfnisse absch�tzen lassen.
*XVIII-12*
Was kann man alles heranziehen, um die Interessen von Menschen zu bestimmen und 
interpersonal zu gewichten? Ihre verbalen �u�erungen über das, was sie wollen, 
w�nschen, ablehnen et cetera und mit welcher Intensit�t (hier tritt das Problem 
der Selbstt�uschung über die eigenen W�nsche auf und das Problem der 
Wahrhaftigkeit der �u�erungen), das Verhalten in extremen Entscheidungssituationen, ...
*XVIII-13*
für den Utilitaristen ist es nicht notwendig, die Konsequenzen von 
Handlungen bis in die fernste Zukunft zu ber�cksichtigen. Es kommt nur darauf 
an, die Konsequenzen der Handlungsalternativen soweit zu verfolgen, wie sie 
einen Unterschied im Verlauf der Wirklichkeit ausmachen w�rden, und zwar nur 
einen solchen Unterschied, der wertm��ig relevant und erheblich ist.
*XVIII-14*
In 
Donald H. REGAN: 'Utilitarianism and Corporation' findet sich eine gute Methode, 
um moralische Fragen in ihrer allgemeinen Struktur zu klären. Es werden die 
Individuen mit deren jeweilige Handlungsalternativen und wertm��igen Resultaten 
im Sinne des Gesamtnutzens tabellarisch dargestellt. (Vierfeldertafel, 
pay-off-matrix). Daran kann man dann recht gut die Probleme verschiedener 
normativer Prinzipien aufzeigen, insbesondere angesichts spezieller 
Gesamtnutzenfunktionen (Schwellenwerte et cetera).
*XVIII-15*
Wer einen 
interpersonalen Wertvergleich (Interessenabw�gung) ablehnt, der muss auch 
verneinen, dass zwischenmenschliches Verständnis und Mitgef�hl m�glich ist. 
Diese Argumentationslinie einer reductio ad absurdum genauer ausarbeiten. Welche 
Arten von Urteilen muss derjenige für unm�glich halten, der einen 
interpersonalen Nutzenvergleich für unm�glich h�lt? Dabei genau spezifizieren, 
was für unm�glich gehalten wird: die Vergleichbarkeit als solche, die 
M�glichkeit kardinaler Messung oder anderes.
*XVIII-16*
Welche Pr�missen 
liegen der solidarischen Interessenabw�gung zu Grunde? "Die Interessen des 
anderen so gewichten, als seien es zugleich die eigenen": d.h. auch, dass man 
die Interessen nicht mit zweierlei Ma� gewichtet. Die St�rke von Interessen 
erschlie�t sich nur der inneren Wahrnehmung direkt (allerdings gibt es 
verschiedene Verhaltensindikatoren indirekter Art). "Mit gleichem Ma� messen" 
hei�t unter anderem, dass die Interessen von zwei Individuen, deren Situation 
objektiv und subjektiv gleich ist, auch in ihren Interessen gleich zu gewichten 
sind.
*XVIII-17*
So lange in der utilitaristische Diskussion angenommen wird, dass 
die Gesamtnutzenwerte gegeben sind, taucht das Problem spezieller 
Normsetzungsverfahren nicht auf, die gerade der Unsicherheit bzw. Uneinigkeit 
über die Alternative mit dem h�chsten Gesamtnutzen ein Ende setzen sollen - im 
Interesse einer wirksamen sozialen Koordination.
*XVIII-18*
Soziale 
Entscheidungsverfahren dienen auch der Mobilisierung von Motivation für sozial 
erw�nschte Handlungen. Insbesondere wird das Eigeninteresse mobilisiert. (Gibt 
es Beispiele für andere Motive? Vielleicht Pflegefamilien, die famili�re 
Sympathien ausnutzen, bzw. uniformierte Gruppen, die Stammesidentifikationen 
ausnutzen). Einmal deutlich machen, wie dies in verschiedenen Institutionen 
erreicht wird.
*XVIII-19*
Das Problem aller an den Konsequenzen des Handelns 
orientierten normativen Theorien (bei denen Entscheidungen gem�� dem Wert der 
Konsequenzen getroffen werden sollen) besteht darin, dass Konsequenzen nicht nur 
naturgesetzm��ig eintreten, sondern h�ufig durch die Handlungen bzw. 
Entscheidungen anderer Individuen bedingt sind. In der Spieltheorie ist diese 
strategische Ungewissheit der Resultate analysiert worden, um die unter dem Gesichtspunkt des Eigeninteresses beste Strategie 
für die Einzelen zu bestimmen.
*XVIII-20*
In 
der �konomie geht es vor allem um die Ermittlung von Gleichgewichtspunkten für 
die Strategie eigeninteressierter Akteure. Normativ gesehen ist dabei 
interessant, dass Machtfaktoren ins Spiel kommen, wenn mit gezielten 
Reaktionen von Akteuren der Wert der Handlungsalternativen für andere Akteure 
bestimmt werden kann. (Genau genommen wird der M�glichkeitsbereich durch diese 
Akteure gezielt eingeschr�nkt.) Auch für ethische Theorien ist das Problem 
wichtig.
Denn um zu wissen, welche Konsequenzen die eigenen 
Entscheidungen haben werden, muss man die Entscheidungen der anderen kennen � 
und denen geht es ebenso. Man muss deshalb simultan die beste 
Handlungskombination bestimmen. Die Situation kompliziert sich dadurch, dass bei 
unerwartetem Verhalten eines Teilnehmers auch die �brigen Jndividuen im Sinne einer zweitbesten L�sung 
sich umstellen m�ssen. Lassen sich für diese Situation allgemeine normative 
Prinzipien formulieren etwa im Sinne von REGANS kooperativem Utilitarismus?
*XVIII-21*
Ganz deutlich kann man hier machen, dass die beiden Fragen: 
(1) "Welche Normen 
sollen sozial gelten?" und 
(2) "Nach welcher Norm soll Individuum A handeln?" 
nicht 
identisch sind. 
Frage (1) erfordert die Antwort: "Diejenigen Normen 
sollen sozial gelten, die den gr��eren Gesamtnutzen realisieren". Hier taucht 
dann das Problem der Nichtbefolgung auf, das Problem der Durchsetzbarkeit. Frage 
(2) dagegen muss das Problem einbeziehen, dass andere diese 
soziale Norm nicht befolgen und dass zweitbeste L�sungen gefunden werden m�ssen.
Au�erdem kann an diesem Schema deutlich gemacht werden, dass bestimmte 
Normen nur zusammengenommen zu erw�nschten Resultaten f�hren; d.h. 
Interdependenzprobleme lassen sich hier gut analysieren.
*XVIII-22*
Kooperationsgef�ge mit entsprechenden Rollenstrukturen und den 
rollenspezifischen Normen sind Beispiele für normativ relevante 
Interaktionsbeziehungen.
*XVIII-23*
Die Auszahlungstabelle (Pay-off Matrix) der 
Spieltheorie lässt sich auch für die Analyse normativer Fragen gut verwenden. 
Der "Gesamtwert" (oder "Gesamtnutzen") ergibt sich als Funktion der Handlungen 
verschiedener Individuen, d.h. als Resultat von Handlungskombinationen. Einmal die 
typischen Muster von Auszahlungstabellen bei moralischen Problemen 
zusammenstellen. Eine andere aus der �konomie bekannte Darstellungsform ist die 
Nutzenfunktion. 
Sicherlich lassen sich weitere Darstellungsformen denken, zum 
Beispiel das Problem des Betretens von Rasen, das so strukturiert ist, dass der 
Rasen 
kaum beeintr�chtigt 
wird, wenn einige wenige ihn betreten, dass sich irgendwann die Situation 
jedoch als rapide verschlechtert zeigt, wenn der Rasen immer h�ufiger betreten 
wird. (Es ergibt sich wohl eine S-fürmige Nutzenfunktion.  Zeichnung!!)
Davon abzuziehen wären unter Umst�nden noch Nutzen, die durch Zeitersparnisse 
eintreten. Dies w�rde allerdings nicht für Herrn X gelten, 
der bewusst für Mussestunden eingerichtet sind, also für Leute, die es nicht 
eilig haben. Hier w�rde die (gesch�tzte) Nutzenfunktion die Form einer 
ansteigenden Geraden haben. (Eventuell fehlt auch das Vergn�gen, auf weichem 
Rasen statt auf Wegen zu gehen. Zeichnung!!)
Nimmt man beide Kurven 
zusammen, so k�nnte das Maximum dort sein, wo einige Leute den Rasen 
betreten. Das Problem besteht nun darin, diese Privilegierten zu 
bestimmen. Und wenn sich die 
Kontrolle der Einhaltung der Norm als zu aufw�ndig erweist, mag es am besten sein, 
generell das Betreten des Rasens zu verbieten.
Man k�nnte sich  
Verfahren der Ermittlung der privilegierten Gruppe denken, etwa die Ausgabe von 
Berechtigungsscheinen in der entsprechenden Anzahl.
*XVIII-24*
Wenn wir nicht in der 
Lage wären, Art und Dringlichkeit der Bed�rfnisse anderer Personen 
einzusch�tzen, so wären wir als Menschheit wohl schon lange ausgestorben. Wie 
k�nnte man dann zum Beispiel Kinder aufziehen?
*XVIII-25*
An der Begeisterung, mit 
der Kinder � auch �ltere � Wasserpistolen verwenden, lässt sich über das 
Aggressionspotenzial der Menschen einiges ablesen.
*XVIII-26*
Um zu m�glichst 
allgemeinen Normen zu kommen, m�ssen geeignete Handlungskategorien gebildet 
werden, die m�glichst solche Handlungen zusammenfassen, die durchg�ngig zu stark 
negativen bzw. stark positiven Resultaten f�hren.
*XVIII-27*
Man muss unterscheiden 
zwischen solche Normen, die unmittelbar wertrelevantes Handeln normieren, und 
solchen Normen, die ein Entscheidungsverfahren, also ein Normsetzungsverfahren konstituieren (Versprechen, 
Vertr�ge schlie�en, abstimmen, heiraten, adoptieren, beurkunden � .)
*XVIII-28*
"�mter" mit bestimmten Rechten und Pflichten sind (partielle) 
Entscheidungsverfahren. (Gewähnlich sind es Gef�ge einander zugeordneter "�mter" 
Heirat oder Eheschlie�ung ist ein Verfahren des Erwerbs bzw. der Besetzung von 
�mtern, der Konstituierung eines Entscheidungsverfahrens. Aber natürlich ist die 
Familie oder Ehe nicht nur Entscheidungsverfahren bzw. Normsetzungsverfahren, 
sondern kann unter 
vielen Aspekten betrachtet werden.
*XVIII-29*
Die empirische Wahrheit über "das 
was ist" 
bildet sich scheinbar aus gleichgerichteten individuellen Wahrnehmungen, 
w�hrend sich die normative Wahrheit "das was sein soll" offenbar aus widerstreitenden 
Willensinhalten und deren Abw�gung ergibt. 
Aber genauer betrachtet setzt sich unsere 
überzeugung von der Beschaffenheit der Welt aus vielen verschiedenen 
Wahrnehmungen zusammen, die konsistent zusammengef�gt werden m�ssen. Und die 
individuellen Interessen sind genau genommen nicht widersprüchlich sondern nur 
relativ zum jeweiligen Standort des urteilenden Individuums. Eben deshalb kann man ja auch von den eigenen 
Interessen abweichende Interessen aus der Lage des anderen heraus verstehen und 
als richtig anerkennen oder nicht.
Der Wahrheit der Seinsurteile liegt die 
Richtigkeit von Wahrnehmungen zu Grunde, der Wahrheit der Sollensurteile liegt 
die Richtigkeit von Eigeninteressen zu Grunde.
*XVIII-30*
Den Vorgang des Wertens in 
den Zusammenhang der anderen T�tigkeiten einordnen: zum Beispiel: f�hlen,mitdenken, 
entscheiden, handeln. Von dorther auch erklären, 
was "richtiges Bewerten" hei�t.
*XVIII-31*
Erst aus einer Vielzahl unterschiedlicher 
Wahrnehmungen ergibt sich unser Bild von der Welt, denn wir sehen zum 
Beispiel nicht direkt r�umlich: jeder K�rper hat eine Vielzahl m�glicher Ansichten 
und wir haben eine Mehrzahl von Sinnesorganen, deren Wahrnehmungen erst kombiniert 
werden m�ssen, intrasubjektiv und intersubjektiv.
In ähnlicher Weise sind 
die individuellen Interessen zwar verschieden aber nicht widersprüchlich. 
widersprüchlich sind h�chstens normative Urteile.
Anhand einzelner 
Wahrnehmungen werden nur Aspekte der Welt korrigierbar, ebenso werden 
anhand individueller Interessen nur Aspekte von Nutzenvorstellungen 
korrigierbar.
*XVIII-32*
Gibt es einen methodischen, kontrollierbaren übergang vom 
"Empfinden" et cetera zum 
"Bewerten"?
*XVIII-33*
Wenn die Mittel ihren Wert nur aus den erreichten Zwecken 
ableiten, so kommt es vor allem auf die Bewertung dieser Selbstzwecke an.
*XVIII-34*
Bewertet man nur das tats�chlich erreichte Ziel positiv oder auch schon das 
Wissen, dass das Ziel erreicht werden wird?
*XVIII-35*
Kann man mit einem 
uneingeschr�nkten Utilitaristen argumentieren? Man muss ja davon ausgehen, 
dass er seine Argumente nicht unter dem Gesichtspunkt der Wahrheitssuche 
w�hlt, sondern unter den Gesichtspunkt der besten Folgen. Wenn er etwa meint, 
die Erkenntnis einer bestimmten Wahrheit durch mich h�tte nicht die 
besten Folgen, so wird er vielleicht bewusst falsche und irref�hrende Argumente 
vorbringen. In diesem Fall wäre eine wirkliche Argumentation im Sinne eines 
Diskurses nicht m�glich. Dies wird manchmal als generelles Problem der 
Glaubw�rdigkeit eines Utilitarist behandelt.
*XVIII-36*
Ein �ffentlicher Birnbaum, 
von dem sich jeder pfl�cken darf, wird wahrscheinlich vor der vollen Reife abgeerntet, weil jeder befürchten muss, dass wenn er die fast reife Birnen nicht 
jetzt pfl�ckt, morgen ein anderer sie pfl�cken wird.
*XVIII-37*
klären, wie sich 
Intersubjektivit�tsgebot und Solidarit�tsgebot zueinander verhalten. können sie 
sich widersprechen? Wenn 'ja', welche Vorrangregeln haben zu gelten? 
Bzw. wie lassen sich die Anwendungsbereiche abgrenzen?
*XVIII-38*
Einmal 
systematisch aufz�hlen, was die Bewertung relevanter Aspekte einer Entscheidungssituation sind und was bei der Beschreibung fortgelassen werden kann.
*XVIII-39*
GINTERS fasst die verschiedenen Universalisierungsregeln unter dem Oberbegriff desP 
Prinzips der Unparteilichkeit (Goldene Regel, Kants Kategorischer Imperativ, 
Gebot der N�chstenliebe,  et cetera) Hierhin w�rde natürlich auch mein 
Solidarit�tsgebot geh�ren
*XVIII-40*
Zuerst m�sste die Frage gestellt werden: 
"Wie sollen wir handeln?" Von einer utilitaristische Position aus wäre die Antwort: "Wir sollen so handeln, dass die besten Konsequenzen entstehen." Die Frage ist 
jedoch, auf welchen Bereich des Handelns sich die Frage erstreckt - oder anders 
ausgedr�ckt: Welche Handlungen werden zur Entscheidung gestellt und welche 
Handlungen als gegeben angenommen. Je nachdem, welche Handlungen als 
gegeben angenommen werden, ergeben die zur Entscheidung anstehenden Handlungen 
unterschiedliche Konsequenzen mit unterschiedlichen Bewertungen, das hei�t, dass 
je nachdem andere Handlungen als die besten gelten m�ssen.
*XVIII-41*
Ist es zur 
Vermeidung dieser Schwierigkeiten m�glich, gar keine Handlungen als gegeben anzunehmen und alle Handlungen zur Disposition zu stellen? Aber lässt sich dann 
überhaupt noch die Situation bestimmen? Man m�sste das einmal an konkreten 
Beispielen durchspielen. Zumindest k�nnte man versuchen, zu einem gegebenen 
Zeitpunkt nur die vergangenen Handlungen als gegeben anzunehmen und die 
zuk�nftigen Handlungen aller Individuen zur normativen Entscheidung zu stellen � 
dies ist allerdings eine überdimensionale Aufgabe.
H�ufig wird die Frage 
viel abstrakter gestellt. Ess wird nicht von einer zeit-r�umlich bestimmten 
Entscheidungssituation ausgegangen, sondern von einer fiktiven, nur partiell 
beschriebenen Situation, so zum Beispiel in der ethischen Kasuistik. Dabei wird 
gewähnlich davon ausgegangen, dass Handlungen ungenannter Personen keinen 
Einfluss auf den weiteren Verlauf haben.
*XVIII-42*
Die Frage "Wie soll ich mich 
verhalten?" bezieht sich auf zeit-r�umlich bestimmte 
Entscheidungssituationen. Dies ist die urspr�ngliche Problemstellung. Zur 
L�sung soll die normative Theorien beitragen. Die Antwort wäre dann: "In dieser 
bestimmten Situation sollst Du so-und-so handeln." Die Antwort kann nur gegeben 
werden, wenn die Situation, die m�glichen Handlungsalternativen mit den 
Konsequenzen beschrieben werden.
Dies geschieht in "Begriffen". Begriffe, 
die nicht nur Namen (individuelle Bezeichnungen) sind, sondern allgemeine 
Begriffe, die ganze Klassen von Gegenst�nden bezeichnen: "Reichtum", "Kind", "T�tung", 
"Krankheit" oder ähnliches. Es entsteht dadurch eine Beschreibung des 
individuellen Falles, die auch noch auf andere F�lle zutreffen w�rde. Die F�lle 
gleichen sich also in Bezug auf die beschriebenen Merkmale. Falls in der 
Beschreibung alle bewertungsrelevanten Merkmale enthalten sind, m�ssen 
sich auch die normativen Antworten gleichen, da sich diese logisch daraus ergeben. 
*XVIII-43*
für 
die Vereinfachung des normativen Erkenntnisprozess ist es wichtig, 
die Entscheidungssituationen in ihren bewertungsrelevanten Aspekten zu erfassen, 
die h�ufiger wiederkehren.
Dabei kommt es darauf an, m�glichst einfache 
Situationen herauszudestillieren, die von allen überfl�ssigen, nicht 
bewertungsrelevanten Aspekten befreit sind. Wahrscheinlich muss man auch 
diejenigen Aspekte vernachl�ssigen, die weniger bewertungsrelevant sind, um 
überschaubare Entscheidungssituationen zu erhalten. Die geltenden Gesetze und 
Moralnormen sind insofern hochgradige Vereinfachungen und eigentlich wei� man: Jeder Fall liegt anders, trotz aller Versuche zur Verallgemeinerung.
Es ist schwierig, solche einfachen und h�ufigen Situationen 
herauszudestillieren, die bewertungsm��ig weitgehend gleich sind und die 
gleiche normative Antwort verlangen. Stattdessen ist es sinnvoll, keine verhaltensbezogenen Normen zu entwickeln, 
sondern Normsetzungsverfahren zu installieren, 
die auf eine Situation angepasster reagieren können. Damit ist das Problem 
beseitigt, für jede Situation im voraus Normen zu entwickeln, die hinreichend 
spezifisch auf jedwede Lage reagieren.
*XVIII-44*
Normsetzungsverfahren bestehen nicht 
unmittelbar aus Verhaltensnormen (wenn man vom Verhalten der Normsetzung selber 
einmal absieht). Normsetzungsverfahren erm�chtigen bestimmte Individuen bzw. 
Positionsinhaber, Verhaltensnormen für bestimmte Individuen zu setzen. Sie 
schreiben also bestimmten Individuen bzw. Positionsinhabern bestimmte 
(subjektive) Rechte zu. Die Positionen werden bezeichnet als "Eigent�mer", "W�hler", 
"Eltern", "Bundespr�sident", "Richter", "Vorgesetzter", "Lehrer" usw.
Diesen Rechten 
entsprechen bestimmte Pflichten bei anderen Positionsinhabern, diese Rechte zu 
respektieren. (Beim Vertrag sind normsetzende und normgebenden Personen 
identisch) Zur Konstituierung eines Normsetzungsverfahrens sind Normen 
erforderlich, die jedoch von den prim�ren Verhaltensnormen zu unterscheiden 
sind. H�ufig handelt es sich nur um Formvorschriften, zum Beispiel werden 
Bedingungen formuliert, 
wie ein g�ltiges Testament aussehen muss.
*XVIII-45*
REGAN fordert von 
einer moralischen Theorie "adaptability", d.h. Anpassungsf�higkeit der moralischen 
Entscheidungen der Einzelnen an die jeweiligen Entscheidungen aller anderen. Bei 
der sozialen Normgebung taucht dies Problem erstmal nicht auf. Eine Abstimmung 
der Verhaltensweisen erfordert allerdings unter Umst�nden eine Ber�cksichtigung 
nicht optimaler Verhaltensweisen von Beteiligten. Damit kommt es auch vom 
Standpunkt sozialer Normsetzung zu zweitbesten L�sungen.
Bei einer 
Gesamtwert-Matrix (Tabelle fehlt) erf�llen nach REGAN sowohl A als auch B die 
handlungsutilitaristische Theorie, wenn sie beide Handlungsweise "2" w�hlen, so dass 
nur ein Wert von "6" realisiert wird (statt der m�glichen "10", wenn beide ? 
w�hlen), 
denn jeder für sich genommen h�tte durch �nderung seines eigenen Verhaltens 
allein keine Verbesserung des Gesamtwertes erzielen können. 
Aber wie w�rde man 
im Alltag mit ihnen argumentieren? Auf den Vorwurf von A, er habe nicht das 
Optimum realisiert, k�nnte dieser entgegnen, er sei davon ausgegangen, dass 
B die Handlungsweise "2" w�hlt, so dass ihm zur Erreichung eines m�glichst 
hohen Gesamtwertes nichts anderes �brig geblieben wäre.
*XVIII-46*
Verhaltensvorschriften wie: "F�ge niemandem unn�tig Schmerzen zu!" Oder "Helfe anderen in Not, wenn es 
Dich nicht viel kostet!" sind eigentlich 
keine Verhaltensnormen, denn sie beinhalten eine Interessenabw�gung.
*XVIII-47*
Suboptimale Handlungskombinationen, die auch bei Verhaltens�nderungen von ein 
oder mehr Akteuren nicht zu einer Verbesserung f�hren, werfen die von REGAN 
formulierten Probleme auf. Es nutzt da nichts, dass ein Akteur (oder mehrere) 
sich entsprechend einer besseren Handlungskombination verhalten. Man kann 
ihnen individuell (oder als Teilkollektiv) auch keinen Vorwurf machen, sofern 
sie sich bereit zeigen, auch eine bessere Handlungskombination zu realisieren.
*XVIII-48*
Lassen sich aus dem Umstand des Wahr-seins einer Norm normative Folgerungen 
ableiten? Zum Beispiel, dass wir sie für wahr halten sollen? Das Feststellen der Wahrheit 
einer Behauptung ist keine Tatsachenfeststellung. Der Satz:"Die Behauptung 
'b ist 
wahr' " ist kein empirischer Satz. Ein empirischer Satz ist h�chstens b, 
jedoch nicht der 
Satz über b. Wahr-sein ist keine Tatsache, keine Aussage über die Welt. auch nicht 
über das empirische Faktum "dieser Satz".
*XVIII-49*
Wenn man sagt: "Diese Behauptung ist 
wahr", dann sagt man vielleicht: "Jeder (der ehrlich ist) sollte dieser Behauptung 
zustimmen" oder besser: "Jeder kann dieser Behauptung zustimmen". 
*XVIII-50*
Impliziert "Wahrheit" 
Begr�ndbarkeit im Sinne intersubjektiver Nachvollziehbarkeit? 
Wenn ich der einzige 
Augenzeuge bin, so fehlt die intersubjektive überpr�fbarkeit - zumindest die 
direkte.
*XVIII-51*
Worin besteht die Gemeinsamkeit von empirischer und 
logischer Wahrheit?
*XVIII-52*
Dass wir 
überhaupt eine gemeinsame Sprache sprechen, setzt voraus, dass die Dinge dieser 
schwach lebende als gleich wahrnimmt, auch von den schwach L   ernenden als gleich 
wahrgenommen werden. Um etwa den Begriff "Auto" zu lehren, muss der Lehrende 
Regeln des Gebrauchs haben, also Ph�nomene, die einander in bestimmter Hinsicht 
erinnern, mit demselben Wort zu bezeichnen, und der Lernende muss in Bezug auf 
dieselben Dinge ebenfalls Wahrnehmungen haben, die einander �hneln, um dasselbe 
Wort darauf anzuwenden. 
Es ist also nicht notwendig, dass beide hinsichtlich 
eines Autos dasselbe wahrnehmen - oder? Nur intrapersonale 
ähnlichkeiten, nicht interpersonale ähnlichkeiten der Wahrnehmung werden 
vorausgesetzt. Allerdings eine interpersonale Parallelit�t: Lehrende und 
Lernende sollen das Wort "Auto" auf den gleichen Sachverhalt anwenden. Sie nehmen 
beide ein Auto wahr, aber ob sich die Wahrnehmungen ansonsten gleichen, ist 
offen. 
Aber wie will man Unterschiede erkennen, die sich nicht benennen 
lassen? 
*XVIII-53*
Es gibt logische Wahrheiten auch bei Normen - wenn man zum Beispiel 
definiert. Es ist m��ig, darum zu streiten, ob 
Wahrheit nur intersubjektiv oder auch rein subjektiv zu bestimmen ist. Auch für 
einen Einzelnen allein auf einer Insel haben die Begriffe "wahr" und "falsch" ihre 
Bedeutung. 
*XVIII-54*
Es wäre wohl wenig sinnvoll zu sagen: "Dieser Satz ist 
zwar für mich wahr, aber nicht für dich". Es erscheint sinnvoller, die Beziehungen 
zwischen subjektiven und intersubjektiven Aspekten zu klären.
Wahr sind 
diejenigen Behauptungen, die man zu recht glaubt bzw. von dem man zu recht 
überzeugt ist. Ob man etwas zu recht glaubt, h�ngt davon ab, welche Gr�nde dafür 
oder dagegen sprechen (aber man muss nicht alle existierenden Gr�nde 
kennen).
*XVIII-55*
Die individuellen Optima sind verschieden. Wie kann es 
trotzdem zur übereinstimmung kommen? Es gibt keinen Grund, warum jemand einem 
fremden Optimum zustimmen sollte unter Aufgabe des eigenen Optimum. Dazu bed�rfte 
es eines zus�tzlichen Grundes - einer zus�tzlichen Begr�ndung, sofern es überhaupt 
eine solche gibt. Was für die Individuen gilt, gilt entsprechend auch für Teilkollektive. Deren Optima sind verschieden. Damit blockieren sich die beiden 
interessierten Subjekte in ihren unvereinbaren Forderungen.
*XVIII-56*
M�glichst 
verst�ndliche überblicksartikel zum Forschungsstand bei folgenden 
Themenbereichen suchen: 
rationale Koalitionsbildung im Mehrheitssystem
Modelltheorie in empirischen und normativen Fragestellungen
Psychologie und 
Soziologie: Forschungen zu Vorurteilen
Introspektion als Erkenntnismethode
Andere Menschen verstehen können
Kann man sich in einen anderen Menschen 
hineinversetzen?
Unparteilichkeit und Gleichberechtigung 
(Allgemeing�ltigkeit)
Wie kann man erreichen, dass die Schere zwischen Arm 
und Reich sich nicht weiter �ffnet, ohne die Kreativit�t zu hemmen?
Grenzen 
der Verrechtlichung
Die Entstehung des Lebens aus Materie
Evidenz in den 
positiven Wissenschaften
Pr�ferenzen, Pr�ferenzintensit�ten und 
interpersonaler Vergleich
*XVIII-57*
Je ungleicher das Niveau des Wohlergehens in einer 
Gesellschaft ist, desto schwerer kann man diese Gesellschaftsordnung 
rechtfertigen.
*XVIII-58*
Es gibt keine Pflicht zur Hilfeleistung gegenüber 
jedermann, sondern nur gegenüber einem Mitb�rger.(???)
(??)
*XVIII-59*
Wenn es auf die individuellen Werte ankommt,so können die normativen Resultate 
nicht sicherer und pr�ziser sein als unsere psychologischen Kenntnisse von den 
(aufgekl�rten) Wertungen der Individuen.
*XVIII-60*
Bei der Wahl von 
Normsetzungsverfahren spielen individuelle Besonderheiten der Wertung keine 
Rolle, denn solche Verfahren sind ja gerade für l�ngere Zeit und für eine 
Vielzahl von Entscheidungen gedacht, deren spezifischen Details überhaupt nicht 
genau vorhersehbar sind. Erforderlich ist deshalb die Anwendung statistischer, 
typisierender, modellhafter, sch�tzender Argumente. 
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(Ende Heft XVIII)
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01/2015 / Eberhard Wesche
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