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Universalisierbarkeit und Konsensfähigkeit
moralischer Normen
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Inhalt
1. Kriterien der Universalisierbarkeit bei Sidgwick, Hare und Singer
2. Allgemeine Geltung und allgemeine Akzeptierbarkeit von Normen
3. Das Kriterium der Umkehrbarkeit (reversibility) bei Baier
4. Intersubjektive Akzeptierbarkeit und Interessenlage
Textanfang
1. Kriterien der Universalisierbarkeit bei
Sidgwick, Hare und Singer
In der moralphilosophischen Diskussion spielen Prinzipien der
Universalisierbarkeit eine wichtige Rolle. Dabei werden unter dem Begriff der "Universalisierung" sehr verschiedene Prinzipien zusammengefasst. Im
Folgenden soll es nur um das wohl elementarste dieser Prinzipien gehen, demgemäß moralische Normen unzulässig sind, die unter Nennung bestimmter
Personen bzw. Personengruppen formuliert werden.
Bei Sidgwick findet sich folgende Formulierung für dieses Prinzip: "Wenn eine bestimmte Verhaltensweise, die bei mir richtig .. ist, bei jemand
anderem nicht richtig .. ist, so darf der Grund hierfür nicht allein darin
liegen, dass er und ich zwei verschiedene Personen sind, sondern es muss einen
anderen Unterschied zwischen beiden Fällen geben." (in: Methods of Ethics,
S.379., eigene Übersetzung.)
Bei zahlreichen Autoren werden Prinzipien formuliert, die diesem Prinzip
entsprechen oder es beinhalten. Die Frage ist, ob und wie sich ein
derartiges Prinzip, das im Folgenden "Prinzip der Personunabhängigkeit"
genannt werden soll, begründen lässt. Sidgwick selbst hält
das Prinzip der Personunabhängigkeit für evident. Er zählt es zu den "absoluten praktischen Prinzipien, deren Wahrheit manifest ist, wenn man sie
explizit formuliert." (S. 379.)
Nach Hare ergibt es sich aus der Bedeutung der
moralischen Begriffe, dass bloße Identitätsunterschiede zwischen Personen bei
moralischen Urteilen keine Rolle spielen dürfen: "Wenn jemand unterschiedliche
moralische Urteile fällt in Bezug auf Fälle, von denen er zugibt, dass sie in
ihren nicht-moralischen Eigenschaften identisch sind, begegnet er der gleichen
Art von Unverständnis wie bei einem logischen Widerspruch." (in:
Moral Thinking, S.115., eigene Übersetzung.)
Hare schreibt: "When confronted with a
statement like 'Jack did just the same as Jim, in just the same circumstances,
and they are just the same sort of people, but Jack did what he ought and Jim
did what he ought not', they (ordinary people, E.W.) will react to it in the
same way as they will to 'The two figures are exactly the same shape, but one is
triangular and the other not'" (S.81). "I am appealing here to our
linguistic
intuitions, being confident of my own, and confident that they are linguistic
not moral (because they must be shared by anybody who understands the use of 'ought', whatever his moral opinion)" (S.116).
Nach Singer ergibt sich das Gebot der Personunabhängigkeit aus dem
Verallgemeinerungsprinzip (" Generalization principle" ), dem er die
Formulierung gibt: "What is right (or wrong) for one person must be right (or
wrong) for any similar person in similar circumstances." (in:
Generalization in Ethics, S.5.) Nach Singers Auffassung wird dies
Verallgemeinerungsprinzip in jeder moralischen Argumentation vorausgesetzt. "... The Generalization Principle ... is ... presupposed by
every genuine moral judgement, ... it is presupposed in every attempt to give a
reason for a moral judgment." (S.34).
Gegen den Einwand, das Prinzip sei leer, da man in Bezug auf zwei beliebige
Dinge immer sowohl Ähnlichkeiten als auch Unterschiede ausmachen könne, und
seien es nur numerische Unterschiede, führt Singer aus: "The Generalization principle must be understood in the
sense that what is right for one person must be right for every relevantly similar person in relevantly similar circumstances.
(S.19) ... The criteria for 'all similar cases' are contained in the ...
reasons on the basis of which an act is ... right or wrong. All those to whom the
reasons apply are similar to each other and relevantly different from those to
whom the reasons do not apply." (S. 21f.).
Singer versucht nun zu zeigen, warum der Umstand, dass es sich um zwei
verschiedene Individuen handelt, keinen relevanten Unterschied zwischen den
beiden darstellen kann und damit keinen Grund dafür abgeben kann, ihnen
unterschiedliche Rechte zuzugestehen: "If John Smith can say 'Everyone whose
name is John Smith has the right to act in such and such a way' Stan Spatz III
can say 'Everyone whose name is Stan Spatz III has the right to act in such and
such a way' and everyone else can invoke a similar 'rule' ... If the
fact that someone has a certain name could be used to show that his case is an
exception, it could be used to show that every case is an exception, which ... is
... self-contradictory." (S.23).
Mit diesem Resultat scheint jeder Verstoß gegen das Prinzip der
Personunabhängigkeit ad absurdum geführt zu sein. Aber wie gelangt Singer zu
diesem Resultat? Die Position von John Smith ist ja in sich nicht
widersprüchlich, denn aus dem Satz "Everyone whose name is John Smith has the
right …" folgt ja nicht logisch der Satz "Everyone whose name is Stan Spatz
III has the right …".
Der obige Satz: "If John Smith can say … Stan Spatz
III can say .." stellt offenbar selber eine Anwendung des
Verallgemeinerungsprinzips dar, jetzt allerdings nicht bezogen auf die Ebene der
Regelung von Handlungen, sondern bezogen auf die Ebene der Regelung von
Argumentationen: Wenn John Smith ein derartiges Argument vorbringen darf, dann
darf auch jeder andere ein entsprechendes Argument vorbringen, sofern keine
relevanten Unterschiede zwischen beiden Fällen vorliegen.
Die Heranziehung des Verallgemeinerungsprinzips innerhalb dieses
Argumentationsmusters hat Singer bei der Diskussion eines anderen Beispiels
ausdrücklich erwähnt: "... since everyone possesses qualities that are
had only by himself, if anyone can claim a right to inflict harm on that 'ground', everyone can claim the same right on that same ground (by application
of the generalization principle)". (in Potter/Timmons S. 66f.)
Damit stellt sich
aber das Problem, um dessen Lösung es geht, auf dieser Ebene erneut. Könnte John
Smith nicht auch auf dieser Ebene darauf bestehen, dass die Identität der
Personen einen "relevanten Unterschied" macht, und könnte er nicht Stan Spatz
III das Recht bestreiten, analog zu ihm zu argumentieren, etwa unter Hinweis auf
den Satz "Everyone whose name is John Smith has the right to argue in such and
such a way" ? Auch hier würde die Position von John Smith nicht in sich logisch
widersprüchlich sein. Trotzdem wird wohl niemand die von ihm gegebenen
Begründungen als solche akzeptieren wollen.
2. Allgemeine Geltung und allgemeine Akzeptierbarkeit von Normen
Aber warum sind
derartige Begründungen, die das Prinzip der Personunabhängigkeit verletzen,
unzulässig? Um diese Frage zu beantworten, muss noch einmal genauer untersucht
werden, welche Anforderungen an die Begründung moralischer Urteile zu stellen
sind, die über die Forderung nach innerer logischer Widerspruchsfreiheit
hinausgehen.
Bezugspunkt moralphilosophischer Überlegungen sind moralische Probleme, die sich
im wesentlichen in Fragen der allgemeinen Form: "Welche Handlung h soll
Individuum A in einer bestimmten Situation s tun (bzw. unterlassen)?"
ausdrücken lassen. Auf derartige normative Fragen werden nun Antworten gesucht.
Die gesuchten Antworten sind dabei nicht beliebig, sondern an sie werden
bestimmte Anforderungen gestellt, um akzeptabel zu sein.
Zum einen ist
notwendig, dass die Antworten zeitunabhängig bzw. "intertemporal" gelten.
Wenn jemand also heute den Satz behauptet: "Peter hätte in dieser Situation das
Kind nicht schlagen sollen", so muss er auch zukünftig diesen Satz für richtig
halten oder aber er muss seine frühere Behauptung als falsch korrigieren und
deren Geltungsanspruch zurücknehmen. Zugespitzt heißt das: Wenn die Antwort auf
eine normative Frage heute richtig ist, dann war sie auch gestern und wird sie
auch morgen richtig sein. Eine Antwort darf nicht nur richtig für einen
bestimmten Zeitpunkt sein.
Zum andern dürfen
die Antworten nicht nur für bestimmte Personen gelten, sondern sie sollten
allgemein oder "intersubjektiv" gelten. Wenn Individuum A den Satz: "John Smith hätte in dieser Situation das Kind nicht schlagen sollen" für richtig hält und Individuum B hält diesen Satz nicht für richtig, so
muss sich mindestens eines von beiden korrigieren. Zugespitzt
formuliert heißt das: Wenn die Antwort auf eine normative Frage für das eine
Individuum richtig ist, dann muss sie auch für jedes andere Individuum richtig
sein. Eine Antwort kann nicht nur für ein bestimmtes Individuum richtig sein.
Beide genannten
Bedingungen für die gesuchten Antworten auf normative Fragen, den
intertemporalen und den intersubjektiven Geltungsanspruch, könnte man
zusammengenommen auch als Bedingung der "allgemeinen Geltung" bezeichnen.
Die Bedingung der allgemeinen Geltung erscheint unverzichtbar, weil ohne sie die
Antworten auf moralische Fragen beliebig wären und damit das moralphilosophische
Ausgangsproblem hinfällig wäre. Wenn die Richtigkeit der Antworten relativ zu
Zeitpunkt und Subjekt wäre, so könnte es keinen Streit um die richtige
Antwort geben. Richtigkeitsüberzeugungen wären dann ununterscheidbar von
momentanen, subjektiven Vorlieben für bestimmte Antworten.
Drittens müssen die
Antworten intersubjektiv akzeptierbar begründet werden können.
Dabei soll unter der "Begründung" einer Antwort ihre Herleitung aus anderen
Sätzen verstanden werden. Mit der ,,intersubjektiven Akzeptierbarkeit" einer
Begründung ist gemeint, dass sowohl die Ausgangsprämissen als auch die
Schlussweisen der Herleitung für jedes verständige Subjekt im Prinzip akzeptabel
sein müssen. Im Grenzfall kann die normative Antwort dabei auch "selbst
begründend" sein, so dass keine Herleitung aus anderen Sätzen erfolgt. In diesem
Fall muss sie unmittelbar intersubjektiv akzeptabel bzw. evident sein.
Die Bedingung der intersubjektiv akzeptierbaren Begründung der Antworten macht
den Unterschied deutlich zwischen einem dogmatischen Geltungsanspruch und einem
wissenschaftlichen oder rationalen Geltungsanspruch. Geltungsansprüche, die sich nicht am
Maßstab der intersubjektiven Akzeptierbarkeit ihrer Begründung messen lassen
wollen, sind buchstäblich "indiskutabel" und stellen sich damit selber außerhalb
des Bereichs einer wissenschaftlichen Moralphilosophie.
Im Folgenden soll
nun die These vertreten werden, dass Normen, die das Prinzip der
Personunabhängigkeit verletzen, deshalb keine richtigen Antworten auf normative
Fragen darstellen können, weil die gegebenen Begründungen nicht intersubjektiv
akzeptierbar sind.
3. Das Kriterium der Umkehrbarkeit (reversibility)bei Baier
Wenn man die Geltung von Normen davon abhängig macht, inwiefern für
sie eine intersubjektiv akzeptierbare Begründung gegeben werden kann, so ergibt
sich daraus, dass jemand, der eine bestimmte Norm behauptet, diese Norm auch für "reversibel" oder "umkehrbar" halten muss. (Die Bedingung der "reversibility"
von Handlungen bzw. Normen wurde vor allem von Baier herausgearbeitet. S. The moral point of view, S.108). Dort bestimmt er die
Bedingung der Umkehrbarkeit so, "... that the behaviour in question must be
acceptable to a person whether he is at the 'giving' or 'receiving'
end of it". "Umkehrbarkeit" einer behaupteten Norm soll hier bedeuten, dass jemand,
der eine bestimmte Norm vertritt, diese auch dann akzeptieren würde, wenn er sich in
irgendeiner der anderen betroffenen Positionen befinden würde. Wenn jemand z. B.
eine Norm behauptet, durch deren allgemeine Befolgung bestimmte Personen
schlechter gestellt werden im Vergleich zu alternativen Normen, so muss er sich
unter dem Gesichtspunkt der Umkehrbarkeit seiner moralischen Position
fragen lassen, ob er diese Norm auch dann noch vertreten würde, wenn er selber
zu diesen schlechter gestellten Personen gehören würde. Gibt er zur Antwort,
dass er in diesem Fall die Norm nicht vertreten würde, so gibt er damit
zu, dass er selber die von ihm behauptete Norm nicht für intersubjektiv
anerkennbar hält, dass es also seiner eigenen Auffassung nach keine Gründe gibt,
die auch die schlechter Gestellten von der Geltung der Norm überzeugen könnten.
Die Bedingung einer intersubjektiv akzeptierbaren Begründung der Norm ist somit
nicht erfüllt.
Die Bedingung der Umkehrbarkeit ist in gewisser Weise ein Test auf die
Ernsthaftigkeit einer normativen Behauptung. Jemand, der zugibt, dass er eine
von ihm selbst vertretene Norm nicht akzeptieren würde, wenn er in der Lage
eines andern Betroffenen wäre, der gibt zu erkennen, dass er die behauptete Norm
nur als
Ausdruck seines spezifischen Interesses verstanden hat und nicht als Norm, die
einer allgemein akzeptierbaren Begründung fähig wäre. Insofern ist die Frage: "Würdest du auch noch dieser Auffassung sein, wenn du in der Lage des andern
wärest?" innerhalb einer normativen Diskussion sinnvoll und legitim.
Die Frage nach der
Umkehrbarkeit führt in einem moralischen Disput jedoch dann nicht weiter, wenn jemand - vielleicht nur geheuchelt
- diese Frage bejaht. Hier bleibt nur noch die Möglichkeit, dem Betreffenden
Inkonsistenzen nachzuweisen, wenn er im Zeitverlauf unterschiedliche normative
Positionen vertritt, die allein Ausdruck seiner inzwischen veränderten
Interessenlage sind. Wenn man ihm dann vorhält, dass er früher zu dieser
normativen Frage eine ganz andere Position vertreten hat, so kann er sich
allerdings immer noch nach dem Motto: ,,Was kümmert mich mein Geschwätz von
gestern!" auf eine Korrektur seiner früheren Ansichten herausreden.
Auch in Bezug auf
personabhängig formulierte Normen muss das Argument der Umkehrbarkeit nicht
durchschlagen. Wenn John Smith z. B. behauptet: "Nur John Smith darf andere
belügen", so kann man ihn hinsichtlich der Umkehrbarkeit fragen: "Würdest Du
diese Auffassung auch dann vertreten, wenn Du selber zufällig nicht John Smith
wärest sondern jemand anderes?" John Smith könnte - wie unglaubwürdig auch immer
- die Frage bejahen, denn er muss nicht befürchten, dass dieser Fall
jemals real eintreten wird und er "Farbe bekennen" müsste.
4. Intersubjektive Akzeptierbarkeit und Interessenlage
Da die Bedingung
der Umkehrbarkeit als Argument nur begrenzte Durchschlagskraft hat und
gewissermaßen nur ein Test auf die Ernsthaftigkeit einer normativen Behauptung
ist, muss noch einmal grundsätzlicher gefragt werden, warum z. B. eine Norm wie "Nur John Smith darf andere belügen" keiner intersubjektiv akzeptierbaren
Begründung fähig ist. Was heißt es, "eine Norm zu akzeptieren" ? In diesem
Zusammenhang lässt sich dies folgendermaßen verdeutlichen: Wenn jemand eine Norm
akzeptiert, so bejaht er den Zustand der Welt, der durch eine allgemeine
Befolgung der Norm gegeben ist. Er will, dass es so sei, wie die Norm besagt.
(An dieser Formulierung wird übrigens deutlich, dass sich die hier angestellten
Überlegungen noch auf einer sehr abstrakten Ebene bewegen, wo Normen unter der
Bedingung ihrer vollkommenen Befolgung diskutiert werden. Von den Problemen der
Durchsetzung von Normen wird hier noch völlig abgesehen.)
Grundsätzlich lassen sich verschiedene Gesichtspunkte denken, auf die sich ein
Individuum beziehen kann, wenn es eine Norm in diesem Sinne akzeptiert. Ein
Gesichtspunkt für die Akzeptierung einer Norm ist deren logische
Deduzierbarkeit aus anderen bereits akzeptierten Normen bzw. ihre Setzung
durch bereits akzeptierte Normsetzungsverfahren. Dies ist jedoch kein
eigenständiger Gesichtspunkt, denn damit verschiebt sich das Problem nur auf die
in Anspruch genommenen normativen Prämissen.
Ein anderer
möglicher Gesichtspunkt für das Akzeptieren einer Norm durch ein Individuum sind
dessen bereits vorhandenen normativen Intuitionen, Empfindungen,
Ideale oder Überzeugungen. Dagegen ist nichts einzuwenden, solange hierin
intersubjektive Übereinstimmung besteht. Das Problem bei der Orientierung an
moralischen Intuitionen oder Idealen ist jedoch, dass diese offenbar nicht
intersubjektiv und intertemporal übereinstimmen. Wenn die Intuitionen der
Individuen jedoch widersprüchlich sind, so ist es nicht möglich, auf dieser
Grundlage zu Normen zu gelangen, die intersubjektiv akzeptierbar sind.
Als Gesichtspunkt
für das Akzeptieren einer Norm durch ein Individuum kommt schließlich sein
Interesse in Frage. Hierunter sollen alle Ziele eines Individuums verstanden
werden, die es unabhängig von allen normativen Argumenten und Erwägungen hat.
Allgemein könnte man formulieren: "Ein Individuum kann eine Norm umso eher
akzeptieren, je mehr deren allgemeine Befolgung seinem Interesse entspricht."
Angesichts real bestehender Interessenkonflikte sind in Bezug auf normative
Fragen unterschiedliche Antworten denkbar, die den Interessen der verschiedenen
Individuen unterschiedlich gut entsprechen. Die Norm "Nur John Smith darf lügen"
würde wohl dem Interesse von John Smith am meisten entsprechen, nicht jedoch dem
Interesse von Stan Spatz. Umgekehrt wäre es bei der Norm "Nur Stan Spatz darf
lügen" für Stan Spatz.
Wäre für jeden nur diejenige Norm akzeptabel, die seinem individuellen
Interesse am besten entspricht, so gäbe es offensichtlich keine Norm, die für
alle gemeinsam akzeptabel wäre. Wer darauf beharrt, bewirkt damit,
dass keine Norm einen begründeten Anspruch auf allgemeine Geltung besitzen kann. Damit
ist aber jeder normativen
Argumentation der Boden entzogen. Will man diese Konsequenz nicht und will man
seinerseits nicht auf jegliche normative Behauptungen verzichten, so muss man
deshalb fragen: "Welche Norm ist für alle Individuen gemeinsam die
vergleichsweise akzeptabelste?"
Siehe auch
die folgenden thematisch verwandten Texte in der Ethik-Werkstatt:
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Letzte Bearbeitung 03.10.2005 / Eberhard Wesche
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