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Aus meinen Notizbüchern: Heft I

Heft I 


Vorbemerkung
:

Die folgenden Texte, meine Notizbücher, habe ich nicht für die Veröffentlichung sondern für mich selber geschrieben, um meine eigenen Gedanken festzuhalten und zu klären. Sie haben deshalb einen vorläufigen Charakter, insbesondere was die benutzte Terminologie betrifft. Trotz z. T. grundlegender Überarbeitung sind diese Notizen auch in der Formulierung holpriger als andere Texte der Ethik-Werkstatt. Es sind m. E. darin jedoch Gedanken enthalten, die für die Entwicklung einer normativen Theorie der kollektiven Entscheidung und für die Ethik allgemein von Interesse sein können. Wo ich heute anderer Ansicht bin als damals, habe ich dies manchmal in eckigen Klammern hinzugefügt und begründet.



*I-1*
Kompromiss: Beide Parteien geben nach und treffen sich in der Mitte. Das Problem ist, wie sich diese Mitte definiert. Offensichtlich bestimmt sich diese Mitte nicht nach einem empirischen Maßstab sondern nach einem Wertmaßstab: Jeder nimmt ein gleiches Maß an Nichterfüllung seines Willens (Nachteilen) in Kauf. Die räumliche empirische Analogie im Begriff "Mitte" ist also irreführend. Der Kompromiss setzt eine bestimmte Beschaffenheit der Entscheidungssituation voraus. Es muss eine Alternative geben, die die Mitte zwischen den beiden Positionen darstellen kann. Es stellt sich meist als ein Kontinuum dar, auf dem die Annäherung an die eine Position zugleich eine Entfernung von der anderen Position bedeutet. Ein Beispiel: Zwei Leute suchen einen gemeinsamen Termin. A will 13:00 Uhr, B will 14:00 Uhr. Die Zeitdimension kann hier das Kontinuum darstellen. Und man würde sich auf den Kompromiss 13:30 Uhr einigen können. Dies hängt jedoch von weiteren Faktoren ab. Eine halbe Stunde Terminverschiebung für A und B müssen nicht wertmäßig gleich sein. An diesem Beispiel wird deutlich, dass der Begriff des Kompromisses schon eine intersubjektive Bewertung (Vorteil, Nachteil) voraussetzt.

*I-2*
Zum Schiedsmann. Hier wird unter dem Gesichtspunkt des "unparteiischen Dritten" gefragt, was zumutbar für die Beteiligten ist. Es werden Interessen, Bedürfnisse intersubjektiv abgewogen, das heißt geschätzt und gemessen. Es wird nicht wie beim Vertrag durch harte Verhandlungen zwischen den Parteien geprüft, ob und wo der andere nachgiebige oder unverzichtbare Positionen besitzt. Aber woher hat man den Maßstab für die intersubjektive Interessenabwägung? Dies Verfahren setzt schon voraus, dass man weiß bzw. dass man erkennen kann, wie wichtig oder unwichtig bestimmte Forderungen und ihre Erfüllung für die beteiligten Parteien sind.

*I-3*
Zufallsverfahren können zwar die systematische Bevorzugung eines Individuums gegenüber einem anderen verhindern – insofern sind sie "fair". Sie können jedoch keine optimalen Lösungen herbeiführen. Die Ergebnisse von Verlosung, Würfeln oder Münzwurf sind meist suboptimal.

Ein Beispiel: In Konfliktfällen zwischen A und B wird ausgelost, wer von den beiden entscheiden darf.  Nehmen wir einmal an, dass A und B jeder in 50 von 100 Fällen das Entscheidungsrecht gewinnen. Ist dies Ergebnis optimal oder wäre eine für beide bessere Verteilung der Entscheidungsrechte möglich?

Dies lässt sich herausfinden, wenn man A und B auffordert, die 100 Fälle nach der Wichtigkeit für sie selbst zu ordnen. Dabei wird sich mit großer Wahrscheinlichkeit ergeben, dass die 50 Fälle, die A entscheiden darf, nicht identisch sind mit den für A wichtigeren 50 Fällen sind. Gleiches gilt für B. Könnten A und B ihre Entscheidungsrechte untereinander austauschen (das Entscheidungsrecht in einem weniger wichtigen Fall gegen das Entscheidungsrecht in einem wichtigen Fall), so würden sie einen Zustand erreichen, den sie beide besser finden. Fazit: Zufallsverfahren mögen "fair" sein, aber ihre Ergebnisse sind nicht pareto-optimal.

*I-4*
Die Forderung, den Willen der Beteiligten aufzuklären (sich seiner Motive bewusst zu werden, falsche Erwartungen auszuschließen etc.) ergibt sich daraus, dass sonst kein Konsens hergestellt werden kann. Solange der andere es ablehnt oder gar verhindert, dass ich meinen Willen aufkläre, kann ich keiner Regelung zustimmen, denn ich weiß im wahrsten Sinne des Wortes nicht, was ich will.

*I-5*
Hinter den meisten gebräuchlichen Entscheidungsregeln (wie z. B.: "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst") müsste stehen: "in Ermangelung eines Besseren".

*I-6*
Entscheidungsverfahren müssen so beschaffen sein, dass ihr Ergebnis möglichst keine Interpretationsschwierigkeiten bietet. Sonst fängt auf dieser Ebene der Streit von vorne an. Dazu ein Alltagsbeispiel. Im Schwimmbad hat derjenige das Recht zu duschen, der eine freie Dusche vorfindet und diese benutzt. Verlässt er nun die Dusche, etwa um sich Seife zu holen, so kann eine Unklarheit über das Benutzungsrecht entstehen, wenn ein anderer Badegast inzwischen unter die leere Dusche getreten ist, in dem Glauben, sie sei unbenutzt. Deshalb sollte jeder Badegast beim vorübergehenden Verlassen der Dusche etwas zu deren Kenntlichmachung als "besetzt" zurücklassen. Sonst könnte jeder kommen und sagen, dies sei sein Duschplatz und er sei nur kurz weggegangen.

*I-7*
Es gibt eine Tendenz zur Aufrechterhaltung des Status quo, wie schon das Sprichwort sagt: "Was der Bauer nicht kennt, das isst er nicht".

*I-8*
Soziale Ungleichheit kann von den dabei schlechter Gestellten nur dann anerkannt werden, wenn damit auch ihre eigene Lage verbessert wird.

*I-9*
Was ist von dem Argument zu halten: "Versetz sich doch einmal in seine Lage!", um jemanden dazu zu bewegen, Nachteile in Kauf zu nehmen zum größeren Vorteil eines anderen Menschen? Kann man sagen: "Das bringt dem Einen mehr Vorteile (Nutzen) ein, als es dem Anderen Nachteile (Kosten) bringt"? Dies setzt einen intersubjektiven Nutzenvergleich voraus.

In der aktuellen Situation kann die Größe der individuellen Nutzen und Kosten für die Individuen A und B bei Realisierung einer bestimmten Alternative meist nur schwer bestimmt werden, weil die akut Betroffenen parteiisch argumentieren. Aber man könnte die Situation verallgemeinern, von der Identität der Beteiligten abstrahieren und die Nutzenverteilung in der allgemeinen Situation bestimmen, wo noch nicht klar ist, wer welche Position einnimmt. Diese Aufteilung der Nutzen könnte dann im aktuellen Fall als Grundlage des intersubjektiven Nutzenvergleichs dienen.

*I-10*
Die Forderung nach faktischer Gleichheit ist unsinnig. Sie ist undurchführbar und nimmt keine Rücksicht auf die mögliche Verschiedenheit der individuellen Wünsche. Es geht stattdessen um Gleichberechtigung.

*I-11*
Was ist von der moralischen Forderung zu halten, dass man "die fremden Bedürfnisse genauso wichtig nehmen soll wie die eigenen"? Heißt das, dass ich an alle abgeben muss, denen es schlechter geht? Heißt das, dass ich mich mit dem Schlechtesten gleichstellen muss? Heißt das, dass ich mit ihm verhungern muss?
Ein Gegenargument: "Dies moralische Prinzip hilft auf die Dauer niemandem".

*I-12*
Die realisierte Kompensation (die tatsächliche Entschädigung dessen, der von einer Entscheidung Nachteile hat) kann kein Grundsatz für einen Abbau von Privilegien sein, denn dann müsste der Privilegierte ja gleich oder besser gestellt werden, das heißt seine Privilegien würden bleiben.

*I-13*
Kann man werturteilsfrei Ausdrücke verwenden wie: "Die Benachteiligten in dieser Gesellschaft" oder "die am schlechtesten Gestellten in dieser Gesellschaft"? Dies kann man wohl nur dann, wenn es eine allgemein anerkannte Bewertungsskala gibt, die ausdrückt, was "nachteilig" und was "schlechter gestellt" ist. Dies setzt eine übereinstimmende kollektive Bewertung voraus, etwa dass Armut, Arbeitslosigkeit, kleine Wohnungen, Krankheit usw. schlecht sind.

*I-14*
Was heißt "intersubjektiv anerkennbar"? Wie lässt sich entscheiden, ob eine Behauptung intersubjektiv anerkennbar ist? Die tatsächliche Anerkennung von allen kann nicht gemeint sein. Andererseits kann dies Kriterium auch nicht logisch deduziert werden, sondern muss letztlich einen Bezugspunkt im vorhandenen menschlichen Willen finden. Das Prinzip ruht letztlich auf vorhandener  Anerkennung (ähnlich wie die vorhandene Wahrnehmung als Kriterium der Wahrheit).

*I-15*
Durch die ständige Veränderung der Dinge ergibt sich ein zeitlich bestimmter Handlungs- und Entscheidungszwang. Das Problem ist, in einem begrenzten Zeitraum nach Entscheidungsalternativen zu suchen und sich für eine bestimmte Alternative - die beste - zu entscheiden. Hier liegt ein Unterschied zur empirischen Wissenschaft vor – zumindest sofern diese als Grundlagenforschung von ihrer Anwendung getrennt ist -, denn dort kann man sagen: "Das wissen wir nicht" und kann weiter forschen. Liegt dies am komparativen Charakter des normativen Gültigkeitskriteriums?  (Allerdings gibt es auch in der empirischen Methodologie das Problem,  zwischen alternativen Theorien mit wechselnden Vorzügen - Informationsgehalt, Einfachheit, Bewährtheit - zu wählen. Etwa beim Sachverständigengutachten bei Gericht)

*I-16*
In der juristischen Theorie der Güterabwägung wird ein intersubjektiver Nutzenvergleich vorgenommen an einem kollektiven Bewertungsmaß. Ähnlich bei der Theorie der Entschädigung. Subjektive ("ideelle") Werte ("Erinnerungswerte") werden dabei nicht berücksichtigt, wohl weil die Größe des Verlustes nicht intersubjektiv überprüfbar ist. Jeder könnte sagen, die zerstörte Sache sei ihm persönlich besonders viel wert gewesen. Hinzu kommt, dass "unersetzliche" Werte eben nicht kompensierbar sind.

*I-17*
Was ist eigentlich der Zweck der normativen Methodologie, jenseits der Gewinnung allgemeingültiger Normen? Die empirische Wissenschaft dient jenseits der Wahrheitsfindung dem irrtumsfreien Handeln auf der Grundlage erweiterter Handlungsmöglichkeiten. Analog würde ich bei der normativen Methodologie und den normativen Wissenschaften sagen, dass sie der Verringerung des Leidens dienen, das aus dem Zusammenleben der Menschen resultiert. Sie tun dies nicht als solche, die Menschen müssen sich ihrer bedienen - aber das gleiche gilt für die empirische Methodologie und die empirischen Wissenschaften.

*I-18*
Tausch: "ein Königreich für ein Pferd".  Es kommt eben auf die Umstände an.

*I-19*
Man nimmt  Abstimmungen als Entscheidungsverfahren, um nicht bei jedem Konflikt mit allen Mitteln (bis zum Bürgerkrieg) eine Entscheidung herbeiführen zu müssen. Ein solche "Sparsamkeit" in Bezug auf die Entscheidungskosten zeigt sich auch im Altertum, etwa wenn der Kampf zweier Heere durch den Kampf der beiden Anführer ersetzt wird.

*I-20*
So oder so werden Entscheidungen getroffen, die allgemein verbindlich durchgesetzt werden, sei es durch Machtkampf, Autorität, Abstimmung, Verhandlung (Tausch, Kompromiss), Märkte usw. Es stellt sich in Bezug auf jede verbindliche Ordnung die Frage ihrer allgemeinen Anerkennung, ihrer Legitimation.

*I-21*
In der Praxis genügt für eine Entscheidung eine ordinale Messung (Rangordnung) der verschiedenen Handlungsalternativen, denn ich benötige ja nur die Bestimmung der besten Alternative, um mich zu entscheiden. Ich benötige nicht den Abstand zur zweitbesten Alternativen.

*I-22*
Wenn es keine allgemein gültigen Normen gibt, so kann die Analyse immerhin feststellen, wo sich ein Partialwillen durch Macht trotzdem zum allgemeinen Willen erklärt. Auf diese Legitimation will wohl keine Gesellschaft verzichten.

*I-23*
Gleiche formale Bedingungen für alle Individuen führen bei ungleichen Eigenschaften der Individuen u. U. zur Ungleichheit (Benachteiligung); z. B. darf jeder Klage erheben (= formale Gleichheit), aber die Individuen sind unterschiedlich reich (= ungleiche Eigenschaften) und für eine erfolgreiche Klage benötigt man Geld, das heißt die Armen können ihr formales Recht seltener wahrnehmen als die Reichen.

*I-24*
In der empirischen Methodologie heißt  "intersubjektiv überprüfbar": Wenn jemand will, dann kann er (bei entsprechender Ausbildung) die Aussage überprüfe. Wie ist es bei Normen? Logik zur Überprüfung ist möglich, etwa wenn die Norm aus einer anderen Norm unzulässig deduziert wird beziehungsweise in sich widersprüchlich ist. Erfahrung zur Überprüfung ist ebenfalls möglich, insofern die Begründung empirische Aussagen enthält. Aber wie ist es mit Normen, die sich weder auf Aussagen stützen noch deduziert werden? Was heißt hier "nachvollziehbar"? In der Empirie vollzieht man die Begründung nach, indem man sagt: "Ich sehe es auch". In der normativen Methodologie müsste es entsprechend heißen: "Ich will es auch so" bzw."Ich bewerte es auch so".

Für diesen Nachvollzug gibt es - wie in der Empirie - keinen logischen Zwang. Es handelt sich hier um unmittelbar intersubjektiv übereinstimmende Einsichten.

Selbst angenommen, die Individuen seien "aufgeklärt" entsprechend dem aktuellen Stand des Wissens, so wird es doch Situationen geben (Zweifel und Nicht-Wissen), in denen eine Norm nicht von allen anerkannt wird – so dass die Begründung   tatsächlich nicht allgemein nachvollziehbar ist.

Aber dabei kann man nicht stehen bleiben, es wird ja dennoch irgendwie allgemein verbindlich entschieden. Es geht dann um die Frage: "Was ist die bessere Entscheidung angesichts der Vielzahl möglicher Entscheidungen?" Man muss sich auch auf dieser Stufe auf ein Verfahren zur kollektiven Entscheidung einigen angesichts kontroverser individueller Entscheidungen.

Gibt es hier allgemein anerkennbare  Verfahren? Wie ist es mit dem Kriterium: "Die Entscheidung jedes Individuums soll für die kollektive Entscheidung gleiches Gewicht haben"? Auch hier kann es natürlich keinen logischen Beweis geben, die Einigung auf Entscheidungsverfahren bleibt ständige Aufgabe. Diese Maxime ist noch sehr unbestimmt. (Erlaubt sie auch eine Zufallsentscheidung?)

Wie ist es mit der (demokratischen) Maxime: "Diejenige kollektive Entscheidung, der die meisten individuellen Entscheidungen entsprechen, ist zu wählen". Unter der Annahme, dass die Zugehörigkeit jedes Individuums zur siegreichen Mehrheit  beziehungsweise zur unterlegenen Minderheit zufällig verteilt ist, ist für alle Individuen zu erwarten, dass häufiger kollektiv entsprechend ihrer individuellen Entscheidung entschieden wird als bei jeder anderen Regel. (? Nach welcher Regel wird abgestimmt?)

*I-25*
Das Problem der Intensität der Präferenzen (Dringlichkeit des Wollens). Angenommen es gibt zwei Entscheidungen x (mit den Alternativen x1 und x2) und y (mit den Alternativen y1 und y2). Angenommen Individuum A hat bei der Entscheidung x den Ausschlag für die Alternative x1 gegeben hat, während Individuum B bei der Entscheidung y den Ausschlag für die Alternative y2 gegeben hat. A hatte bei der Entscheidung y die Alternative y1 gewählt. Außerdem ist für A die Entscheidung für y wichtiger als die Entscheidung x. Für B ist die Entscheidung x wichtiger als y. Beide können sich nun besser stellen durch einen Stimmentausch:  A stimmt für x2, wenn B für y1 stimmt und umgekehrt. Durch Stimmentausch können sich auch bei Gleichgewichtigkeit jeder Stimme pro Entscheidung  Intensitäten ausdrücken.

*I-26*
Mit dem Versuch einer Hierarchisierung von Werten bis hoch zu den allgemeinsten Werten wie Freiheit, Gerechtigkeit, Wohlstand, Leben usw. ist für die Entscheidungsproblematik wenig gewonnen. Diese Werte sind meist nur vage definiert und damit auch in ihrer logischen Beziehung unklar. Worauf es ankommt  sind die Entscheidungsregeln und deren logisch-deduktiver Zusammenhang. Hier kann man fragen: Welche Regeln sind logisch miteinander vereinbar und welche nicht?

*I-27*
Nicht-kontroverse Ziele: die Verringerung von Verkehrsunfällen, Krebstoten, Verkehrsstaus,  Luftverschmutzung usw. Solange es Schäden sind, die jeden in gleicher Weise treffen könnten, ist das Ziel nicht kontrovers. Aber angenommene, nur Schwarze würden an Krebs sterben: Bliebe es dann für die Weißen ein Ziel, den Krebstod zu bekämpfen? Außerdem: Kontrovers wird es meist nicht so sehr bei den allgemeinen Werturteilen und Forderungen, sondern bei konkreten Handlungsalternativen, die wiederum die verschiedensten Interessen tangieren.

*I-28*
Abstrakte Bewertungen helfen wenig. Etwa die Bewertung, dass es schlecht ist, gewaltsam getötet zu werden. Dem würde so jeder zustimmen. Aber gleichzeitig findet man es richtig, um bestimmte Ziele notfalls Kriege zu führen und dabei den Gegner gewaltsam zu töten. Erst die konkrete Entscheidung zu einer Handlung lässt die jeweils beteiligten Interessen sichtbar werden - und hier liegt ja die praktische Problematik.

*I-29*
Wie weit trägt die Formel (Goldene Regel): "Was du nicht willst, dass man (es) Dir tu, das füg auch keinem andern zu"? Der Satz: "Der Sklave soll dem Herrn gehorchen" ist damit vereinbar.  Der Herr, der diese Norm vertritt, kann sagen: "Wenn ich Sklave wäre, sollte ich auch meinem Herrn gehorchen". Der Trick ist nur, die Herren sind keine Sklaven brauchen auch kaum zu befürchten, welche zu werden.

*I-30*
 Man kann logisch nicht ausschließen, dass ein Diktator genau dieselben Gesetze erlässt, wie ein gewähltes Parlament. Er könnte ja immer mit der Mehrheit des Volkes übereinstimmen. Es gibt dagegen kein logisches Argument, sondern nur ein theoretisches: sehr wahrscheinlich stimmt der Diktator nicht mit der Mehrheit überein.

*I-31*
Die Überlegungen, die ich hier anstelle, sind auf eine isolierte Gesellschaft bezogen bzw. auf die Menschheit als Ganze. Durch die bestehende Vielstaaterei kommen neue Bedingungen hinzu wie Schutz gegen äußere Feinde.

*I-32*
Aus allgemeinen Normen kann man per Deduktion Einzelentscheidungen ableiten. Diese singulären Normen machen den Inhalt der allgemeinen Norm aus. Unerwünschte Einzelentscheidungen sprechen gegen die allgemeine Norm. Widerlegen sie sie? Wenn ja, so würde das Problem auftauchen, dass ja nach irgendeiner Norm entschieden wird, man kann da nur die "beste" auswählen, selbst wenn diese belastet ist. Allerdings ergibt sich daraus der Zwang, die allgemeine Norm zu ergänzen bzw. zu verbessern, um auch die falschen Einzelentscheidungen korrigieren zu können. (Hier ergeben sich Parallelen zur empirischen Theorie, der Deduktion von Einzelaussagen, der Entscheidung zwischen konkurrierenden Theorien. Solange ich nicht handeln muss, kann ich in der empirischen Methodologie sagen: "Das weiß ich nicht" und nur solche Theorien zulassen, aus denen keine falsche Hypothese abgeleitet werden konnte.)

*I-33*
Stimmt der Satz: "Jede Ordnung ist besser als keine Ordnung"?

*I-34*
 Wenn ein bestimmtes Entscheidungsverfahren anerkannt wurde, kann man dann noch gegen Einzelentscheidungen argumentieren, dass sie inhaltlich falsch sind? Was für Kriterien werden dann ins Feld geführt? Müssen diese dann nicht auch gegen das Entscheidungsverfahren sprechen? (formal und material richtige Entscheidungen)

*I-35*
In einer gut geregelten sozialen Ordnung ist das Sanktionssystem so beschaffen, dass das Wohlergehen der anderen zu meinem eigenen Vorteil ist und dass ihr Schaden zu meinem Nachteil ist.

*I-36*
Um die Frage zu entscheiden, ob es den Herren besser geht als den Sklaven, kann man fragen: Wer ist bereit zu tauschen? Wenn nur die Sklaven bereit sind, kann man "objektiv" (allgemein gültig) sagen: Den Sklaven geht es schlechter als den Herren ("gut" = "was alle für sich anstreben"; "schlecht" = "was niemand für sich anstrebt"). Die Herren sind in der von allen bevorzugten (= besseren) Position.

*I-37*
Wie kann man die Herren von der moralischen Unrichtigkeit der Sklaverei überzeugen? Gibt es ein Argument, das von allen anerkannt wird? Aber vielleicht sollte man nach Argumenten suchen, die die zukünftige neue Ordnung von allen dort vertretenen anerkennbar machen wird. Zukünftige Generationen beurteilen aus einer anderen Situation heraus. ("Als Kapitalist hat er was gegen den Sozialismus, aber als sozialistischer Bürger vielleicht nicht mehr.") Aber solche Zukunftsannahmen sind höchst spekulativ.

*I-38*
Die Privilegierten kann man nur von der Richtigkeit eines Abbaus ihrer Privilegien überzeugen, wenn man ihnen das Leben mit ihren Privilegien sauer macht.

*I-39*
Hat es Sinn zu sagen: Eine Entscheidung, die von mehr Individuen als gültig anerkannt werden kann, ist allgemeingültiger (bzw. "allgemeiner gültig"?) Das hieße, dass die Mehrheitsregel - unter der Voraussetzung aufgeklärten Willens - der zu erfüllenden Allgemeingültigkeit am besten entspricht. Dann ließe sich aus dem Ziel also doch eine Entscheidungsregel logisch ableiten? (Aber das Wort "allgemeingültig" kann man wohl nicht steigern: Entweder, etwas ist gültig oder nicht.)

*I-40*
Beim Tausch kommen nur freiwillige Umverteilungen zustande, das heißt solche, bei denen alle beteiligten Seiten einen Vorteil haben. Aber trotzdem kann es passieren, dass es einer Partei trotz Tausch schlechter geht. (Die Zeit arbeitet gegen diese Partei.)

*I-41*
In der empirischen Methodologie hat die Suche nach intersubjektiven Wahrheiten die praktische Funktion, demjenigen zu helfen, der sich in Hinsicht auf die Zukunft und die Folgen des eigenen Handelns nicht irren willen. Wie ist das bei der normativen Methodologie? Für die individuelle Entscheidungstheorie kann man sagen: Wer seine Wünsche erfüllen möchte, dem kann das Entscheidungsmodell helfen. Aber beim Kollektiv? Wozu braucht man allgemein gültige Normen bzw. legitimierte kollektive Entscheidungen? Um Konsens (Frieden) zu haben? Um die Unterdrückung zu kritisieren?

*I-42*
Der Entscheidungsmechanismus Markt macht dauernd eine Art von intersubjektivem Nutzenvergleich, nämlich zwischen dem Nutzen eines Gutes x für den Konsumenten A und den Kosten dieses Gutes für den Produzenten B. Der Konsument A ist bereit, für das Gut x 10 DM zu zahlen. Die Frage ist: Findet er für diesen Preis einen Produzenten, der 10 DM den Herstellungskosten (dem negativen Nutzen) des Gutes x vorzieht? Vermittelt über das Geld wird hier der Nutzen für Individuum A, den Käufer, mit den Kosten für B verglichen. Dabei wägt A den Nutzen des Gutes x und den Nutzen der 10 DM für sich ab, während B für sich den Nutzen der 10 DM mit den Herstellungskosten von x abwägt.

Wenn ja, dann kommt der Tausch zu Stande: d. h. der Nutzen von x für A wird sozial höher bewertet als die Kosten von x für B. Die Veränderung durch Tausch gilt als legitim.

*I-43*
Tausch: die Situation nach dem Tausch (s2) ist sozial besser als die Situation vor dem Tausch (s1), weil die beteiligten Individuen (A und B) beide s2 gegenüber s1 vorziehen. Aber ist s2 deshalb objektiv besser? Genau gesprochen kann man doch nur sagen: Sie ist für A und B besser - bezogen auf ihre subjektiven Präferenzen. Um eine allgemeingültige Bewertung durchzuführen, muss ich eine Soziale Wohlfahrts-Funktion definieren wie diese: "Eine Situation ist besser als eine andere, wenn alle Individuen sie besser finden" (à la Pareto).

*I-44*
Dadurch, dass der Tausch für alle Beteiligten freiwillig ist, ist er noch nicht gerechtfertigt. Man könnte sich auch andere Mechanismen der Güterverteilung denken, etwa eine Schiedsstelle für wechselseitige Wünsche.

*I-45*
Das Besondere am kapitalistischen Tausch: der Tausch ist nicht wirklich freiwillig, weil der Arbeiter tauschen muss, wenn er am Leben bleiben will. Er braucht und verbraucht ständig Güter, die für ihn lebenswichtig sind.  Er kann sie durch seine Arbeit nicht selber erzeugen (denn  die Produktionsmittel wie Grund und Boden sind fremdes Eigentum). Folglich muss er seine Arbeitskraft einem Kapitalisten zum Tausch anbieten  gegen die notwendigen Lebensmittel. Und je schlechter seine Lage ist, mit desto weniger Lebensmittel (Lohn) wird er sich zufrieden geben müssen. Der niedrigste Lohn ist in dieser Situation für ihn besser als gar keiner. Wenn nur Hungerlöhne angeboten werden, muss der Arbeiter auch für Hungerlöhne arbeiten. (Welches Interesse hat umgekehrt der Kapitalist am Zustandekommen des Tausches mit dem Arbeiter? Inwiefern muss er Arbeitskraft eintauschen?)

*I-46*
Beim Tausch zwischen Konsument und Produzent vergleicht jeder für sich Aufwand und Nutzen, und wenn die Rechnung für beide positiv ist, kommt der Tausch zu Stande. Wurde im Endeffekt überhaupt intersubjektiver Aufwand und Nutzen kalkuliert?

*I-47*
Eigentümertausch: Individuum A will x haben und bietet dafür y an (x > y für A). Der Tausch findet statt, wenn es ein Individuum B gibt, das y will und dafür x anbietet (y > x für B). Hier findet kein intersubjektiver Nutzenvergleich statt, der besagt: Der Vorteil für A ist größer als der Nachteil für B. Beim Tausch wägt jeder wägt seine Vorteile gegen seine Nachteile ab, und wenn für beide die Vorteile überwiegen, kommt es zum Tausch. (Hier werden keine Güter geschaffen oder verbraucht, sie wechseln nur den Besitzer.)

*I-48*
Wie ist es beim Produzententausch?
 A produziert y mit den Kosten K.
B produziert x mit den Kosten L
Wann kommt es zum Tausch?
1. Bedingung: A zieht x gegen y  vor.
2. Bedingung: B zieht y gegen x vor.
3. Bedingung: A zieht y gegen K vor.
4. Bedingung: B zieht x gegen L vor.

*I-49*
Angenommen, es herrscht Warenproduktion im Sinne von Marx.  A und B produzieren für den Austausch! Sie produzieren ihr Gut, um das andere Gut einzutauschen. Jetzt sehen die Bedingungen  anders aus, damit der Tausch von x gegen y und die Produktion von x und y stattfindet:
1. Bedingung: A zieht x gegen K vor.
2. Bedingung: B zieht y gegen L vor.
3. Bedingung: 1 mal x wird gegen 1 mal y ausgetauscht.

Wiederum ziehen beide die Situation nach dem Tausch der Situation vor dem Tausch vor. Für das Kollektiv gesehen: x und y wiegen sozial stärker als K und L.

Hier muss noch eine Veränderung angebracht werden: "A zieht x gegenüber K vor" ist nicht richtig ausgedrückt, denn A zieht Produkt inklusive Produktionskosten einem Zustand ohne beides (d.h. der existierenden Situation) vor. Man könnte dafür schreiben: Der Wunsch, x zu genießen, ist stärker als der Wunsch, K nicht zu erleiden (d.h. die Arbeit nicht zu tun und die nötigen sachlichen Produktionsmittel nicht zu verbrauchen).

*I-50*
Individuum A mag im Unterschied zu vielen anderen Individuen keine Autos, aber die Umsätze der Autoindustrie werden dem Sozialprodukt zugerechnet. Eine Steigerung der Autoproduktion führt also zur Steigerung der kollektiven Wohlfahrt, ohne die individuelle Wohlfahrt von A zu steigern. Wie hängen in der Marktwirtschaft individuelle und kollektive Bewertung der Güter zusammen?

*I-51*
Wiegt der Vorteil von A den Nachteil von B auf? Um diese Frage intersubjektiv zu entscheiden, müssen alle Subjekte diese Frage entscheiden. So löst sich das Problem des intersubjektiven Nutzenvergleichs: es handelt sich um ein Bewertungsproblem, für das allgemein gültige Verfahren entwickelt werden müssen. Wer die intersubjektiv abwägende Bewertung von Vor- und Nachteilen für unzulässig hält, findet offenbar alles gut, so wie es ist bzw. so wie es durch das Tauschprinzip geregelt wird.

*I-52*
Auch wenn das Sozialprodukt nur aus einem einzigen Gut bestehen würde, sind naturale Größen kein eindeutiger Wertmaßstab: es könnte sich ja das Bedürfnis nach diesem Gut verändert haben.

*I-53*
Ökonomisch zählt nur die Aneignung des Gutes, nicht der Gebrauch und dessen tatsächlicher Nutzen. Zum Beispiel ist ein Auto wirtschaftlich gesehen ein Gut, dessen Aneignung begehrt ist, denn A gibt dafür viel Geld aus. Aber Individuum A kann mit dem Auto einem schweren Unfall erleiden. Das Gut erweist sich als hochgradig schädlich, aber das geht nicht in die wirtschaftliche Betrachtung mit ein.

*I-54*
Scheinbar ist der Tausch pareto-optimal. Beide Tauschenden verbessern ihre Situation, sonst würden sie ja nicht einwilligen. Aber was ist mit dem Dritten, dessen Angebot vielleicht zu niedrig war und dessen Tauschabsicht deshalb nicht zustande kam (er konnte den Marktpreis für die Ware nicht bezahlen)? Gesellschaftlich gesehen geht es bei der Regelung der Güterverteilung nicht nur um die effektiv Tauschenden, sondern auch um alle anderen, die gerne die getauschten Güter nutzen würden, die aber keine effektive Nachfrage bewirken können wegen zu geringer Kaufkraft. Der Markt beruht  nur scheinbar auf einstimmigen Regelungen zum Vorteil aller!

*I-55*
Beim Kauf geht es um die Sicherung der Nutzung einer Sache. Wo sich diese Nutzung nicht sichern lässt, ist auch kein Kauf möglich.

*I-56*
Wenn die Marxisten sagen, dass es keine allgemein richtige Entscheidung geben kann, sondern nur "richtige" Entscheidungen in Bezug auf eine bestimmte Klasse, so ist das Problem einer intersubjektiv richtigen kollektiven Entscheidung nur auf eine andere Ebene verlagert. Denn auch innerhalb der Arbeiterklasse gibt es wiederum unterschiedliche Interessenlagen. So kann es zum Beispiel im Klassenkampf (etwa beim Bürgerkrieg) nötig sein, dass Arbeiter ihr Leben opfern. Nur so können die Kapitalisten enteignet werden. Inwiefern ist dies Opfer "richtig"? Kann dies Opfer gefordert oder gerechtfertigt werden z. B. mit dem "Sieg der sozialistischen Revolution" oder der "Sache der Arbeiterklasse"? Für bestimmte Arbeiter bedeutet der Sieg der Arbeiterklasse im aktuellen Beispiel ihre eigene Vernichtung. Wieso wird hier ein Teilkollektiv (eine bestimmte Klasse) als Maßstab genommen? Was ist mit der Klasse, wenn etwa die Mehrheit der Arbeiterklasse im Bürgerkrieg ihr Leben lässt? Inwiefern verselbständigt sich die Klasse als eigenes Wesen von den Individuen, aus denen die Klasse besteht?

*I-57*
In der einfachen Warenproduktion wägen die Produzenten ab, ob sie Güter für den Tausch oder Gebrauchswerte für sich selber produzieren sollen. Im Kapitalismus kann die Produktion von bestimmten Gütern unrentabel sein und deshalb unterbleiben, obwohl die Produzenten (die Arbeiter) sie dringend brauchen.

*I-58*
Der Tausch ist nur in einer bestimmten Hinsicht eine Sache zwischen zwei Leuten. Ein Tausch zwischen zwei anderen Individuen berührt unter Umständen auch mich. So kann mir durch diesen Tausch ein potentieller Käufer verloren gehen, wenn ich das gleiche Gut anbiete,  oder (als Nachfrager der gleichen Sache) wird durch den anderen Nachfrager der gleichen Sache der Preis in die Höhe getrieben oder die Ware ist nun ausverkauft.

*I-59*
Der intersubjektive Nutzenvergleich muss immer auf eine mögliche Entscheidung bezogen bleiben. Sonst kommt es schnell zu sinnlosen Fragen wie der, ob die Kühe nicht glücklicher sind als die Menschen, und ob es deshalb nicht besser wäre, eine Kuh zu sein. Solche Vergleiche sind sinnlos, solange es für Menschen nicht die reale Möglichkeit geht, sich in eine Kuh zu verwandeln. Ähnlich ist es bei Vergleichen zwischen verschiedenen Völkern und deren Maß für Glück oder Wohlergehen. Auch hier ist der Vergleich nur sinnvoll, wenn es die Möglichkeit gibt, dass das eine Volk die Lebensbedingungen des anderen annimmt.

*I-60*

Beim Tausch unter Konkurrenz geht das Gut an den Meistbietenden. Weshalb soll das so sein? Etwa weil die Annahme gemacht wird, dass der Meistbietende derjenige mit den dringendsten Bedürfnisse ist? Dann würde ja auch die Tauschgerechtigkeit auf einem intersubjektiven Nutzenvergleich beruhen. Die einzig denkbare Rechtfertigung des Tausches lautet deshalb: "weil beide Parteien ihre Lage durch den Tausch verbessern". Es wird also wieder zurückgegangen auf die individuellen Eigentumsrechte: "Hierfür hat sich kein Dritter zu interessieren!"  (Dies ist natürlich selber eine normative Setzung.)

*I-61*
Wenn Kollektiveigentum bzw. kollektive Verfügungsrechte gelten, kann das Kriterium der Pareto-Optimalität kaum noch funktionieren, weil jedes einzelne Individuum ein Vetorecht besitzt. Hier muss also ein Nutzenvergleich eingeführt werden, zum Beispiel beim Mehrheitsprinzip: Diejenige Entscheidung, die von den meisten befürwortet wird, hat den größten kollektiven Nutzen. Oder andersherum: Der Nutzengewinn der Mehrheit bei einer Entscheidung ist größer als der entgangene Nutzen der Minderheit.

*I-62*
Was unterscheidet wirtschaftliche Güter von anderen nützlichen Gütern und Werten? Erstens ihre Knappheit (Luft ist nicht knapp und deshalb kein wirtschaftliches Gut). Zweitens ihre Verteilbarkeit (viele Dinge sind knapp, sind jedoch nicht gezielt verteilbar, wie zum Beispiel Liebe, Ruhm, Fähigkeiten oder Verkehrsunfälle, Verbrechen, Krankheiten). Sie können  keine wirtschaftlichen Güter sein, weil über ihre Verteilung nicht gesellschaftlich entschieden werden kann.  Can’t buy me love.

*I-63*
 Was sind "Kosten"? Entsprechen sie dem populären Begriff "Nachteil"? Was sind Nachteile? Man sagt zum Beispiel, dass man einen Nachteil hat, wenn man schnell vorankommen will aber ein schnelles Auto mit einem langsamen Auto vertauschen muss. Ist ein langsames Auto nachteilig? Absolut gesehen ist es nicht nachteilig. Wenn man in derselben Situation ein Fahrrad mit einem langsamen Auto vertauscht, ist das langsame Auto vorteilhaft. "Nachteil" ist also ein relativer Begriff, und zwar relativ zur bisherigen Situation (oder im Vergleich zu einer möglichen Alternative, wie bei den Opportunitätskosten).

*I-64*
 Was ist das Maß für die Kosten einer Handlung? Die Stärke der Präferenz, mit der man die gegenwärtige Situation (oder die beste mögliche Alternative) gegenüber der durch diese Handlung hergestellten Situation vorzieht.

Was bedeutet dies für die Kosten der Produktion? Die Bereitstellung der Produktionsfaktoren durch bestimmte Individuen bedeutet für diese Kosten, insofern sie eine andere Verwendung der Produktionsfaktoren (Konsum, Freizeit) eigentlich vorziehen. Um sie dazu zu bewegen, diese Kosten (Nachteile) zu tragen, müssen sie dafür entschädigt beziehungsweise entlohnt werden. Und zwar muss die Entlohnung mindestens so viel Nutzen für sie haben, dass für sie die Kosten aufgewogen werden, das heißt die Entlohnung muss jeder anderen möglichen Verwendung der Produktionsfaktoren vorgezogen werden, sonst würden die Produktionsfaktoren nicht freiwillig bereitgestellt. (Bis hierhin ist es normale Ökonomie: Gleichsetzung der verschiedensten Produktionsfaktoren als Kosten.)

Die Kosten der Produktionsfaktoren bestimmen sich nicht nur durch den Verzicht auf ihre Verwendung in der Konsumtion, sondern auch durch den Verzicht auf ihre alternativen Verwendungsmöglichkeiten in der Produktion (Opportunitätskosten.) Um einen Produktionsfaktor nutzen zu können, muss dafür mindestens so viel Entlohnung geboten werden wie in irgendeiner anderen Form der Produktion.

Unter den Bedingungen des Privateigentums an den Produktionsfaktoren und des freiwilligen Tausches bestimmen sich die Kosten der Produktionsfaktoren durch deren alternativen Verwendungsmöglichkeiten  für die Besitzer (Konsum, Veräußerung). Das bedeutet aber, dass sich der Wert der Produktionsfaktoren für die Eigentümer nicht unabhängig von der Nachfrage nach Produktionsfaktoren bestimmen lässt. Die Nachfrage wird jedoch von dem Nutzen der Produktionsfaktoren für den Verwender, den Unternehmer, bestimmt. Für den Unternehmer bestimmt sich der Nutzen der Produktionsfaktoren nach dem Erlös der Produkte. Wenn die Kosten der Produktionsfaktoren größer sind als der Erlös der Produkte, macht der Unternehmer Verlust. Bei Kenntnis des zu erwartenden Erlöses wird der Unternehmer die Entlohnung der Produktionsfaktoren deshalb niedriger als den Erlös halten. Der mögliche Erlös aus dem Verkauf der Produkte bestimmt sich durch den Nutzen der Produkte für die Konsumenten, das heißt das Produkt muss für den Konsumenten einen höheren Nutzen haben als ein Produkt gleicher Kosten (gleicher Preise) sowie einen höheren Nutzen als die individuellen Kosten für den Erwerb des Geldes für den Kaufpreis.

 Es finden also immer nur individuelle Rationalitätskalküle der Wirtschaftssubjekte statt.

*I-65*
Je mehr Produktionsfaktoren jemand besitzt, desto mehr Verzicht kann er leisten, das heißt desto größere Kosten können für ihn auftreten. Wenn jemand  nichts mehr zu verlieren hat, gehen seine  Kosten gegen null. Er kann keine Nachteile mehr erleiden, weil es ihm nicht noch schlechter gehen kann, als es schon ist.

*I-66*
Bei Bevormundung stellt sich das Problem, ob es ein Kriterium dafür gibt, dass die Bevormundung zu Recht erfolgt. Eine mögliche Bestätigung wäre die nachträgliche Zustimmung zur  Bevormundung. (Aber was spricht dafür, dass die spätere Präferenz richtiger ist als die frühere?)

*I-67*
Einmal das Problem der freien Entscheidung in der Rechtswissenschaft ansehen. Wie wird es dort behandelt? In Frage kommen die Begriffe Nötigung, Erpressung, Mündigkeit, Geschäftsfähigkeit, Gleichgültigkeitskriterien für Verträge wie Willensmängel etc.

*I-68*
Das Programm einer normativen Methodologie kann auch zu einem Vollkommenheitswahn ausarten. Sie wird zur Lösung aller Streitigkeiten und Kämpfe hochstilisiert. Aber Maßstab für eine erfolgreiche Theoriebildung  ist allein der relative Fortschritt gegenüber den bestehenden Verfahren der kollektiven Entscheidung.

*I-69*
Fehlschluss: "Jeder Mensch strebt sie Erhaltung seines Lebens an. Also ist die Erhaltung des Lebens ein allgemeiner Wert". Gegenargument: Es kann ja sein, dass man zugleich bereit ist, das Leben eines anderen Menschen zu vernichten.

*I-70*
Um die Bedingungen für aufgeklärte Präferenzen zu bestimmen, muss sich jeder nach den Bedingungen fragen, unter denen er in der Vergangenheit falsch oder richtig entschieden hat.

*I-71*
Ist das Kriterium der richtigen Norm der tatsächlich erzielte Konsens? Ist das Kriterium für die Wahrheit einer Aussage der tatsächlich erzielte Konsens? Ohne einen Fortschritt  im tatsächlichen Konsens wäre die erfahrungswissenschaftliche Methodologie kaum vorstellbar.
 Aber zugleich gibt es Qualifikationen des Konsens. Die Suche nach allgemein gültigen Normen ist also nicht gleichzusetzen mit Friedensstiftung. Sie kann zum Beispiel 1 % Dissidenten gegen 99% Konservative unterstützen.

*I-72*
Zum Individualismus-Vorwurf gegen Wahlen und Märkte: Dass jeder aufgrund eigener Überzeugung entscheidet, kann nicht als Individualismus kritisiert werden.

*I-73*
Je mehr die Individuen in ihren Präferenzen bereits die Präferenzen der anderen berücksichtigen, desto weniger Gegensätze gibt es. Kann man daraus folgern, dass eine gezielte Erziehung in dieser Richtung wünschenswert ist? (Bertrand Russell)

*I-74*
Sozialindikatoren verbessern die Informationen für die Bewertung der Situation und sie helfen Ziele zu operationalisieren. Sie können jedoch Bewertungen nicht ersetzen.

*I-75*
Aus dem subjektiven Interesse an der Aufklärung der eigenen Präferenzen folgt nicht logisch, dass jeder auch die Aufklärung der anderen wollen muss. Allerdings kann sich niemand dafür aussprechen, die anderen nicht aufzuklären. Denn damit würde er von jemandem fordern, seine eigene Unaufgeklärtheit beizubehalten.

*I-76*
Unter welchen Bedingungen kommt es zur aufgeklärten Entscheidung? Nach reiflicher Überlegung? In Distanz zur Sache? In emotionsfreier Atmosphäre? Oder in der Aktion? In emotionaler Erregung (Versammlung)? Bestimmte psychische Strukturen können ohne starke Emotion nicht aufgebrochen werden.

*I-77*
Jemand sagt kess: "Auch die fehlende Einigkeit über Normen kann positiv sein". Wie ist das gemeint? Fällt damit das Gebot, nach konsensfähigen Normen zu suchen? Das wäre am konkreten Fall zu diskutieren.

*I-78*
Kann man objektiv bestimmten, ob es der Person A besser geht als der Person B? Entscheidend dabei ist wohl, ob A die Lebensbedingungen von B den eigenen vorzieht und umgekehrt.

*I-79*
In der Arbeit für mich selber wäge ich Kosten und Nutzen für mich ab. (Notfalls lasse ich die Arbeit.) In der arbeitsteiligen einfachen Warenproduktion wäge ich die Kosten des zu verkaufenden eigenen Produkts gegen den Nutzen des damit zu kaufenden fremden Produktes ab (Notfalls produziere ich das gewünschte Produkt selber.) Wie ist das im Kapitalismus? Es wird nur das produziert, was Profit bringt.

*I-80*
Die verschiedenen Ebenen der Argumentation und Abstraktion klären. Man muss unterscheiden:
1.  die Bedingungen, denen die Wohlfahrtfunktionen genügen soll,
2.  die Wohlfahrtfunktionen selber als mathematische Formel,
3.  die konkrete Realisierung von institutionellen Regelungen, die der Wohlfahrts funktion entsprechen.

*I-81*
Wenn man den Nutzen eines Gutes x für ein Individuum A dadurch bestimmen will, was das Individuum A dafür hergibt, so krankt dies daran, dass A etwas besitzen muss, was er hergeben kann. Berücksichtigt man dies nicht, so kommt man zu dem Schluss, dass einem mittellosen kranken Individuum sein Leben nichts wert ist, weil es für seine Heilung nichts hergibt. Aber es tut dies nicht, weil es nichts hat, was es hergeben könnte.

*I-82*
Die Pareto-Ooptimalität hat gegenüber anderen Werturteilen keine Dignität - auch nicht gegenüber intersubjektiven Nutzenvergleichen - denn sie geht immer von den bestehenden privaten Eigentumsrechten aus.

*I-83*
Man kann auch durch Macht und Gewalt Entscheidungen "fällen". Dies ist dann ein bloßes Faktum. Die Fragestellung einer normativen Methodologie beginnt erst dort, wo der solchermaßen hergestellte Zustand gerechtfertigt wird, wo er als allgemein gültig und normativ anzuerkennender hingestellt wird.

*I-84*
Zum Problem eines Kriteriums für die Anerkennung einer Norm. Wahrscheinlich müssen hier Setzungen vorgenommen werden. Diese Setzungen sind als Vorschläge zur Ausbildung eines Konsens anzusehen. Stellt sich der Konsens nicht her, so ist weiter zu fragen, warum er nicht herstellbar ist, um die Gegengründe auf ihre Stichhaltigkeit zu prüfen und gegebenenfalls auch die Kriterien der Anerkennung. Dabei kommt man prinzipiell nicht über menschliche Willensäußerung hinaus, wobei der theoretische Antrieb zur Konsensfindung von dem Ziel allgemeingültiger Normen ausgeht. Auch hier - wie bei der Basissatz-Problematik – müssen " Pfähle in den Sumpf" getrieben werden. Der feste Grund eines Beweises, eines garantierten Konsens logischer oder empirischer Art, kann nicht erwartet oder gefordert werden. Die Konsensbildung muss als Aufgabe aufgefasst werden, die menschliche Anstrengung erfordert, die vorankommen oder auch scheitern kann.

*I-85*
Das Ziel ist die Identifizierung und Kritik von Normen, die auf nackter Gewalt gegründet sind, die nicht anerkennbar sind.

*I-86*
Sehr viele Rechtfertigungen appellieren an das individuelle Interesse: "Sei gehorsam, dann lebst du am besten. Wenn Du gegen die herrschende Ordnung eingestellt bist oder handelst, geht es dir schlecht." Solche Rechtfertigungen können oft überzeugen, man ist "vernünftig", aber sie sind eigentlich nur eine Sanktionsdrohung. Wo diese Sanktionsdrohungen nicht hinreichen - in die geheimen Gedanken des Individuums - mag die Ordnung abgelehnt werden. Das Problem ist, wo die Erpressung oder Bestechung anfängt und wo der legitime Hinweis auf faktische Bedingungen aufhört. Eine "freie" Entscheidung ohne jede Beeinflussung ist weder denkbar noch ist sie wünschbar.

*I-87*
Das Bestreben zur Einigung wächst, wenn beide Kontrahenten bei einer "Auseinandersetzung mit allen Mitteln" das Risiko eingehen, schlechter gestellt zu sein, als wenn sie der gegnerischen Forderung ganz oder teilweise nachgeben.

*I-88*
Ich werde methodisch so vorgehen müssen, dass ich die einzelnen Problemkomplexe soweit wie möglich vorantreibe, jedoch auch bei unbefriedigenden Lösungen zum nächsten Problemkreis übergehe, indem ich andere Probleme ausklammere. Ich muss sie jedoch als offene Fragen ausdrücklich benennen und festhalten.

*I-89*
Jedes Perfektionsstreben vermeiden: Wenn eine Entscheidungsregel gelegentlich zu keiner oder nur zu einer intransitiven Entscheidung führt, so ist dies noch kein vernichtender Einwand gegen diese Entscheidungsregel. Es sind die Kosten solcher Mängel abzuwägen gegen den erhöhten Aufwand bei möglicherweise perfekteren Entscheidungsregeln. Unter Umständen bleiben die Mängel in erträglichen Grenzen (Wahlparadox).

*I-90*
Die Problematik von "Verursacher" und "Verantwortlicher" analysieren. Vor allem das juristische Verfahren ist interessant, das als "verantwortlich" nicht alle ursächlich Beteiligten gelten lässt, sondern nur diejenigen, die sich vorschriftswidrig verhalten haben.

*I-91*
Zum Problem des Perfektionismus: Mängel einer Entscheidungsregel, die jeden Beteiligten in seinen  Interessen in gleicher Weise treffen können, stellen keinen prinzipiellen Einwand gegen diese Regel dar. Als Beispiel mag der Schiedsrichter beim Fußballspiel gelten: die Mängel dieser Institution sind bekannt, trotzdem besteht keine Tendenz zur Abschaffung der Schiedsrichter. - Weniger tolerierbar sind Mängel, die systematisch einen der Kontrahenten bevorzugen.

*I-92*
Wenn es keine allg emeinen Entscheidungsregeln gäbe, so würde bei jeder Entscheidung aufs Neue der Konflikt voll entbrennen, weil jeder versuchen wird, das für ihn günstigste Verfahren anzuwenden. Allgemeine Regeln, die für viele  - auch noch unvorhersehbare Fälle – gelten, lassen eine gewisse Gleichbehandlung erwarten.

*I-93*
Die Differenz herausarbeiten zwischen der Maxime: "Strebe die größtmögliche Verwirklichung deiner Wünsche an!" und der Maxime: "Strebe eine allgemein anerkannte Ordnung an!".

*I-94*
Ist das Ziel "allgemeingültiger Normen" .....
a) ... eine illusionäre Formulierung für die Interessen einer gesellschaftlichen Teilgruppe (zum Beispiel der Intelligenz oder der Lohnabhängigen) oder
b)  ... ein utopischer Vorgriff auf eine Gesellschaft, deren Möglichkeit durch solche Theorien erst mit geschaffen wird?
Und wenn es so wäre?

*I-95*
Zur Bedeutung von Gleichheit: gleiches Einkommen. Dann gäbe es für Behinderte oder anderweitig besonders Bedürftige keine speziellen Zuschüsse, d.h. den Behinderten würde es schlechter gehen,  weil das normale Einkommen nur zur Befriedigung spezieller Bedürfnisse wie z. B. teure Medikamente nicht ausreicht.

Kann man sagen, dass zum Beispiel ein Zuckerkranker mehr Bedürfnisse hat als ein Gesunder? Auf jeden Fall braucht er zur Aufrechterhaltung eines bestimmten körperlichen Standards mehr Güter (Diäten, ärztliche Versorgung, Spritzen) als der Gesunde.

*I-96*
Die Frage klären, warum es notwendig ist, allgemeine, zeitlich überdauernde Regeln der Entscheidungsfindung zu benutzen. Die Analogie zu den raum-zeitlich unbeschränkten All-Sätzen der empirischen Wissenschaften klären. Verfahren, die von Fall zu Fall geändert würden - und zwar nach keinen allgemeinen Regeln - würden der Willkür Tür und Tor öffnen, weil man den Konsens jedes Mal aufs Neue herstellen müsste, ohne auf irgendwelche gemeinsame Regeln zurückgreifen zu können. Ein kollektiver Konsens wäre aus psychischen Gründen wohl unmöglich, wenn die Diskussion jedes Mal wieder bei null anfangen würde.

Wenn es z. B. keine allgemeine Vorfahrtsregel gäbe, so würde bei jedem Zusammenstoß jeder getrieben von seinem Eigeninteresse so argumentieren, dass er selber Vorfahrt hätte, mal als von links mal als von rechts Kommender, mal ist die eine Regel (die wäre dann allerdings keine mehr), mal ist die andere Regel für ihn vorteilhafter. Da es dann keine Argumente gäbe, auf die er festzulegen wäre, bliebe ein Konsens auf Fälle mit völlig gleich lautenden Interessen beschränkt.

Außerdem: Ohne allgemeine Regeln wüsste man nicht, wie man sich verhalten sollte, und das Verhalten der anderen wäre kaum vorhersehbar. Indem eine allgemeine Entscheidung getroffen wird, werden die Kosten der ständigen Neukalkulation vermieden. Die allgemeine Regel ist dabei beliebig spezifizierbar, je nach dem Grad an normativer Heterogenität der Fälle.

*I-97*
Wenn jeder Mensch größeren Reichtum besser findet als geringerem Reichtum, ist dann daraus logisch deduzierbar, dass es einem Reichen "besser geht "als einem Armen? Oder: Wenn jeder Mensch lieber gesund als krank ist, ist dann Gesundheit ein intersubjektiver (objektiver) Wert? Das Letztere ist wohl keine logische Deduktion, denn ich ziehe ja unter Umständen nur die eigene Gesundheit vor, während sich zugleich dem anderen Krankheit und Tod an den Hals wünsche. Aus der Tatsache, dass jeder seine eigene Gesundheit wünscht, folgt also nicht logisch, dass alle die Gesundheit von allen wünschen. (Der gleiche Fehlschluss wie bei Mill in Bezug auf Happiness.)

Es handelt sich hier also nicht um eine reine Deduktion. Man müsste noch zusätzliche Annahmen und Zwischenglieder hinzuziehen, um vom einen Satz zum anderen zu gelangen. Der Schluss, dass der Reichtum aller anzustreben sei, ist rein deduktiv nicht möglich. (Aber wie steht es mit dem Satz: "Einem Reichen geht es finanziell besser als einem Armen"?) Jeder sagt: "Je reicher ich bin, desto besser geht es mir." Das reicht nicht aus. Dazu muss kommen: "Je reicher jemand ist, desto besser geht es ihm". Aber auch dies ist ja noch ein intrasubjektiver Vergleich, kein intersubjektiver Vergleich. Nur unter der Bedingung der Austauschbarkeit der Individuen (Anonymität) kann der Vergleich zwischen den Subjekten vorgenommen werden.

Anders angefangen: Wenn ich sage: "Je reicher ich bin, desto besser geht es mir" und es gilt: "Person A ist reicher als ich", so folgt daraus der Satz: "Wenn ich so reich wie A wäre, ginge es mir besser." Das ist gleichbedeutend mit dem Satz: "Ich ziehe die finanzielle Lage von A meiner eigenen vor" oder "Die finanzielle Lage von A ist besser als meine eigene" oder (nur unter der Bedingung, dass A ebenfalls lieber reicher ist als so arm wie ich.)  "A geht es finanziell besser als mir."
Aber wann kann man (allgemeingültig) sagen: "Einem Menschen in der finanziellen Lage von A (einem Reichen) geht es finanziell besser als einem Menschen in der finanziellen Lage von B (einem Armen) "? (Anmerkung: vorausgesetzt ist  immer auch eine Ceteris-Paribus-Klausel.)

Alle Individuen sagen: "Ich ziehe die finanzielle Lage von A der finanziellen Lage von B vor". Was ist das für ein Vergleich? Es ist kein rein empirischer Vergleich, denn dann könnte ich mich darauf beschränken zu sagen: "A besitzt mehr Geld als B". Wenn ich aber sage: "A geht es besser als B", so ziehe ich einen normativen Vergleich; ich stelle keine empirische Ungleichheit fest, sondern eine normative Ungleichheit (noch zu klären: der Gleichheitsgrundsatz, inwiefern ist er "leer", was lässt sich logisch aus ihm deduzieren? etc. hierzu LITTLE zum Nutzenvergleich).

Das Problem bei der Formulierung "geht es besser" ist, dass hierzu immer auch Empfindungen assoziiert werden. Mache ich hier eine Aussage über (Nutzen-) Empfindungen? Nein, intendiert ist eine Aussage über Willensinhalte (Präferenzen). Der Satz:"Es geht mir heute besser als damals" wäre gleichbedeutend mit: "Alle ziehen meine heutige Situation meiner damaligen Situation vor". "Es geht ihm heute besser als damals" = ("Er zieht deine heutige Situation deiner damaligen Situation vor.") oder "Alle ziehen seine heutige Situation seiner damaligen Situation vor."

Bedingung bleibt die gleiche Präferenzstruktur der Subjekte (Hier ist ersichtlich, dass die gleiche subjektive Präferenzstruktur Grundlage kollektiver Präferenzkonflikte sein kann, z. B. bei Nahrungskonkurrenz).

Ist der Satz: "Einem Reichen geht es besser als einem Armen" ein intersubjektiver Nutzenvergleich? Offenbar werden Nutzenniveaus verglichen bzw. Wohlfahrtniveaus. Aber ist die Umformung: "Alle ziehen die Situation des Reichen der Situation des Armen vor" nicht nur eine empirische Feststellung über tatsächliche Präferenzen? Müsste nicht formuliert werden: "Die Situation des Reichen ist vorzuziehen (besser) gegenüber der Situation des Armen"? Bei dieser Formulierung wäre jedoch eine Norm impliziert wie: "Was alle vorziehen, ist vorzuziehen".

Vielleicht benötigt man die Formulierung "geht es besser als" gar nicht und kommt mit der Formulierung aus: "ist in der besseren Situation" das heißt: "ist (normativ) nicht in der gleich (gut)en Situation".

*I-98*
Terminologische Festlegung: Ich sollte nur bei empirischen Sätzen von "Aussagen" sprechen. Sonst von "Sätzen", "Werturteilen", "Normen", "Definitionen" etc.

*I-99*
Kann man sagen: "Der Gesundheitszustand der Bevölkerung hat sich verbessert"? Welche Probleme sind dabei zu beachten?
1.) Es muss empirisch definiert sein, was als Verbesserung des Gesundheitszustandes für alle Individuen anzusehen ist (ein Messproblem).
2.) Man kann dabei ausgehen von
  a) direkten Messungen des Gesundheitszustandes (anhand eines empirischen Index) und
  b) Einschätzungen der Individuen, ob sich der Gesundheitszustand verbessert hat oder nicht.
Wenn die Präferenzen der Individuen nicht mit dem empirischen Gesundheitsindex übereinstimmen, treten besondere Probleme auf. Dies soll vorerst ausgeklammert bleiben.
3.) Wenn nicht der Gesundheitszustand jedes einzelnen verbessert ist, so wird der Satz falsch, wenn man für "Bevölkerung" einsetzt "alle Menschen dieser Gesellschaft". Es könnte dann höchstens heißen: "Der durchschnittliche Gesundheitszustand der Bevölkerung hat sich verbessert". Hier taucht das Problem auf, dass man die Messung des Gesundheitszustandes auf einer Kardinalskala benötigt, um ein arithmetisches Mittel zu bilden. (Und dass man zusätzlich die obige Annahme machen muss, dass der empirische Gesundheitsindex genau der Gesundheitsbewertung durch alle Individuen entspricht. Sonst könnte ich nur sagen:" Mein soundso definierter Gesundheitsindex ist um soundsoviel Einheiten gestiegen"). Hat man keine Intervallskala, so kann man nur einzelne Fakten feststellen: "Die Zahl der Krebserkrankungen ist zurückgegangen" In diesem Fall macht man empirischer Aussagen - zwar in normativer Absicht - aber man überlässt die Bewertung den anderen.

*I-100*
Wenn man sagt: "Ein Reicher ist in einer (finanziell) besseren Situation als ein Armer ", so sagt man damit noch nicht, dass Armut schlecht ist. (Eigentlich ist dieser Satz noch gar keine Feststellung eines bestimmten empirischen Zustandes, denn der Satz würde auch gelten, wenn es tatsächlich gar keine finanziellen Unterschiede gäbe. Dazu müsste also der empirische Satz kommen: "Es gibt in dieser Gesellschaft Arme und Reiche". Der obige Satz dagegen gibt Bewertungen (Präferenzen) wieder, aber nicht die bewertete Realität. Wie ist es mit dem Satz: "Ein Reicher ist in einer vorteilhafteren Lage, ein Armer ist in eine nachteiligeren Lage"? Ist er noch gleichbedeutend mit dem oben genannten? Hier schwingt schon stärker die Ablehnung solcher Unterschieden mit. Stärker noch: "Ein Reicher ist in einer bevorzugten, privilegierten Lage gegenüber einem Armen".
*I-101*

Aus der allgemeinen Norm "Ungleichheit = Ungerechtigkeit" ließe sich die Norm folgern: "Die Existenz von Armen und Reichen ist ungerecht" = "soll nicht sein".
*I-102*
Was ist mit "Chancengleichheit" gemeint? Was ist mit "gleichen Startchancen" für alle Individuen gemeint? Die statistische Chancengleichheit im Sinne von: "Jedes Individuum hat die gleiche Wahrscheinlichkeit, eine bestimmte (die von allen erstrebte) gesellschaftliche Position zu erreichen"? Dann erscheint die Forderung kaum realisierbar, es sei denn, man verteilt die gesellschaftlichen Positionen nach dem Lotterieverfahren. Das scheint aber mit dieser Forderung nicht gemeint zu sein - jedenfalls fordern ihre Anhänger nichts in dieser Richtung. Die Metapher stammt ja auch nicht aus der Welt des Glücksspiels sondern aus der Welt des Sports - und zwar des Wettbewerbs - beziehungsweise Leistungssports. "Gleiche Startchancen" heißt hier, dass alle Sportler ihre Leistungen unter gleichen Bedingungen vollbringen müssen (keiner darf früher starten, keiner darf stärkere Rückenwinde haben usw.). Allerdings sind die Fähigkeiten der Sportler verschieden: Muskulatur, Kraft, Schnelligkeit, Reaktionsvermögen, Körpergewicht, Größe, Bau, Sehschärfe usw. usw. Niemand würde auf die Idee kommen, zu fordern, dass die konkurrierenden Sportler in dieser Hinsicht angeglichen werden müssten." Chancengleichheit" ist im Gegenteil gerade die Forderung, die äußeren Bedingungen so anzugleichen, dass die Unterschiede im Erfolg allein durch die unterschiedliche Leistungsfähigkeit der Individuen hervorgerufen werden.

Jedoch ist auch mit der Forderung nach Chancengleichheit das Leistungsprinzip als normativer Regelmechanismus noch nicht eindeutig bestimmt. Es stellt sich nämlich die Frage, welche Bedingungen jeweils zu den zu egalisierenden Startbedingungen zu rechnen sind und welche Bedingungen als Bestandteil der individuellen Leistungsfähigkeit zu rechnen sind und deshalb nicht normiert werden sollen. Im Sport gab es immer wieder Diskussionen um diese Frage: Glasfiber beim Stabhochsprung, gefederte Schuhe beim Laufen und Springen, chemische Mittel, besondere Nahrungsmittel und gezielte Sauerstoffatmung, finanzielle Zuwendungen an die Sportler, medizinischer und wissenschaftlicher Trainingsmethoden usw. usf.) Analoge Auslegungsschwierigkeiten ergeben sich beim Leistungsprinzip in der Gesellschaft. Beispiel: Ist der Reichtum und dessen Anlage als Kapital eine "Leistung" des jeweiligen Individuums? Ist das Zur-verfügung-stellen von Kapital überhaupt eine Leistung, die höchste Einkommen rechtfertigt? Sind unterschiedliche Bildungsniveaus zu egalisierende Ausgangsbedingungen oder bereits selbstverschuldet" (Hier ist wichtig, ob die Familien oder die Individuen als konkurrierende Einheiten genommen werden. Was ist mit Schicksalsschlägen? Ein Sportler verliert seinen Schuh, ein Individuum erkrankt, sollte das Individuum dafür entschädigt werden? Nach welchen Kriterien werden die Grenzen gezogen?)

*I-103*
Analog zur empirischen Methodologie wird es auch hier fruchtbar sein, existierenden normative Theorien und Methoden analysieren, um hieraus Hinweise für eine normative Methodologie zu gewinnen. Also nicht aus dem eigenen Bauch heraus, sondern die kritische Auseinandersetzung mit dem vorhandenen Material.

*I-104*
Wenn zwei unterschiedliche Positionen bezogen werden, so muss zurück gefragt werden, wie sich diese Positionen begründen, um hier die Auflösung des Dissens zu versuchen. Wenn dies nicht gelingt, muss noch weiter zurückgefragt werden nach den Kriterien für die Gründe usw.

*I-105*
Wenn ein Individuum einen bestimmten Willen äußert und man fragt nach der Begründung dafür, so kann als "letzte" Begründung wiederum immer nur ein individueller Willensakt stehen.

*I-106*
Das Problem: Normative Theorien sind meist umgangssprachlich definiert, sie enthalten Begriffe, deren Bedeutung nicht definiert ist sondern nur durch den tatsächlichen Gebrauch ungefähr festgelegt ist. Mit "common language" Analyse kann man diese Bedeutung ungefähr herausarbeiten, indem man fragt: "Was meinen wir, wenn wir sagen ... ". Aber damit kann man nur in den tatsächlichen Sprachgebrauch, in die argumentative Struktur auf normativem Gebiet eindringen. Zur Konstruktion möglichst allgemein gültiger normativer Theorien bedarf es jedoch der Anwendung logischer Schlussregeln: deshalb muss hier eine exakte Sprache mit definierten Termini konstruiert werden. Umgangssprachliche Begriffe müssen nachkontrollierbar expliziert und neu konstruiert werden.

*I-107*
Wenn das Ergebnis der Analyse des Begründungszusammenhangs von Normen einen argumentativ nicht zu überbrückenden Gegensatz von normativen Positionen ergibt, so könnte man hier mit der Kausalanalyse einsetzen und fragen: "Warum haben diese Menschen unterschiedliche normative Positionen?" Und weiter: "Unter welchen empirischen Bedingungen hätten sie konsensfähige Positionen?"

*I-108*
Allgemein anerkennbare Normen können nicht als immer existierend vorausgesetzt werden, aber es ist sinnvoll, die Suche nach ihnen niemals aufzugeben. Dies Argument ist analog zu Poppers Interpretation des Kausalprinzips gebildet: Man kann nicht sagen, dass jedes Phänomen nach Kausalgesetzmäßigkeiten verursacht wird, sondern: Entsprechend der prognostischen Zielsetzung ist es sinnvoll, immer nach kausalem Gesetzmäßigkeiten zu suchen. Das heißt: Die Kausalität wird vom metaphysischen zum methodischen Prinzip.

*I-109*
Um den obigen Gedanken weiterzuverfolgen: Was ist, wenn festgestellt wird, dass bestimmte empirische Bedingungen die Ursache der unvereinbaren normativen Positionen sind? Eine mögliche Position (dort bezogen auf das Problem der Begriffsbildung und ihre subjektiven Bedeutung) aus dem "Wörterbuch der marxistisch leninistischen Soziologie" (Seite 60): "Sind soziale Klassenunterschiede vorhanden, so werden sich die Individuen verschiedener Klassen nicht über jene Prädikatoren einigen können, die gerade die Natur des Klassengegensatzes betreffen (zum Beispiel "Ausbeuter"). Der vom Standpunkt der Logik zu fordernde "normalsinnige" Mensch ist geschichtlich erst tatsächlich vorhanden unter den Bedingungen der durchgängigen sozialen Gleichheit, welche alle Individuen als Träger möglicher gesellschaftlich notwendiger Arbeitszeit unterstellt".

Zu fragen ist hier, von welcher Art diese Argumentation ist:
1.) Ist es eine reine Feststellung empirisch bedingter Bewertungs- bzw. Bedeutungsunterschiede?
2.) Oder ist es eine dem Anspruch nach allgemeingültige Argumentation für die Herstellung der sozialen Gleichheit?
3.) Oder ist es eine allein auf die Arbeiterklasse bezogene Argumentation, die beinhaltet, dass sie ihre Position im  Klassenkampf durchsetzen soll?

Interessant ist die zweite Alternative: Folgt aus der Forderung nach allgemein anerkennbaren Normen logisch die Forderung, empirische Bedingungen zu schaffen, unter denen dies möglich ist?

Aber hier stellt sich vorweg die Frage, wie man die Aussage überprüfen kann, dass sich unter bestimmten Bedingungen ein Konsens herstellt beziehungsweise nicht herstellt? Oder ist damit gemeint, dass unter bestimmten Bedingungen ein Konsens möglich ist beziehungsweise nicht möglich ist? Wie ließen sich solche Aussagen machen und überprüfen?

Um nur ein Argument zu dem oben Genannten zu bringen: Eine Gleichheit, bei der es allen schlechter geht, kann unter Umständen achtabgelehnt werden. Außerdem: Es hängt auch von der geistigen Verarbeitung der sozialen Bedingungen ab, welche normativen Positionen bezogen werden, so dass sich bei gleichen "objektiven" Bedingungen unterschiedliche Präferenzstrukturen herausbilden können. Hinzu kommen individuelle Unterschiede der verschiedensten Art. Eine "rationale Interessenrekonstruktion" aus sozialen Bedingungen setzt ein normatives Menschenbild voraus (oft ein einheitliches Bild des Menschen), denn sonst könnte man ja direkt die tatsächlich artikulierten Interessen der tatsächlichen Individuen zur Grundlage nehmen.

*I-110*
Was kann man aus der "methodologischen Regel ("Suche nach allgemein gültigen Normen!") logisch ableiten? Unter Hinzuziehung weiterer empirischer Aussagen oder normative Sätze muss diese Regel mit ihren Implikationen voll entfaltet werden. Zum Beispiel ließe sich wohl ableiten, dass eine Argumentationsfigur des Individuums A nicht zulässig  ist, wenn er deren Anwendung durch ein Individuum B nicht anerkennt (Symmetrie-Forderung).

*I-111*
Zur Klärung des Ausdrucks "allgemeine Anerkennbarkeit (einer Norm)". Dieser Ausdruck ist wohl gleichbedeutend mit der Formulierung "für jedes Individuum geltende Anerkennbarkeit (einer Norm)". Dies könnte man interpretieren als: "für jedes Individuum nachvollziehbar und teilbar" oder "(der Norm) kann jeder zustimmen". (Es handelt sich hierbei um einen Dispositionsbegriff mit seinen Besonderheiten)

*I-112*
Wann kann ich ein Argument "nachvollziehen"? Man könnte provokativ sagen: "Unter Hypnose oder Todesdrohung kann man jedes Argument nachvollziehen". Oder man könnte sagen: "Bei Übereinstimmung mit den eigenen Überzeugungen". Das Letztere wäre das Kriterium des faktischen Konsens. Dies Kriterium kann außer Betracht gelassen werden. Denn - unterstellt, dass das Kriterium des faktischen Konsens ausreichen würde - so entfiele die gesamte Problematik: wo es keine unterschiedlichen normativen Positionen gibt, bedarf es auch keiner normativen Methodologie. (Hier zeigt sich die Problematik einer Ersetzung des Ausdrucks "allgemein anerkennbar" durch den Ausdruck "durch möglichst viele (die meisten) anerkannt". Normativ richtig wäre dann das, was die meisten tatsächlich für richtig halten. Aber Mehrheitspositionen haben sich nachträglich auch als falsch erwiesen.

*I-113*
Hypnose und Zwang. Insofern als auch diese Meta-Argumente allgemein anerkennbar sein müssten, so hieße das, dass die Individuen zustimmen können sollen, dass sie unter Hypnose (also psychischem Zwang) zur Anerkennung von Normen gebracht werden. Wenn sie das nicht tun, so wäre die Antwort: "Dann müssen wir Hypnose oder Zwang anwenden". Aber dann würde gar nicht mehr diskutiert und die ganzen Überlegungen und Argumentationen hier wären gegenstandslos. Ich würde nicht mehr argumentieren, sondern mich gegen solche unerwünschten Methoden zur Wehr setzen.

An diesem Beispiel wird etwas wichtiges über den Charakter der Problemstellung deutlich: Ich stimme zwar der Aussage zu: "Mittels der Anwendung von Hypnose (Zwang, Folter, Drohung etc.) kann man Individuen zur Anerkennung beliebiger Normen bringen". Aber zugleich sage ich: "Eine Anerkennung, die unter solchen Bedingungen zu Stande kommt, erkenne ich nicht an." Offensichtlich ist das Letztere die eigentliche Problematik: die Klärung des Kriteriums "allgemeine Anerkennbarkeit" bezieht sich nicht auf die Kenntnis empirischer Bedingungen des Konsens, sondern auf anerkennbare Bedingungen der allgemeinen Anerkennung von Normen. Welche Bedingungen aber sind nun anerkennbar? Insofern die normative Methodologie selber normativ ist: Von der Frage: "Welche Normen sind anerkennbar?" komt man zu der Frage: "Welche Methoden der Normenfindung sind anerkennbar?"

Die Argumentation verbleibt also prinzipiell auf der Dimension menschlichen Wollens, sie kann diese nicht "transzendieren" und sich auf etwas "Objektives" stützen.

*I-114*

Zur zeitlichen Dimension der Gültigkeit: Kann eine normative Position, die gestern richtig war, heute falsch sein? Was heißt jedoch "heute falsch"? Es kann heißen: "für heute falsch" (in der Anwendung auf die heutige Situation) oder aber es kann heißen: "von heute aus gesehen falsch".

Das Letztere scheint unproblematisch: man hat eben nachträglich einen Fehler entdeckt, der auch schon damals gegeben war. Die erste Position muss näher ausgeführt werden.

Problematisch scheint es zu sein, wenn man sagt: "Jede Position war zu ihrer Zeit richtig, obwohl die Positionen logisch miteinander unvereinbar sind". Denn bei absoluter zeitlicher Relativierung der Gültigkeit wird es sinnlos, über die Richtigkeit vergangener Positionen zu sprechen, es sei denn, die zeitliche Relativierung ist überzeitlich festgelegt nach Art von Aussagen wie: "Da diese und jene Bedingungen damals gegeben waren aber nicht mehr heute, müssen heute andere Normen gelten als damals." Hier gibt es keinen Relativismus sondern überzeitliche Regeln wie "Wenn die und die Bedingungen gegeben sind, ist die Norm n angemessen."

*I-115*

Zur Interpretation des Satzes "Normen sind allgemein anerkennbar, wenn sie allgemein nachvollziehbar sind". Wann sind Normen nachvollziehbar (unter anerkennbaren Bedingungen)? Wahrscheinlich lässt sich dies eher negativ bestimmen: "Wann sind Normen nicht nachvollziehbar?" Eine erste Antwort wäre: "Wenn ihre Rechtfertigungsargumente nicht nachvollziehbar sind". (Es sei denn, dieselbe Norm wird mit anderen Argumenten gerechtfertigt). Welche normativen Argumente sind nicht von jedem nachvollziehbar? Man könnte sagen: "Kein Argument ist von jedem nachvollziehbar, denn es gibt zum Beispiel intelligenzgeschädigte, emotional gestörte Individuen, die überhaupt kein Argument nachvollziehen können". Dies Argument bezieht sich auf die Beschaffenheit der Subjekte als Bedingung der Nachvollziehbarkeit normativer Argumente und nicht auf die Beschaffenheit der Argumente selber. (Ähnlich hatten sich die Hypnose-Zwang-Argumente auf die Beschaffenheit der Situation in ihrer Auswirkung auf den Nachvollzug durch die Individuen bezogen.)

Der Hinweis auf nicht "vernunftfähige" Individuen ist kein Unmöglichkeitsargument gegen das Kriterium "allgemeine Anerkennbarkeit", und wenn, dann gilt es in gleicher Weise für die empirische Wissenschaft und deren Kriterium "intersubjektiver Überprüfbarkeit". (S. 121)
Auch dort müssen "entsprechend ausgebildete "Individuen vorausgesetzt werden, um überhaupt eine Überprüfung durchführen können. Dies ist jedoch insofern keine Verletzung der Allgemeingültigkeitsbedingung als Vertreter der jeweils gegnerischen Position zu einer Überprüfung in der Lage sind - und um einen Streit unterschiedlicher empirischer Positionen geht es ja, und nicht um die Überprüfung durch uninteressierte oder unfähige Individuen.

Man könnte also bei der normativen Methodologie statt "für jeden anerkennbar" einschränkend sagen: "für jeden Ausgebildeten anerkennbar", wobei insbesondere der argumentative Nachvollzug von Positionen durch Vertreter entgegengesetzter Positionen gemeint ist.


*I-116*
Zu unterscheiden sind drei Dimensionen der Anerkennbarkeit von Normen:

1.) die Beschaffenheit der anzuerkennenden Normen beziehungsweise ihrer rechtfertigenden Argumente selber,

2.) die Beschaffenheit der Individuen, denen die Anerkennung möglich sein soll,

3.) die Beschaffenheit der Situationsbedingungen, unter denen Normen von Individuen anerkannt werden.

Wie müssen Argumente für Normen beschaffen sein, um nachvollziehbar zu sein? (bei bestimmter noch zu klärenden Beschaffenheit von Situation und Individuen)

Man könnte vorweg solche Argumente (oder Bestandteile von Argumenten) für "nachvollziehbar" erklären, die formallogischer oder empirischer Art sind. (Hier die Probleme zu klären ist Aufgabe der zuständigen Methodologien und kann hier ausgeklammert werden.)

Eine weitere Forderung (hier wäre allerdings zu unterscheiden zwischen voll zu erfüllenden und möglichst weitgehend zu erfüllenden methodologischen Forderungen) wäre, dass die Normen möglichst eindeutige und präzise Verhaltensvorschriften geben, das heißt dass die verwendeten Begriffe explizit sind.

Eine weitere (möglichst weitgehend zu erfüllende) Forderung wäre, dass die Normen so spezifisch sind (einen so hohen Informationsgehalt haben), dass sie die fraglichen Alternativen "trennen" können. Sie dürfen also nicht tautologisch oder so allumfassend formuliert sein, dass die verschiedensten Verhaltensweisen damit vereinbar sind.

(Die obigen Ausführungen beziehen sich nur auf die Normen, die direkt das Verhalten regeln. Man könnte sie als "Normen 1. Ordnung bezeichnen). In welchem Verhältnis stehen dazu die Normen,  die den Prozess der Normenbildung regeln (Normen 2. Ordnung)?)

*I-117*

Von der tatsächlichen Situation ausgehen: arbeitsteilige Gesellschaft, Abhängigkeit der späteren von den früheren Generationen, enges Zusammenleben, globale Kontakt- und Einwirkungsmöglichkeiten. Daraus folgt: Die Individuen tangieren (ergänzen, durchkreuzen) sich notwendigerweise in ihren Zielen (Wünschen). Eine Gesellschaft "ungestörter" Einzelindividuen, die keiner normativen Regelung bedarf, ist nicht möglich. Es stellt sich nicht das Problem, ob allgemein verbindliche Normen überhaupt nötig sind, sondern nur, welche Normen die richtigen sind. Der Streit darum, welche Normen gelten sollen, ist auf argumentativer Ebene in der Frage ausgedrückt: Welche Normen sind 'richtig' im Sinne von "allgemein anerkennbar?".?

*I-118*

Bei der Entscheidungsproblematik kommt es vor allem dadurch zu unterschiedlichen Ergebnissen, weil in jeweils unterschiedlichem Maße Bedingungen als veränderlich in die Überlegungen eingegangen sind. Wissenschaftler A nimmt eine Bedingung als gegeben hin, als Teil des empirisch gesetzten Rahmens seiner Entscheidung. Wissenschaftler B sieht diese Bedingung als veränderlich an und stellt sie im Rahmen seiner Überlegungen zur Disposition.

Ein Beispiel: Wissenschaftler A formuliert Gewerkschaftspolitik, indem er die kapitalistische Wirtschaftsordnung als gegeben hinnimmt, das heißt er sucht in diesem Rahmen die beste Gewerkschaftspolitik. Dagegen sieht Wissenschaftler B die kapitalistische Wirtschaftsordnung als veränderlich beziehungsweise abschaffbar an und kommt dadurch zu einer anderen Gewerkschaftspolitik. (Dabei wurde angenommen, dass beide die kapitalistische Gesellschaft negativ bewerten. Häufig ist es so - aus psychologischen Gründen der Dissonanzreduktion - , dass derjenige, der eine Bedingung im Verhältnis zu ihren Alternativen positiv bewertet, auch deren Unveränderbarkeit behauptet.)

Ein anderes Beispiel betrifft die sozialistische Ökonomie. Die Unterschiede in der Bewertung der Konzeptionen lassen sich daraus erklären, dass die einen bestimmte menschliche Verhaltensweisen für veränderlich halten und die anderen nicht. Gemeint sind hier die Annahmen über die Motivation zu hoher Arbeitsleistung, genauer: Inwiefern es möglich ist, dass Menschen bei vergesellschafteten Produktionsmitteln auch ohne entsprechende Anreize (Lohn, Prämie, gesellschaftliche Anerkennung etc.) dauerhaft Arbeitsleistungen von hoher Qualität und Qualität (hohem Konsumentennutzen) erbringen?

Entsprechend ist auf der Konsumsseite zu fragen, ob die Individuen als Konsumenten bei freier Verteilung der Güter maßvoll und sparsam konsumieren. Hieran hängen wichtige Fragen: Angleichung der Einkommen, Abschaffung der Geldwirtschaft und der Warenwirtschaft usw. Wie lassen sich hier rationale Kriterien angeben? Allgemein kann man fordern, dass alle Handlungsalternativen in die Entscheidung einbezogen werden können. Keine Alternative darf von vornherein als unbegründet ausgeschlossen werden. (Warum nicht?) Wenn jedoch bestimmte Bedingungen als verändert in die Überlegung eingehen, so muss angegeben werden, aufgrund welcher empirischen Gesetzmäßigkeiten und Wahrscheinlichkeiten eine entsprechende Veränderung anzunehmen ist.

*I-119*

Zur Logik der Bewertung: "x ist gut" [bzw. bei quantitativen Variablen: "Es ist gut, wenn x den Wert xn annimmt". Oder: "Je größer (kleiner) x wird, desto besser" oder "Je näher x dem Wert xn kommt, desto besser"].
Daraus lassen sich Normen ableiten wie: "Handle so, dass x eintritt (dass x den Wert xn annimmt, möglichst groß ist, dem Wert xn möglichst nahe kommt ...)

Solche Normen sind "unbedingt" formuliert. Werden mehrere solcher Werte beziehungsweise Normen aufgestellt, so können sich daraus logisch widersprüchliche oder empirisch unvereinbare Verhaltensnormen ergeben. Um dem zu entgehen, müssen die Werte "gewichtet" werden, hierarchisiert werden. Es stellt sich die Frage: Welcher Wert hat Vorrang vor dem anderen? Aber diese Hierarchisierungen sind nicht gleich für alle Situationen, das heißt man kann nicht ein-für-alle-mal den Vorrang des Wertes x gegenüber dem Wert y festlegen und dann daraus deduzieren, dass in allen Fällen, wo die Verfolgung dieser beiden Werte miteinander in Konflikt gerät, immer dem Wert x der Vorrang einzuräumen ist.

Dies hängt auch noch davon ab, inwieweit den betroffenen Werten durch die Handlungsalternativen Abbruch getan wird beziehungsweise ihre Realisierung gefördert wird. Nehmen wir das Beispiel "Demonstrationsfreiheit" oder "störungsfreier Straßenverkehr". Beide Werte können miteinander in Konflikt geraten, wenn eine Demonstration zur Geschäftszeit in der City Straßenabsperrungen und Umleitungen erforderlich macht. Eine generelle Festlegung, dass die Demonstrationsfreiheit Priorität hat, erscheint der Problemlage nicht angemessen. Man wird es "von der Situation abhängig machen" (Lässt sich das Demonstrationsziel auch auf anderen Routen oder zu anderen Zeiten ebenso gut erreichen, ohne dass derart starke Verkehrsbehinderungen auftreten? Wie stark sind die jeweiligen Verkehrsbehinderungen wie Wartezeiten, Umwege, polizeiliche Regelungen etc..

Ähnlich verhält es sich auf der individuellen Ebene: Zu sagen, "Essen" ist wichtiger als "Geschlechtsverkehr" wird unsinnig, wenn bei jedem Wertkonflikt zu Gunsten von "Essen" entschieden wird. Es kommt darauf an, wie stark die beiden "Werte" durch die Handlungsalternativen beeinträchtigt oder gefördert werden. (Hier sieht man, wie wichtig eine Klärung der Begriffe "Ziel" und "Wert" ist.)

*I-120*
Russells Konzept: Man muss diejenigen menschlichen Antriebe in der Erziehung fördern, die zum gegenseitigen Vorteil der Menschen sind (Nächstenliebe, Kreativität, Mitleid, Produktivität etc.) und diejenigen Antriebe hemmen, die miteinander unvereinbar und schädlich sind (Aggression, Neid, Konkurrenz etc.). Das Problem wird damit auf die Erziehung verlagert. Der Konsens beziehungsweise die Konfliktlosigkeit soll durch Veränderung der Menschen hergestellt werden.

*I-121*
Zur Goldenen Regel in der Moral: "Was du nicht willst, dass man dir tu, das füg auch keinem andern zu!" Dies entspricht dem moralisch-erzieherischen Argument: "Was würdest du sagen, wenn jemand das mit dir machen würde?", "Was wäre, wenn das jeder machen wollte? "

*I-122*

Gleichheit, Gleichberechtigung, gleich Behandlungs, Gleichheit vor dem Gesetz gleiche Lage, gleich gute Lage. Wo liegen die Unterschiede?

*I-123*

Gerechtigkeit: die Anwendung der gleichen Kriterien auf alle Personen (entscheiden "ohne Ansehen der Person"). Aber die gleichen Kriterien führen bei ungleichen Personen zu ungleicher Behandlung. Das Problem ist, welche Kriterien als "sachlich angemessen" gelten und welche als  "Bevorzugung bestimmter Personen" anzusehen sind.

Nehmen wir als Beispiel die Vergabe eines begehrten Postens.

Anwendung ungleicher Kriterien wäre es etwa, wenn man den einen Bewerber nach Erfahrungen mit ähnlichen Aufgaben fragen würde und das Fehlen einschlägiger Erfahrungen negativ bewerten würde, während man den andern Bewerber danach gar nicht fragt beziehungsweise aus dem Fehlen von Erfahrungen keinerlei negative Konsequenzen zieht.

Aber was ist, wenn jemand an die Bewerber das Kriterium anlegt, ob der Bewerber ein Freund von ihm ist oder nicht? Hier wird das formale Gerechtigkeitspostulat nicht verletzt, insofern dieses nur die Gleichbehandlung aller Person nach allgemeinen Kriterien fordert . Allerdings muss das angelegte Kriterium für die Besetzung des Postens relevant sein.

Manche Leute würden sagen: Das ist gerade die Ungleichbehandlung: einen Bewerber vorzuziehen, nur weil es der eigene Freund ist. Aber eigentlich geht es nicht um den Vorwurf, nicht alle Bewerber nach gleichen Kriterien beurteilt zu haben, sondern um die Anlegung eines unangemessenen Kriteriums. Man sieht, die Definition der "angemessenen Kriterien" ist schon vorausgesetzt. "Gleiches Recht für alle" heißt dann, dass nicht aufgrund insgeheim angelegter "unzulässiger" Kriterien die Anwendung der festgelegten Kriterien ungleich erfolgt (wie eingangs diskutiert).

Aber was sind die sachlich angemessenen Kriterien? Was schließt die Forderung nach einer "Entscheidung ohne Ansehen der Person aus"? Zum Beispiel wenn eine hochgestellte Persönlichkeit für einen Diebstahl weniger streng bestraft wird mit der Begründung, dies sei eine Ausnahme- und Kurzschusshandlung gewesen, die nicht wieder zu erwarten ist (was wahrscheinlich stimmt!). Was sind angemessene, von sachfremden Erwägungen freie Kriterien, was gehört zur Sache?

*I-124*

Wenn man nach dem Prinzip verfährt: "Der Nutznießer einer Entscheidung soll auch die Kosten tragen", so ist sichergestellt, dass die subjektiven Kosten den subjektiven Nutzen nicht übersteigen, denn andernfalls würde der Betreffende sich auch anders entscheiden. Trägt aber das eine Individuum den Nutzen und das andere die Kosten, so bedarf es eines intersubjektiven Nutzenvergleichs um den Nettonutzenertrag zu bestimmen. Vor allem taucht dann das Problem auf, dass der Nutznießer ein Interesse daran hat, seinen Nutzen als möglichst groß darzustellen (und ebenso die Kostenträger, ihre Kosten als möglichst groß darstellen), um die kollektive Entscheidung für oder gegen die Alternative zu beeinflussen. Wenn Nutznießer und Kostenträger identisch sind, entfällt das Interesse an einer falschen Darstellung der Präferenzen (Gilt dies auch für Kollektive? Hier tritt zusätzlich das Problem der Verteilung von Nutzen und Kosten innerhalb des Kollektivs auf). Das Prinzip kann jedoch auch dazu führen, dass ein möglicher positiver Nettonutzenertrag nicht gewählt wird. Etwa wenn die Alternative je nach der Person des Kostenträgers unterschiedlich hohe Kosten verursacht.

*I-125*
Nehmen wir an, Person A möchte ein bestimmtes Buch haben. Dazu ist es notwendig, in eine weiter entfernte Bibliothek zu gehen, um es zu entleihen. Individuum A hat kein Auto, so dass der Weg dorthin für ihn zeitraubend, umständlich und anstrengend ist. Unter diesen Bedingungen wird er es vorziehen, das Buch nicht zu holen (negativer Netto-Nutzen). Individuum B jedoch besitzt ein Auto. Für B wäre es nur eine geringer Zeitaufwand. Unter der Bedingung des Aufwandsvergleichs könnte man sagen: "Für B sind die Kosten geringer als für A", sodass sich jetzt - bei gleich gebliebenem Nutzen - ein positiver Netto-Nutzen ergibt.(S.139)

*I-126*

Das Problem des intersubjektiven Nutzenvergleichs ist kein Problem der empirischen Messung innerpsychischer Variablen, sondern das Problem eines intersubjektiv anerkennbaren Nutzenmaßstabs, d. h. kein Problem der intersubjektiven Erkennbarkeit sondern der intersubjektiven Anerkennbarkeit. Die erstere Auffassung beruht auf einem "sensualistischen" Missverständnis des Normenproblems, bei dem "Wille" über "happiness" als  eine "Empfindung" interpretiert wird.

Es bedürfte in diesem Fall entweder eines von A und B anerkannten Kosten-Nutzen-Maßstabs, so dass B den Nutzen von A mit seinen eigenen Kosten vergleichen kann, und A die Kosten von B mit seinem eigenen Nutzen vergleichen kann.

A mag zu B etwa sagen: "Wenn du einmal in meiner Situation bist, dann werde ich für Dich auch das tun, was du jetzt für mich tust."

Wenn das Argument so formuliert ist, appelliert A an B's Eigeninteresse. Unter der Annahme, dass B einmal in A's Situation kommt und A dann wie B handelt, so erhält auch B einen positiven Nettonutzen, sofern B den gleichen Nutzen wie jetzt A hat und A die gleichen Kosten wie jetzt B, d. h. allein aufgrund intrasubjektiver Nutzenvergleiche stimmen A und B zu. (Kann man in einem solchen Fall sagen, dass schon in der ersten Situation der Nutzen für A höher war als die Kosten für B? Unter welchen Voraussetzungen? Gleiche Präferenzstrukturen?)

In der Praxis wird das Versprechen der Gegenseitigkeit nicht hinsichtlich der völlig gleichen Situation sondern hinsichtlich ähnlicher Situationen mit vertauschten Rollen gegeben werden oder hinsichtlich analoger Situationen. Oft findet man auch ganz unspezifische Versprechen: "Ich tue dir auch mal einen Gefallen", "Wenn ich dir einmal helfen kann, werde ich es auch tun" usw.

Allerdings stellt sich dann das Problem der Vergleichbarkeit von Kosten und Nutzen in beiden Situationen. Der Nettonutzen für A und B kann dann sehr unterschiedlich sein oder für den einen sogar negativ, wenn das Hilfeversprechen sehr global formuliert war.

Was ist jedoch, wenn keine symmetrischen Situation angenommen werden, wenn A also meistens höhere Kosten hat als B, sodass B kaum damit rechnen kann, seine Kosten in einer anderen Situation mehr als ersetzt zu bekommen? (S. 142) (etwa weil A sehr krank oder arm ist. A könnte dann nur sagen: "Vergelt's der Gott!")

in dieser Situation könnte A. sagen: "wenn du in meiner Situation wärest, würdest Du auch verlangen, dass man dir hilft." B's Kosten würden bei dieser Argumentation nicht mehr von A ausgeglichen sondern von irgend einem Gesellschaftsmitglied, das dazu in der Lage wäre. Auch hier wird an B's Eigeninteresse appelliert:"Wenn du nach dieser Norm (also 'Helfe dem Bedürftigen!'), so kannst du damit rechnen, dass auch dir geholfen wird, wenn du einmal bedürftig sein solltest." Aber diese Formulierung ist ungenau: denn B kann nicht sicher sein, aufgrund seiner Hilfeleistung nun auch von Dritten Hilfe zu erhalten. Richtiger muss es heißen: "Wenn du willst, das man dir hilft, wenn du bedürftig bist, so musst du die allgemeine Norm anerkennen, dass man Bedürftigen helfen soll. Deshalb musst Du jetzt auch mir helfen."

Aber sind das logische Folgerungen? Folgt aus dem Satz: I"Ich bin bedürftig und ich will, dass man mir hilft" logisch die Anerkennung der Norm II "Bedürftigen soll man helfen"? Offensichtlich ist II nicht aus I deduktiv ableitbar. Gemeint ist wohl eher, dass II eine notwendige Prämisse zu I ist: Wenn A. sagt: "Hilft mir Bedürftigem!", so könnte B die Frage stellen: "Warum sollte ich dir helfen?". Um I zu begründen könnte A auf den Satz II "Man soll Bedürftigen helfen" zurückgreifen, aus dem sich I logisch deduzieren lässt. Aber lässt sich I nicht auch anders ableiten? Ist II die einzige Prämisse und damit notwendig für die Geltung von I? A könnte ja I auch aus der Prämisse III ableiten: "Mir soll man immer helfen!"

Dies wäre logisch möglich, so dass die Geltung von II keine rein logische Voraussetzung ist. Allerdings stellt sich die Frage, ob B die Norm III anerkennt, da sie für ihn als solche keinerlei Vorteile sondern nur Nachteile mit sich bringt. (Hier wäre die Problematik der Anerkennbarkeit weiter zu vertiefen) dann wäre II vielleicht nicht die einzige Prämisse, aus der sich I ableiten lässt, aber die einzige Prämisse, die für B anerkennbar ist und aus der sich I logisch ableiten lässt.

Aber was ist im anfangs diskutierten Fall, wenn B. nicht damit rechnet, jemals zu den Bedürftigen zu gehören? Gibt es eine Argumentationsbasis, die nicht an das Eigeninteresse aller Beteiligten appelliert?

*I-127*
Zur Klärung des Begriffs "Ziel". Welche der folgenden Anwendungen des Wortes "Ziel" ist "richtig"?

Mein Ziel ist es,
ein Brot zu essen /meinen Hunger zu stillen/meinen Blutzuckergehalt auf das Niveau x1 zu erhöhen/mich zu befriedigen/glücklich zu sein/meine Wünsche zu erfüllen etc.

Irgendwie lassen sich alle Formulierungen auf dieselbe Situation anwenden. Wo sind die Bedeutungsunterschiede? Wie ist der logische und empirischer Zusammenhang der verschiedenen Zielbestimmungen? Das Essen des Brotes führt kausal zu einer Erhöhung des Blutzuckergehaltes, und es führt funktional zu einem Verschwinden des Hungergefühls. Die letzten drei Formulierungen sind so gut wie tautologisch: "Mein Ziel ist es, meine Ziele zu erreichen". "Zielerreichung "ist so gut wie bedeutungsgleich mit "Befriedigung", "Glück", oder "Wunscherfüllung".

Zum Geburtstag sagt man oft: "Mögen alle deine Wünsche in Erfüllung gehen!" Dies ist nicht tautologisch sondern bedeutet: "ich mache Deine Wünsche zu meinen".

Ähnliches gilt für verwandte Begriffe wie "Zweck", "Absicht", "Sinn".

*I-128*
Bei der Bewertung der Alternativen darf man die einzelnen Ereignisse nicht unabhängig voneinander bewerten - etwa in einer Nutzenmatrix - denn die Ereignisse dürfen ja nicht vom jetzigen Zustand aus bewertet werden, sondern vom Zustand bei ihrem Eintreffen aus gesehen (Nutzeninterdependenz). Es können ja inzwischen andere Ereignisse eingetreten sein, die substitiv ("sättigend") oder komplementär ("bedarfssteigernd") in Bezug auf das zu bewertende Ereignis waren. (Ähnlich wie bei der Bewertung einer Menge verschiedener Güter). Es geht hier also um die Antizipation von Situationen inklusive der dazugehörigen Bewertungen.

*I-129*
Gibt es Argumente für die "Erfolgsethik" gegenüber der "Gesinnungsethik"? (Es kommt auf die Folgen an oder: Es kommt auf die Motive an) kann man beweisen, dass bei der Bestimmung des richtigen Verhaltens die Folgen des Verhaltens berücksichtigt werden müssen? (S.149)
Dazu ein Beispiel:
A fragt: "Welches ist das richtige Verhalten?"
B antwortet: "Das was dem Sittengesetz entspricht."
A: "Warum ist das Sittengesetz richtig?"
B: "Weil es von Gott befohlen ist."

Hier ist kein Wort über die Folgen des Verhaltens gefallen.

*I-130*
Die Sanktionierung einer Norm kann die Befolgung jeder Norm für jedes Individuum" rational" machen. Es kommt also darauf an, vorhandene Sanktionen oder Sanktionsdrohungen als solche zu erkennen und von natürlich gegebenen Bedingungen zu unterscheiden. Zur Aufdeckung solcher Bedingungen und ihres Einflusses müsste man "konditionale" Fragen stellen. "Angenommen, die Bedingung x ist nicht gegeben, welche Alternative würdest du dann vorziehen?" So könnte man der unfreien Entscheidung unter Sanktionsdrohung vielleicht auf die Spur kommen.

*I-131*

Paradox: Kann man wünschen, seine Wünsche nicht erfüllt zu bekommen? Im Märchen gibt es das, dass jemand drei Wünsche hat und schließlich den letzten dazu verwenden muss, den alten Zustand wieder herzustellen. Oder geht es hier nur gegen "positive ", "voreilige", "unbedachte", "unausgereifte" Schlüsse? Oder ist es die Angst vor den "bösen" Wünschen? Der Satz: "Ich wünsche, dass meine Wünsche nicht erfüllt werden", hebt sich logisch selber auf.

Etwas anderes ist es, sich von bestimmten vergangenen oder möglichen Wünschen zu distanzieren. Dies enthält kein Paradox: Man wünscht eben dieses Leben nicht beziehungsweise nicht mehr.

*I-132*

Zu den Sozialindikatoren: Wenn der Rückgang der Arbeitslosenzahl eine kollektive Wohlfahrtsteigerung sein soll, so setzt dies voraus:
1.) Jedes Individuum ist selber lieber in Arbeit als arbeitslos.
2.) Jedes Individuum zählt gleichgewichtig.
3.) Wohlfahrtsteigerungen für andere durch die Arbeitsaufnahme von Individuen gibt es nicht (denn dann wäre die Gleichgewichtung nicht gegeben).
4.) Wohlfahrtsenkung für andere durch die Arbeitsaufnahme von Individuen gibt es nicht (dann wäre die Gleichgewichtung nicht gegeben; Neidproblem)

Zu Sozialindikatoren: der eine Indikator verbessert sich, der andere verschlechtert sich. Um hier zu gewichten, braucht man ein gemeinsames Maß (Nutzen/Wohlfahrt)

*I-133*
Die Normen, die die Verfahren der Normfindung regeln, sind nicht allgemein in der Weise, dass sich aus ihnen speziellere Normen deduktiv ableiten lassen. Ebenso lassen sich aus der Methodologie der empirischen Wissenschaften keine inhaltlichen wissenschaftlichen Aussagen deduzieren.

*I-134*
Der Begriff des Nutzens muss von allen psychologisch-sinnlichen Assoziationen abgelöst werden (zum Beispiel Glücksempfindungen). Der Nutzenbegriff dient allein dazu, die Entscheidung (die Wahl, das Wollen) möglichst präzise zu beschreiben in bezug auf die relevanten Parameter: Welche der Handlungsmöglichkeiten will das Individuum? In welcher Rangordnung stehen die Handlungsmöglichkeiten des Individuums? Welche Alternative tritt an die erste Stelle, wenn die ursprünglich bevorzugte Alternative ausfällt? Wie gewichtig sind die einzelnen Elemente der Alternativen, d. h. Wie verändert sich die Rangfolge, wenn ein Element einer Alternative entfällt?

Alle diese Entscheidung lassen sich durch bestimmte numerische Werte abbilden, die den Alternativen und ihren einzelnen Elementen zugeschrieben werden. Sie sind Ausdruck der Entscheidungsstruktur eines Subjektes in Bezug auf eine Menge von Alternativen. Diese numerische Werte werden als "Nutzen" bezeichnen. Insofern die Präferenzen der Subjekte die Normen des Handelns bestimmen, lässt sich auch der Nutzenbegriff normativ interpretieren.

Da die Nutzenwerte so bemessen sind, dass die Nutzenwerte umso größer sind, je stärker die Präferenz ist, lässt sich dies normativ umformulieren: "Wähle (ziehe vor, entscheide dich für) diejenige Alternative, die den höchsten Nutzen der hat!"

In einer solchen allgemeinen Formulierung ist sogar noch der Fall enthalten, dass die Zahlenwerte durch ein formuliertes Sittengesetz - religiösen oder anderen Ursprungs - erbracht werden, indem dies Sittengesetz auf die Menge der Alternativen angewandt wird. Auch solche Zahlenwerte wären folglich noch Nutzenwerte im obigen Sinne. Dieser weitgefasste Nutzenbegriff ist etwas ungewohnt, aber eine solche weite Fassung erscheint sinnvoll, um das Problem der richtigen Entscheidung beziehungsweise Norm in einer allgemeinen und einheitlichen Terminologie fassen zu können.

Allerdings wären die Gebote eines göttlichen Gesetzes höchstens dreiwertig: "verboten", "erlaubt" bzw. "neutral" und "geboten" und sie wären bei verschiedenen Konfessionen wahrscheinlich häufig inkonsistent, das heißt dass eine Handlung sowohl verboten wie geboten ist. Wenn das Sittengesetz weiter entwickelt ist und eine genaue Wertehierarchie formuliert, nähert es sich stärker an eine Präferenzstruktur an, indem es komparative Begriffe und eventuell sogar quantitative Begriffe gebraucht - erhältlich wie die traditionelle Nutzentheorie.

*I-135*

Wenn der Nutzen Ui einer Alternative i mit den Elementen x, y und z nur ordinal bestimmt werden kann, so kann man dies ausdrücken durch die Gleichung: Ui = U(xi,yi,zi).

Lässt sich der Nutzen der Elemente x, y, z auch kardinal bestimmen, so kann man schreiben:
Ui = Uxi + Uyi + Uzi.

Nur unter der Bedingung kardinaler Messbarkeit lässt sich der Nutzen einer Alternative aus den Nutzen der Elemente dieser Alternative gewinnen. Allerdings muss nicht die Unabhängigkeit der Nutzen der verschiedenen Elemente voneinander vorausgesetzt werden. Man könnte sich eine Kontextbewertung denken, die die Veränderungen des Nutzens eines Elementes durch das Auftreten anderer Elemente bereits berücksichtigt.

Es ist nicht sinnvoll, das Problem der kardinalen Nutzenmessung am Beispiel der individuellen Entscheidung zu diskutieren, weil dazu auch eine globale Rangordnung der Gesamtalternativen ausreicht, ohne Bewertung der einzelnen Elemente.

Zur kardinalen Nutzenmessung ist eine Nutzeneinheit erforderlich. Wenn die Alternativen Warenkörbe sind und die Elemente die einzelnen Güter, so könnte man sich ein Quantum irgendeines Gutes herausnehmen und den Nutzen dieses Quantums zur Nutzeneinheit machen. Man würde dann in Bezug auf eine Einheit jedes anderen Gutes fragen: Wie viele Einheiten des Maßstabgutes sind nutzengleich mit dem zu messenden Gut?"

Wenn die Anzahl der Elemente unüberschaubar groß wird, dann wird die globale ordinale Messung sehr unzuverlässig und eine Nutzenmessung der einzelnen Elemente mit anschließender Zusammenfassung führt zu zuverlässigeren Ergebnissen.

Man könnte sich zur Überprüfung dieser These auch eine experimentelle Anordnung denken. Wie zuverlässig und konsistent verschiedene Messverfahren sind, ist eine empirische Frage.

*I-136*
Man muss unterscheiden zwischen den verschiedenen Normebenen, zum Beispiel
1.) Normen 1. Ordnung, die das Verhalten der Individuen untereinander regeln.

2.) Normen, die den Prozess der Normfindung und Norm Anwendungs und Normdurchsetzung Regel (Normen 2. Ordnung)

Wahrscheinlich gibt es noch weitere Differenzierungen.

*I-137*
Auf der zweiten Ebene wird die Anwendung eines Gleichheitsgrundsatzes problematisch: Ein Regierungschef hat sinnvoller Weise größere Kompetenzen als ein normaler Bürger. (Wichtig ist hier, dass diese Kompetenzen an Ämter und nicht an Personen gebunden ist.) Gleichberechtigung der Kompetenz zu fordern ist hier unsinnig, weil dann kein kollektiver Wille entstehen kann.

Den Gleichheitsgrundsatz auf seine Anwendbarkeit, seinen normativen Gehalt prüfen: Dem Kriminellen, der im Gefängnis sitzt, geht es sicherlich schlechter als einem in Freiheit lebenden Bürger. Ist das ungerecht, weil es ihm nicht gleich gut geht? Wahrscheinlich geht die Gleichheitsregel so, dass für gleiche Taten gleiche Strafen gelten.

Das Strafgesetzbuch enthält offenbar Normen beider Ebenen:
Die Normen 1. Ordnung  (das implizite Verbot einer Tat)

Die Normen 2. Ordnung,  (Vorschriften über die Art der Strafe)

Ideologische Befangenheit? Vielleicht systematisiere ich nur die normativen (politisch-ethischen) Vorstellungen einer ganz bestimmten sozialen Schicht einer bestimmten Epoche? Und wenn es so wäre? Bin ich in hoffnungsloser Subjektivität befangen?
Ist damit die Durchsetzung dieser Normen letztlich auch nur eine Frage der Macht?
Aber es geht um eine qualifizierte Zustimmung der aller Betroffenen.

*I-138*

Individuum A vertritt eine bestimmte Norm x. B stimmt dem nicht zu. B muss dann jedoch ein Argument bringen, das auch für A anerkennbar ist. Daraus ergibt sich eine Art Symmetrie, indem beide in gleicher Weise der Norm unterworfen sind: "Strebe nach intersubjektiv anerkennbaren Normen!".

*I-139*
Unterscheiden zwischen verschiedenen Arten der Anerkennung von kollektiven Normen durch ein Individuum:

1.) Die kollektive Norm ist identisch mit den individuellen Präferenzen des Individuums ("Übereinstimmung", "Zustimmung" )

2.) Die kollektive Norm ist zwar nicht identisch mit dem subjektiven Präferenzen, aber sie ist im Einklang mit den ethischen Präferenzen des Individuums ("Werte"). Z. B. ist das Individuum Demokrat und die Norm entspricht dem aufgeklärten Willen der Mehrheit ("Anerkennung")

3.) Die kollektive Norm ist identisch weder mit den individuellen Interessen noch mit den Werten des Individuums. Sie ist jedoch nach den auch vom Individuum anerkannten Regeln zu Stande gekommen (zum Beispiel wenn das Individuum  Demokrat ist und die Norm den willen einer aufgeklärten Mehrheit entspricht.

Man könnte hier die Unterscheidung zwischen formaler und materialer Richtigkeit machen: Die Entscheidung ist nur formal aber nicht material richtig, denn die formale Prozedur (das Normsetzungsverfahren) ist so beschaffen, dass inhaltlich falsche Entscheidungen möglich sind. Das Individuum
versucht, die prozeduralen Regeln zu verbessern und/oder die Norm zu revidieren; Es hält die Norm für falsch, aber es verhält sich trotzdem danach: ("Respektierung")

4.) Die Norm entspricht weder den Interessen noch den Werten des Individuums, noch ist sie nach formalen Regeln zustandegekommen, die das Individuum anerkennt. Es wird nur durch Sanktionsgewalt zum Verhalten entsprechend der Norm gezwungen ("erzwungene Befolgung") 

*I-140*
Man sagt manchmal im Spaß: "Nicht für drei Mercedes will ich meinen VW hergeben" oder "Der Film gefällt mir zehnmal besser als der, den ich letzte Woche gesehen habe" oder "Ich wäre
zehnmal lieber zuhause geblieben".
Sind das Metaphern für "sehr viel lieber" oder meint man wirkliche eine solche Quantifizierbarkeit?

*I-141*
Ob die Bewertung von Elementen einer Alternative kardinal möglich ist, könnte man empirisch testen: Man lässt die Alternativen einmal als Ganze in eine Rangordnung bringen und dann aufgrund addierter kardinaler Nutzenwerte der Elemente der Alternativen. Hier müsste sich die gleiche Rangordnung ergeben, wenn die Bewertung über die Elemente möglich ist.

Ziele: Ordnungsschemata, um aus der Unzahl von Handlungsalternativen diejenigen herauszusuchen, die dieses Ziel enthalten. 
Werte
: Ordnungsschemata, um aus der Unzahl von Elementen der Alternativen die nutzenmäßig relevanten - also nicht neutralen - Elemente herauszusuchen.

*I-142*
Kann man aus dem Ziel: "Bestimmung allgemein anerkennbarer Normen" folgern, dass dabei die Interessen aller berücksichtigt werden müssen?

*I-143*
Gibt es ein empirisches Kriterium der richtigen Entscheidung? Der erreichte Konsens? Der beseitigte akute Konflikt? Der soziale Frieden?

*I-144*
Den Unterschied herausarbeiten zwischen dem Anspruch auf Anerkennung der Norm durch die Individuen und dem Anspruch auf Befolgung der Norm. Bei dem einen kann man jemandem einen Vorwurf machen, bei dem andern kann man das nicht. Wo nur Befolgung verlangt wird, kann man bei Nichtbefolgung nur sanktionieren. Es gibt keine "Schuld".

*I-145*
Aufgabe ist es nicht so sehr, allgemeingültige Normen zu finden. Es genügt schon, zwischen zwei konkurrierenden Normen die bessere zu finden.

(Ende von Heft I)


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