Ethik-Werkstatt- Volltexte im HTML-Format - kostenlos
-->Übersicht -->Alphabetische Liste aller Texte -->Info zu dieser Website -->Lexikon -->Startseite ______________________________________________________________________________________________
*** Empfehlung: Nutzen Sie die Suchfunktion Ihres Internet-Browsers! ***
Aus meinen Notizbüchern: Heft IV 
Heft IV  
Vorbemerkung:
Die folgenden Texte, meine Notizbücher, habe ich nicht für die Veröffentlichung sondern für mich selber geschrieben, um meine 
eigenen Gedanken festzuhalten und zu klären. Sie haben deshalb einen vorläufigen 
Charakter, insbesondere was die benutzte Terminologie betrifft. Trotz z. T. 
grundlegender Überarbeitung sind diese Notizen auch in der Formulierung holpriger als 
andere Texte der Ethik-Werkstatt. Es sind m. E. darin jedoch Gedanken enthalten, die 
für die Entwicklung einer normativen Theorie der kollektiven Entscheidung und 
für die Ethik allgemein von Interesse sein können. Wo ich heute anderer Ansicht 
bin als damals, habe ich dies manchmal in eckigen Klammern hinzugefügt und 
begründet. 
 
  
*IV-1* 
 
 
 
*IV - 13* 
Freiheit, Gleichheit, Sicherheit sind keine Entscheidungsregeln sondern 
es sind Werte,  
normative Postulate, deren Vereinbarkeit mit 
den verschiedenen Entscheidungsregeln zu überprüfen ist. 
*IV - 14* 
Zur Entscheidungstheorie gehört auch die Frage, auf welche Fälle 
die jeweilige Regel anzuwenden ist. Für verschiedene Klassen von Fällen kann es 
verschiedene Entscheidungsregeln geben (Abstimmung, Vertrag …). 
*IV - 15* 
Verträge: Jede Vertragspartei muss auch ihre 
zukünftigen Präferenzen einschätzen können. 
*IV - 16* 
Tausch: ein Vertrag, der mit dem Vollzug (Besitzwechsel) abgeschlossen ist, aus 
dem sich keine weiteren Verbindlichkeiten ergeben. Anders dagegen z. B. ein 
Ehevertrag. 
*IV - 17* 
Sicherheit ist doppeldeutig:  
*IV - 18* 
Es gibt fast immer irgendwelche Argumente für oder gegen eine Entscheidung ("Es 
ist nicht immer alles Gute beisammen"). 
Wichtig ist, ob diese Argumente schlagend sind oder nicht. 
*IV - 19* 
Das Mehrheitsprinzip schafft nicht automatisch die 
Motivation zur Realisierung 
der Mehrheitsbeschlüsse. 
Beim Tausch ist dagegen ein Anreiz zur Realisierung gegeben (gegenseitiger Vorteil). 
*IV - 20* 
Die kapitalistische Marktwirtschaft ist nicht nur 
nach dem Tauschprinzip von Eigentümern organisiert. Der Produktionsprozess 
ist hierarchisch organisiert in Großorganisationen (Unternehmen) mit beliebig vielen Lohnempängern. (Die Arbeitskraft ist ein spezielles Gut: es muss in seiner 
Nutzung organisisert (kontrolliert und angeleitet) werden). 
*IV - 21* 
Heiligt der Zweck die Mittel? Nicht prinzipiell, denn das Mittel – selbst wenn 
es für die Erreichung des gewünschten Zweckes geeignet ist – kann andere Zwecke 
beeinträchtigen. Es bleibt deshalb die Notwendigkeit der Abwägung. 
*IV - 22* 
Das Verhältnis von einmaliger Entscheidung und genereller Norm untersuchen. Lässt 
sich die Anerkennbarkeit einer generellen Norm auf die Anerkennbarkeit der impliziten 
Einzelentscheidungen zurückführen? (Gewissermaßen induktiv: der Schluss vom 
Besonderen zum Allgemeinen.) Bei institutionsbezogenen Normen wie "Diebstahl ist 
verboten" (Störung des Eigentums) trifft dies wohl nicht zu. 
*IV - 23* 
Entscheidungen, die keine Ziel-Mittel-Annahmen implizieren, wie 
Reflexe oder 
impulsartiges Reagieren (automatisch – unwillkürlich) fallen aus der 
moralischen Diskussion heraus, weil sie keine Entscheidungsmöglichkeit für das Individuum 
bieten. (Aber kann man solche reflexartigen Verhaltensweisen wollen?)  
*IV -24* 
*IV - 25* 
Auch in der empirischen Methodologie gibt es das Problem, zwischen mehr oder 
weniger wahren Theorien zu entscheiden (Je nach der Zahl der mit der Theorie 
nicht zu vereinbarenden 
Fälle. Dass eine Theorie mit allen Fällen im Einklang steht, muss 
nicht immer gegeben sein.) 
*IV - 26* 
Gibt es eine völkerrechtliche Ächtung des "ungleichen 
Vertrages"?  
*IV - 27* 
Es geschieht nicht selten, dass eine Person, nennen wir sie C, einen Vertrag zwischen A und B verhindern will, 
weil der 
ihre 
Interessen schädigt. Von Verträgen sind also indirekt auch
Dritte betroffen, die nicht Vertragspartei sind.  
*IV - 28* 
Zum Problem der Anerkennbarkeit. Hängt die Anerkennung einer Norm durch ein 
Individuum nicht unausweichlich von dessen moralischen Einstellungen ab, die ja gerade zu 
überprüfen wären? Gibt es hier einen Zirkel? Oder ist zu fordern, 
dass die Anerkennung nur durch moralfreie Interessen bestimmt wird? Gibt es 
sowas? 
Tausch setzt kein Eigentum an den Tauschobjekten voraus sondern nur die faktische Verfügungsgewalt 
über sie. 
Etwa der Austausch zwischen einem Kidnapper und dem Erpressten: Geisel gegen 
Geld. Die Geisel ist kein Eigentum sondern befindet sich nur in der faktischer Verfügung 
des Geiselnehmers. Ebenso nach dem Austausch 
das erpresste Geld. Deshalb gibt es kein Vertrauen zwischen den Beteiligten. 
Stattdessen die Forderung nach Fluchtautos etc. Es werden 
komplizierte Übergabeprozeduren ausgedacht, damit man nicht "über's Ohr 
gehauen" wird. 
*IV - 30* 
Der Ritus der "Besiegelung" des Tausches (Handschlag, Unterschrift, wechselseitige Übergabe 
etc.) dient der intersubjektiv übereinstimmenden Feststellung der tatsächlichen Einwilligung 
der Parteien. 
*IV - 31* 
Zwei Wahlgänge (wie bei der französischen Präsidentenwahl) haben den Vorteil, 
dass die Wähler im ersten Wahlgang ihre Präferenz 
ausgedrücken können. Im zweiten Wahlgang wird dann von den verbliebenen zwei 
Kandidaten der relativ "beste" gewählt. 
*IV - 32* 
"Gewaltverhältnis" als Bezeichnung für nicht intersubjektiv anerkennbare Verhältnisse ist 
vielleicht zu negativ. Wie wäre es mit "Verhältnis stellvertretender 
Fürsorge" oder "Verhältnis stellvertretender Herrschaft"  (gegenüber unmündigen Kindern, Tieren, Geisteskranken, Debilen 
u. a. m.)? 
*IV - 33* 
Der
Appell an imaginäre Argumentationspartner: "Vor der Nachwelt (vor 
der Geschichte, vor Gott, vor meinem Gewissen etc.) habe ich recht, selbst 
wenn mir heute keiner zustimmt."
 
*IV - 34* 
Recht haben vor sich selber" (ohne dass irgendwann jemand dies erkennt) mag 
seinen Sinn haben (z. B. als persönliche Identität oder Integrität), aber 
darüber sollte man nur zu sich selber sprechen und gegenüber anderen schweigen. 
*IV - 35* 
Es entsteht oft der Anschein, als falle das egoistisches 
und moralisches Verhalten zusammen. Es wird für die Einhaltung moralischer Normen an das 
langfristige Eigeninteresse 
appelliert: "Sei vernünftig, Du schadest Dir damit nur selbst" oder "Das kann schief gehen, 
und dann sitzt du im Gefängnis" oder so ähnlich. 
Der Anschein des Zusammenfallens entsteht, weil effektive Normensysteme 
so konstruiert sein müssen, dass die Individuen das Motiv ausbilden, sie zu 
realisieren. Das erfolgt vor allem durch Sanktionssysteme, 
die egoistisches Streben und normgemäßes Verhalten in 
Übereinstimmung bringen. Der Appell an das eigene Interesse zur Normeinhaltung  
setzt die Wirksamkeit eines Sanktionssystems meist stillschweigend voraus. 
*IV - 36* 
Terminologisches: Der Ausdruck" praktische Philosophie (Vernunft)" ist nicht so 
glücklich, weil sein Gegenpol die "theoretische Philosophie" ist und praktische Philosophie 
selber auch Theorie ist. Deshalb sollte man besser von 
"positiver 
(empirischer) Theorie" und "normativer Theorie" sprechen. 
*IV - 37* 
Sonntagsreden: Wenn in schönen Worten Werte und 
Normen beschworen werden, die so verwaschen sind, dass sie praktisch mit jedem – auch dem 
rücksichtslosesten – Alltagshandeln zu vereinbaren sind. Hierher rührt ein Teil 
der Vorbehalte gegen jegliche normative Theorie. 
*IV - 38* 
Disziplinen, die sich mit dem Problem allgemeingültiger normativer 
Theorie befassen: Moralphilosophie, Rechtsphilosophie, Politische 
Philosophie, ökonomische Philosophie, Pädagogik. 
*IV - 39* 
Normative Theorien enthalten meist auch definitorische, empirische und methodische 
Sätze. Der normative Dissens beruht nicht selten auf einem 
empirischer Dissens. 
Gibt es für die normative Methodologie ein analoges Kriterium 
zur intersubjektiv übereinstimmenden Erfahrung in der empirischen Methodologie? 
 
Kann man in analoger Weise sagen: Zwei Individuen wollen das gleiche, wenn sie 
sich in der gleichen äußeren Situation befinden (z. B. gleiche 
Ausstattung mit Gütern zur Befriedigung ihrer Wünsche) und wenn sie die gleichen 
Lernbedingungen in Bezug auf die zu entscheidenden Alternativen gehabt haben 
(vergangenes Lernen, Assoziationen, Verdrängungen etc.)? Was ist mit genetischen 
Unterschieden? 
Dass zwei Individuen unter gleichen aktuellen und früheren Verhältnissen das gleiche wollen, löst noch nicht das kollektive 
Entscheidungsproblem (es kann höchstens zur Rekonstruktion von Bedürfnissen 
dienen.) Gerade die Gleichheit der Bedürfnisse erzeugt die Konkurrenz um 
dieselben (knappen) Güter. 
 
Vertretung, Repräsentation: ein Individuum A kann aus Erfahrung lernen, dass ein anderes 
Individuum B die gleichen Entscheidungen fällt wie es selber (oder zumindest 
sehr ähnliche). 
Das rechtfertigt die Annahme, dass B das Individuum A vertreten (repräsentieren) kann: A nimmt an, dass sich 
B auch  
zukünftig in seinem Sinne entscheiden wird. (Das kann z. B. bei 
Stimmenübertragung in Gremien der Fall sein). Hat sich A getäuscht, so kann A 
dem B das Mandat  
wieder entziehen (Dies motiviert B, im Sinne von A zu entscheiden – zumindest 
unter bestimmten Bedingungen.) 
 
10 Repräsentanten kann man bestechen, 10 Millionen Wähler nicht. 
(Wenigstens nicht so leicht.) 
 
Schiefe Wohlstandsvergleiche:  
*IV - 44* 
Beständigkeit als Kriterium: Gleiches Recht für alle! 
Wenn man einmal 
ein normatives Kriterium auf einen Fall angewandt hat (und damit für richtig 
hielt), so muss man dies Kriterium auch beim nächsten gleich gelagerten Fall 
anwenden, sonst setzt man sich dem Vorwurf aus, mit zweierlei Maß 
zu messen.
Gleichbehandlung als Kriterium. Gewissermaßen ein gewachsener Konsens: auf 
vergangenen anerkannten Normen und Entscheidungen aufbauend werden die 
gegenwärtigen Entscheidungen getroffen (das Prinzip des Präzedenzfalls, der 
als juristisches Prinzip z. B. in Großbritannien große Bedeutung hat.) 
 
Aufgeklärte Entscheidung: die menschlichen Einstellungen sind 
so wie bei den Tieren größtenteils 
assoziativ bestimmt. Es werden die Wahrscheinlichkeiten von gemeinsam 
auftretenden Ereignissen registriert und erlernt. 
*IV - 46* 
Positionen, die dem Adressaten der Argumentation die 
Argumentationsfähigkeit absprechen, sind Pseudoargumente und können keine 
Allgemeingültigkeit beanspruchen. 
 
Zum Problem der stellvertretenden Herrschaft: z. B. 
Eltern, die eine Maßnahme gegen den Willen 
des Kindes durchsetzen und mit den Worten rechtfertigen: "Später wirst du uns noch 
einmal dankbar sein, dass wir dich gezwungen haben, die Schule zu Ende zu 
besuchen." 
Es gibt auch von Seiten der erwachsen gewordenen Kinder den Vorwurf: "Hättet ihr 
uns doch bloß damals nicht unseren Willen gelassen!" Allerdings ist das Problem 
bei Kindern dadurch entschärft, dass in der Regel jedes Individuum im Laufe seines Lebens 
beide Rollen ausfüllt: Das Kind wird erwachsen. Der Erwachsene war einmal Kind. 
*IV - 48* 
In der Politik sind es soziale Gruppen, die Herrschaft ausüben 
bzw. die ihr unterworfen sind. In der Politik kann sich eine 
stellvertretende Herrschaft so verfestigen, dass zum 
vorgesehenen Zeitpunkt ihrer Beendigung niemand mehr die Macht und die Freiheit hat, die 
in Aussicht gestellte Beendigung der Herrschaft zu fordern bzw. zu erzwingen. In jeder 
stellvertretenden Herrschaft steckt die Möglichkeit, dass sie zur partikularen 
Herrschaft wird. In der Politik ist das Ende der stellvertretenden 
Herrschaft nicht derart fixiert wie in der Familie, wo der Zeitpunkt des 
Erwachsenwerdens absehbar ist. 
*IV - 49* 
Ist ein Argument, das erklärtermaßen dem Andern erst 
zukünftig einsichtig sein soll, ein zulässiges Argument?
Eine notwendige Bedingung ist die intersubjektiv übereinstimmende Bestimmung des 
zeitlichen Endes der Herrschaft, denn sonst könnten die Herrschenden jede Kritik 
mit den Worten abwehren: "Wartet nur ab, ihr werdet es irgendwann noch 
einsehen!" (Analoge Immunisierungsstrategien gibt es in der Empirie in Form von 
Prognosen ohne zeitliche Bestimmung: "Der Messias wird kommen".) 
 
Gibt es institutionelle 
Vorkehrungen, die das Ende der stellvertretenden Herrschaft zu einem bestimmten 
Zeitpunkt sicherstellen? Es gibt z. B. zeitlich begrenzte Verträge, die zu einem vorher festgelegten Zeitpunkt 
erlöschen (wenn sie nicht erneuert werden) bzw. dann, wenn bestimmte Ereignisse 
eintreten (z. B. wenn die Kriterien der Mündigkeit gegeben sind). 
Beim Eltern-Kind-Verhältnis besteht ein gewisser Grund zu der Annahme, dass die 
Eltern das Wohl ihrer Kinder so wichtig nehmen wie ihr eigenes. 
Insofern ist dies Verhältnis ein Gewaltverhältnis unter besonderen 
Voraussetzungen (Fürsorge). Trotzdem gibt es kein freies Ermessen in der Behandlung der 
Kinder sondern gesetzliche Regelungen, die einschränkend wirken: Gesetz über 
Kindesmisshandlung, Fürsorge, Aufsichtspflicht, Schulpflicht etc.. 
 
Normativ notwendige Bedingung stellvertretende Herrschaft: die Kriterien der Mündigkeit 
bzw. Unmündigkeit müssen intersubjektiv nachprüfbar formuliert werden. Hier 
ergibt sich wie bei allen Normen das Problem der Norminterpretation. Falls darüber Uneinigkeit besteht, muss es Instanzen geben, 
die die Normen verbindlich auslegen. Die Probleme dieser Instanz 
(z. B. Rechtsprechung) sind ein umfangreicher Komplex und müssen gesondert behandelt 
werden.  
 
Die stellvertretend Herrschenden müssen angeben, welche 
Maßnahmen sie ergreifen wollen, um die Unmündigkeit zu 
beseitigen. Sie müssen alles gesellschaftlich mögliche tun, um die 
Unmündigen 
zu emanzipieren. z. B. dürfen die Herrschenden nicht einerseits die 
Fähigkeit zu Lesen und zu Schreiben zum Kriterium der Mündigkeit machen und andererseits keine Maßnahmen zur 
Beseitigung des Analphabetentums ergreifen. 
*IV - 53* 
Die Forderung nach geheimer Wahl ist eine logische Folge aus der Forderung nach 
freier Wahl in Verbindung mit empirischen Annahmen über die Möglichkeit einer Sanktionierung 
des Wahlverhaltens. 
*IV - 54* 
Entscheidung setzt immer eine Unterscheidung der Alternativen voraus, 
außer bei der Zufallsauswahl. Aber da liegt eine Unterscheidung in der 
unterschiedlichen zeit-räumlichen Anordnung vor z. B. des Würfels, der eine "1" 
zeigt oder eine "6".  
*IV - 56* 
Bedingung stellvertretende Herrschaft: die Kriterien der Mündigkeit müssen im 
Prinzip für die Unmündigen selber anerkennbar sein. "Im Prinzip anerkennbar" 
soll heißen: Sie würden die Kriterien tatsächlich anerkennen, wenn ihr Wille den 
(intersubjektiv anerkennbaren) Qualifikationen entsprechen würde. (Der Regress 
ist unvermeidbar, aber nicht notwendig unendlich). Damit werden die Kriterien im 
Prinzip empirisch überprüfbar, wenn auch erst zukünftig. (?) 
*IV - 57* 
Terminologisches:
Vielleicht kann die schwierige Bestimmung des Kriteriums "intersubjektiv anerkennbar" 
analog zum empirischen Falsifikationskriterium umformuliert werden in: 
"intersubjektiv kritisierbar (falsifizierbar, widerlegbar)". Prüfen, 
ob eine solche Formulierung dem Begriff der Allgemeingültigkeit 
entspricht und ob die Immunisierungsstrategien mit dieser Formulierung besser 
erfasst werden können.
Das Kriterium der "Argumentationsmöglichkeit" bzw. 
der "Argumentationsbedingungen" müsste man dann in "Kritikmöglichkeit" umwandeln. 
("Kritik" gleich "Gegenargument"). 
Über das, was als "Behinderung der Kritik" gilt, müsste 
man sich natürlich wiederum einigen (hierzu Alberts Kritik an der 
Rechtfertigungstheorie der Wahrheit heranziehen). 
 
Analog zum Kriterium des "Informationsgehaltes" in der empirischen Methodologie 
das Kriterium des "Entscheidungsgehalts" entwickeln. D.h. eine normative Theorie 
ist ceteris paribus umso besser, auf je mehr Entscheidungs Probleme sie 
anwendbar ist. Dies Kriterium geht gegen allgemeingültige aber triviale und 
inhaltsleere normative Theorien. Beispiele (inhaltsleer weil tautologisch): "Man soll immer das Richtige tun!"; "Strebe die Verwirklichung des Guten an!". 
Sowas macht höchstens als Definition einen Sinn. (In der empirischen Methodologie 
spielt die Zahl der Falsifikatoren bzw. Konfirmatoren eine Rolle. Was ist in der 
normativen Methodologie analog dazu?) 
*IV - 62* 
Folgt aus der Tatsache, dass ich selber bestimmte Bedingungen "richtigen Wollens" 
für mich akzeptiere, dass ich sie auch bei anderen, also allgemein fordern kann 
oder muss? 
Folgt daraus, dass jeder sie fordern muss? 
(Nein, wenn er die Bedingungen für sich selber nicht anerkennt). Also ist das 
erste Problem: Was ist, wenn jemand diese Bedingungen für sich nicht anerkennt? 
Wie kann man jemanden argumentativ davon überzeugen, dass er für seinen eigenen Willen 
bestimmte Qualifikationsbedingungen fordern sollte? 
Ein Ansatzpunkt hierfür ist die Kritik an früheren eigenen Entscheidungen: 
Man "bereut", dass man sich damals so 
entschieden hat und würde sich anders entscheiden, wenn man noch einmal in 
derselben Situation wäre usw. Hier kann man herausarbeiten, was die methodischen 
Fehler waren, die bei der damaligen Entscheidung gemacht wurden. So kann man zu 
allgemein anerkennbaren methodischen Qualifikationen der Entscheidung kommen. 
Ein anderer Argumentationsgang könnte bei der Tatsache ansetzen, dass sich die 
individuelle Entscheidung verändern kann, wobei die zu entscheidenden Probleme 
real unverändert bleiben. Diese Tatsache ist empirisch beweisbar: Man braucht 
dem Akteur 
nur weitere Informationen oder Alternativen mitzuteilen, 
und schon entscheidet er sich anders.  
*IV - 63* 
 Man kann 
Normensysteme danach beurteilen, welche sozialen Verhältnisse rein logisch 
mit ihnen vereinbar 
sind (z. B. beim Paretokriterium: Verhungern des einen und 
sagenhafter 
Reichtum des andern).  
*IV - 64* 
Gleichheit: Im Aufsatz zur Konsumentensouveränität argumentiert Scitovsky, dass 
die economics of scale durch relative Verbilligung des Massenkonsums die 
seltenen - und häufig "höheren" – Bedürfnisse benachteiligen und damit 
Ungleichheit zwischen Elite und Masse zu Ungunsten der Elite schaffen. 
*IV - 65* 
Das Gültigkeitsproblem von Normen stellt sich nur angesichts einer Entscheidung 
(und eines Dissens) Die Gültigkeitsfrage ist also auf diese praktische Problemlage 
bezogen. 
 
Aus dem Intersubjektivitätskriterium ableiten, warum eine normative Theorie 
logisch widerspruchsfrei sein muss (logische Konsistenz). Logisch 
widersprüchliche Normen führen zur Entscheidungsunfähigkeit:  
*IV - 67* 
Kann man aus dem Intersubjektivitätsgebot die Forderung nach präzise definierten 
Begriffen und Normen ableiten? Die Einigung über vage Begriffe und 
Formulierungen ist wertlos, wenn jeder etwas anderes darunter versteht. 
(Dagegen: positive Funktion von Leerformeln, s. Denninger).  
*IV - 68* 
Unklare Ausdrucksweise und undefinierte Begriffe machen es möglich,: 
*IV - 69* 
Um die Bedeutung einer Norm zu klären, muss man fragen, auf welche Frage die 
Norm eine Antwort gibt. 
*IV - 70* 
Theologische Argumente: "Eine solche Ordnung hat Gott nicht gewollt" 
(bzw. kann Gott nicht gewollt haben), denn Gott ist gerecht." 
Hier werden die eigenen Gerechtigkeitsvorstellungen bzw. die des Zeitalters auf 
Gott projiziert und anschließend aus seiner Autorität wiederum gerechtfertigt.  
*IV - 71* 
Teilsysteme:
Können neben einem nicht zu rechtfertigendem Normensystem auch Bereiche 
bestehen, die intersubjektiv
anerkennbar geregelt sind? 
*IV - 72* 
Nietzsche: "Die Moral selbst ist ein Spezialfall 
der Unmoral" und die Moral ist "der Instinkt der décadence, der als Wille zur 
Macht auftritt". (in 
Nietzsche 1959, S. 323 f.). Über die
Wesensaussage: "Alles Geschehen ist Machtwille" lässt sich nicht streiten. 
*IV - 73* 
"Freiheit" ist ein unvollständiges 
Kriterium. Wenn "Freiheit" z. B. definiert wird als "die Berechtigung (oder die 
Möglichkeit), zu tun, was man will", so wäre "Freiheit" gleichbedeutend mit einem normlosen Zustand. Wenn 
man zusätzlich bestimmte Annahmen über menschliche Ziele macht (Egoismus), so 
wäre das eine Situation des Faustrechts bzw. eines Kampfes aller gegen alle. 
Dieser unbessschränkte Freiheitsbegriff wurde z. B. bei der 
Kampagne gegen eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Autobahnen verwendet: "Freie Bürger 
fordern freie Fahrt." "Frei" wird hier benutzt als Gegenbegriff zu "beschränkt". 
 Konflikte minimieren:
Könnte man als normatives Kriterium formulieren und vertreten: "Schaffe eine 
Gesellschaft, in der die Konflikte zwischen den Individuen (die 
Inkompatibilitäten ihres Wollens) möglichst gering sind ?" Zum einen können 
sich Kosten des Übergangs einstellen: Vielleicht entstehen auf dem Wege 
dorthin erst recht heftige Konflikte. Zum andern: Ist ein solches Kriterium damit vereinbar, dass man alle Menschen in eine äußerste Notlage 
versetzt, in der jeder jeden braucht, und deshalb eine von der Not erzwungene 
Gemeinschaft entsteht, die keine Konflikte mehr zulässt? (Ein Beispiel wären 
etwa 5 Leute im Rettungsboot nach dem Untergang ihres Schiffes, wo die 
Ruderleistung jedes einzelnen erforderlich ist, damit alle 5 gerettet werden 
können. 
Hier ist kein Platz für Konflikte, aber ist das deshalb ein wünschenswerter 
Zustand?) 
*IV - 75* 
 
Nicht selten gibt es zwischen den politischen Kräften einen 
Konsens über die Unerwünschtheit (bzw. Erwünschtheit) eines Phänomens 
(z. B. Arbeitslosigkeit). Die Diskussion richten sich dann auf die Frage nach dem Verantwortlichen 
für dieses Übel. Dabei macht man jemanden verantwortlich, dessen Handeln 
eine notwendige Bedingung für das Auftreten des Übels darstellt: "Wenn X nicht 
so gehandelt hätte, wäre das Übel nicht eingetreten". Man leitet dann die Forderung ab: 
"X soll so handeln, dass das Übel nicht eintritt." (z. B.: "Wenn 
die Gewerkschaften nicht so hohe Lohnsteigerungen durchgesetzt hätten, dann hätten wir 
keine Zunahme der Arbeitslosigkeit. Die Gewerkschaften sollen 
ihre Lohnforderungen niedriger halten".) 
Hier wird aus dem Konsens ("Arbeitslosigkeit ist ein Übel") 
und einigen empirischen Hypothesen logisch eine Forderung abgeleitet. Der Fehler dieser 
Argumentation liegt darin, dass man bei einem Entscheidungsproblem 
nicht 
nur eine Alternative berücksichtigen darf. Denn das Handeln von X ist 
möglicherweise nur eine von mehreren notwendigen Bedingungen. Das Verhalten eines anderen Akteurs 
kann ebenfalls eine notwendige Bedingung sein (z. B. die  
Investitionstätigkeit der Kapitalbesitzer). Ebenso gut kann man von den 
Kapitalbesitzern fordern: "Investiert mehr, damit die Arbeitslosigkeit nicht 
zunimmt".
Beide Forderungen sind gleichwertig, denn das Handeln 
beider Akteure ist eine notwendige Bedingung für das Auftreten des Übels 
Arbeitslosigkeit. Beide Akteure sind insofern für das Übel verantwortlich zu 
machen.  
*IV - 76* 
"Freiheit". Es wurde gezeigt, dass der Begriff als Entscheidungsregel unvollkommen 
ist und durch zusätzliche Normen ergänzt werden muss. Aber auch die Ergänzung 
durch abgegrenzte Privatsphären (Eigentum) ist unvollkommen, denn es können Interdependenzen zwischen 
den Sphären bestehen (externe Effekte). Wenn man diese 
berücksichtigen will, muss man Entschädigungen normativ regeln, also Kollektiventscheidungen einführen, denn diese 
Externalitäten sind durch Verträge nicht zu 
bewältigen. Damit ist zu sehen, dass "Freiheit" kein unter allen 
Bedingungen zu maximierender Wert ist, denn beim Vorhandensein von Externalitäten würden das 
die gegenseitigen Schädigungen nur verstärken. 
*IV - 77* 
Zum Kriterium der Universalisierbarkeit. Kant: "Handle jederzeit nach der Maxime, 
von der Du wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde." 
Die analysierte Maxime ist als solche nicht logisch inkonsistent, es wird kein 
logisch miteinander unvereinbares Verhalten damit vorgeschrieben. Die "Unmöglichkeit" 
einer solchen allgemeinen Norm beruht eher auf bestimmten 
empirischen Annahmen über menschliches Verhalten, wie z. B.:  "Niemand 
wird in der Regel einem anderen Geld geben, wenn er glaubt, dass 
dieser die versprochene Rückzahlung nicht einhalten kann oder 
will. Er könnte ihm natürlich trotzdem Geld geben, aber dies wäre dann von ihm 
aus ein Geschenk, oder er verfolgt andere Ziele damit, die ihm wichtiger sind als 
der Verlust des Geldes. Nur unter dieser empirischen Annahme folgt, dass der 
in Geldnot Befindliche "den Zweck, den er damit haben mag (nämlich Geld zu 
bekommen), selbst unmöglich macht."  
*IV - 78* 
Entsprechendes gilt wahrscheinlich für das Lügen. Die 
Glaubwürdigkeit wird beseitigt, so dass alle Institutionen untergraben werden, die ein 
bestimmtes Maß an Vertrauen voraussetzen. Dies betrifft alle 
Vereinbarung zwischen Individuen (Verträge, Versprechen, Verabredungen etc.) 
außer in den Grenzfällen, wo jede Seite ein "Faustpfand" gegenüber der anderen 
Seite behält und damit die Einhaltung des Versprechens durch die Gegenseite 
erzwingen kann. Wenn man die Existenz solcher Institutionen will, kann 
man nicht gleichzeitig wollen, dass der Bruch des Versprechens allgemeinen Maxime wird 
(natürlich kann man den Bruch des Versprechens durch einen selber wollen). 
(Hierzu Kutschera 1973, Hare: Promising Game.) 
Hare begründet seine Rechtfertigung des Versprchens auf die 
goldene Regel, (wird auch als "Regel 
der Reziprozität" bezeichnet): "Was du nicht willst, dass man es 
dir tu, das füge auch keinem andern zu" (näher ausgeführt in "Freedom and 
Reason"). In dieser Formulierung bezieht sich die goldene Regel allerdings 
auf Einzelhandlungen. Für Regeln formuliert würde sie lauten: "Wende gegenüber anderen 
keine Regel an, von der du nicht willst, dass andere sie Dir gegenüber 
anwenden!" 
Ist dies gleichbedeutend mit Kants Kriterium des Kategorischen 
Imperativs? Ein Unterschied liegt vielleicht darin, dass hier nicht auf eine 
allgemeine Gesetzgebung Bezug genommen wird, sondern auf die individuellen 
Handlungsmaximen der betroffenen Individuen. Diese individuellen 
Handlungsmaximen können sich (als individuelle) nicht logisch 
widersprechen. Sie ergeben jedoch keine logisch konsistente allgemeine 
Norm.  
 
*IV - 79* 
  
Ist die folgende Regel mit dem Kantschen Imperativ vereinbar: "Tue niemandem etwas, was Du nicht wollen würdest, wenn 
Du an seiner Stelle 
wärest!" Diese Regel entspricht der christlichen Moral 
"Liebe Deinen 
Nächsten wie Dich selbst!" Anders formuliert: "Nimm die Bedürfnisses 
des andern so wichtig, als wären es Deine eigenen!") Es scheint so, als sei 
diese "Solidaritätsregel" weitgehender als die Goldene Regel und diese wiederum weitgehender als der 
Kategorische Imperativ.  
Dieses Paradox ist analog zum demokratischen Paradox: Die Minderheit will ihre 
Ziele realisieren und sie will als demokratische zugleich, dass die Mehrheit 
regiert. Beides kann auseinander treten und man kann das Paradox wahrscheinlich nur auflösen, 
indem man die Ebenen der institutionellen Entscheidung und der 
Einzelentscheidung auseinander hält und der institutionellen Entscheidung (für 
das Prüfungs- oder Wahlsystem) den Vorrang einräumt. (Warum? Weil sonst das 
Problem der intersubjektiven Einigung wieder auftritt, bezogen auf die 
Instrtution). 
Auch bei der Anwendung der Goldenen Regel ergeben sich also Probleme, die damit 
zusammenhängen, dass man immer schon das Institutionensystem normativ voraussetzen muss. 
Die Individuen tauchen dann nicht mehr als solche auf, sondern nur 
noch als Träger von Rollen. Kann man mit Hilfe des Kategorischen Imperativs oder der 
Goldenen Regel ein Institutionssystem überhaupt 
kritisieren? Dies wäre aber die Aufgabe einer politisch relevanten normativen 
Theorie. Kant gibt hierfür kein Beispiel - oder? 
Auch das Solidaritätsprinzip scheint dieser Kritik zu verfallen, insofern 
gefordert wird, sich "an die Stelle des anderen zu versetzen", denn dies kann 
wiederum bereits die institutionell vorgeschriebene Rolle sein. Solche Formen 
scheinen "moralisch" in dem Sinne zu sein, dass sie bereits eine institutionelles 
Normensystem voraussetzen und – unter Voraussetzung der Geltung der 
Institutionen – das Problem "rein menschlich" unter dem Gesichtspunkt der 
unmittelbar Beteiligten betrachten. Auf diese Weise könnte man z. B. 
willkürliche Schikanen der Prüfer kritisieren. 
*IV - 80* 
  
 
 
*IV - 81* 
  
Ähnlich wird bei der Bestimmung des Freiheitsraumes mit einem 
Universalisierbarkeitskriterium 
argumentiert.(Barker 1967 b, S. 145 -). "The 
liberty of A will therefore be such liberty as he can enjoy concurrently with 
the enjoyment of similar and equal liberty by B and C and D." Ähnlich Kant (nach 
Arnaszus S. 216):"Das Recht ist also der Inbegriff der Bedingungen, unter denen 
die Willkür des einen mit der Willkür des anderen nach einem allgemeinen Gesetze 
der Freiheit zusammen vereinigt werden kann." 
Was bedeutet das? Dass die Freiheit des einen durch die Freiheit des anderen 
faktisch begrenzt wird, lässt sich durch Abgrenzung der Verfügungssphären 
(abgesehen von Externalitäten) regeln. Bei eindeutiger Abgrenzung kann die 
Freiheit (Willkür) des einen mit der Freiheit (Willkür) des anderen zusammenstimmen, es gibt keine normativ ungeregelten oder widersprüchlich geregelten 
Konflikte mehr – z. B. in einer total ausgearbeiteten 
Eigentumsordnung. Aber ist dies denn schon das allgemeine Gesetz der Freiheit? 
Was bedeutet Barkers Begriff der "gleichen Freiheit"? Kann man Freiheit 
quantifizieren? Wäre die Gewährung der Vertragsfreiheit für jeden ein Beispiel 
für gleiche Freiheit? Ist das gleichbedeutend mit gleichen Rechten? Wenn 'ja', dann würde 
von der inhaltlichen Beschaffenheit der Privatsphäre abgesehen. 
 
*IV - 82* 
  
Dass man oft nicht weiß, was man will, zeigt sich daran, dass sich ein 
Individuum durch ein anderes beraten lässt. "Was soll ich tun?" 
bzw. "Was 
würdest du an meiner Stelle tun?" Eine Beratung ist ohne jede Sanktionsgewalt, 
also nicht direkt normierend. Die Frage ist, inwiefern Beratung über Information 
hinausgeht. Häufig findet Beratung in einem Gespräch statt, in dem der 
Ratsuchende Klarheit über seine Möglichkeiten, aber auch über seine Ziele und 
Konflikte gewinnt, ähnlich wie in einem Monolog, der der Selbsterforschung 
dient. 
 
  
Zur Allgemeingültigkeit: 
 
*IV - 84* 
  
Die Grenzen einer individuell-normativen Betrachtungsweise ("moralisch" im engeren 
Sinne) werden gut deutlich bei den Kontroversen innerhalb der evangelischen 
Kirche über die Hilfe für die Dritte Welt. Bei der karitativen Sammlung "Brot 
für die Welt" oder bei der Aussätzigenhilfe scheint die Sache 
unproblematisch – man hilft den Notleidenden –, aber angenommen, die These ist 
richtig, dass diese Not ihre Ursache in kolonialen oder neokolonialen 
politischen Strukturen hat, müssten dann nicht die 
antikolonialen Befreiungsbewegungen finanziell unterstützt werden? Damit muss 
man aber zu den politischen Verhältnissen Stellung nehmen, muss Partei in einem Konflikt 
ergreifen, der von beiden Seiten mit Waffengewalt geführt wird. Tut man dies 
nicht und reagiert nur karitativ moralisch, hat man damit implizit das 
soziale Normensystem anerkannt und füllt vielleicht berühmte Fass ohne Boden. 
 
*IV - 85* 
  
Die Notwendigkeit von normativen Regeln ergibt sich bereits aus der 
empirischen Wissenschaft, die mit Begriffen und nicht mit Individualnamen ihre 
Erkenntnisse formuliert, denn nur mit Begriffen kann man die Erfahrungen der 
Vergangenheit auf die Zukunft übertragen, also lernen. Ohne Regeln könnte man 
sich auch nicht auf vergangene Entscheidungen, die damals und heute als richtig 
galten, berufen, d.h. es gäbe völlige Willkür, weil jede Entscheidung 
völlig anders wäre und deshalb keine Vergleichbarkeit und Übertragbarkeit 
gegeben wäre. 
*IV - 86* 
  
Kann ich als Einzelner die Wahrheit erkennen in der Beziehung Subjekt – 
Realität? Kann ich vor mir selber Recht haben, von der Richtigkeit meiner 
eigenen Auffassung überzeugt sein? Das Letztere ist sicherlich sinnvoll: 
Voraussetzung der Argumentation ist ja, dass die Einzelnen von der 
Richtigkeit ihrer eigenen Position überzeugt sind. Aber der Begriff 
"Richtigkeit" bzw. "Wahrheit" impliziert den Anspruch, dass die Position auch 
für andere richtig ist. (Wenn dieser Anspruch gar nicht erhoben würde, dann könnten 
Differenzen der Anschauungen gar nicht mehr zum Problem werden.) 
*IV - 87* 
 
 
*IV - 88* 
  
Der Kantsche Imperativ: "Handle so, dass die Menschheit nicht nur als Mittel 
sondern immer zugleich als Zweck betrachtet wird" ist in seiner inhaltlichen Bedeutung 
unklar. Ist z. B. darin impliziert, dass der Tausch (bzw. Vertrag) 
unzulässig ist, insofern jeder dabei nur auf seinen eigenen Vorteil achten muss 
und möglichst viel für sich herausholen darf (Feilschen etc.)? Dabei ist 
der andere nur Mittel, oder? Der Tausch als Institution wird allgemein damit gerechtfertigt, 
dass er allen Vertragsparteien Vorteile bringt und so auch die Zwecke der anderen berücksichtigt. 
*IV - 89* 
  
Man sagt, man sei bei einem Tausch "übervorteilt" worden. 
Was ist da der Maßstab? 
Der allgemeine Marktpreis bzw. Tauschbedingungen, die man woanders hätte haben können? 
 
*IV - 90* 
  
Möglichkeit: die Wissenschaft entwickelt Naturgesetze, die bestimmte 
Geschehnisse ausschlißen und 
für unmöglich erklären. z. B. ist nach dem Gesetz von der 
Erhaltung der Energie ein Perpetuum mobile unmöglich 
(Rapaport 1963,79 – ) 
*IV - 91* 
 
  
*IV - 92* 
Was bedeutet: "nicht wissen, was man will?" Es bedeutet nicht 
Gleichgültigkeit der 
Entscheidung, obwohl die Alternativen selber und ihre Bewertung noch undeutlich ist. 
 
*IV - 93* 
  
Wie gehen Entscheidungsprozesse im Alltag vor sich? Welche Mechanismen der Überprüfung 
werden angewandt? 
 Wenn dies für alle Bücher abgeschlossen ist, wird unter den verbliebenen 
Büchern die endgültige Entscheidung gefällt. Dabei spielt die finanzielle 
Beschränkung eine gewisse Rolle. Diese Beschränkung ist nicht 
starr, aber mehr als 50 DM gebe ich bei meinen Besuchen nicht aus (eine 
Überschreitung dieser Grenze muss besonders begründet sein.)  
*IV - 94* 
  
Bei Entscheidungsverfahren spielen Entscheidungskosten eine 
erhebliche Rolle. Gegenüber dem Idealmodell der rationalen Entscheidung 
wird durch stufenweise Eliminierung von irrelevanten Alternativen der 
Informationsaufwand erheblich gesenkt, denn die Feinstruktur der Objekte mus nur 
bei denjenigen Objekten ermittelt werden,die in die engere Wahl kommen. 
 
*IV - 95* 
  
Aus dem Kriterium "Voraussetzungen der Argumentation" müssen auch die Bedingungen 
der Logik abgeleitet werden, die klare Definition der Begriffe etc..
Bedingung der Verständigung ist die gleiche Interpretation der Begriffe. 
Unklare Begriffe, dunkle Formulierungen etc. können der Immunisierung 
dienen, weil man immer sagen kann: "Du hast mich falsch verstanden" oder "Deine Kritik trifft mich nicht". 
Allerdings kann Unklarheit des Ausdrucks auch auf theoretische Schwierigkeiten 
zurückgehen, die sich nicht eliminieren lassen. Doch sollte dies 
offengelegt werden. 
 
*IV - 96* 
  
Logische Widersprüche machen entscheidungsunfähig:" Tue x und tue x nicht!" 
Solche Theorien sind unbrauchbar. 
 
*IV - 97* 
  
Normative Theorien mit unscharfen Begriffen sind insoweit unbrauchbar, als sie 
aufgrund der Vagheit keine Entscheidung ermöglichen, indem sie z. B. beiden 
Kontrahenten die Berufung auf dieselbe Theorie ermöglichen. 
 
*IV - 98* 
  
Die Analyse von Wertbegriffen wie Freiheit, Gemeinwohl 
etc. hat heuristischen 
Wert, insofern man dabei die praktizierten 
Argumentationsmuster rekonstruiert. Damit sind sie aber noch nicht 
gerechtfertigt. 
 
*IV - 99* 
  
Inwiefern kann man fordern, dass jemand diejenigen Kriterien, die er bei seinen 
eigeninteressierten Entscheidungen angelegt, auch 
bei kollektiven Entscheidungen 
anwenden soll, z. B. Widerspruchsfreiheit, empirische Wahrheit, 
Berücksichtigung des Möglichen, Reflexion der Motive etc.. Wie kann man 
dies aus dem Intersubjektivitätsprinzip ableiten? 
 
*IV - 100* 
  
"Freiheit". Jemand der durch einen Bergrutsch eingeschlossen ist, ist 
nicht unfrei sondern in einer schlechten Lage, wenn Unfreiheit nur in Bezug auf 
Einschränkungen durch andere Personen definiert ist. Wird jemand durch andere Menschen eingeschlossen, 
so wäre er unfrei, die tatsächliche Lage kann die gleiche sein. Es stellt sich jedoch 
die Frage, ob die Unterscheidung zwischen natürlichen und menschlich bedingten 
Einschränkungen des Tuns immer klar zu ziehen ist. Was ist mit jemandem, der arm 
ist und deshalb vieles nicht tun kann, was er gerne tun möchte? Ist der Arme 
"unfrei"? Seine Armut ist auch durch andere Menschen bedingt. Die 
Eigentumsordnung ist eine Beschränkung des Tuns der Einzelnen durch andere 
Menschen entsprechend der Zahlungsfähigkeit.  
 
*IV - 101* 
  
Ein Scheitern der intersubjektiven Übereinstimmung impliziert nicht, dass damit 
generell ein Gewaltverhältnis existiert. Dies ergibt sich nur in 
Bezug auf diejenigen Normen, bei denen keine intersubjektive Übereinstimmung erzielt 
wird. Es können deshalb ohne weiteres andere Normensysteme intakt bleiben. Etwa 
bei einem 
Krieg, in dem beide Seiten bestimmte Völkerrechtsnormen 
akzeptieren. Die Kriegserklärung ist damit also nicht 
total. Der Ausbau von Normensysteme geht meist auf der Grundlage 
bereits anerkannter Normen vor sich (was natürlich nicht heißt, dass diese nicht 
ebenfalls strittig werden können.) 
 
*IV - 102* 
  
Ich gehe von einem praktischen Problem aus, dem Streit um die 
Gültigkeit von Normen und der Frage nach intersubjektiv übereinstimmenden Gültigkeitskriterien. Man 
kann sicherlich auch die historischen Rahmenbedingungen des Problems und der 
Fragestellung in die Reflexion mit einbeziehen (wie es Habermas und die Marxisten fordern würden.) Was sind diese 
Bedingungen?  
 
Man kann das Ziel der "Erkenntnis" sicher auch anders formulieren, als ich es tue. Etwa als "Nachschöpfung der Welt aus dem Geiste", als 
"Selbstvergewisserung des Geistes über sich selbst", als "Begründung absoluten Wissens" etc.. Über den Sinn solcher 
Bestimmungen von "Erkenntnis" ließe sich sicherlich streiten. Aber gleichgültig, wie man solche 
Erkenntnisprogramme beurteilt, es bleibt doch die Frage nach der Allgemeingültigkeit 
von behaupteten Normen bestehen. Es zeige jeder, was er zur Lösung des Problems 
beizutragen hat.  
 
*IV - 104* 
  
Ein Ziel der normativen Methodologie: den Gewaltherrschern ihr gutes Gewissen 
nehmen, und den Beherrschten den Rücken zum Widerstand stärken, indem 
Gewaltverhältnisse als solche erkannt werden. 
 
*IV - 105* 
  
Die Gültigkeit von Behauptungen muss zeitunabhängig 
sein. Wäre es anders, dann könnte man 
über Gültigkeit nicht argumentieren, denn Diskussionen benötigen selber Zeit. Damit ist nicht behauptet dass 
gültig angesehene Behauptungen sich zukünftig nicht doch als ungültig erweisen werden, was impliziert, dass sie 
bereits ungültig waren, als sie noch als gültig angesehen wurden. 
 
*IV - 106* 
  
Was sind das für Fragen: "Bin ich nicht ich selber?", "Bin ich mit mir selber 
identisch?" oder "Warum kann ich 'ich' zu mir sagen?". Ob diese 
Fragen sinnvoll 
sind, bekommt man am ehesten heraus, wenn man nachverfolgt, was derjenige mit den Antworten 
auf diese Fragen anstellt, der behauptet, sie seien sinnvolle oder gar unerlässliche Fragen. 
 
*IV - 107* 
  
Wäre es sinnvoll, einmal rein subjektiv zu 
formulieren? Zu fragen wäre dann: "Was sind die Kriterien dafür, dass meine 
Überzeugungen für mich 
gültig sind – und es in Zukunft bleiben?" Wie hängen diese subjektiven Gewissheitskriterien mit 
dem Intersubjektivitätsprinzip zusammen? Bauen die Kriterien intersubjektiv 
übereinstimmender Erkenntnis auf den 
Kriterien rein subjektiver Erkenntnis auf? 
 
*IV - 108* 
  
Die Forderung, man müsse "alles auf einmal infrage stellen", hebt 
sich selber auf: denn damit hat man sich auch der Sprache und im Prinzip der 
anderen Individuen entledigt. Die Antwort sicher radikalen Einfluss sichert 
philosophischen Fragestellungen und Erschütterungen haben etwas seltsam Chimäre, 
die Erdbeben finden nur in den Köpfen dieser Philosophen statt und im 
Hintergrund steht die kindliche Allmachtsvorstellung auf der Grundlage von ein 
paar Pfund hören. 
Wer "diese" akzeptiert, ohne gleichzeitig die Fähigkeit zur nachvollziehenden 
der Überprüfung dieser tiefen Gedanken erworben zu haben, gehört zu den Trägern 
philosophischer Legenden. Man staunt und bewundert, ohne selbst begriffen zu 
haben. Institutionelle und pädagogische Voraussetzung dafür schaffen, dass es im 
Interesse jedes Individuums liegt, dass die Interessen auch der anderen 
Individuen 
gefördert werden. 
 
*IV - 109* 
  
Das Problem Poppers, wie man Rationalität rechtfertigen könne, da eine 
Rechtfertigung doch immer schon Rationalität voraussetzt, löst sich durch 
Analyse der Problemsituation. Ich kann zwar einem anderen nichts beweisen, wenn 
er es nicht will, aber 
wenn jemand das Intersubjektivitätsgebot 
nicht anerkennt, so hat er damit auch die Grundlagen der Argumentation 
aufgekündigt. Ich kann nicht und 
muss auch nicht mehr mit ihm argumentieren. 
 
*IV - 110* 
  
Der Kantsche Kategorische Imperativ wird gerade über die Verherrlichung der Pflicht 
gewonnen, wo dem Individuum alles Empirische, Sinnliche, jede Neigung 
ausgetrieben wird. Es bleibt nur noch ein Vernunftswesen – jedenfalls dem Ideal 
nach, bzw. ein Wesen, das in zwei Welten existiert, der intelligiblen 
und der empirischen. Richtig ist, dass eigennützige Motive keine 
Grundlage moralischen Verhaltens sein können. Moralisches Verhalten hat seine  
Motivationsgrundlage sicherlich in der sozialisierenden und internalisierenden Wirkung 
der Gesellschaft selber. Dazu gehört unstreitig ein Institutionen- und Sanktionensystem, das wiederum die eigennützigen (bzw. faktisch vordringlichen) 
Motivationen der Individuen solchen rechtlichen Bedingungen unterwirft, dass sie zugleich 
Motive des moralischen Verhaltens werden. 
 
*IV - 111* 
  
Ich mache normative Methodologie. Die inhaltliche Füllung ergibt sich 
aus der Anwendung der formalen Kriterien in Form eines 
entsprechenden sozialen Institutionensystems, das die individuellen Präferenzen 
ermittelt, interpretiert, gewichtet und letztlich zu einer 
allgemein verbindlichen sozialen Entscheidung aggregiert. Was inhaltlich 
richtig ist, kann nicht die Methodologie entscheiden, sondern z. B. ein 
(idealer) Wahlmechanismus. Insofern führt die normative Methodologie nicht zur 
Diktatur der Methodologen bzw. derer, die sich auf 
die Methodologie berufen (Dies ist ein häufiger 
Einwand gegen eine normative Methodologie.) 
 
*IV - 112* 
  
Ein
Sanktionensystem erfordert die Interpretation der Norm, die Überwachung des Verhaltens 
der Individuen und Zwangsmittel zur Sanktionierung. Wenn dies aus irgendwelchen 
Gründen nicht gegeben ist, bleibt nur noch die Verinnerlichung der Norm. 
 
*IV - 113* 
  
Die Voraussetzungen der Argumentation:  
 
*IV - 115* 
 
 
*IV - 116* 
  
Terminologische Enscheidungen. Soll man "allgemein gültig" oder 
"intersubjektiv übereinstimmend" sagen? "Allgemein" 
soll nicht heißen "für jeden", denn hier können verschiedenste 
empirische Voraussetzung der Argumentation nicht gegeben sein. "Allgemein" soll heißen: 
"für jeden 
der an der Diskussion möglicherweise teilnimmt". z. B. ist es sinnlos, 
von "gültig" für einen Schwachsinnigen zu sprechen. Hier handelt es sich immer um 
therapeutische pädagogische Kommunikationsformen. 
 
*IV - 117* 
  
Wie begründen sich die (normativen)  Bedingungen der Argumentation? Aus dem
Ziel, zu allgemein gültigen Antworten auf Fragen zu kommen 
(Wahrheitssuche). Wie 
begründet sich dies Ziel? Es lässt sich nicht zwingend für jemanden 
rechtfertigen, der dies Ziel nicht teilt. Aber ihm gegenüber ist auch jede 
Begründung überflüssig. Er hat die Bedingung der Argumentation 
aufgekündigt, das Wort "rechtfertigen" hat für ihn keine Bedeutung. 
*IV - 118* 
 
 
*IV - 119* 
 
 
*IV - 120* 
  
Niemand wird zugeben wollen, dass er das Ziel einer allgemeingültigen Antwort 
nicht anstrebt, selbst wenn er z. B. insgeheim nur das eine Ziel verfolgt, so viel 
Verwirrung in den Köpfen zu schaffen, dass die Unhaltbarkeit seiner eigenen Position 
nicht deutlich werden kann. Was macht man dann? Kann man ihn festnageln? 
Vielleicht nicht ihn selber, eher schon in den Augen von 
Dritten, die bestimmte Regeln der Argumentation anerkennen und nicht bereit 
sind, diese Bedingungen zugunsten einer solchen Position über Bord zu werfen. 
 
*IV - 121* 
  
Warum benutzt man Zufallsmechanismen, um Entscheidungen 
herbeizuführen?  
 
*IV - 122* 
  
Die Entstehung von Normensystemen zu analysieren, ist aus heuristischen Gründen 
sinnvoll: (Kambartel, Lorenzen) Was haben sich die Leute damals dabei gedacht? Wie 
wird tatsächlich verfahren? Das Existierende ist unter anderem ja Ergebnis der 
Überlegungen vergangener Generationen. Wir fangen insofern auch nicht beim Punkt 
Null an – abgesehen davon, dass der Status quo Ausgangspunkt unserer 
Veränderungsbemühungen ist. 
 
*IV - 123* 
  
Jemand kann sich zur egoistischen Position bekennen und das Intersubjektivitätsgebot ablehnen, aber er kann für diese Position nicht argumentieren. 
*IV - 124* 
  
 
*IV - 125* 
  
Inwiefern ist die Rechtfertigung eines ganzen Normsystems gegenüber anderen 
Normensystem (z. B. beim Vergleich zweier Wirtschaftsordnungen) verschieden von der 
Rechtfertigung einer Handlungsalternative gegenüber einer anderen? Das erster 
Verfahren berücksichtigt die Übergangskosten nicht, da es nicht den Status quo 
einbezieht. Kann man auch sagen, dass im ersteren Fall die Normsysteme unter der 
Bedingung ihrer Einhaltung verglichen werden? D.h. dass auch die nötige 
Motivations–, Überwachungs-, Sanktions- und Übertretungskosten unberücksichtigt 
bleiben? Wenn ja, so wird der Vorwurf des utopischen, idealistischen, 
theoretischen verständlich, demgegenüber auf praktischer Erprobung bestanden 
wird. 
*IV - 126* 
  
Gibt es überhaupt "die" Präferenzen eines Individuums in einer gegebenen 
Situation? Oder gar unabhängig von jeder Situation? Sind es nicht immer Präferenzen unter 
normativen Voraussetzungen, z. B. bei Geltung des Eigentumsrechts, eines des Preissystems, des Mehrheitswahlrechts. Immer wird doch die 
Formulierung der Präferenz durch den normativen 
institutionellen Zusammenhang seiner Ermittlung und Bestimmung bereits 
beeinflusst. Ist insofern Arrows Ausgangspunkt unrealistisch? 
 
*IV - 127* 
  
Die Logik des intraindividuellen Nutzenvergleichs analysieren. Wie wird hier 
aggregiert? Oder auch beim intertemporalen Nutzenvergleich eines Individuums. Kann man die individuellen Rationalitätsmaximen zur Basis der intersubjektiven 
Aggregationsregeln machen? 
 
*IV - 128* 
  
Es kann auch Pseudoeinigungen geben, etwa wenn man sich auf 
den Wortlaut 
eines Vertrages geeinigt hat, ohne zu merken, dass jede Vertragspartei diesem einen anderen Sinn 
unterlegt. Dies kann allerdings auch eine einverständliche Strategie sein, um 
z. B. in außenpolitischen Verträgen einen Teilbereich mit abzudecken, über den 
man sich faktisch nicht geeinigt hat. ("Fauler Kompromiss"). 
 
*IV - 129* 
  
Folgt aus der Tatsache, dass man eine bestimmte Norm für richtig hält, dass man 
sich auch nach ihr verhalten muss? Oder gibt es eine zusätzliche unausgesprochene 
Bedingung? z. B. kann ich die Norm für richtig halten, niemals jemanden mit 
Waffengewalt zu etwas zu zwingen. Aber wenn jetzt ein anderer mich mit 
Waffengewalt angreift, so würde die Befolgung meiner Norm dazu führen, dass ich 
mich unbewaffnet der Gewalt des andern beugen muss. (Das Dilemma des 
prinzipiellen Pazifisten.) Ich habe dann vielleicht nicht unmoralisch gehandelt, 
aber das gewünschte Normensystem ist dadurch auch nicht etabliert worden und ich 
habe mir selber geschadet. Ist es dann nicht sinnvoller, die pazifistische Norm 
so zu interpretieren: "Ein Normensystem, das die Anwendung von Gewalt verbietet, 
ist besser als eines, das dies nicht tut" oder "Ich werde keine Waffen 
gebrauchen, solange auch alle anderen so handeln"? 
 
*IV - 130* 
  
Ein Normensystem verliert seine Gültigkeit für das individuelle 
Handeln, wenn seine Geltung nicht gegegeben ist. Das heißt jedoch nicht, dass man es nicht weiterhin als effektives 
System anstreben kann oder soll. 
Dieser Gesichtspunkt wird am Zusammenbruch bestimmter Normensysteme deutlich, wenn 
diese ungestraft übertreten werden, z. B. durch Vordrängeln in Warteschlangen. 
Wenn andere Personen sich nicht an die Reihenfolge der Abfertigung gemäß ihrer Ankunft halten, sind diejenigen 
die Dummen, sich weiterhin anstellen. Es entsteht ein Zustand extrem ungleich 
verteilter Wartezeiten. Nun mag man versuchen, der Norm Geltung zu 
verschaffen. Gelingt dies jedoch nicht, so hält sich sinnvollerweise niemand 
mehr an die Norm des "Hinten-anstellen!" 
 
*IV - 131* 
  
Wenn jemand für das Zusammenfallen von Moral und Selbstinteresse plädiert (Hume in 
Gauthier 106-110) und dabei mit den tatsächlichen sozialen Verhältnissen und 
psychischen Empfindungen argumentiert, so setzt er dabei ja schon bestimmte 
normative und pädagogische Institutionen voraus, die gerade dazu dienen, die 
Befolgung der geltenden Normen zum Selbstinteresse jedes einzelnen zu machen, z. 
B. 
Sanktionssysteme, Erziehungseinrichtungen etc.. Aber diese 
normativen Institutionen sollen ja gerade erst gerechtfertigt werden. Dies geht 
sicherlich nicht über das Eigeninteresse. 
Es kann unabhängig vom Erziehungs- und 
Sanktionsprozess im Individuum verankerte Bedürfnisse geben, die sich auf 
das Wohlergehen der andern richten, die Zustimmung und Anerkennung der andern 
suchen usw. Diese "instinktiven" altruistischen bzw. sozialen 
Regungen sind meist gruppenbezogen, also auf die eigene Gesellschaft (Familie, 
Sprachgruppe, Lokalpatriotismus, Ethno, Nationalismus, Klasse – Stand – 
Berufsgruppe etc.). Sie führen insofern noch zu keiner allgemeinmenschlichen Moral. 
 
*IV - 132* 
  
Es gibt auch "natürliche" Reaktionen auf schädigendes Verhalten 
anderer und damit einhergehende Normverletzungen in Form von Aggression und
Rachegefühlen usw.. Das sind gewissermaßen die "natürlichen" Regler der 
Moralität. Aber diese Rache-Reaktionen von Konflikt-Parteien sind immer nur über 
die jeweils verfügbaren Machtmittel 
wirksam und die sind nicht notwendig gleichverteilt. Die Wut der Ohnmächtigen 
braucht man deshalb nicht zu fürchten, die Wut der Mächtigen umso mehr. 
 
*IV - 133* 
  
Terminologisches: Soll man den Terminus 
"Wahrheit" für faktische Aussagen 
reservieren und für Normen und Werturteile den Begriff "Gültigkeit" nehmen? Und 
welchen Begriff soll man für das Kriterium der Intersubjektivität nehmen? 
"Allgemeingültigkeit" als Oberbegriff für "Wahrheit" und "Gültigkeit"? Es gibt ja auch 
noch den Begriff der "Richtigkeit". Man spricht von einer "richtigen Antwort auf 
eine Frage", allerdings auch von einem "richtigen Ersatzteile für ein Auto" 
etc.. Vielleicht muss die Terminologie erstmal noch vorläufig bleiben, 
allerdings genau definiert, so dass die Wortwahl zweitrangig wird, ähnlich wie 
bei der logischen Symbolik, die zwar exakt und ineinander übersetzbar aber nicht 
einheitlich ist. 
 
*IV - 134* 
  
Das Immunisierungsverbot kann in der empirischen Wissenschaft bestimmte Theorien 
von vornherein ausschließen. Aber innerhalb dieses Rahmens kommt ein 
zusätzliches Kriterium zur Anwendung: die Übereinstimmung mit den beobachtbaren Fakten. Was 
ist das entsprechende Kriterium in der normativen Wissenschaft? 
Der intersubjektive 
Nutzenvergleich aufgrund annähernd gleicher Bedürfnishierarchien? 
 
*IV - 135* 
  
Der Appell an das Eigeninteresse (Sanktiondrohung 
etc.) kann der Motivation zu normgemäßen Handeln dienen. Er kann die 
moralische Argumentation jedoch nicht ersetzen. 
 
*IV - 136* 
  
Kann man die Notwendigkeit von generellen Normen, 
die unabhängig von Raum und Zeit gültig sind, aus der 
Konsistenzforderung an die Einzelvorschriften ableiten? Lassen sich nicht beliebige 
Mengen von Einzelvorschriften in Regeln zusammenfassen, wenn sie in sich 
konsistent sind? [Allerdings: Ein Imperativ: "Tue (hier und jetzt) x!" 
kann 
keinem anderen Imperativ widersprechen, wenn nicht zufällig die Raum-Zeit-Bestimmungen identisch sind 
- einschließlich der Identität der Adressaten]. 
 
*IV - 137* 
  
Rawls Konzept des "reflektierten Gleichgewichts" basiert auf 
der Anwendung von zwei Perspektiven: den 
für richtig erachteten normativen Prinzipien und den intuitiven normativen 
Einzelurteilen. Beide Perspektiven werden einem wechselseitigen Überprüfungs- 
und Anpassungsprozess unterworfen, bis ein Gleichgewichtszustand erreicht ist. 
Ähnelt dies der empirischen Methodologie (Einzelbeobachtung und Theorie)? 
In der Empirie haben die Einzelbeobachtungen großes Gewicht. Allerdings verlangt 
man auch hier eine Wiederholbarkeit. 
  
*IV - 138* 
Terminologisches: "Geltung" als faktisch sanktioniert im Sinne von "geltendes 
Recht". Dagegen "Gültigkeit" als anzuerkennendes Recht, als gelten sollendes 
Recht. 
 
*IV - 139* 
  
Regel der Argumentation: Die Bereitschaft, die 
eigene Position zu korrigieren, wenn ein gültiges Gegenargument geliefert wird. (Dies geht sicherlich gegen 
die angeborenen psychische 
Stabilisierungstendenzen der Persönlichkeit. Es bedarf also einer Anstrengung, 
einer gewissen Selbstüberwindung, eines 
spezifischen Motivs zur Wahrheitssuche.) 
 
*IV - 140* 
  
Zu Rawls Differenzprinzip:  
Außerdem ist durch die nur ordinale Messung die Frage des Abstands zwischen besser 
und schlechter Gestellten unbeantwortet - genau wie beim Paretokriterium. Eine 
weitere Frage ist, was mit Veränderungen ist, die eine Gruppe schlechter stellen. 
Sind solche Veränderungen zulässig? Außerdem: bei ordinaler Messung kann man Besserstellungen 
nicht quantitativ miteinander vergleichen. Vielleicht fällt für die schlechter 
Gestellten immer nur etwas ab ... 
*IV - 141* 
  
Solchen Theoretikern auf die Finger sehen, die – ohne sich das Problem der Gültigkeit 
von Normen systematisch zu stellen – doch am Ende zu handfesten Normen, 
Forderungen oder Verhaltensvorschriften gelangen, für die sie allgemeine Gültigkeit 
beanspruchen. 
 
*IV - 142* 
  
Eines der gängigsten Beeinflussungsmittel auf normativen Gebiet ist die 
Unterdrückung von verfügbaren Alternativen. Man 
muss sich  dadurch zwischen Möglichkeiten entscheiden, die gar nicht 
alternativ sind. 
 
*IV - 143* 
  
Zum "Schleier des Nichtwissens in der Ausgangsposition" bei Rawls. Problematisch 
ist, dass in diesem Zustand die Individuen kein konkretes Bewusstsein der 
möglichen Bedürfnisse haben können, bestimmte Ziele aber erst in der 
konkreten Kenntnis der zu wählenden Gesellschaftsordnung bewusst werden. 
 
*IV - 144* 
  
Das Mehrheitsprinzip wird damit gerechtfertigt, 
dass es die meisten Individuen zur 
Realisierung der getroffenen kollektiven Entscheidungen motiviert sind. (Aber diese Motivation kann 
auch eine Minderheit durch die Anwendung von Sanktionen erzeugen.) 
 
*IV - 145* 
  
Individualismus: Ob es das Individuum als solches gibt 
unabhängig von einer Gesellschaft, ist eine 
Pseudofrage, die nicht beantwortbar ist. Im normativen Gespräch tritt das 
Individuum mit eigenen Argumenten und Forderungen auf. Und der Gültigkeitsanspruch 
wird gegenüber dem einzelnen Individuum erhoben. Insofern ist das Individuum ein 
realer Träger von Kritik. Man kann 
natürlich fragen, was das Argumentieren des Individuums möglich macht, historisch – 
sozial. Da gibt es Abhängigkeit von anderen Individuen. 
 
*IV - 146* 
  
Im Recht – vor allem im angelsächsischen – spielen Präzedenzfälle eine große 
Rolle: die Begründung: Konsistenz der allgemein geltenden Normen, die keine 
unterschiedliche Behandlung der Fälle gestattet. Außerdem Rechtssicherheit, die eine 
Voraussehbarkeit 
der juristischen Maßnahmen impliziert und eher der Koordinationsproblematik 
zuzurechnen ist. 
 
*IV - 147* 
  
Die Ausgangsposition ist der Versuch von Rawls, das Status-quo-Problem 
jeder Konsens- bzw. Vertragstheorie zu umgehen. 
 
*IV - 148* 
  
Kann man die verschiedenen Entscheidungsregeln als Abwandlungen bzw. 
Abschwächungen der Konsensregel interpretieren? Freiheitsräume – 
Mehrheitsregel – Paretokriterium – Ausgangsposition etc.? 
 
*IV - 149* 
  
"Wat de Buer nich kennt, det fret he nich." Präferenzen aufgrund von Erfahrung. 
 
*IV - 150* 
  
Regeln der Argumentation: 
 
*IV - 151* 
  
Daraus folgt u.a., dass man mehrdeutige Wörter vermeidet (sofern die 
Gefahr einer Verwechslung des Gemeinten besteht). Dies kann man durch eine
veränderte 
Definition der Begriffe erreichen. Wer diese Regel abgelehnt, verstößt gegen 
die zentrale Regel: "Strebe nach allgemein gültigen Normen!" Denn gegen 
mir unverständliche oder mehrdeutige Argumente kann ich nicht argumentieren. Der andere kann im 
Zweifelsfall immer sagen, ich hätte ihn falsch verstanden, mein Argument träfen 
ihn nicht. 
 
*IV - 152* 
  
Juristische Leerformeln sind genaugenommen "operational" definiert. 
z. B.: "Ein 
Verstoß gegen die Menschenwürde ist das, was das Bundesverfassungsgericht als 
einen solchen ansieht". 
*IV - 153* 
  
 
Regeln der Argumentation: " 
 
*IV - 154* 
  
Man unterscheidet "Geist" und "Buchstaben" eines Gesetzes oder Vertrages und man beruft sich auf beides. 
Was ist der Geist unabhängig von der Bedeutung der normativen Formulierungen? 
z. B. Absichtserklärungen oder Zielformulierungen allgemeiner Art in 
Präambel, Anfangsartikel etc.? 
 
*IV - 155* 
  
Zu reinen Koordinationsregeln  wie z. B.: 
"An Kreuzungen soll der Verkehrsteilnehmer, der (immer in Fahrtrichtung gesehen) von rechts 
kommt, gegenüber dem Verkehrsteilnehmer, der von links kommt, Vorfahrt haben (obwohl das sicherlich kein 
reines Koordinationsproblem ist.) Welche Argumente gibt es hier für die eine 
oder die andere Regelung? Sie sind gleichwertig, abgesehen vom Status quo.  
 
*IV - 156* 
  
Unzurechnungsfähigkeit gilt als äußerst negative Eigenschaft. Das eigene Handeln 
kann einem nicht zugerechnet werden. Man entgeht vielleicht der Strafe 
und der Schuld, aber dafür verliert man auch die Geschäftsfähigkeit, kommt 
vielleicht gar in Sicherungsverwahrung. 
 
*IV - 157* 
  
"Chancengleichheit". entspricht dem Leistungsprinzip: die Leistungen müssen dem 
Individuum zugerechnet werden und nicht fördernden Umständen. Aber wo ist die 
Grenze zwischen Individuum und Umstand zu ziehen? (?) 
 
*IV - 158* 
  
Konsumverzicht als Leistung des Kapitaleigentümers. Aber verzichten kann nur, 
wer genügend hat. Man kann auf umso mehr verzichten, je mehr man hat. Insofern ist es ein sehr ungleiches 
Maß für die Leistung der Individuen. 
 
*IV - 159* 
  
Was spricht gegen ein familiäres anstelle eines individuellen Leistungsprinzips? 
(Wichtig bei Erbrecht) 
 
*IV - 160* 
  
Die Allgemeinheit soll dem Individuum in unverschuldeten Notlagen helfen. Warum? 
Was sind das "unverschuldete Notlagen"? 
 
*IV - 161* 
  
Wie zwingend ist das Intersubjektivitätsgebot? Kann auch jemand an der 
normativen Diskussion teilnehmen mit der Absicht, die Unmöglichkeit allgemein 
gültiger Normen zu zeigen? (Vielleicht ja, aber auch dazu muss er sich erstmal 
auf den Versuch einlassen.) 
 
*IV - 162* 
  
Gehört auch der Verzicht auf Zwang zu den Regeln der Argumentation? Inwiefern 
unterscheidet sich die Begründung hier von der Begründung für die Freiheit der 
individuellen Entscheidung? Inwiefern unterscheidet sich diese Problematik des 
Strebens nach allgemeiner Gültigkeit von der Problematik des Konsens als 
Entscheidungs Regel? 
 
*IV - 163* 
  
Kambartel (in Kambartel S.66,67) charakterisiert den rationalen Dialog durch "Unvoreingenommenheit" (Bereitschaft, die eigene Position infrage stellen zu 
lassen). 
"Zwanglosigkeit" (keine Anwendung von Sanktionen zur Erreichung von Zustimmung 
zu einer Behauptung) 
Nicht–Persuasivität (keine Argumente wider besseren Wissens anwenden, um die 
Zustimmung des anderen zu erhalten). 
 
*IV - 164* 
  
Konsens unter Zwang. Wenn jemand sagt, bevor er einer Folterinstanz 
überantwortet wird:" Alles, was ich unter Folter sagen werde, entspricht nicht 
meinem Willen, erkenne ich nicht an", so ist damit das Problem der 
qualifizierten Zustimmung gestellt. Man sagt vielleicht auch metaphorisch: " 
... da 
war ich nicht selber" oder "Die haben meinen Willen gebrochen". 
In der Rechtsprechung sind Geständnisse unter Folter ungültig (ebenso wie 
Verträge unter Zwang). Ähnliches gilt für die Ausschaltung des kritischen 
Denkens durch Drogen, Hypnose, Krankheit usw. Beispiele der 
Inquisition, des modernen politischen Terrorismus, erpresste Unterschriften, 
Geständnisse, Widerrufe, Schuldbekenntnisse etc.)  
 
*IV - 165* 
  
Terminologisches: der Ausdruck "Transsubjektivität" suggeriert ein über den 
Individuen und ihrem Wollen angesiedeltes Gültigkeitskriterium, gar ein von ihnen 
unabhängiges. Deshalb ist der Ausdruck "Intersubjektivität" doch vorzuziehen 
 
*IV - 166* 
  
Wenn jemand sagt: "Erziehe die Menschen so, dass Konflikte abgebaut und 
Kooperation gefördert wird!" (Bertrand Russell), so muss die Frage gestellt 
werden, ob dadurch nicht die Konflikte nur in das Individuum verlagert werden (siehe 
Schwemmer in Kambartel), also das Nutzenniveau der Individuen 
jetzt durch interne 
Konflikte statt durch externe herabgesetzt wird. 
 
*IV - 167* 
  
Terminologisches. Bedeutung von "allgemein gültige Norm". 
*IV - 168* 
  
Ziel dieser Überlegungen: den Bereich normativer Streitfragen verringern, nicht gänzlich 
eliminieren, eventuell auch: neue Lösungsvorschläge zu machen. 
 
*IV - 169* 
  
Systematische Kooporationsvorteile werden normativ geregelt, 
wobei die 
Voraussetzung gilt, dass jeder mit annähernd gleicher Wahrscheinlichkeit Nutznießer 
bzw. Kostenträger der normativen Regelung ist. z. B. die Norm: "Halte 
anderen Menschen die Tür auf, diese mit beiden Händen tragen müssen!"  
*IV - 170* 
Wenn die Nutzendimension die Entscheidungsstruktur eines Individuums in Bezug 
auf eine Menge von Alternativen quantitativ abbildet, so ist damit immer die 
gegebene Situation vorausgesetzt, also dass was alle Alternativen gemeinsam ist, 
vor allem der Ausgangspunkt, der Status quo. 
*IV - 171* 
Das Intersubjektivitätsgebot impliziert eine gewisse Symmetrie der 
Argumentationspartner, sofern beide nach intersubjektiv einsichtigen Argumenten streben 
sollen. Es kann sich also niemand in die Position begeben, die einfach sagt: "Das überzeugt 
mich nicht" und den andern sich ab strampeln lässt. 
Jeder muss selber Argumente 
für seine Position vorbringen. 
*IV - 172* 
Wahlsituationen konstruieren, in denen die Interessen der Individuen 
zusammenfallen: die "original position", die Teilung des Kuchens in 
möglichst gleich große Stücke, die Reziprozitätsannahme etc. 
 
*IV - 173* 
Zur "Ausgangsposition" bei Rawls: vielleicht ist diese Methode akzeptabel. Sie 
ist aber 
praktisch nicht realisierbar: der Schleier des Nichtwissens lässt sich nicht 
erzeugen. 
*IV - 174* 
Über Wertungen kann man sich eigentlich nur insofern streitet, als 
sie 
verhaltensrelevant werden und zu Normenkonflikten führen. 
*IV - 175* 
Die normative Methodologie soll Normen- (Friedens-, Interessen- ) konflikte 
entscheiden. Insofern ist ein bestimmter Konkretionsgrad für die zu bestimmende 
Norm durch die Problemsituation vorgegeben. Es geht nicht um irgendwelche 
gültigen Normen, sondern gültige Normen, die für bestimmte Konflikte relevant 
sind. Dies ist das Argument gegen Leerformeln ohne eine Festlegung der 
Interpretationskompetenz). 
*IV - 176* 
Impliziert "Wollen" "Können"? Wenn ein Gelähmter sagt: "Ich will tanzen", so ist das 
nicht sinnlos. Hier wird ein Ziel formuliert, dessen Erreichung gegenwärtig 
unmöglich ist, aber dessen Erreichung in der Zukunft nicht ausgeschlossen werden 
kann (z. B. wegen der Möglichkeit neuartiger Heilungsmethoden).  
*IV - 177* 
Auch die Konstruktion Rousseaus (Homogenität, Gleichheit, Nichtexistenz von 
Koalitionen etc.) ist eine Entscheidungssituation, in der die 
Interessen 
der einzelnen zusammenfallen - zumindest die grundlegenden. 
*IV - 178* 
Ich halte einen Mehrheitsbeschluss für falsch und als Demokrat doch für 
gültig.  
Anders liegt der Fall, wenn eigentlich alle in der gleichen Interessenlage sind 
und deshalb eigentlich auch zum gleichen Votum kommen müssten (Das ist wohl die Annahme 
Rousseaus). Wenn ich dann in der Minderheit bin, gibt es nur die zwei 
Möglichkeiten: 1.) dass ich mich geirrt habe, oder 2.) dass sich die Mehrheit geirrt 
hat. Bei Anwendung des Mehrheitsprinzips wird davon ausgegangen, dass sich jeweils 
die Minderheit geirrt hat.  
Welchen Sinn haben dabei Verfahren der Gerichtsbarkeit wie in Amerika, wo die 12 
Geschworenen zu einem einheitlichen Urteil (nur über den Tatbestand und auch 
über das Strafmaß?) kommen müssen, damit ein Angeklagter verurteilt werden kann 
(In deutschen Gerichten, z. B. beim Bundesverfassungsgericht, wird wohl 
abgestimmt.)  
Inwiefern kommt hier das Problem der Verhältnismäßigkeit der Mittel auf? Man 
könnte sagen, dass ein eine existenziell betroffenen Minderheit härtere Mittel 
anwenden dürfte als eine marginal tangierte Minderheit. Eine andere 
Frage ist die, ob man selbst bei Vorliegen des Kriegszustandes aufgrund 
der Klugheit, also aufgrund strategischer Überlegungen, lieber innerhalb des legalen 
Rahmens agiert, um dem Gegner keine Angriffsfläche juristischer Art bieten. 
*IV - 180* 
Gewichtung: man spricht von "schwerwiegenden" Verstößen, auch das 
Strafmaß stellt 
eine Gewichtung dar.  
*IV - 182* 
In der normativen Methodologie gibt es zwei Enden der Überprüfung – einmal die 
Überprüfung der allgemeinen Prinzipien, zum anderen die Überprüfung anhand der 
produzierten Einzelentscheidungen. Wenn an einem der Pole etwas und akzeptabel 
erscheint, muss man in die andere Richtung zurückgehen, um zu prüfen, wie sich 
eine akzeptable Änderung des gesamten Systems herbeiführen lässt (das "Gleichgewicht" bei Rawls. Dies ähnelt der 
Marxsche Methode des Aufsteigens vom 
konkreten zum abstrakten und umgekehrt). 
*IV - 184* 
Was unterscheidet das Intersubjektivitätsgebot von der Anwendung der Konsensregel 
in einzelnen Bereichen? Wahrscheinlich die Verbindung der Konsensregel mit der Status quo 
Regel. Ohne die Status quo Regel stellt sich aufs neue die generelle Intersubjektivitätsproblematik als methodologisches Problem. 
*IV - 185* 
Unterscheiden: Konsistenz von Normen (logisch) und 
Kompatibilität empirisch 
logisch und empirische Unvereinbarkeit von Normen (Wright 1963, S. 134ff. und 141ff.) 
Wright definiert einen weiteren Begriff von "validity" (neben 
"existence" und "being in 
force"): "The validity of a norm means that the Norm exists and that, in 
addition there exists another norm, which permitted the authority of the first 
norm to issue it." (S.195) 
*IV - 186* 
In der ökonomischen Theorie sind die Präferenzen in den Dimensionen 
("Gegenstand der Präferenz")  und "Rangordnung 
(Intensität) der Präferenz" erfasst. Aber die Umgangssprache hat noch viele 
zusätzliche Dimensionen und Nuancen, z. B.: 
Hier spielt die Stellung des "Ich" zur Präferenz eine bedeutende Rolle: triebhafte, 
automatische Entscheidungen versus überlegte, durch Denken vermittelte 
Entscheidungen. 
*IV - 187* 
Terminologisches: Kann man den Begriff "Allgemeinverbindlichkeit" 
benutzen? Vielleicht um die Geltung für alle zu bezeichnen. 
*IV - 188* 
Aus Sparsamkeitsgründen tendiert die Alltagssprache immer dazu, das 
Selbstverständliche wegzulassen, denn dessen Formulierung ist überflüssig. Dies 
kann jedoch zum Problem werden, wenn solche Formulierungsstile in andere 
Zusammenhänge übernommen werden und nun zu Missverständnissen führen. Deshalb müssen 
alle verkürzten Redeweisen in der Wissenschaft explizit eingeführt werden. 
*IV - 189* 
Kann man das Problem der Gültigkeitsebenen von Normen ("falsche" 
Mehrheitsentscheidung etc.) analog zu den stochastischen Gesetzmäßigkeiten 
begreifen: "In der Regel (80 % der Fälle) ist x gleich a" bleibt als 
stochastisches Gesetz richtig, obwohl gilt: "Dieses x ist nicht gleich 
A"?
Kann man solche "Widersprüche" durch einwandfreie sprachliche Formulierungen 
ausräumen? 
Ein anderes Beispiel: Gerichtsurteile können falsch sein. Aber deswegen müssen 
die institutionalisierten Verfahrensregeln des Gerichts nicht falsch sein. 
Auch falsche Gerichtsurteile binden, solange sie in 
Kraft sind. Ziel ist immer die 
Verhinderung des "Kriegszustandes", was es analog in der Empirie nicht gibt. Hier 
liegt eine zentrale Differenz. (Kelsen sieht "Friedensstiftung" als Ziel der 
Gerichtsbarkeit an.) 
*IV - 190* 
Wenn ich eine generelle Entscheidungsregel für richtig halte, obwohl sie in 
Einzelfällen zu falschen Entscheidung führt, was ist die Begründung dafür? Ist 
es eine Klugheitsregel?  
*IV - 191* 
in der Rechtstheorie gilt, dass ein Gesetz, dessen Durchsetzung nicht 
einigermaßen gewährleistet werden kann, ein schlechtes Gesetz ist. In der Moral 
scheint dies anders sein. Moralnormen vertragen ein sehr viel größeres Maß an 
ungestrafter Übertretung. 
*IV - 192* 
Das Argument: "Was wäre, wenn jeder das machen würde" richtet sich unter anderem 
gegen Trittbrettfahrer. Außerdem tritt es auf bei Schwellen-Phänomenen: 99 mal 
geht es gut, aber beim 100. Mal ist der Schaden da. (Gegen solche Phänomene kann 
man natürlich auch mittels Kontingentierung angehen.)  
*IV - 193* 
Unter der Prämisse: "Was nicht verboten ist, das ist 
erlaubt" impliziert 
jedes Gebot einer Handlung die Erlaubnis dieser Handlung. 
*IV - 194* 
Man sagt: "Ich kann das von dir natürlich nicht verlangen, aber ich würde mich 
sehr darüber freuen, wenn du …" (Der Unterschied zwischen einer Norm und 
der bloßen Mitteilung eines Wunsches, einer Präferenz.) 
 
*IV - 195* 
Wenn der ethische Egoismus die Notwendigkeit des Altruismus mit im Individuum 
von Natur aus vorhanden altruistischen Bedürfnissen begründet, so setzt er dabei 
vielleicht auf Bedürfnisse, die erst durch die Anerziehung eines Altruismus im 
Individuum entstanden sind. 
*IV - 196* 
Der Mensch ist in seinen Ansprüchen außerordentlich 
anpassungsfähig an die 
objektiven Lebensbedingungen. In den erbärmlichen Lebensverhältnissen können 
Menschen zufrieden sein und können über etwas Glück empfinden, was für andere 
selbstverständlich und gleichgültig ist. Wie erklärt sich das?  
 
*IV - 198* 
Ich muss mich noch einmal mit dem Verhältnis zwischen einer Norm (bzw. 
Entscheidungsregel) 
und ihrer  institutionellen Umsetzung befassen. Die Mehrheitsregel 
ist etwas anderes als ein konkretes Abstimmungsverfahren. 
In politischen Auseinandersetzungen kommt es häufig darauf an, seine 
wirklichen 
Präferenzen zu verschleiern bzw. die des politischen Gegners zu entschleiern. Beim 
Bargaining kann man dann Dinge als "Zugeständnisse" verkaufen, die man sowieso 
aufgeben wollte. Oder man gibt allgemein anerkannte Dinge, zu denen man gezwungen wurde, als 
selbst gewollte Realisierung der eigenen Ziele aus.  
Solche und ähnliche Methoden der Präferenzverdeckung spielen 
eine wichtige Rolle. Dies Problem wird in der normativen Theorie manchmal 
übersehen, wenn man von den gegebenen Präferenzen als den wirklichen Präferenzen ausgeht. 
 
*IV - 200* 
Bei der Abstimmung nach dem Mehrheitsprinzip muss der Einzelne zwei Kalkulationen 
verbinden: die Bestimmung der möglicherweise erfolgreichen Alternativen und die 
Bestimmung der von ihm vorgezogenen  
Alternative. Die Entscheidung ist dann immer eine 
Mischung aus beidem. Die Interpretation des Abstimmungsverhaltens ist nicht 
immer einfach, denn der Gewinn einer Stimme 
bedeutet häufig nicht: "Du bist meine bevorzugte Alternative" sondern: "Du 
bist das kleinere Übel".  
 
*IV - 205* 
Normative Systeme kann man danach unterscheiden, inwiefern sie eine 
Verinnerlichung der 
kollektiven Lösung im Individuum voraussetzen bzw. inwiefern die Entscheidung 
erst aus den "egoistischen" Präferenzen nachträglich konstruiert wird. Auch die 
Individuen müssen darüber informiert sein, welcher Art die Entscheidung ist, 
wenn entsprechend bilden sich bei ihnen andere Präferenzen. Es gibt auch im 
Alltag unterschiedlich definierte Verhältnisse. Etwa verwandtschaftlich-freundschaftliche Verhältnis, 
wo man sich gegenseitig Geschenke und Leistung förmlich 
aufdrängt, wo jeder die Bedürfnisse des anderen zu seinen eigenen macht, wo man sich 
gegenseitig vor Entgegenkommen "förmlich überschlägt". Dazu im Vergleich der 
Tausch auf einen anonymen Markt, wo jeder nur auf seinen Vorteil bedacht sein 
muss. Ähnlich kann es auch kollektive Entscheidungsmechanismen geben, die mehr 
oder weniger moralische Präferenzen verlangen. 
*IV - 206* 
"Unmündig" ist, wer nicht für sich selber sprechen kann. 
*IV - 207* 
Terminologisches: Man könnte bei rein subjektiv bezogenen Entscheidungen von 
"Richtigkeit" im Gegensatz zur "Gültigkeit" von kollektiven Entscheidung sprechen. 
*IV - 208* 
Rekonstruktion der Präferenzen von X: "Wie würde sich X entscheiden, wenn 
er jetzt hier wäre. Dazu muss man sich in die Lage von X 
hineinversetzen. 
*IV - 209* 
Verhandlungsmacht (bargaining power): Zeit haben. Warten können. Die Zeit 
arbeitet für mich. Nicht auf den Vertragsabschluss angewiesen sein. 
*IV - 210* 
Herausarbeiten, welche Anforderungen die einzelnen Entscheidungsregeln bzw. 
ihre institutionellen Realisierungen an die Beschaffenheit der Individuen stellen. Von hieraus ergeben sich für verschiedene Gesellschaften 
verschiedene normative Systeme als die geeignetsten.  
*IV - 212* 
Der Konsens ist eine regulative Idee, die Korrekturen in die richtige 
Richtung aufzeigt. Er ist kein zu realisierendes Ideal. 
*IV - 213* 
Rationale Protestwähler: Sie haben zwar auf die Bildung der Mehrheits Regierung 
keinen Einfluss, 
aber unter Umständen auf die Regierungspolitik, wenn die Regierungspartei versucht, diese 
Wähler für sich zurückzugewinnen bzw. zu verhindern, dass es noch mehr werden. 
*IV - 214 
Es ist richtig, einen weiten Zeithorizont zu haben, weil man später einmal 
sagen müsste: "Hätte ich doch damals anders gehandelt." Der 
"rationale" Mensch ist sich seiner zukünftigen Präferenzen bewusst. Er 
muss hierin eine Kontinuität bis in die Gegenwart finden. Er muss seine zukünftigen Interessen so wie 
seine gegenwärtigen Interessen berücksichtigen. Beides sind seine Interessen. 
Jemand, der dies nicht täte, würde als identitätsgestört angesehen, denn er würde 
implizit sagen: "Ich bin nur heute ich. Später bin ich nicht mehr ich." 
*IV - 215* 
Große Bedeutung kommt in der Praxis bestimmten gemischten Entscheidungsverfahren 
zu. z. B. werden für ein großes Sportereignis die Karten gleichzeitig nach 
verschiedenen Verfahren verteilt, z. B.: 
*IV - 217* 
Wartezeiten in Warteschlangen: In der normalen Warteschlange ist die Wartezeit jedes Einzelnen so groß wie die 
Summe der Abfertigungszeiten aller Individuen vor ihm (bei pausenloser Abfertigung) 
 
Ein weiteres Verfahren zur Minimierung ist die Vereinbarung von 
Terminen für die Abfertigung. Dies kann Wartezeiten radikal beseitigen, setzt jedoch eine (ungefähre) Vorausbestimmung der jeweiligen 
Abfertigungsdauer voraus. 
Um Dringlichkeit und Termine zu berücksichtigen, könnten die Individuen dies auch 
mitteilen. Auf der Grundlage dieser Daten würden dann optimale Abfertigungspläne 
erstellt (Hier entsteht jedoch das Problem der Vortäuschung von Dringlichkeit).
 
  
Ende von Heft 
IV 
-->Übersicht   -->Alphabetische Liste aller Texte   
-->Info zu dieser Website  -->Lexikon   -->Startseite
 
 Ethik-Werkstatt: Ende der Seite "Aus meinen Notizbüchern Heft IV" / Letzte Bearbeitung 
04.07.2011 / Eberhard Wesche 
*** Wer diese Website interessant findet, den bitte ich, Freunde, Kollegen und 
Bekannte auf die Ethik-Werkstatt hinzuweisen ***
Gerechtigkeit und Effizienz bei Warteschlangen. Individuum A 
fragt Individuum B, das sich in der Schlange angestellt hat: "Lässt du mich vor?" Muss 
nur B nach seiner Einwilligung gefragt werden oder auch diejenigen, die hinter B stehen? Diese 
Individuen müssen länger warten, wenn ein zusätzliches Individuum vor ihnen 
abgefertigt wird.
Die hinter B stehenden Individuen können deshalb darauf bestehen, dass sie ebenfalls 
gefragt werden und 'nein' sagen können.
Allerdings kann dies dadurch umgangen werden, dass sich A nicht selber in die Schlange stellt, sondern  
B bittet, seine Dinge mitzuerledigen, z. B. indem dieser die von B gekauften Waren als seine 
eigenen deklariert. Dagegen können die Anderen nicht 
einschreiten. Dieses Ausweichmanöver funktioniert allerdings dann nicht, wenn  
die Sachen so beschaffen sind, dass sie von B nicht stellvertretend für A erledigt 
werden können, z. B. 
beim Anstehen an der Bus-Haltestelle.
*IV–2*
Zu werthaltigen Begriffen (wie "Verbrecher" "Krankheit", "revolutionär" etc.) 
Solche 
Begriffe enthalten das werthaltige Element nicht inhaltlich sondern allein 
psychologisch-assoziativ. Das hat zur Folge, dass aus ihnen keine normative Entscheidung 
logisch gefolgert 
werden kann.
Durch die rhetorische Verwendung dieser Begriffe werden u. U. Entscheidungen beeinflusst. Aber die Art dieser 
Beeinflussung hängt ganz vom Wertesystem des jeweiligen Individuums ab. So kann "revolutionär" für den einen bedeuten: "kriminell" 
(etwas Negatives) und für den andern 
"nicht korrumpiert" (etwas Positives). Die Argumentation mit Hilfe derartiger 
Begriffe ist deshalb auch nicht  logisch aufgebaut, sondern meistens eine pejorative 
oder euphemistische Beschreibung ("persuasive definition") 
*IV-3*
Wo es auf die Ermittlung der Wahrheit ankommt, vor 
Gericht, da zählen letztlich nicht die Beweise als solche sondern die 
Überzeugung der 
Geschworenen. Bezugspunkt ist der Konsens.
*IV-4*
Gegen den Idealismus-Vorwurf. Der Vertreter der politischen 
Praxis kritisiert mich: "Du argumentierst ja nur, so als ob es auf die 
besseren Argumente ankäme!" Meine Entgegnung: "Du argumentierst ja jetzt selber! 
Wenn es 
nicht auf die besseren Argumente ankommt, dann solltest Du schweigen oder einen Witz 
erzählen." 
Auf solche sich selbst aufhebende Argumente (performative Widersprüche) 
stößt man immer wieder. Für 
diese Fehlertypen sollte man einprägsame Bezeichnungen finden, die eine 
Popularisierung und Verbreitung der Kritik erleichtern. Dann braucht man nur noch die Bezeichnung 
zu nennen 
und jeder weiß, wo der Fehler liegt.
*IV-5*
Zum Problem zweier voneinander unabhängiger Kriterien im Utilitarismus (z. B. 
Nutzenmaximum und Gerechtigkeit/Gleichheit): Jedes Individuum hat ein analoges 
Problem zu bewältigen bei seinen individuellen 
Entscheidungen (s. Leibensstein). Es muss z. B. die Verteilung der Güter über 
die Zeit festlegen und dazu einen intertemporalen 
Nutzenvergleich durchführen. Warum sollte nicht auch das Kollektiv bei 
seinen Entscheidungen solche Vergleiche schaffen? 
*IV-6*
Kann ich vor mir selber Recht haben, ohne einen anderen Menschen als Adressaten 
meiner Behauptung vorauszusetzen? Ich denke "ja". Wenn ich selbstkritisch bin und 
den begründeten Zweifel an meiner Behauptung nicht unterdrücke, dann kann ich 
berechtigterweise sagen, dass ich mit einer Behauptung Recht habe. Dagegen: 
"Dein innerer Monolog über deine Zweifel ist eigentlich ein verinnerlichter Dialog. 
Die Vernunft bildet sich aus in der Kommunikation mit anderen." 
Wie könnte man 
diese Behauptung prüfen?
*IV-7*
Der "latente Ausnahmezustand (Kriegszustand)", wenn die intersubjektive 
Verständigung über die soziale Ordnung gescheitert ist.
*IV-8*
Ist das Folgende ein schlechter Zirkel? 
Der herrschaftsfreie Dialog soll 
Entscheidungskriterium des richtigen Handelns sein. Sofern er nicht vorhanden ist, muss er 
hergestellt werden. Aber um zu bestimmen, wie der herrschaftsfreie Dialog 
hergestellt werden kann, bedarf es 
bereits eines normativen Kriteriums (so etwa Fachs Kritik an Habermas). 
*IV-9*
"Ich erkenne den Beschluss an, obwohl ich ihn 
für falsch halte." Gibt es zwei Ebenen der Anerkennung? Friedenssicherung 
und Wahrheit? 
Kann man 
das Paradox dadurch lösen, dass man die institutionelle Ebene ("Die Mehrheit 
soll entscheiden") nur als 
"im Durchschnitt" richtig entscheidend ansieht, so dass eine falsche 
Entscheidung  keinen logischen Widerspruch dazu darstellt? 
*IV-10*
Wo liegt der Unterschied zwischen richtigen Handlungen, die geboten sind, und 
solchen Handlungen, die man nicht verlangt, deren Ausführung jedoch mit großem 
moralischem Lob bedacht wird? Dieser Fall tritt vor allem bei Taten der freiwilligen 
Selbstaufopferung für andere auf, z. B. Albert Schweitzer. Der Unterschied 
zwischen einem Heiligen (dem Helden) und dem normalen Individuum.
Bei besonders hochgelobten Taten wäre eine verallgemeinerte Praxis ("Wenn jeder so handeln würde 
...") womöglich 
eher katastrophal. So wäre bald wohl niemand mehr da, für den man 
sich aufopfern könnte.
*IV-11*
Erziehung der Menschen und Gestaltung der Gesellschaft mit dem 
Ziel, 
Interessenkonflikte zu verringern 
(durch Erziehung zur Rücksichtnahme auf die Präferenzen anderer, Abbau von 
konfliktträchtigen sozialen Konstellationen etc.) . Sofern das ohne Repression möglich ist, ist das immer ein Gewinn. 
Man verändert damit gewissermaßen die Daten in Form der tatsächlichen 
Präferenzen. Ohne den Entscheidungsmechanismus ändern zu müssen, kann das 
Ergebnis dadurch besser werden. s. RUSSELL 
*IV12*
Doppelte Bedeutung des Freiheitsbegriffs: Einmal die Freiheit der Willensbildung 
(Willensfreiheit) zum 
anderen der Freiheitsraum gegenüber den sozialen Normen (Handlungsfreiheit).
 
Wenn die Vorteile für die Parteien nicht gleichzeitig anfallen, darf nicht 
eine Partei die Vorteile des Vertrages genießen und dann aussteigen. 
Deshalb werden unkündbare Verträge 
geschlossen, die eine längere Laufzeit haben.
Einmal die Sicherheit, dass es so bleibt, wie es ist (z. B. Sicherheit des Eigentums). 
Zum andern die Sicherheit, dass es zu keinen 
unerwarteten Entwicklungen kommt (Risiko, Ungewissheit etc.). 
Risiken senken das Nutzenniveau, auch wenn die befürchteten Übel gar nicht eintreten. 
Schlichtungsinstanzen (ohne Sanktionsgewalt) 
können nur dann einen Konflikt lösen, wenn jede Partei sich vorweg verpflichtet, den 
Schiedsspruch anzunehmen. Sonst ist zu erwarten, dass die Partei, die meint, sie 
sei schlechter weggekommen, den Schiedsspruch nicht anerkennt. Ein 
Schiedsspruch, der von der nachträglichen Anerkennung der Parteien abhängig 
gemacht wird, kann allerdings gegen eine schlechte Formulierung der Alternativen oder 
das Übersehen von Alternativen helfen.
*IV - 29*
*IV - 40*
Die sinnliche Wahrnehmung der Individuen ist gleich, wenn sie sich in der gleichen 
äußeren Situation befinden (Zwei Individuen sehen die gleiche Skala auf der sie 
den gleichen Wert abzulesen) und wenn sie physiologisch gleichartig sind. (Ein Blinder 
sieht nicht dasselbe wie ein Sehender.)
*IV - 41*
*IV - 42*
*IV - 43*
"Im Land X wird 3-mal soviel Gemüse gegessen wie 
im Land Y", wenn dort statt Gemüse mehr Brot oder Obst verzehrt wird. 
"Im Land X haben die Leute doppelt soviel Heizenergie zur Verfügung wie 
im Land Y", wenn es dort kälter ist.
*IV - 45*
Denken als 
Großhirntätigkeit entwickelt sich erst im Laufe der Kindheit und ersetzt auch 
später das assoziative automatische Lernen nicht völlig (Beispiel bei 
Dollard / Miller: "Wenn jemand sich an seinem Radio einen elektrischen Schlag geholt 
hat, so widerstrebt es ihm selbst dann, das Radio wieder dort anzufassen, wenn er weiß, dass 
inzwischen der Netzstecker herausgezogen wurde"). Dies demonstriert die 
Machtlosigkeit des logischen Denkens gegenüber assoziativ erworbenen Reaktionen. 
Das theoretische Denken ermöglicht eine Differenzierung der Fälle, so dass ich selbst bei 
99 schlechten Erfahrungen - aufgrund theoretischer Einsicht in die kausalen 
Bedingungen des Übels - beim 100. Fall eine gute Erfahrung erwarten kann. 
Lernen ohne theoretisches Denken kann die Fälle nicht differenzieren und 
überträgt die vergangenen schlechten Erfahrungen auf die zukünftigen 
(pathologisches Lernen). 
*IV - 47*
*IV - 50*
*IV - 51*
*IV - 52*
*IV - 55*
Die empirische Erforschung praktizierter Normen bringt für die normative 
Theorie einen heuristisch Gewinn, indem man dadurch Lösungsvorschläge 
kennenlernt. (Außerdem kann man dabei natürlich noch die eigenen empirischen Annahmen 
hinsichtlich der Arbeitsweise von Normensystemen überprüfen.)
*IV - 58*
*IV - 59*
Ein anderer Fall: Man braucht nur bestimmte Sanktionen einführen und schon 
ändert sich die Entscheidung, obwohl die eigentlich zu entscheidende Problematik 
real unverändert geblieben ist. Dies ist z. T. analog zu Messproblemen: 
"Was will der Betreffende wirklich?" (Churchman sieht das 
Nutzenproblem vor allem als Messproblem: "Prediction ...") Ähnliche Probleme 
finden sich in der empirischen Sozialforschung bei der 
Einstellungsmessung (Meinungsforschung). 
Man kann dann den Betreffenden 
angesichts der Variabilität seines eigenen Willens die Frage stellen: 
"Was 
willst Du wirklich?" bzw."Unter welchen Bedingungen kommt dein 
Wille am besten zum Ausdruck?"
Die realen Verhältnisse unter denen ein Normensystem angewandt wird, bewirken 
jedoch durch ihre spezifische Beschaffenheit, dass nicht alle logisch möglichen 
Situationen und auch keine repräsentative Stichprobe davon realisiert wird, 
sondern eine spezielle Selektion der möglichen Fälle. Indem man empirische Randbedingungen formuliert und als zusätzliche 
Anwendungsbedingungen normativ postuliert, kann man die Wirkungen einer Norm auf 
eine Teilmenge von gewünschten möglichen Situationen einschränken. Durch 
die Formulierung von Randbedingungen vergrößert man in der empirischen Theorie die Zahl 
der wahren Fälle, in der normativen Theorie die Zahl der positiv bewerteten 
Einzelentscheidungen.
*IV - 66*
    "Entscheide Dich für x und entscheide Dich nicht für x!". 
Solche Normen sind inakzeptabel, weil 
nicht ausführbar. Sie machen jedes Handeln unmöglich. Sie geben insofern keine Antwort auf 
die gestellte Frage, keine Lösung für das vorliegende Problem.
Vielleicht lässt 
sich analog zur Poppers Rechtfertigung der Forderung nach 
Widerspruchsfreiheit im Bezug auf die empirische Theorie (in: "Was 
ist Dialektik?") nachweisen, dass aus widersprüchlichen normativen Theorien beliebige Normen 
ableitbar sind (richtiger: bei Nichtbeachtung des Satzes vom 
Widerspruch).
Bei dem Gebrauch unpräzise definierter Begriffe kann man jederzeit die 
Begriffe 
so umdefinieren, wie es den eigenen Interessen gerade entspricht. 
Es kann eine "Definitionsmacht" entstehen, die gerade bei Normen und werthaltigen
Begriffen problematisch ist. Außerdem stellt sich das grundlegende 
Problem der sprachlichen Verständigung: Wenn ich nicht verstehe, was der andere 
meint, weil er seine Begriffe nicht in meine bzw. eine gemeinsame Sprache 
übersetzen kann, so ist damit jede Argumentationsmöglichkeit von vornherein 
hinfällig. 
Vage Begriffe ermöglichen logische Deduktionen nahezu beliebiger Art. Vage 
Begriffe entziehen sich der Kritik, denn man kann 
immer entgegnen: "Das habe ich nicht gemeint" bzw. "Du hast mich nicht (richtig) verstanden."
1. dass zwei Leute einander zustimmen, obwohl sie verschiedenes meinen und
2. dass zwei Leute 
einander widersprechen obwohl sie das gleiche meinen.
Hier wäre noch zu unterscheiden zwischen einer Beschränkung, die 
naturgesetzlich bedingt ist (etwa  
Geschwindigkeitsbeschränkungen, die auf antriebstechnischen Möglichkeiten 
beruhen) und einer Beschränkung, die auf sozialer Normsetzung beruht. 
Im 
Folgenden soll Unfreiheit nur auf Beschränkungen bezogen sein, die auf 
sozialer Normierung beruhen. (Der Begriff der "sozialen Normierung" muss noch 
näher analysiert werden. Wie verhält sich diese Bestimmung zu der 
Formulierung: "Beschränkungen, die vom Willen anderer Individuen abhängen"?)
Wenn Freiheit definiert wird als die Freiheit "zu tun und zu lassen, was 
man will", so stellt sich das Problem, dass das Wollen der verschiedenen Individuen 
nicht miteinander vereinbar ist. Die Frage ist, soll man den Umstand, dass sich 
Individuum A gegenüber B  mit seinem Willen nicht durchsetzen kann, als "Unfreiheit" bezeichnen? Eine Beschränkung ist das 
sicherlich, aber das klingt so, ald ob jemand, der daran gehindert wird, einen 
anderen 
umzubringen, dadurch in seiner Freiheit beeinträchtigt wird. Fasst man den 
Begriff "Freiheit" so weit, so wird er als positiver Wertbegriff 
unbrauchbar.
Auf 
jeden Fall ist bei Inkompatibilität des Wollens der Begriff "Freiheit" nicht 
ausreichend, denn die Freiheit des einen (den anderen umzubringen) ist die 
Unfreiheit des anderen  (von anderen umgebracht zu werden) und umgekehrt.
Will man den Begriff "Freiheit" jedoch für solche Fälle nicht anwenden, so 
bedarf es einer Normierung, die den Freiheitsraum der Individuen begrenzt. Das 
heißt, das individualistische Freiheitskonzept führt bei seiner Anwendung auf mehrere Individuen zu 
Widersprüchen, die ein zusätzliches  
normatives Kriterium notwendig machen. 
Wenn man terminologisch anders 
vorgeht und "Freiheit" nur für das aktive Handeln 
reserviert, so muss man für den Schutz vor dem Erleiden fremder 
Handlungen ein anderes unabhängiges Kriterium wie "Wohlstand", "Sicherheit" 
etc. einführen und muss dann das Kriterium "Freiheit" gegen das Kriterium "Unsicherheit" 
normativ abwägen. "Freiheit" allein ist kein hinreichendes kollektives 
Entscheidungskriterium.
*IV - 74*
Um solchen Streit zu entscheiden, wird das Übel einem Akteur und 
seinem 
Handeln zugerechnet. Wie sieht die Logik dieser Zurechnung aus? (Hierzu Max Weber 
"Methodologische…" Seite 132 folgende, nach Albert) 
Erste Analyse: Es wird ein bestimmtes Institutionen- und Normengefüge als gegeben 
festgestellt. Damit wird jedes Handeln, das damit im Einklang steht oder sogar 
funktionsnotwendig ist, automatisch mitsanktioniert und als verantwortlich 
ausgeschlossen. z. B. wird beim Zusammenstoß zweier Autos derjenige Fahre zum 
verantwortlichen Verursacher erklärt, der gegen Verkehrsregeln 
verstoßen hat, obwohl beide Fahrer ursächlich beteiligt waren. 
Für das Beispiel "Arbeitslosigkeit" würde das heißen: "Die Freiheit der 
Investitionsentscheidung gehört zu den grundlegenden Prinzipien des Kapitalismus. 
insofern sind die nicht investierenden Kapitaleigentümer nicht verantwortlich. Das 
Funktionieren des Kapitalismus ist dagegen ohne weiteres mit stagnierenden Löhnen 
vereinbar, also sind die überhöhten Lohnforderungen der Gewerkschaften schuld."
Beispiel des Versprechens (Kant 1960, Seite 249 ff. ). 
Kant analysiert die Maxime: "wenn ich mich in 
Geldnot zu sein glaube, so will ich Geld borgen und versprechen, es zu bezahlen, 
ob ich gleich weiß, es werde niemals geschehen." Er fragt nun: "Wie es 
dann stehen würde, wenn meine Maxime ein allgemeines Gesetz würde. Da sehe ich 
nun sogleich, dass sie niemals als ein allgemeines Naturgesetz gelten und mit 
sich selbst zusammenstimmen könne, sondern sich notwendig widersprechen müsse. 
Denn die Allgemeinheit eines Gesetzes, dass jeder, nachdem er in Not zu sein 
glaubt, versprechen könne, was ihm einfällt, mit dem Vorsatz, es nicht zu 
halten, würde das Versprechen und den Zweck, den man damit haben mag, selbst 
unmöglich machen, indem niemand glauben würde, dass ihm etwas versprochen sei, 
sondern über alle solche Äußerung als eigenes Vorgeben lachen würde."
Dies wäre dann allerdings eine Inkonsistenz 
des eigenen Willens, indem die angewandte Maxime die Erreichung des 
angestrebten Zieles unmöglich macht. Festzuhalten bleibt: Es ist eine 
Inkonsistenz, die die Wahrheit einer empirischen Prämisse voraussetzt. 
Anzumerken wäre hier noch, dass es sich hier nicht wie beim allgemeinen Egoismus 
um eine Inkonsistenz der Norm handelt, sondern um eine Inkonsistenz des 
individuellen Willens unter der Bedingung einer allgemeinen Anwendung der Norm.
Die Norm: "Jeder soll tun, was ihm Spaß macht" ist logisch nicht 
widersprüchlich (wenn es auch zu faktischen Konflikten kommt). Während die Norm: 
"Jeder 
soll tun, was jedem Spaß macht" keine logisch widerspruchsfreie 
Handlungsanweisung ergibt.
Die Unterschiede könnte man wohl am besten 
herausarbeiten, wenn man ein Beispiel heranzieht, etwa Sklaverei: "Der 
Herr hat unbegrenztes Verfügungsrecht über seinen Sklaven." Nach der Kantschen Regel scheint diese Maxime ohne weiteres verallgemeinerungsfähig, 
insofern als sie ohne logische oder empirische Inkonsistenzen als allgemein gültig 
realisiert werden kann (Das meint auch Gellner 1954). Würde man jedoch die 
Maxime folgendermaßen formulieren: "Ich habe unbegrenztes Verfügungsrecht 
über X", so wäre die Verallgemeinerbarkeit nicht mehr gegeben, sofern X dieser 
Maxime ebenfalls anwenden würde. Wahrscheinlich meint Kant , dass die in 
Ich-Form gehaltenen Maximen verallgemeinert werden, in denen statt "ich" nun" 
jeder" eingesetzt wird. Dies ist vielleicht gemeint mit der Formulierung:" dass 
die Maxime deines Willens jederzeit zur Grundlage einer allgemeinen Gesetzgebung 
gemacht werden könnte."
Übrigens wird an diesem Sklaven-Beispiel deutlich, dass 
sich je nach Wahl der Maxime (und für eine Handlung können mehrere Maximen 
formuliert werden  –"Ideal-Konkurrenz") der Kategorische Imperativ 
andere Ergebnisse hervorbringt. Allerdings ist die Wahl der Maximen für eine 
größere Menge (z.B. für die Menge der tatsächlichen oder möglichen Handlungen) 
vielleicht bereits weniger willkürlich,  sofern man logische Konsistenz 
aller geltend gemachten Maximen fordert.
Wie ist das bei der Goldenen Regel? Wahrscheinlich ähnlich. Wenn ein 
Herr über seinen Sklaven verfügt, so könnte er wahrscheinlich ohne Inkonsistenz 
der Präferenzen sagen: "Wenn ich Sklave wäre, müsste (wollte) ich auch meinem 
Herrn gehorsam sein". (Hier gibt es jedoch schon Schwierigkeiten. Denn würde 
ich dann z. B. wollen, dass mich mein Herr schlägt?) Ein ähnliches 
Problem liegt bei vielen Situationen vor. Wenn z. B. ein Prüfer einen 
schlechten Kandidaten durchfallen lässt, so folgt aus der Goldenen 
Regel, dass er dies dann nicht darf, wenn er als schlechter Kandidat 
nicht ebenfalls wollen würde, dass man ihn durchfallen lässt. 
Die Problematik 
liegt hier in der Bestimmung des "Wollens". Natürlich "will" der schlechte 
Kandidaten nicht durchfallen. Aber gleichzeitig kann er doch das 
Prüfungsverfahren für das beste aller denkbaren Regelungen halten, es also 
wollen (Exemplarisch in Heinrich von Kleist: "Der Prinz von Homburg": Er will 
sie seinen eigenen Tod insofern als er dies Gesetz mit der Todesstrafe will.) Er muss dann auch 
wollen, dass schlechte Kandidaten durchfallen. Wenn er selbst ein schlechter 
Kandidat ist, muss er wollen, dass er selbst durchfällt, was er zugleich doch 
nicht will.
Damit stellt sich das Verfassungsproblem, das Kriterium für die 
Institution selber. Wahrscheinlich ist das Harsanyi-Kriterium hierfür eher 
geeignet. Allerdings lassen sich die hierfür erforderlichen individuellen Präferenzen kaum 
empirisch ermitteln, und zwar umso schwieriger, je inhomogener die Strktur der 
Gesellschaft ist.
*IV - 83*
(Kant 1960, 246 –) "Praktisch gut ist aber, was vermittelst der Vorstellungen, 
mithin nicht aus subjektiven Ursachen, sondern objektiv, d. h. 
aus Gründen, die 
für jedes vernünftige Wesen als ein solches gültig sind, den Willen bestimmt".
Frage: Wenn ein Argument von einem Individuum nicht akzeptiert wird, liegt das daran, 
das das Argument ungültig war oder dass das betreffende Individuum nicht 
vernünftig ist? Auf jeden Fall müsste noch näher bestimmt werden, wann ein Mensch 
kein vernünftiges Wesen ist (das Problem des aufgeklärten Willens). 
"Vernunft" ist kein übermenschliches Etwas.
Zu sagen, dass bestimmte Theorien die Voraussetzungen der Argumentation 
verletzen, bedeutet nicht, dass damit die Kommunikation mit jenen, die diese Position 
vertreten, unmöglich ist. Die Leute können ohne weiteres noch weiter miteinander 
reden. Es handelt sich dann allerdings nicht mehr um Argumentation 
sondern um verbale Beeinflussung, um Rhetorik.
Die Unbestimmtheit des individuellen Willens (Fähigkeit der Nutzenschätzung) kann 
kein prinzipielles Argument gegen die Möglichkeit einer normativen Theorie sein, denn 
das normative Problem stellt sich nur in dem Maße, wie der individuelle Wille 
bestimmt ist (sonst wäre einem jede Norm gleichgültig und es könnte keine Konflikte 
geben).
Wie gehe ich z. B. vor, wenn ich in ein Antiquariat gehe, um nach Büchern 
zu gucken? 
 - Selektion bestimmter Aufmerksamkeitsbereiche (Abteilungen, 
von denen man sich etwas verspricht) 
 - Untersuchung der Bücher oberflächlich nach bestimmten Indikatoren (Qualität 
der Autoren – interessante Inhalte - Titel - Thematik) 
 -
Bücher die hier eine bestimmte Schwelle übersteigen, nehme ich heraus, sehe sie mir 
an, ob sie halten, was Autor bzw. Titel versprechen und wenn ja: Vorauswahl bestimmter Bücher, die ich herauslege.
Dahinter stecken wahrscheinlich Überlegungen, bestimmte Einstellungsschwankungen 
und Stimmungen unter Kontrolle zu halten. 
Außerdem gibt es noch für das einzelne Buch bestimmte Preisobergrenzen – meist bei 
10 DM, deren Überschreiten ebenfalls besonders gerechtfertigt werden muss. 
Dann sehe ich mir die Bücher unter Umständen noch einmal an (mit 
dazwischenliegenden anderen Beschäftigungen), um zu sehen, ob das positive Urteil 
sich wiederum einstellt oder der Preis zu hoch ist etcetera. So werden 
immer mehr Bücher ausgeschieden. Zuletzt werden noch einmal die Bücher 
untereinander vergleichen, die in die engere Auswahl gekommen sind. Dadurch können sich Unterschiede 
zu den Entscheidungen anderer Tage ergeben. Aber die Kriterien sind doch so 
stabil, dass 
ich auch ohne ein Buch zu kaufen aus dem Laden gehe.
Es muss Individuen geben, die Konflikte haben und die argumentieren 
mit dem Anspruch auf Allgemeingültigkeit. Das setzt voraus, dass die Individuen in 
einer Gesellschaft leben, in der Interessengegensätze zwischen Individuen und 
Gruppen entstehen können, und dass sie einen 
individuellen Willen haben, dass sie nach Erkenntnis der Wahrheit streben. Die Frage ist, ob sich aus 
dieser Reflexion auf die Bedingungen der Fragestellung zusätzliche Einsichten 
über die Gültigkeitskriterien der Antworten ergeben. Wenn dies nicht 
der Fall ist, ist die Forderung unbegründet und erhält ihre Rechtfertigung nur 
aus abgehobenen Phrasen wie denen, dass man "immer 
die Totalität reflektieren muss", dass man "immer die Zusammenhänge und 
die historische Genese reflektieren muss" usw. usw.
*IV - 103*
 - Niemand darf dem andern 
die Fähigkeit absprechen, Argumente 
nachzuvollziehen, 
 - Niemand darf sich gegen die Argumente des anderen 
verschließen, 
 - Niemand darf dem andern die Fähigkeit zugestehen, Argumente vorzubringen.
*IV - 114*
Das 
Intersubjektivitätsgebot gilt nur bedingt: "Wenn du argumentieren willst, 
dann suche 
nach intersubjektiv und dauerhaft übereinstimmenden Behauptungen!" Man kann 
auch auf Diskussion verzichten und sich auf Bekenntnisse bzw. Gehorsam fordernde Imperative beschränken. Auch dazu 
dient Sprache.
Der Adressat der Argumente kann auch fiktiv oder nur potenziell sein, z. B. die 
Nachwelt. Ein Einziger kann gegenüber allen Zeitgenossen 
schließlich Recht behalten.
Wenn jemand die Bedingungen der Argumentation verletzt, so kann man ihn darauf 
hinweisen. Dann wird unter Umständen eine andere Diskussion notwendig, nämlich 
ob es sich um eine notwendige Bedingung der Argumentation handelt und ob es sich 
bei seinen Äußerungen um einen Fall handelt, auf den diese Bedingung zutrifft. 
Hier kann der Argumentationsprozess auf methodologischer Ebene also wieder neu 
einsetzen, wobei jedoch auch hier wieder das Ziel der zwanglosen 
intersubjektiven Übereinstimmung 
vorausgesetzt werden kann. Dies eröffnet zwar der logische Möglichkeit nach 
ein Regress ad infinitum, da natürlich jedes Element einer Argumentation 
wiederum infrage gestellt werden kann, aber dieser Regress ist in der Realität 
immer begrenzt. Denn die Tatsache, dass zwei Individuen miteinander argumentieren, 
bedeutet ja schon, dass sie – wenigstens teilweise – eine beiden verständliche 
Sprache benutzen. Und insofern sie von einer gemeinsamen Problem- und Fragestellung 
ausgehen, gibt es zumindest Elemente einer gemeinsamen Wirklichkeitserfahrung 
usw. 
Natürlich kann es passieren, dass solche Gemeinsamkeiten auch auf 
allgemeinerer methodologischer Ebene nicht hergestellt werden können. Dann 
wird der Regress als aussichtslos abgebrochen und damit ist der 
Gültigkeitsstatus beider Positionen bis auf weiteres negativ. Keine Seite kann 
für ihre Position "Objektivität" beanspruchen, sie kann höchstens Gehorsam 
erzwingen. In dem Augenblick jedoch, wo jemand einsieht, dass er die Regeln der 
Argumentation verletzt und wo er gegen diesen Hinweis keine Gegenargumente 
vorbringen kann, müsste er diese Position aufgeben. Andernfalls ist die Argumentation 
mit ihm an diesem Punkt sinnlos geworden.
Man kann natürlich die 
Argumentation überall dort weiterführen, wo die genannte Bedingung keine Rolle 
spielt. Außerdem kann man auf einer anderen Ebene weiterhin kommunizieren, 
z. B. auf einer pädagogischen, therapeutischen, sanktionierenden oder rein 
überredenden Ebene, was zu einem Verzicht auf die beanstandete Position führen kann.
Die Einigung über die Regeln der Argumentation wird dadurch erleichtert, dass 
sie ja nie auf einer tabula rasa stattfindet, sondern auf dem Hintergrund 
vergangener Erfahrungen. z. B. kann nicht jemand eine 
Argumentationsbedingung bestreiten, auf die er sich selber 
bei anderen Fragen berufen hat. Und man kann sich 
nicht auf eine Argumentationsbedingung berufen, die man an anderer Stelle 
bestritten hat. Von dorther ist die subjektive Willkür eingeschränkt 
durch das Gedächtnis der Beteiligten.
Einmal 
natürlich aus Freude am Spiel, an der Spannung, der Überraschung, der Hoffnung 
etc.. So haben wir im Urlaub in der Gruppe immer ausgewürfelt, 
wer abwäscht und abtrocknet. 
Zum andern in der Spieltheorie bei der Anwendung "gemischter Strategien". 
Dann in Situationen, wo man so schwerwiegende Entscheidung 
trifft, dass man sie einem "Gottesurteil" bzw. dem "Schicksal" überlässt. Wenn 
z. B. von einer Gruppe ein Mitglied sein Leben opfern muss, damit die anderen 
überleben, so ist dies durch Diskussion kaum zu klären, weil die Interessiertheit jedes 
Einzelnen eine Argumentation immer dem Verdacht der Rationalisierung aussetzt 
(es sei denn, dass bereits vorher entsprechende Grundsätze von der Gruppe akzeptiert 
wurden). In diesem Fall kann ein Losverfahren für alle akzeptabel sein. 
(Allerdings heißt dies nicht, dass nicht bessere Entscheidungskriterien vorgelegen hätten, 
sie sind 
nur faktisch nicht anwendbar. z. B. kann es sein, dass innerhalb der 
Gruppe Einzelne so wichtig sind – etwa aufgrund besonderer Fähigkeiten, die für 
die Ziele der Gruppe unentbehrlich sind –, dass diese Individuen von vornherein 
vom Risiko ausgeschlossen werden.)
Ein anderes Beispiel wären triviale Entscheidungen, die aber sonst mit hohen 
Entscheidungskosten verbunden wären (langwierige Beratungen, Abstimmungen etc.), 
wenn man nicht per Los entscheiden würde. 
Diese Fälle ähneln reinen Koordinationsentscheidungen, die keine Interessenkonflikte 
enthalten (etwa ob die Schiffsbeleuchtung auf Steuerbord rot oder grün 
sein soll, einmal abgesehen von Umstellungskosten).
Die 
Unterschiede zwischen Gehorsamsforderung und Gültigkeitsanspruch herausarbeiten. 
Frage: Lässt sich ein Rechtssystem denken, dass nur das Erstere und nicht das 
Letztere enthält? Wohl ja, als reines Gewaltverhältnis, das allerdings geregelt 
ist. Ein völlig willkürliches Regiment wäre davon noch zu unterscheiden.
Wenn Kinder zu ihrer Entschuldigung sagen: "Er hat angefangen", 
wird unausgesprochen ein ähnliches Argument benutzt. 
Juristisch gibt es die "Notwehr", d.h. gegen Normbrecher 
ist man selber nicht mehr an die üblichen Normen gebunden. Allerdings gibt es 
hier auch das Gebot der "Verhältnismäßigkeit der Mittel". 
z. B. ist 
Selbstjustiz nicht erlaubt, es dürfen gewissermaßen keine wichtigeren Normen 
(größeren Güter) dabei verletzt (gefährdet) werden, als dies durch den 
Normbrecher geschehen ist.
"Besserstellungen der besser Gestellten sind gerechtfertigt, wenn dabei auch die am schlechtesten 
gestellten Individuen besser gestellt werden."
Man könnte auuch andersherum formulieren: 
"Besserstellungen der am schlechtesten Gestellten sind nur dann gerechtfertigt, wenn durch sie auch die besser 
Gestellten besser gestellt werden". Beide Kriterien sind identisch bis auf die 
Fälle, in denen Besserstellungen der am schlechtesten Gestellten möglich sind, 
ohne dass dabei die besser Gestellten ebenfalls besser gestellt werden. (Wenn diese Fälle aus 
bestimmten empirischen Gründen sehr selten sind, werden die Kriterien nahezu 
identisch). (?) 
"Bemühe Dich um einen intersubjektiv übereinstimmenden Bedeutungsgehalt deiner Argumente!" 
Man kann dies auch als die Bedingung der Verständlichkeit formulieren: 
"Strebe 
nach Verständlichkeit deiner Argumente!"
Vermeide Verstöße gegen die logischen Schlussregeln!" Verstöße gegen die Schlussregeln 
führen dazu, dass ich mir nicht sicher sein kann, ob die abgeleiteten Sätze wahr sind, selbst wenn die Prämissen 
wahr sind. Ich gebe etwas als bloße Umformulierung aus, während es sich in Wirklichkeit um einen anderen 
Bedeutungsgehalt handelt.
Wenn ein 
Zusammenstoß passiert ist, so bleibt die Frage, welche Vorfahrtsregelung gegolten hat. Eine überpositive 
Argumentation ist hier nicht sinnvoll, weil man gegen die Regelung nicht 
argumentieren kann.
Eine Norm ist allgemein gültig, wenn sie auf das Verhalten jedes möglichen 
Menschen anzuwenden ist.
Eine Norm ist allgemein gültig, wenn über sie ein allgemeiner Konsens 
herstellbar ist.
Hier geht terminologisch noch so manches drunter und drüber.
Dies 
sind Regeln der Hilfeleistung, die auf Kooperationsvorteilen beruhen: Der 
Aufwand für den Helfenden beim Aufhalten der Tür ist gering. Für den anderen 
wäre das Aufmachen mit sehr viel höherem Aufwand verbunden, unter Umständen wäre 
es sogar unmöglich. Etwa wenn jemand etwas sehr Schweres bewegen 
muss, das er allein nicht bewegen kann und wo er deshalb auf die Hilfe 
anderer angewiesen ist. Es gibt auch eine Rechtsnorm, die die 
Hilfeleistung in Notfällen vorschreibt, ohne Anrecht auf Erstattung der Kosten 
(Gritscheneder S. 255) insbesondere wenn die Hilfe ohne erhebliche eigene Gefahr 
und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist. Interessant ist in 
diesem Zusammenhang der Spruch: "Vergelt's Gott!" von dem, der sich nicht 
revanchieren kann.
ie 
gegenwärtige Unmöglichkeit wird sprachlich durch den Konjunktiv mit ausgedrückt: 
"Ich würde gerne tanzen." In der Militärstrategie unterscheidet man auch zwischen 
"Befehlsführung", die Handlungen der Untergebenen normiert und "Aufgabenführung", die 
Ziele normiert, 
ohne die Mittel und Wege dazu zu bestimmen. Diese Mittelwahl wird auf den 
Normadressaten delegiert. Dadurch kann dieser flexibel entsprechend den 
Bedingungen vor Ort handeln. Das setzt allerdings 
Entscheidungsfähigkeit beim Normadressaten voraus.
Hier muss man wohl unterscheiden: Wenn durch die Abstimmung 
festgestellt wurde, dass meine Interessenlage in der Minderheit ist, so kann ich 
das als Demokrat akzeptieren, was jedoch nicht heißt dass meine Interessenlage 
damit irgendwie unzulässig oder illegitim würde. Ich kann sie weiterhin, etwa bei 
zukünftigen Abstimmungen, zum Ausdruck bringen.
Wie ist das zu rechtfertigen? Es gibt hier bestimmte wahrscheinlichkeitstheoretische Untersuchungen, die zeigen, dass sich 
subjektive Irrtümern nur sehr begrenzt auf Mehrheitsentscheidungen auswirken. 
Anders ausgedrückt: ... dass sich die einzelnen Individuen sehr viel häufiger irren 
als eine Mehrheit, die sich aus solchen Individuen 
zusammensetzt. 
Die Überlegungen laufen wohl so, dass man eine Irrtumsquote von z. B. 20 % bei den Individuen annimmt, d.h. jedes fünfte Votum ist bei ihnen 
falsch. Wenn man nun jeweils 10 Individuen abstimmen lässt nach dem Mehrheitsprinzip, so ist 
die Wahrscheinlichkeit, dass sich gleichzeitig mehr als 5 Individuen (also die 
Mehrheit) irren sehr viel geringer ist als 20 %. Im Durchschnitt irren sich ja nur 
2 Personen (Die Irrtumswahrscheinlichkeit hier noch einmal ausrechnen. Welche 
Verteilung? Normalverteilung? Binominalverteilung?) 
Das Mehrheitsprinzip ist also geeignet, die Auswirkungen individueller Irrtümer 
erheblich zu reduzieren, wenn auch nicht ganz auszuschließen. Hierzu gibt es 
auch sozialpsychologische Untersuchungen von Sherif (?), die eine Anpassung von 
individuellen Schätzungen an die geschätzten Werte anderer feststellen, auch wo 
diese falsch sind! 
Andererseits sagt man ja oft, 
dass man über Wahrheitsfragen nicht 
abstimmen könne. Hier gilt nur der Konsens bzw. die Frage bleibt 
wissenschaftlich offen. Andererseits beruft man sich oft auf die Ansichten der 
"überwiegenden Zahl" der Fachleute, wohl schon deswegen, weil völlige Einigkeit auch 
in den empirischen Wissenschaften kaum zu erreichen ist. (Hier einmal Beispiele 
aus der Geschichte der Physik oder der juristischen Gutachten heranziehen.)
*IV - 179*
Man könnte die Konsensbedingung hier damit rechtfertigen, dass es sehr 
viel schwerwiegender ist, einen Unschuldigen zu verurteilen, als ein Schuldigen 
freizusprechen? (Warum?) 
Die Problematik liegt allerdings in dem Fall anders, wo 
ich der Meinung bin, dass sich die Mehrheit in einem systematischen (nicht 
"zufälligen") Irrtum befindet, und die Minderheit hier recht hat. Die Irrtümer 
sind ja nicht zufallsmäßig über die Fragen gestreut, es gibt schwierige und 
leichte Fragen und Fragen, die für die Individuen unterschiedlich schwer sind. 
(Ich spreche dauernd von "Irrtum" bzw. "leichten oder schwierigen" Fragen. Damit ist 
der Aspekt der interessengelenkten Fehlauffassungen und der Manipulation 
ausgeklammert). 
Wenn ich nun fest der Auffassung bin, dass die Mehrheit (bzw. ein für 
die Mehrheit entscheidender Anteil, ohne den diese Mehrheit nicht zu Stande 
gekommen wäre) falsch abgestimmt hat ("falsch" ist hier bezogen auf die ihre 
eigene Interessenlage!), so könnte man einwenden, dass ich dann diese 
Individuen auch relativ leicht über den offensichtlichen Fehler hätte 
aufklären können. Die Tatsache, dass mir dies nicht gelungen ist, lässt darauf 
schließen, dass der Fehler nicht so eindeutig ist. 
Allerdings kann dies kein 
pauschales Argument sein, denn es kommen sicherlich genügend Fälle tatsächlich 
vor bzw. sind theoretisch denkbar und erklärbar, in denen die Betreffenden so 
"verblendet" waren, dass die Einwände nichts gefruchtet haben. 
In einem solchen 
Fall müsste ich die Diskussion über das Willensbildungsverfahren und speziell 
die Bedingungen der Aufklärung aufnehmen und hier eine institutionelle Änderung 
fordern, die solche Fehlentscheidungen weniger wahrscheinlich macht. Dabei ist es ja 
nicht notwendig so, dass sich diejenigen, die sich im einzelnen Fall von ihrer 
Fehlentscheidung nicht zu überzeugen sind, auch gegen Verfahrensänderungen wenden, 
die z. B. die Bildungs– und Medienpolitik betreffen würden. (Anders liegt 
der Fall, wenn bestimmte gesellschaftliche Kräfte mit Manipulationsmacht an 
dieser Fehlentscheidung und an weiteren inhaltlich interessiert waren und 
deshalb auch gegen eine Verbesserung der Aufklärungsbedingungen manipulativ 
auftreten und damit Mehrheiten gegen solche Änderungsversuche mobilisieren.)
Wenn 
die 
manipulative Kraft gewissermaßen hermetisch wird, hebt sich die Rechtfertigung 
des Mehrheitsprinzip auf, denn es besteht keinerlei Rechtfertigung dafür, sich 
ständig den Irrtümern der Mehrheit (das in diesem Falle zugleich die Interessen 
einer manipulativen Minderheit ist) zu beugen. 
Im andern Fall eines "zufälligen" Mehrheitsirrtums kann ich ihn als Demokrat trotzdem als 
für mich gültig anerkennen, 
selbst wenn keine institutionellen Änderung wirksam oder durchsetzbar sind, die solche 
Fehler in Zukunft unwahrscheinlicher machen. Ich kann dann sagen, dass das 
Mehrheitsprinzip zwar nicht in jedem Fall, aber im Großen und Ganzen richtige 
Entscheidung herbeiführt und es deshalb sinnvoll ist, es beizubehalten. 
Wie ist 
es jedoch, wenn ich - ausgehend von den falschen Einzelentscheidungen - auch das 
Verfahren der kollektiven Entscheidung nicht mehr anerkenne und mir eine 
Änderung so ohne weiteres nicht möglich ist? Ist damit notwendig der casus belli bzw. der Hobbessche 
Naurzustand gegeben? Welche Zwischenstufen des 
Konfliktes gibt es noch? 
Man könnte natürlich einmal das Kollektiv 
verlassen z. B. aus der Organisation austreten und aus dem Land 
auswandern. Eine andere Möglichkeit wäre der begrenzte Konflikt in Form eines 
demonstrativen Verstoßes gegen den nicht anerkannten Beschluss. (Dies wird etwa 
von bestimmten Wehrdienstgegner praktiziert, die nur die Gesetze über die 
Wehrpflicht nicht anerkennen). 
Diese Konflikte sind ausdrücklich als begrenzte definiert – 
unter Anerkennung der sonstigen Normen –, sie stellen also keinen 
bedingungslosen Machtkampf dar, keinen "Kriegszustand". In gewisser Weise handelt es 
sich deshalb hier um Demonstrationsformen zum Zwecke der Meinungsänderung bei der 
Mehrheit. Dies wird schon daran deutlich, dass diese Verstöße nicht verheimlicht 
werden und man sich der Gerichtsbarkeit nicht zu entziehen sucht, was bei einem 
reinen Machtkampf, einem Umsturzversuch, zu erwarten wäre.
*IV - 181*
Wenn Leute die Fragen nicht klären, zu denen sie diskutieren, 
so kann es sein, dass zwei Leute zu verschiedenen Fragen sprechen, ohne es zu 
merken. Ihr Streit ist dann ein Pseudostreit, sinnlos, 
weil sie sich gar nicht 
widersprechen können. In einem solchen Fall könnte man sich höchstens die 
gemeinsame Frage stellen, welche der beiden Fragen man sich stellen 
soll. Man kann dich sicher ohne weiteres zwei Fragen stellen, zwar 
nicht zur gleichen Zeit, aber nacheinander. Dann wäre es eine falsche 
Alternative. Wenn jedoch Zeit knapp ist, z. B. bei einer zeitlich begrenzten 
Diskussionsveranstaltung, muss über die Relevanz beziehungweise die Dringlichkeit der 
einzelnen Fragen befunden werden.
*IV - 183*
"Geltende Normen" sind Normen, die "in Kraft" sind, sanktioniert werden, 
durchgesetzt werden. Deshalb müssen es nicht gültige Normen sein. Es kann ein 
Mafiakodex gelten. Im Englischen wird bereits für Geltung 
"validity" gesagt z. B. bei der Kelsen-Übersetzung.)
 "Nach reiflicher Überlegung bin ich 
zu dem Entschluss gekommen, …"
"Es trieb mich unwiderstehlich dazu, …"
Ich bin in solchen Fällen dazu aufgerufen, die generelle dahingehend zu verfeinern, dass solche Fehlentscheidungen in Zukunft 
ausgeschlossen werden (und ohne dass noch schwerwiegendere andere Fehler 
entstehen). 
Ist die Formulierung einer solchen Norm möglich, so verliert damit 
die alte Norm ihre Gültigkeit für mich. Ist dies nicht möglich, so muss die alte 
Norm 
beibehalten werden. (Dies ist analog zum Verhältnis: allgemeines Gesetz vs. 
Einzelfall in der Empirie. Allerdings gibt es hier einen gewichtigen Unterschied: 
Für empirische Sätze stellt nicht notwendig das Problem ihrer Durchsetzbarkeit. 
Für mein eigenes Handeln kann ich von dem von mir als wichtig erachteten 
empirischen Satz ausgehen, ohne auf dessen Anerkennung durch andere angewiesen 
zu sein. 
Soweit es jedoch über individuelles Handeln hinausgeht, das ich nur vor mir 
selber rechtfertigen muss, kommt auch für empirische Sätze das Problem auf, wie 
ich deren Anerkennung durchsetzen kann, z. B. wenn es um das Handeln 
kollektiver Repräsentanten geht oder um die Ursachen eines Schadens, um den 
Täter eines Verbrechens, um kollektives Handeln, etc..
Ein anderes Problem wäre die Aufsummierung von vielen kleinen Schädigungen, die als einzelne zu 
vernachlässigen oder unmerklich wären, die jedoch bei großer Häufigkeit einen 
erheblichen Schaden darstellen (Trampelpfad im Rasen). (Hier bestünde die Möglichkeit 
ohne größeren Schaden Ausnahmen zu 
machen (z. B. bei besonderen Anlässen, für bestimmte Personen etc.).
Allerdings kann es die Norm geben, anderen ihre Wünsche möglichst zu erfüllen. 
Dies gibt es jedoch meist nur für Intimgruppen, für Paare, Freunde, Familie 
etc..
Glück und 
Zufriedenheit sind außerordentlich relative Begriffe. Ein Grund liegt sicherlich 
in Verdrängungsmechanismen. Ich wehre Ansprüche ab, die mir unerfüllbar erscheinen, 
verdränge Gedanken die eine ständige Quelle von Unzufriedenheit sind, ohne dass 
eine Möglichkeit und eine Aktivität zur Veränderung der eigenen Lage besteht.
*IV - 197*
Die ständige Konfrontation mit einem höheren Befriedigungsniveau 
kann zu Unzufriedenheit (Neid) führen, weil die Verdrängung der eigenen 
unerfüllten Ansprüche nicht gelingt.
 
*IV - 199*
Im parlamentarischen System werden 
von der Opposition manchmal Forderungen aufgestellt, die die Opposition selber nicht erstrebt, die 
aber ihr Image in der Bevölkerung verbessern. Man kann dies tun, weil man weiß, dass die Regierung diese Forderung 
sowieso nicht realisieren will oder kann.
Entscheidungsregeln müssen so beschaffen sein, dass sich institutionelle 
Mechanismen finden lassen, die zur Ermittlung der wahren Präferenzen führen. Beim
Tausch besteht z. B. die Tendenz, das eigene Tauschgut nach außen mit 
übertriebenen 
Präferenzen zu belegen, und das fremde Angebot mit einer niedrigeren als der wirklichen Präferenz zu 
belegen. 
Aber diese Verstellung kann nur begrenzt betrieben werden, weil der Tausch dann 
irgendwann unmöglich wird. Hier kann ein Individuum den Bogen überspannen (sofern nicht 
ein 
Monopol in Verbindung mit Autarkie für Stärke sorgt). 
Jede Institution scheint ihre 
spezifischen Verstellungstaktiken zu produzieren. 
Das wäre ein eigenes Untersuchungsgebiet (auch der empirischen Forschung). 
Institutionelle 
Verbesserungen können bei der Präferenzermittlung stattfinden. Die Methode 
sollte mit vertretbaren Kosten zur Aufdeckung der wirklichen Präferenzen 
führen.
Hierdurch werden für die Entscheidung wahrscheinlich unbedeutende Alternativen 
noch mehr zurückgeworfen. 
*IV - 201*
Um die wirklichen Präferenzen herauszufinden, kann ein 
mehrstufiges Verfahren sinnvoll sein:
Im ersten Wahlgang wählt jeder die von ihm bevorzugte 
Alternative. Dann wird im folgenden Wahlgang nur noch zwischen den beiden 
Alternativen mit den meisten Stimmen entschieden. 
*IV - 202*
 
Bei der Papstwahl werden keine Alternativen ausgeschieden. Es wird solange 
gewählt, bis 
einer der Kandidaten alle Stimmen bekommen hat. (Damit dies nicht endlos geht, 
werden die Kardinale solange eingeschlossen.)
*IV - 203*
Es gibt auch Verfahren, bei denen bei jedem Wahlgang neue 
Alternativen bzw. Kandidaten (meist Kompromisskandidaten) aufgestellt werden können. Die Frage ist, 
ob nicht bei allen Verfahren ein Rest an Taktik und an geschickter 
Bündnispolitik eine Rolle spielt und bei gleichen Präferenzen zu 
unterschiedlichen Ergebnissen führen kann. 
*IV - 204* 
Moral beruht auf 
Gegenseitigkeit. Man hört auf, den moralischen Normen zu folgen, wennn dies 
die anderen nicht mehr tun. Dann geht man zu anderen Formen des Umgangs 
miteinander über, die auf kluger Verfolgung des eigenen Interesses beruhen.
*IV - 211*
Terminologisches: Die 
Verbindung von Konsensregeln und Status quo Regel sollte man "Vetoregel" nennen. 
Konsensregel wäre dann nur die völlige Übereinstimmung, die z. B. am Beginn der 
Verfassung zu stehen hätte.
1.) Der eine (größere) Teil wird nach dem Prinzip von Angebot und Nachfrage (Zahlungsfähigkeit) 
mit dem Ziel der 
Gewinnmaximierung verkauft. 
2.) Ein Teil billiger Karten wird 
gesondert verkauft, was zur Verteilung nach der Wartezeit führt. Deshalb 
wird pro Wartenden nur eine begrenzte Anzahl von Karten abgegeben. 
3.) Ein Teil wird über die 
Sportverbände an verdiente Sportler und Funktionäre billiger oder gar umsonst 
abgegeben.
Allerdings kann diese Mischung von der tatsächlichen 
gesellschaftlichen Finanzkraftverteilung wieder modifiziert und überlagert 
werden, indem für alle Karten ein schwarzer Markt entsteht, auf dem verdiente 
Sportler und Warteschlangenkäufer ihre Karten mit finanziellem Gewinn verkaufen. (Es sei denn, die Karten sind nicht übertragbar). Außerdem könnte ein 
Reicher einen Anderen für sich warten lassen, den er dafür bezahlt. So setzen 
sich die 
Eigentumsverhältnisse wieder durch. 
Minimiert 
das Prinzip: "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" die Gesamtwartezeit aller Individuen? 
Nein. Das Minimum der Gesamtwartezeit wird dann erreicht, wenn die Wartenden 
entsprechend der Dauer ihrer Abfertigungszeit - beginnend mit der 
kürzesten – abgefertigt werden. 
Dies Ergebnis könnte man auch dadurch annähernd erreichen, dass man Wartende mit 
ähnlicher Abfertigungsdauer jeweils an einem Schalter zusammenfasst. Dies wird in 
Supermärkten ansatzweise bereits gemacht, indem ein besonders schneller Schalter für 
Kunden, die wenig gekauft haben, eingerichtet wird. 
Solche Verteilungen auf mehrere Schalter müssen jedoch der 
Zusammensetzung der Abfertigungszeiten entsprechen, weil sonst einzelne Schalter 
Leerlauf haben, wenn gerade kein Kunde mit passender Abfertigungsdauer wartet. 
Warum wird nun im 
Alltag doch meist nach dem Prinzip "Reihenfolge der Ankunft gleich Reihenfolge 
der 
Abfertigung" verfahren? Ein Grund ist sicherlich, dass sich bei den anderen 
Verfahren extrem ungleiche Wartezeiten ergeben können. Im 
äußersten Fall muss derjenige, der die längste Abfertigungszeit hat, alle anderen vorlassen 
müssen. Angenommen, es würden immer neue Wartende hinzukommen, so käme er nie an 
die Reihe. Bei  
derart extremer Ungleichheit der Wartezeiten wird das Ziel der Minimierung der Gesamtwartezeit 
problematisch. 
Es wird deutlich, dass "Zeit" kein nutzenmäßig homogenes Gut ist und 
sich insofern nur bedingt als kardinales Nutzenmaß eignet. Die einzelnen 
Individuen haben gewöhnlich Zeitpläne mit bestimmten Terminierungen. Wenn ich 
z. B. um 10:00 Uhr komme und um 12:00 Uhr einen wichtigen Termin habe 
(bei einer halben Stunde Wegzeit), so habe ich eineinhalb Stunden Zeit, aber jede 
Minute darüber verursacht unter Umständen riesige Kosten.
Wenn 
meine Wartezeit mit weiteren Kosten (z. B. für Dritte) verknüpft ist, 
dann wiegt meine Wartezeit natürlich viel schwerer, meine Abfertigung 
ist dringlicher.
Die Dringlichkeit schnellt bei Terminierungen 
schlagartig in die Höhe. Dann kann die Zeit nicht mehr als  Nutzenmaß 
genommen werden. 
Denkbar ist, dass steigende Grenzkosten der Wartezeit auftreten: 
Jede zusätzliche Einheit an Wartezeit kostet dann mehr als 
die vorangehende Einheit. 
Bei der Regel: "Reihenfolge der Ankunft gleich Reihenfolge der Abfertigung" kann 
jedes Individuum seine Wartezeit dadurch verkürzen, dass es dann kommt, wenn die 
aufsummierte Abfertigungszeit 
der Wartenden am kürzesten ist.
Häufig wird die 
Reihenfolge der Ankunft erfasst, ohne dass die Individuen bis zur eigenen Abfertigung warten müssen. 
Stattdessen werden bei der Ankunft fortlaufende Nummern ausgegeben, die zugleich 
die Reihenfolge der Abfertigung festlegen. Dadurch werden die Kosten für die 
Anwendung der Entscheidungsregel bei den Individuen radikal gesenkt.
 
Die Regel "Reihenfolge der Abfertigung nach der kürzestensten Abfertigungsdauer" 
ist nur dann anwendbar, wenn die Dauer vorher bekannt ist oder zumindest 
einigermaßen zuverlässig geschätzt werden kann.
Oft kommt es auch nur darauf an, dass auf den vereinbarten Termin Verlass ist. Je nach sonstiger Belastung wird dann 
ein Termin 
mitgeteilt, der auch eingehalten werden sollte. ("Ab nächsten Mittwoch können Sie die Filme abholen.")
	Aus meinen Notizbüchern Heft I  
	II  
	III  
	IV  
	V   
	VI   VII  
	VIII  
	IX  
X   XI  
XII.