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Aus meinen Notizbüchern: Heft II

Heft II


*II-1*
Das Gemeinsame aller normativen Sätze ist die darin enthaltene Verhaltensvorschrift, das "Sollen". Enthält der Satz ein "Sollen", so ist er normativ. Aufgabe ist es also, alle sinnvollen normativen Sätze so zu formulieren, dass dies "Sollen" explizit gemacht wird.

*II-2*
Verhaltensvorschriften beziehen sich auf Individuen bzw. Personen, die sich in einer bestimmten Weise verhalten sollen, die Normadressaten ("alle sollen ...", er soll, wir sollen, ich soll, Du sollst, niemand soll usw.).

*II-3*
Verhaltensvorschriften können die verschiedensten Verhaltensweisen vorschreiben ("Du sollst arbeiten!", "Er soll gehorchen",  "Du sollst nicht zu spät kommen" usw.)

*II-4*
Wenn man die von der Norm angesprochenen Individuen (die Adressaten) mit dem Symbol Mi bezeichnet und die vorgeschriebenen Verhaltensweisen mit dem Symbol Vj, so hat der einfache normative Satz die allgemeine Form: "Mi soll Vj tun".
Alle normativen Sätze müssen tautologische Umformulierungen, Erweiterungen oder Differenzierungen des Satzes "M soll V tun" sein. Für diese normativen Sätze wird nach einem gemeinsamen Kriterium ihrer Gültigkeit gesucht.

*II-5*
Unabhängig von der Frage nach ihrer Gültigkeit gibt es bestimmte elementare Anforderungen an normative Sätze. Wenn normative Sätze einen eindeutigen Sinn haben sollen, so erfordert dies die Angabe der Bedingungen, unter denen die Verhaltensvorschrift Anwendung findet. Mi soll Vj tun, zum Beispiel: "immer", "jetzt", "niemals", "wenn das Signal z gegeben wird", "so oft wie möglich", "jeden Morgen", "in der Situation s" usw. Für diese verschiedenen Bedingungen soll das Symbol Bk stehen. Die allgemeine Form des normativen Satzes lautet somit: "Unter den Bedingungen Bk sollen die Mi Vj tun".

*II-6*
Die Bedingungen Bk sind manchmal nur implizit im normativen Satz enthalten. In dem normativen Satz "Du sollst Deine Eltern ehren!" ist keine Bedingung explizit angegeben. Offenbar ist die zutreffende Bedingung "immer". Aber das könnte heißen, dass man nur dies tun solle und nichts anderes. Dies kann wohl nicht gemeint sein. Richtiger ist wohl: "Immer, wenn du vor die Alternative gestellt bist, deine Eltern zu ehren oder sie zu missachten, sollst du sie ehren."

*II-7*
Positive Gebote unterscheiden oft nicht explizit zwischen "M soll V tun" und "M soll nur V tun". Solche positiven Gebote beziehen sich jedoch auf bestimmte Handlungsalternativen. Dies wird in der Umformulierung als Verbot deutlicher: "Du sollst Deine Eltern  niemals missachten". Über alle anderen Verhaltensweisen sagt die negative Formulierung nichts aus. Ein anderes Beispiel hierfür ist die Norm: "Du sollst nicht (niemals) töten!" Sie bezieht sich nur auf Entscheidungen zwischen Leben und Tod.

*II-8*
Neben solchen allgemeinen normativen Sätzen gibt es auch singuläre normative Sätze wie "Töte ihn nicht!" Sie beziehen sich nur auf die bestimmte Situation und beinhalten nur eine Vorschrift für eine bestimmte singuläre Entscheidung wie z. B. "Du sollst hier und jetzt V tun!"

*II-9*
Die Erlaubnis: "Du darfst V tun" lässt sich umformulieren als: "Die Sätze 'Du sollst V tun' und 'Du sollst V nicht tun' gelten nicht". Umgangssprachlich: "In Bezug auf V kannst Du tun und lassen, was Du willst." (Allerdings nur, wenn gilt: "Was nicht verboten ist, das ist erlaubt.")

*II-10*
Ähnlich ist es beim subjektiven Recht: "Du hast das Recht auf eine unparteiische Behandlung". Dies Recht bezieht sich nicht auf das Verhalten des Angesprochenen, sondern stellt eine Verhaltensvorschrift für Dritte dar, von deren Verhalten der Angesprochene betroffen ist. Umformuliert heißt das: "Die verantwortlichen Individuen sollen dich unparteiisch behandeln". Da aber nicht diese Individuen angesprochen werden, also deren Verhalten dadurch auch nicht direkt beeinflusst wird, so liegt der Sinn des Satzes wohl in einer Berechtigung für den Angesprochenen: "Du hast das Recht, von den Anderen zu fordern, dass sie dich unparteiisch behandeln".

*II-11*
Es gibt normative Sätze, die dem angesprochenen Individuum A das Recht zur Setzung von Normen für andere zusprechen: "Du hast das Recht, dem Individuum B Befehle zu erteilen". Hierin ist einmal eine Berechtigung für den Angesprochenen enthalten: "Du hast das Recht, dem Individuum B zu befehlen" und außerdem eine Verhaltensvorschrift für das Individuum B: "Du sollst den Befehlen von A gehorchen!".

*II-12*
Die Normsätze "A hat das Recht, B zu befehlen" und "B hat die Pflicht, A zu gehorchen" ergänzen einander. Sie gehören zusammen und sind als einzelne Normsätze ohne den anderen Normsatz unvollständig. Derartige Ermächtigungen enthalten keine Festlegung bezüglich des Inhalts. Es sind verfahrensbezogene normative Sätze im Gegensatz zu den sachbezogenen normativen Sätzen, die sich auf ein bestimmtes inhaltlich beschriebenes Verhalten beziehen.

*II-13*
Ermächtigungen regeln die Beziehungen zwischen verschiedenen Akteuren, insofern sie Normsetzer oder Normadressaten sind. Sie legen fest, ob und wie das Individuum A gegenüber dem Individuum X als Normgeber auftreten darf. Solche Sätze beziehen sich immer auf bestehende soziale Institutionen mit unterschiedlichen Rollen (Ämtern, Funktionen).

*II-14*
Umgangssprachlich gibt es vielfältige Möglichkeiten, normative Sätze zu formulieren. Deshalb kann es leicht zu Fehlschlüssen kommen. Außerdem sind manche Wörter mehrdeutig. So können die Wörter "müssen", "Notwendigkeit" und "Zwang" sowohl eine faktische Regelmäßigkeit als auch eine normative Vorschrift ausdrücken. Das Wort "können" kann sowohl eine faktische wie eine normative Möglichkeit ausdrücken (wie der vorstehende Satz selber es tut).

*II-15*
Normen sollen das Verhalten in bestimmter Weise beeinflussen. Zur Erzeugung der Motivation zur Einhaltung der Norm werden Sanktionen eingesetzt (Belohnungen für normgerechtes Verhalten, Strafen für normwidriges Verhalten). Aus diesem Grunde werden Normen oft mit Angaben über die zu erwartende Sanktion bei Verletzung der Norn verbunden. Dies kann die übliche Soll-Form ersetzen. Statt zu sagen: "Du sollst nicht töten!" kann es heißen: "Wer einen Menschen tötet, der wird mit mindestens 10 Jahren Freiheitsentzug bestraft". Die Sanktion verknüpft das jeweilige Handeln des Normadressaten mit einem bestimmten institutionellen Handeln des Normgebers, und zwar in der Weise, dass bestimmtes Verhalten gefördert, anderes verhindert wird.

Die Verknüpfung bestimmter Handlungen mit Sanktionen erfolgt normalerweise in der Form des Konditionalsatzes: "Wenn du V tust, wirst Du dafür mit S bestraft."

*II-16*
Es gibt auch ein normatives Futur: "Du wirst V tun!". Es handelt sich hier nicht um eine faktische Prognose, sondern um ein Gebot: "Tue V!", das sich in die grammatische Form des Indikativs im Futur (der Aussage über Zukünftiges) kleidet. Dies drückt Macht über die Zukunft des Normadressaten aus ("Zwang" in kausalem und im normativen Sinn). Der normative Charakter dieses Satzes wird deutlich, wenn er mit einer Strafandrohung verbunden wird: "Du wirst V tun, oder du erhältst die Strafe S." Normgerechtes Verhalten und Bestrafung werden als Alternativen formuliert.

Es gibt auch ein normatives Präsens. Man sagt: "Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik" anstatt zu sagen: "Der Bundeskanzler hat das Recht, die Richtlinien der Politik zu bestimmen." Ein anderes Beispiel: "Eine Dame läuft nicht" anstatt "Eine Dame sollte niemals laufen." Das normative Präsenz kleidet präskriptive Inhalte in deskriptive Grammatik. (Es handelt sich um Rollenbeschreibungen, die für die Rolleninhaber Normen bedeuten.)

*II-17*
Die Sanktionsankündigung gleicht sprachlich der Hypothese für empirische Regelmäßigkeiten "Wenn a, dann b": "Wenn du V tust, wirst Du bestraft". Dass eine Sanktionsankündigung keine empirische Regelmäßigkeit beschreibt, wird daran deutlich, dass sie nicht dadurch falsifiziert wird, dass ein Täter für seine Tat nicht bestraft wird (etwa weil der Täter unbekannt bleibt). Die Sanktionsankündigung drückt ein Sollen aus: "Wer V tut, der soll mit B bestraft werden." Darin ist implizit bereits die Möglichkeit enthalten, dass die Bestrafung u. U. nicht durchgeführt wird. Dies ist nicht explizit gemacht in der Formulierung "Wer V tut, wird mit B bestraft". 

*II-18*
Weder aus einem Soll-Satz noch aus einer Willensäußerung lässt sich unmittelbar folgern, dass das, was B soll oder was A will, tatsächlich eintreten wird. Ein solcher Satz wird nicht falsch, wenn die Sanktion nicht eintritt.
 
Soll-Satz und Willensäußerung drücken eine Forderung in Bezug auf das Verhalten von Individuen aus. (Frage: "Wer fordert (will), dass V getan wird?") Von dorther lässt sich sagen: Alle Soll-Sätze lassen sich auf Willensäußerungen zurückführen. Sie stellen eine Umformulierung dar, die die Bedeutung des Satzes nicht verändert. Oder richtiger: Sie enthalten beide eine Verhaltensforderung. Insofern diese Forderung identisch ist, sind Willensäußerungen und Sollaussagen gleichzusetzen in Bezug auf die Verhaltensforderung. Sie lassen sich ohne Bedeutungsveränderung umformulieren bzw. tautologisch transformieren.

Aber besteht nicht zwischen meinem Wollen in Bezug auf die Handlungen eines andern und meinem Gebot, wie der andere handeln soll, ein Unterschied? A sagt zu X: "Ich will nicht, dass Du mich besuchst" und "Ich verbiete Dir, mich zu besuchen". Der zweite Satz macht erst Sinn, wenn A das Recht hat, X ein solches Gebot zu setzen. Insofern geht der zweite Satz über den ersten Satz hinaus. Er enthält zusätzlich den Sprechakt der Normsetzung.

*II-19*
Das Prädikat "gut" kann auch auf Phänomene angewandt werden, die kein Verhalten darstellen. Ich kann sagen: "Dies Buch ist gut". Ich kann aber auch sagen: "Mut ist gut" (bezogen auf eine Charaktereigenschaft) oder auch: "Das Wetter ist gut" (bezogen auf ein Naturereignis). Am letzten Beispiel wird deutlich, dass Wertaussagen sich auch auf Phänomene beziehen, die nicht durch eine Regelung menschlichen Verhaltens beeinflusst werden können.

Man kann zum Beispiel sagen: "Erdbeben sind schlecht". Erdbeben lassen sich zwar nicht verbieten, aber sie lassen sich negativ bewerten. Wenn ein Verbot von Erdbeben sinnlos ist, welchen Sinn hat dann die negative Bewertung? Der obige Satz lässt sich umformulieren in den Satz "Erdbeben sollen nicht sein". (Immer 'ceteris paribus'.) Lassen sich aus diesem Satz sinnvolle Verhaltensnormen ableiten? Offenbar nicht, denn welches Verhalten auch immer gezeigt wird: Da sich Erdbeben durch menschliches Handeln nicht vermeiden lassen, erscheint jedes Verhalten als gleich gut oder schlecht.

Das Problem lässt sich lösen, wenn man berücksichtigt, dass es nicht das Erdbeben an sich ist, das negativ bewertet wird, sondern die häufig damit verbundenen Folgen wie erschlagene Menschen, einstürzende Häuser, brechende Dämme, Flutkatastrophen oder ertrinkendes Vieh. Ein Erdbeben, das in der unbewohnten und ungenutzten Antarktis stattfindet und keine der genannten schlimmen Folgen hat, ist zum Beispiel nicht schlecht sondern bewertungsneutral. (Deshalb die Unterscheidung zwischen intrinsischem und extrinsischem Wert.)

*II-20*
Ein Einwand gegen jede normative Methodologie, bei der die Folgen einer Handlung eine Rolle spielen, lautet: "Ein solches Verfahren ist unmöglich, weil es unmöglich ist, die Folgen einer Handlung bis in alle Zukunft zu verfolgen." Das Gegenargument lautet, dass das gar nicht notwendig ist. Normen können im Bereich der möglichen und vorhandenen Erkenntnis diskutiert werden, ohne die Voraussetzung einer "vollkommenen" Erkenntnis der Welt.

*II-21*
Bei demokratischen Verfahren der Normsetzung tritt für die Minderheit der Fall ein, dass sie einerseits die durch Mehrheitsbeschluss zu Stande gekommene Norm als verbindlich anerkennen soll, dass sie jedoch ihre abweichende Normvorstellung weiterhin für richtig halten kann. Hier tritt also Gültigkeit in zwei verschiedenen Formen gleichzeitig auf. Diese Unterscheidung muss unbedingt berücksichtigt werden. [Ich habe später zwischen "verbindlich gesetzten Normen" und "argumentativ als gültig erkannten Normen" unterschieden.]

*II-22*
Wichtig ist die Analyse der verschiedenen Ebenen, auf denen normative Sätze diskutiert werden können. So kann man fragen ...
1. ob sich jemand so verhalten soll,
2. ob ein anderer dies Verhalten von ihm fordern soll,
3. ob ein Dritter diese Forderung kritisieren soll etc.

*II-23*
Die Normen für das Handeln von Instanzen, die mehrere Individuen vertreten (Regierungen, Vorstände etc.), sind ein besonderer Fall. Wenn die Meinungen auseinandergehen, wird zwischen den Individuen um die Entscheidung der Vertretungsinstanz gestritten. Das Handeln solcher Vertretungsinstanzen kann auch als Institutionalisierung des gemeinsamen Handelns verstanden werde.

*II-24*
"Sollen" wird sprachlich auch für die Bezeichnung von Funktionen gebraucht, wie z. B.: "Omnibusse sollen Menschen befördern" im Sinne von "dienen dazu", "sind vorgesehen für", "haben die Aufgabe" etc. Solche Sätze beziehen sich zwar auch auf ein Wollen (eine Absicht), sind aber nicht allgemein normativ.

*II-25*
Es ist zu unterscheiden zwischen Sollsätzen, die ein Verhalten vorschreiben ("Du sollst V tun") und solchen, die einen Zustand vorschreiben ("Es soll die Sonne scheinen").
Bei den Sätzen, die einen Zustand vorschreiben, muss unterschieden werden zwischen verschiedenen Möglichkeiten, diesen Zustand zu bestimmen. Er kann einmal empirisch-objektiv formuliert sein ("Die Sonne soll scheint"). Zum anderen kann er definiert sein unter Bezugnahme auf subjektive Zustände: ("Du sollst glücklich sein").

*II-26*
Wenn Willensäußerungen das gewollte Ziel empirisch definieren, lassen sich mithilfe empirischer Wissenschaft Möglichkeiten (oder deren Fehlen) zur Realisierung dieses Zieles angeben. Wenn das gewollte Ziel nur über subjektives Empfinden ("glücklich sein") definiert ist, so ist dies nicht möglich, weil das Ziel damit noch nicht empirisch eindeutig gegeben ist. Es müssen immer noch zusätzliche empirische Bestimmungen hinzukommen, die festlegen, was den genannten Empfindungen entspricht. Aus dem Satz: "Ich will glücklich sein" kann man noch kein Handeln ableiten. Dazu müssten Sätze kommen wie: "Eine sexuelle Beziehung macht mich glücklich" oder "Eine Krankheit macht mich unglücklich". Erst dann kann das Handeln entsprechend bestimmt werden. Definitionen des Ziels durch subjektive Empfindungen bestimmen also als zu realisierende Ziele des Handelns eine unbestimmte Zahl von empirischen Zuständen, die diese Empfindungen auslösen können.

*II-27*
Wenn das Kriterium "Glück" gegeben wird, so handelt es sich hier eigentlich nicht um empirisch definierbare Empfindungen, die Glück ausmachen, sondern um eine Wertaussage: "Alle positiven (guten) Empfindungen fördern das Glück". Was jedoch positiv ist, ist wiederum keine empirische Frage. Ich kann niemandem beweisen, dass ein bestimmtes Phänomen positive Empfindungen in mir auslöst (Es liegt hier eine Analogie zur Basissatz-Problematik in den empirischen Wissenschaften vor.)

*II-28*
"Was ist gut für mich?" ist als solches keine Frage, die einen Streit wert ist. Der eine Mensch hält dies für gut und der andere jenes. Darin liegt ja ebensowenig ein Grund, sich zu streiten, wie in der Tatsache, dass der eine braune und der andere blonde Haare hat.
Das Problem fängt da an, wo behauptet wird, etwas sei gut für andere oder gut für alle, und wo daraus Verhaltensvorschriften für andere abgeleitet werden. Das heißt: Erst bei den praktischen Maßnahmen zur Verwirklichung des als für alle als gut Angenommenen kommt es zu Widersprüchen und Streit zwischen Subjekten mit verschiedenen Vorstellungen vom Guten.

*II-29*
Was heißt "subjektiv anerkennbar"? Lässt sich das überhaupt ohne Bezug zum Willen anderer Subjekte definieren? Ist "subjektiv anerkennbar" nur derjenige Zustand, in dem das Individuum über maximale Befriedigungsmöglichkeiten verfügt, das individuelle Optimum?

*II-30*
Solange das Ziel des Willens nicht in dem angestrebten faktischen Zustand definiert ist, lassen sich keine Verhaltensvorschriften daraus ableiten. Die Art der Formulierung des subjektiven Willens stellt einen wichtigen Gegenstand der Analyse dar, weil darauf alles weitere aufbaut. Die verschiedenen Formen, seinen Willen auszudrücken, müssen daraufhin analysiert werden, was sie aussagen: Beschreiben sie einen faktischen Zustand? Zeitlich begrenzt? Unbegrenzt? Einmalig? Dauernd? Beschreiben sie wertend oder rein empirisch? Beschreiben sie einen subjektiven Zustand?
Der eine sagt: "Ich möchte ein wohlschmeckendes Mittagessen". Der andere sagt: "Ich möchte ein Wiener Schnitzel mit Champignons und Pommes Frites." Das eine Mal wird subjektiv wertend bestimmt (Wohlgeschmack), das andere Mal empirisch.

*II-31*
Der Zusammenhang zwischen empirisch bestimmten Zielvorstellungen und wertend bestimmten Zielvorstellungen analysieren. Da es keine festen und angeborenen Beziehungen zwischen empirischen Zuständen und den Reaktionen des Individuums gibt, muss erst durch Erfahrung dieser Zusammenhang festgestellt werden. Der Wille, der sich auf bestimmte Zustände richtet, ist insofern von Erfahrung abhängig und hypothetisch: "Ich nehme aufgrund bisheriger Erfahrungen an, dass mich der Zielzustand x befriedigt".

Ich kann dessen aber nicht vollständig sicher sein. Es handelt sich bei dieser Annahme ja um eine Generalisierung bisheriger Erfahrung. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass ich den gleichen Zustand jetzt anders wahrnehme. Die möglichen Gründe dafür müssen weiter analysiert werden, als da sind: unendliche Mannigfaltigkeit des Realen, veränderte Begrifflichkeit und Wahrnehmungsstruktur, subjektive Veränderung der Triebstruktur durch Lernen in der Zwischenzeit, unvollständige Repräsentation des Zielzustandes in der Vorstellung, Vernachlässigung wertrelevanter Differenzen durch das Abstraktionsniveau der allgemeinen Begriffe, in denen das Ziel beschrieben und mit erlebten Situationen verglichen wird.

Ein weiteres Problem: Ich kann einen Zustand wollen, den ich nicht selber als positiv erlebt habe, nur auf Empfehlung anderer. Hier können subjektive Verschiedenheiten, Fehlinformationen und Missverständnisse auftreten. Wie kann ich wissen, dass ich einen Zustand positiv empfinde werde? Durch eigene oder fremde Erfahrung (die Differenz von ex-ante-Wunsch und ex-post-Befriedigung berücksichtigen!)

*II-32*
Die Zielzustände werden bisher von mir diskutiert, als wenn sie selber alles Gute enthalten, und nicht auch die empirischen Folgezustände (intrinsischer oder extrinscher Wert).

*II-33*
 Alle allgemeinen Normen von der Form: "Du sollst x tun!" enthalten eigentlich den unausgesprochenen Zusatz "..., sofern dem nicht ein wichtigeres Gebot entgegensteht."

*II-34*
Es stellt sich die Frage, von welcher Struktur eine normative Theorie sein muss, um überhaupt Entscheidungen bestimmen zu können. Muss man Werte, Tugenden formulieren, die zu verwirklichen sind? Kommt man von dort aus überhaupt zu widerspruchsfreien Kriterien? Oder bleibt es beim Hü und Hott der gängigen Volksweisheiten, bei denen man auch immer ein Gegenbeispiel findet? Ergebnis muss eine Methode der Normfindung- bzw. -überprüfung sein, bei deren Durchführung verschiedene Individuen zum gleichen Ergebnis kommen, ähnlich wie bei der empirischen Methodologie.

*II-35*
Normen drücken keine Empfindungen aus. Zum Beispiel kann ich eine Norm für rechtens und verbindlich für mich halten, obwohl sie meinen Empfindungen nicht entspricht, etwa wenn ich Demokrat bin und die Norm aufgrund einer Mehrheitsentscheidung gegen mein Votum zu Stande gekommen ist.

*II-36*
Gibt es die Möglichkeit, dass eine Norm zu Recht gilt und doch nicht inhaltlich gültig ist? In der Demokratie ist es so, dass ich die Mehrheitsentscheidung als verbindlich anerkenne und sie doch gleichzeitig inhaltlich für falsch halten kann.

Dies Problem hängt mit der Frage zusammen, ob der Wähler bei der Wahl sein subjektives eigenes Interesse formuliert oder aber seine Meinung vom Gesamtinteresse. Wie sind diese beiden Ebenen methodisch auseinander zuhalten: das klare Bewusstsein der eigenen Interessen und die Absicht, eine intersubjektiv akzeptable Lösung zu erreichen?

*II-37*
Wenn man eine mehrheitlich beschlossene Norm für nicht verbindlich hält, so muss man als Demokrat einen Fehler im Verfahren aufzeigen können. Die Tatsache, dass die Mehrheit einen anderen Willen hat als ich, ist kein hinreichender Grund zur Nicht-Befolgung der Norm.

*II-38*
Wie beschreibt man fremde Willensinhalte?  "Man will von mir, verlangt von mir, fordert von mir, befiehlt mir, rät mir, empfiehlt mir, bittet mich, beschwört mich, gebietet mir, weist mich an ... x zu tun". Diese Formulierungen enthalten auf unterschiedliche Weise, dass ich etwas tun soll. Die Unterschiede lassen sich im einzelnen analysieren. Ein wichtiger Punkt ist, inwieweit die Anwendung von Sanktionen impliziert ist (bei "raten" kaum, bei "befehlen" stärker), wie stark der Wille des Adressaten und wie stark der fremde Wille betont ist, wie dringlich der fremde Wille ist.

Was ist mit Formulierungen wie: "Es treibt mich, es reizt mich, mir ist danach, etwas in mir zwingt mich, es drängt mich, es ist mehr ein Bedürfnis, ich habe Lust, es macht mir Spaß, ich liebe es, ich kann nicht anders als, man zwingt mich, ich stimme zu, ich wähle, ich finde es gut" etc.? Sind es Willensäußerungen oder empirische Aussage über das von mir Gewollte, eine Beschreibung meines Willens?

*II-39*
Ein "Sollen" tritt auch bei der Wiedergabe von Imperativen in der indirekten Rede auf:
Ingrid: "Geh nachhause, Karl!" (Befehl).
"Ingrid sagt, Karl solle nachhause gehen" (Wiedergabe des Befehls in indirekter Rede).

Ein "Sollen" tritt auch bei selbstständigen Imperativen auf:
"Du sollst nachhause gehen!".

*II-40*
Jede Wahl bzw. Entscheidung findet statt vor dem Hintergrund der jeweiligen Gesamtbedingungen, und je nach den gegebenen Gesamtbedingungen verändert sich der Nutzenbetrag einer bestimmten Alternative. Wenn ich z. B. bereits einen Mercedes fahre, so bedeutet mir ein angebotener VW weniger, als wenn ich aktuell nur ein Fahrrad habe. Auf ein einzelnes Subjekt bezogen scheinen die Nutzenbeträge naturaler Güter sehr stark zu schwanken. Der Grenznutzen zusätzlicher Einheiten verändert sich rapide.
Unter diesen Bedingungen erscheint es müßig, nach einer empirisch definierten naturalen Einheit als Nutzenmaßstab zu suchen. Es gibt kaum ein Gut, das nicht durch Veränderung der Bedingungen das wertvollste aller Güter für mich werden kann. Nur bei Veränderungen an der Grenze - und bei gleichbleibender Versorgung mit substitutiven und komplementären Gütern - stellen natural gleiche Einheiten auch nutzenmäßig gleiche Einheiten dar.

*II-41*
Es geht bei Entscheidungsproblemen meist nicht um die Größe des "absoluten" Gesamtnutzens. Es ist zum Beispiel völlig irrelevant, dass das lebensnotwendige Sauerstoffminimum von x Litern pro Minute bereits einen unendlich großen Nutzenbetrag enthält. Diejenigen faktischen Bedingungen, die bei allen zur Entscheidung stehenden Alternativen identisch sind, können bei der Nutzenkalkulation als Ausgangsbasis (Nullpunkt) genommen werden, ohne dass man deren absoluten Nutzenbetrag bestimmen muss. Sie bilden nur den empirischen Hintergrund für die Bewertung der Alternativen, die unterschiedliche Bedingungen schaffen. Insofern stellt sich auch für ein einzelnes Individuum das Problem der Nutzenmessung als eine Messung "an der Grenze" dar, was eine gewisse Parallelität zwischen den Größen der naturalen Einheiten und der entsprechender Nutzeneinheiten bedeuten würde.

*II-42*
Wie ließe sich der Nutzen verschiedener Gütermengen für ein Individuum bestimmen? Wie die Nutzendifferenz von zwei Gütermengen?

Gütermenge I: 6 Äpfel, 10 Schnitten Brot, 1 l Milch

Gütermenge II: 4 Äpfel, 12 Schnitten Brot, 2 l Milch

Hierbei geht es also um zusätzliche Güter bei gleichen Ausgangsbedingungen.

Man könnte als erstes zur Vereinfachung die bei beiden Alternativen gleichen Güter (beide Gütermengen enthalten 4 Äpfel, 10  Schnitten Brot und 1 Liter Milch) zu den Ausgangsbedingungen rechnen, so dass sich die folgenden alternativen Mengen ergeben:

Menge I: 2 Äpfel

Menge II: 2 Schnitten Brot, 1 l Milch

Das individuelle Entscheidungsproblem wäre jetzt lösbar durch die Frage nach der Präferenz zwischen beiden Mengen. Da wir jedoch an Nutzenmessung interessiert sind, benötigen wir eine Nutzeneinheit. Man könnte eine der naturalen Gütereinheiten (z. B.: 1 Schnitte Brot) als Nutzeneinheit wählen und fragen: "Wie viele Schnitten Brot ist dir unter den gegebenen Ausgangsbedingungen 1 Apfel wert?" Fiktive Antwort: "3 Schnitten Brot".

"Wie viele Schnitten Brot ist der unter den gegebenen Ausgangsbedingungen 1 Liter Milch wert?" Fiktive Antwort: "2 Schnitten Brot".

Man könnte jetzt den Nutzen der beiden Mengen für das Individuum in der naturalen Einheit "Brotscheiben" ausdrücken:

Menge I: 2 mal 3 Schnitten Brot = 6 Schnitten Brot

Menge II: 2 Schnitten Brot plus 2 Schnitten Brot = 4 Schnitten Brot.

Menge I wäre der Menge II um den Nutzen von 2 Schnitten Brot überlegen. Oder, wenn Brotschnitten die Nutzeneinheit wären:
Menge I enthält 2 Nutzeneinheiten mehr als Menge II.

Bei einer solchen Rechnung wird unzulässiger Weise zwischen den Gütern ein konstantes Nutzenverhältnis angenommen, das heißt: Der erste Apfel ist genau so viele Brotschnitten wert wie der zweite Apfel.

Genau genommen müsste man nach dem Eintauschen des ersten Apfels gegen 2 Schnitten Brot aufgrund der veränderten Ausgangsbedingungen (plus 1 Apfel, minus 2 Schnitten Brot) erneut die Frage stellen: Wieviel Schnitten Brot ist Dir jetzt ein Apfel wert?" Hier könnte sich jetzt ein anderes Nutzenverhältnis ergeben. Solche sukzessive Bewertungen sollten zu dem gleichen Gesamtergebnis kommen wie eine pauschale Bewertung: ("Wieviele Schnitten Brot sind Dir die 2 Äpfel wert?" Frage am Rande: Inwiefern wird hierbei eine mögliche Substitutions- oder Komplementaritätsbeziehung unter den einzelnen Gütern berücksichtigt?)

Da beim ersteren Verfahren ein konstantes Nutzenverhältnis zwischen den Gütern angenommen werden muss, sind solche Verfahren wohl nur "an der Grenze" als Annäherungsverfahren sinnvoll, weil man die Indifferenzkurve auf dieser kurzen Strecke durch eine Gerade annähern kann. Die Frage ist jedoch, ob man auch beim Nutzen größerer Gütermengen und ihrer Umrechnung auf eine einzige Güterart noch von der Annahme eines konstanten Nutzenverhältnisses ausgehen kann, da das Individuum von dieser Güterart dann schließlich sehr viel mehr besitzen würde, als unter den Ausgangsbedingungen, etwa wenn der Nutzen einer Gütermenge III bei Annahme konstanter Nutzenverhältnisse auf 100.000 Brotscheiben (beziehungsweise Nutzeneinheiten) gemessen wird:
Menge III: "1 Fahrrad, 1 Wohnung für einen Monat, 1 Mantel, 2 Paar Schuhe, 3 kg Äpfel, 10 l Milch" entspricht dem Nutzen von 100.000 Brotscheiben.

Wenn man dies genau nimmt, so verkörpert die 100.000ste Scheiben genauso viel Nutzen wie die erste Scheibe. Realistischerweise wird für das Individuum die 100.000ste Scheibe praktisch gar keinen Nutzen haben, weil das Individuum sie gar nicht mehr konsumieren kann (Aufbewahrung über längere Zeit ausgeschlossen. Dies unter der Bedingung, dass ansonsten kein Tausch stattfindet.) Bei solch großen Nutzendifferenzen (also keine Bewegungen "an der Grenze") ist die normative Entscheidung allerdings eher leicht zu treffen.

*II-43*
Die Unterscheidung zwischen "values" und "tastes" klären. Gibt es ein eindeutiges Kriterium für die Unterscheidung? (Dasselbe bei "egoistischen" und "altruistischen" Präferenzen.)

*II-44*
Den Begriff der "Allgemeingültigkeit" von Normen klären, ebenso den Begriff der "Anerkennbarkeit" von Normen. Hierzu wäre heranzuziehen die Diskussion in der empirischen Methodologie um "Verifizierbarkeit", "Falsifizierbarkeit" und "Wahrheit".
Meine bisherige Analogie zwischen "intersubjektiv überprüfbar" (empirische Methodologie) und "intersubjektiv anerkennbar" (normative Methodologie) ist wohl zu korrigieren, weil das erstere als Abgrenzungskriterium zur Metaphysik verstanden wird, während ich das letztere als Wahrheitskriterium (besser: Richtigkeitskriterium) verstehen will. Hier ist noch eine Menge zu tun.
Ein Abgrenzungskriterium zur Metaphysik ist für normative Theorien nicht so wichtig - weil metaphysische Argumente bereits durch die empirische Methodologie ausgeschieden werden können ("Gottes Wille" als Teil eines Begründungszusammenhangs ist bereits als empirische Annahme nicht akzeptabel. S. Alberts Brückenprinzipien.)
Wichtiger sind in diesem Zusammenhang wohl Immunisierungsstrategien, durch die die Möglichkeit von Kritik ausgeschlossen wird (siehe das Beispiel der Unmündigkeit). Um jedoch die "intersubjektive Anerkennbarkeit" zu klären, muss die Analogie zum Wahrheitskriterium hergestellt werden.

*II-45*
Wenn ich sage: "Diese Aussage ist wahr", dann impliziere ich damit: "Dieser Aussage soll (kann?) jedermann zustimmen". Wie ist das bei Normen? Wenn ich sage: "Diese Norm ist richtig" impliziere ich damit: "Dieser Norm soll jedermann zustimmen"? Oder impliziere ich nur: "Diese Norm soll jedermann befolgen"? [Hier muss zwischen "verbindlich" und "inhaltlich richtig" unterschieden werden.

*II-46*
Man kann den individuellen Nutzen an den verschiedensten Indikatoren operationalisieren. Wie kann man aber der völligen Beliebigkeit entgehen und damit auch der Unmöglichkeit, sich zu einigen? In der empirischen Methodologie gibt es das Kriterium der theoretischen Fruchtbarkeit, das vor einer völligen Beliebigkeit der Definitionen schützt. Wie ist das beim Nutzenbegriff? Er dient nicht zur Prognose und Erklärung sondern hat eine entscheidungsleitende Funktion. Also entfällt dies Kriterium. Mithilfe des Nutzenbegriffes kommen verschiedene Einzelentscheidung zustande. Unter Umständen könnte man den allgemeinen Nutzenmaßstab anhand der Einzelentscheidungen überprüfen, also die Frage stellen: "Führt dieser Nutzenmaßstab zu anerkennbaren ("inhaltlich richtigen") Einzelentscheidungen?" Allerdings stellt sich dann die Frage, woher die Kriterien für die Einzelentscheidung kommen.

*II-47*
Empirische Zielbestimmungen sind "materiale" Entscheidungskriterien, Wahlmechanismen beziehungsweise Präferenzamalgationen sind "formale" Entscheidungskriterien. Das Verhältnis von material und formal klären.

*II-48*
Anstatt sich lang und breit darüber zu streiten, was Normen sind, was ihr Wesen, ihre Natur ist, sollte man den Begriff der Norm bewusst von einem bestimmten praktischen Probleme der konstruieren. Es geht um das praktische Problem, wie sich Menschen verhalten sollen. Es geht um richtiges und falsches Verhalten. Auf der sprachlichen Ebene geht es um entsprechende Sätze, die ein bestimmtes menschliches Verhalten vorschreiben. Von dieser Problemstellung aus wird festgesetzt: "Alle Sätze, die menschliches Verhalten vorschreiben bzw. aus denen Vorschriften für menschliches Verhalten logisch ableiten lassen, werden "Normen" genannt.

Das Problem stellt sich nun so: "Welches sind die Kriterien für die Richtigkeit von Normen?" Damit ist das Problem klargestellt und der ganze Wust einer vieldeutigen, unklaren Umgangssprache ist eliminiert. Praktisches Ziel ist es dann, Normensysteme zu konstruieren, die richtige und praktisch brauchbare Verhaltensvorschriften enthalten.

Was ist mit "praktisch brauchbar" gemeint?
1.) Normensysteme müssen logisch widerspruchsfrei sein. Sie dürfen nicht logisch widersprüchliche oder empirisch inkompatible Vorschriften enthalten.
2.) Normensysteme müssen vollständig sein (vielleicht besser: lückenlos), d. h. sie müssen für alle Fälle kontroverser Verhaltensforderungen eine Entscheidung ermöglichen. (Das heißt nicht, dass jedes Verhalten normativ geregelt sein muss).
3.) Normensysteme müssen intersubjektiv eindeutig das geforderte Verhalten bestimmen. Aus ihnen müssen letztlich empirisch beschreibbare Verhaltensweisen logisch ableitbar sein oder es müssen Verfahren beschrieben werden, die das geforderte Verhalten empirisch eindeutig bestimmen). Dazu gehören Aussagen darüber:
 - an wen die Verhaltensforderung gerichtet ist (Festlegung des Normadressaten),
 - unter welchen Bedingungen das Verhalten gefordert ist,
 - welches Verhalten gefordert ist,
4.) Daraus ergibt sich weiter die Notwendigkeit, ein Verfahren der Auslegung und Anwendung zu schaffen, insofern diese Eindeutigkeit nicht gewährleistet ist.
5.) Insofern die Richtigkeit von Normen die Aufforderung zu ihrer Realisierung impliziert, leitet sich aus einem Normensystem die Notwendigkeit von Verfahren zur Durchsetzung der Normen ab. Diese Verfahren sind wiederum normativ zu beurteilen. (Dabei ist zu beachten, dass die Durchsetzung bestimmter Normen mit so großen Nachteilen verbunden, ist dass sie die Vorteile der Durchsetzung mehr als aufwiegen.)
Zur Realisierung sind wiederum verschiedene Bedingungen notwendig: Formulierung der Normen, Information der Adressaten und der Kontrolleure über die Normen, Information über Normenverstöße, Auslegung der Norm in Bezug auf das Verhalten, Entscheidung über die zu treffenden Maßnahmen, Durchführung der betreffenden Maßnahmen etc.

*II-49*
Welche Unterschiede bestehen zwischen moralischen, politischen und ökonomischen Normen?

*II-50*
Viele normative Probleme lösen sich dadurch in nichts auf, dass man sie auf die reale Problemstellung - die Suche nach der richtigen kollektiven Entscheidung - zurückführt.
Damit scheiden zum Beispiel Fragen aus, ob Kühe glücklicher sind als Menschen. Denn die Antwort hierauf ist überhaupt nicht handlungsrelevant, es sei denn, es gäbe die Möglichkeit, dass wir uns in Kühe verwandeln. Ähnlich sinnlos sind Fragen, ob die Menschen früherer Zeiten oder andere Kulturen glücklicher waren als die heutigen Menschen. Auch die Antwort hierauf ist nicht handlungsrelevant, denn wir können uns nicht in fremde Völker verwandeln. Man könnte die Frage umformulieren und fragen, ob wir ein Leben unter den fremden Bedingungen einem Leben unter unseren jetzt bestehenden Bedingungen vorziehen würden (Dabei wird nur noch vorausgesetzt, dass eine Veränderung unserer Lebensbedingungen in diese Richtung möglich ist).

In entsprechender Weise ist es als solches kein handlungsrelevantes Problem, ob es einem früher besser ging als heute (Indexproblematik), es sei denn, man versteht die Frage so, dass man vor der Wahl steht, die damaligen oder die heutigen Lebensbedingungen vorzuziehen.

Ein ähnliches Scheinproblem liegt vor, wenn man meint, man benötige zur Entscheidung irgendwelche absoluten Nutzenwerte und man  versucht nun, diese zu messen. Entscheidungen zwischen Alternativen finden statt angesichts einer unendlichen Menge gleicher Situationsmerkmale, vor deren Hintergrund nur die Unterschiede bewertet werden müssen. Die bei allen Alternativen gleichen Bestimmungen brauchen nicht bewertet zu werden, denn als empirisch gleiche sind sie auch nutzenmäßig gleich. Bewerten muss man nur die Unterschiede zwischen den Alternativen (wobei allerdings die Gesamtsituation gleicher Bedingungen diese Bewertung mit beeinflussen kann).

*II-51*
Ich kann auch das heute noch Unmögliche, z. B. den Flug zum Mars, anstreben und auch bewerten, denn es kann ja eines Tages möglich werden. Ich kann sogar daraufhinwirken, dass es möglich wird.

*II-52*
Warum sind empirisch gleiche Alternativen notwendigerweise auch nutzengleich? (Sie sind es natürlich nicht für verschiedene Individuen oder für dasselbe Individuen zu verschiedenen Zeitpunkten.) Also: Warum sind empirisch gleiche Alternativen für das gleiche Individuum zum gleichen Zeitpunkt notwendigerweise nutzengleich? Weil Bewertungen immer Bewertungen realer (bzw. als real angenommener) Dinge sind und nur als solche Sinn haben. D. h. ein vollständiges Werturteil enthält immer die Bestimmung eines Objektes und dessen Bewertung. Wenn x das Objekt ist und "gut" die Bewertung, so lautet das Werturteil: "x ist gut". Ein völlig gleiches Objekt wäre aber ebenfalls ein x, denn um unterschiedliche Begriffe anwenden zu können, muss ich ja die Objekte unterscheiden können. Damit muss für das zweite Objekt das gleiche Werturteil gelten: "x ist gut".
(Was ist, wenn x ein Individualname ist? Es handelt sich dann nicht um dasselbe Objekt, sondern um ein in jeder Beziehung gleiches Objekt und es gibt dann zwei Namen x und y. Ich könnte dann x mit y gleichsetzen. Wenn ich jemanden frage, warum er x anders bewertet als y, so muss er auf empirische Unterschiede zwischen x und y hinweisen, oder aber seine unterschiedliche Bewertung wird für mich sinnlos.)

*II-53*
Logische Konsistenz der Präferenzen heißt nicht, dass die Präferenzen immer gleich bleiben müssen. Eine Veränderung der Präferenzen ist ohne weiteres rational (etwa wenn aufgrund veränderter Umstände bestimmte Dinge unwichtiger werden). Man muss jedoch solche rationalen Veränderung der Präferenzen von anderen Veränderungen unterscheiden, die eine Korrektur der vergangenen Präferenzen erfordern, wenn man nicht inkonsistent sein will.
Etwa wenn ich von der Schädlichkeit eines bisher von mir bevorzugten Getränks erfahre. Ich ändere dann meine Präferenzen dahingehend, dass das Getränk für mich statt eines positiven Nutzens einen negativen Nutzen erhält. Insofern das Getränk auch zuvor schon und ohne mein Wissen schädlich war, muss ich auf dem Hintergrund meines heutigen Wissens meine damalige Präferenz für das Getränk korrigieren. Anders anders wäre es, wenn ich aufgrund veränderter Jahreszeiten weniger Durst auf das Getränk habe. Ich muss dann meine damalige Präferenz nicht korrigieren, d. h. ich kann unter gleichen Umständen ohne Inkonsistenz die gleichen Präferenzen wieder haben.

*II-54*
Die Unterscheidung klären zwischen "A ist berechtigt, x zu tun" und "A hat das Recht, x zu tun". Beides klafft auseinander, wenn ich zwar einen Vorsitzenden mehrheitlich gewählt habe, aber mit einer Einzelentscheidung von ihm nicht einverstanden bin, weil ich sie für falsch halte.

*II-55*
Bei der Entscheidung zwischen zwei konkurrierenden Normen ist nicht nur zu berücksichtigen, welcher der beiden - durch die Norm jeweilige Norm - beschriebenen Zustände vorzuziehen ist, sondern es ist auch in Betracht zu ziehen, mit welchen Kosten die Realisierung einer Norm jeweils verbunden ist. Eine Norm z. B., die einen riesigen Überwachungs- und Sanktionsapparat erfordert und trotzdem noch in 50 % aller Fälle straflos übertreten wird, mag inhaltlich ("an sich") noch so gut sein, sie kommt nicht in Frage.

*II-56*
Ist die Abstimmung nach dem Mehrheitsprinzip ein "zuverlässiges" Messinstrument
Dies gilt insbesondere, wenn die Entscheidung ...
 - zwischen sehr vielen Alternativen zu treffen ist,
 - wenn die einzelnen Alternativen sehr komplex sind
 - wenn die Nutzendifferenzen nur schwach ausgeprägt sind.

"Nicht zuverlässig" heißt hier, dass das gleiche Individuum bei gleicher Präferenzstruktur und gleichen Alternativen zu unterschiedlichen Rangordnungen kommt und unterschiedlich abstimmt. Dies wäre analog zur Zuverlässigkeit in der empirischen Messung. Ebenso wie dort stellt sich auch bei diesen Zuverlässigkeitstests das Problem, ob wirklich das Gleiche gemessen wird, d.h., ob sowohl die Alternativen als auch die Präferenzstruktur gleich geblieben sind. - Man könnte die Verfahren des rationalen Entscheidungsmodells als Prozeduren ansehen, die die Zuverlässigkeit der Entscheidung erhöhen (systematisches Vorgehen).

*II-57*
Bei allen Normenprobleme ist ein Moment ihrer Praktikabilität zu berücksichtigen, das mit der Konsensfähigkeit zusammenhängt. Die Kriterien müssen intersubjektiv zugänglich sein, niemand darf seine Situation unkontrollierbar verbessern können, etwa indem er seine Präferenzintensitäten höher angibt, falsche introspektive oder innerpsychische Aussagen macht.

*II-58*
Zum Wohlfahrtsansatz bei inhaltlich bestimmten Bedürfnissen (Sättigung, Schlaf, Sicherheit, Sexualität etc.) Solche Untersuchungen sind sicherlich nützlich, insofern sie jedoch sich nicht willensmäßig ausdrücken, wird es problematisch. Zu sagen: "Dies ist das Grundbedürfnis aller Menschen", während zugleich niemand einen entsprechenden Willen zeigt ist, nicht akzeptabel. Denn dann muss gegen den Willen der Individuen entschieden werden im Sinne des postulierten Bedürfnisses. Das ist im Prinzip diktatorisch, es sei denn, man bezieht sich wenigstens indirekt auf den Willen im Sinne seiner Unaufgeklärtheit. Ohne dies ist es eine bloße Rechtfertigungsideologie.

*II-59*
Ein Fall: Ich sehe, wie ein anderer Mensch sich anschickt, eine Handlung zu begehen, die für ihn einen schweren Nachteil mit sich bringt. Es ist keine Zeit oder Möglichkeiten zu informieren oder aufzuklären, jedoch kann ich ihn an der Handlung hindern. Soll ich dies dann tun? Ist es gerechtfertigt?
Es wäre ja ein diktatorisches Vorgehen, insofern gegen (ohne?) seinen Willen über den Betreffenden entschieden wird. Anderseits könnte man sagen: "Ich werde es ihm nachträglich erklären und er wird mir dann sicher Recht geben". In Antizipation seiner Zustimmung wäre mein Vorgehen dann nicht mehr diktatorisch. (Ähnlich liegt der Fall, wenn für jemand anders entschieden werden muss, der aber nicht nach seinem Willen gefragt werden kann. Man könnte dann versuchen zu rekonstruieren, wie er sich entscheiden würde. Auch dies wäre eine stellvertretende Interessenwahrnehmung.)

*II-60*
Der Hinweis auf die Möglichkeit der unaufgeklärten Entscheidung des Individuums ist kein Argument, um prinzipiell die Berücksichtigung individueller Präferenzen als Kriterium abzulehnen. Denn niemand wird so weit gehen wollen, bei der Normgebung überhaupt nicht mehr zu berücksichtigen, was die Menschen wollen. Wie kann er selber denn sicher sein, dass er das Richtige will? Es müssen also immer die konkreten Bedingungen der Aufklärung untersucht werden, um die Qualität einer faktischen Präferenz zu beurteilen.

*II-61*
Das Problem der nachträglichen Zustimmung ergibt sich politisch daraus, dass es sich bei der Errichtung diktatorischer Macht um einen nicht so ohne weiteres umkehrbaren Prozess handelt. Der Diktator kann soziale Bedingungen schaffen, die eine freie Artikulation der Präferenzen gar nicht mehr zulassen bzw. seinerseits die Jugend manipulieren. Er wird aufgrund seiner privilegierten Stellung ein Interesse an der Fortsetzung der diktatorischen Struktur entwickeln und selbst bei fehlender Zustimmung wird er sich an der Macht zu halten versuchen: "Deutsches Volk! Gib mir vier Jahre Zeit, dann kannst Du selbst entscheiden ..." Nach den vier Jahren hatte das Volk nichts mehr zu wählen.

*II-62*
ich kann mich fragen: "Was will ich wirklich? Wie soll ich mich entscheiden? Welche Alternative ist für mich die beste?"
Solche Fragen sind nur sinnvoll, wenn es auch falsche Entscheidungen gibt, d.h., dass die tatsächlichen Präferenzen nicht notwendig als richtige Daten des Willens genommen werden können.

*II-63*
Man kann am tatsächlichen Verhalten die richtigen Präferenzen ablesen. Man kann zählen, wie viele Leute eine bestimmte Straßen nutzen und daraus schließen, dass ihre Existenz von diesen Leuten gewollt wird.

*II-64* [74]
Bewerten setzt Kennen bzw. Erfahren voraus. Im Sinne der Lernpsychologie kann nur ein Verhalten bekräftigt werden, das ausgeführt wird. (Bei Menschen jedoch ist symbolisches Kennen und Bewerten möglich, durch verbale Beschreibung und Bewertung seitens anderer).

*II-65*
Das große Problem bei der Erschließung von Präferenzstrukturen aus Verhalten besteht darin, dass man nicht die Alternativen direkt erschließen kann, die für das Individuum bestanden haben. Ein Arbeiter am Pressluftbohrer legt seinen Ohrenschutz nicht an, obwohl er es könnte. Wir schließen daraus, dass er diese Alternative vorzieht. Ist es deshalb besser für ihn? Es kann der Fall sein, dass er nur Angst hat, von seinen Arbeitskollegen belächelt zu werden, wenn er den Ohrenschutz trägt. Wobei als zusätzliche Komplikation hinzu kommt, dass diese Angst wiederum halb bewusst oder verdrängt sein kann, so dass auf Befragen diese Angst gar nicht verbalisierbar ist. Unter Umständen wird dieses Motiv vom äußeren Beobachter also nicht erfasst. (Auf Befragen mag der Arbeiter dagegen sagen, der Schutz störe ihn bei der Arbeit).

Falls ich bestimmte Gesichtspunkte nicht berücksichtige und die Präferenz, den Ohrenschutz nicht zu tragen, auf eine andere Situation übertrage, in der die Angst belächelt zu werden, keine Rolle mehr spielt, so wird die Präferenz falsch, denn nun würde er den Ohrenschutz tragen wollen. Das Problem liegt also darin, zu kontrollieren, dass wirklich die gleiche Situation bei der Wahl existiert, um die Ergebnisse hinsichtlich der gezeigten Präferenz verallgemeinern zu können. Ich muss dazu alle Faktoren, die für die Präferenz relevant sind, kontrollieren.
In der Theorie des Konsumentenverhaltens wird meist das abstrakte Modell: "Wahl zwischen zwei Gütern" diskutiert, wobei vorausgesetzt werden muss, dass die Wahl nur von der Beschaffenheit der beiden Güter sowie der individuellen Präferenzstruktur determiniert wird (also eine Art Ceteris-Paribus-Voraussetzung). Wollte ich jedoch empirische Indifferenzkurven ermitteln, so würden weitere Faktoren ins Spiel kommen, zum Beispiel dass ich die Güter in zwei verschiedenen Geschäfte kaufen muss und in dem einen mir die Bedienung besser gefällt. (Die Probleme entsprechen der Problematik des Experiments).

*II-66*
Mit zunehmender Befriedigung lebensnotwendiger Bedürfnisse wird eine biologisch-anthropologische Bestimmung der menschlichen Bedürfnisse immer problematischer (ästhetische, geistige, luxurierende, psychisch-emotionale Bedürfnisse etc.)

*II-67*
Gleiche Interessen bedeuten nicht Interessenharmonie: Wenn alle sich für das gleiche Fußballspiel interessieren, so passen unter Umständen nicht alle in das Stadion. Diese Probleme treten immer bei Verteilung knapper Güter auf. Wenn alle sonntags ins Grüne fahren wollen, verstopfen sie sich gegenseitig die Straßen. (Die gleichen Individuen haben unterschiedliche Interessen im Laufe ihres Lebens, je nach ihren Lebensumständen, Reifungsprozessen usw.)

*II-68*
Praktizierter interpersonaler Nutzenvergleich: "Dir macht es nicht viel aus, mir wäre es aber sehr wichtig".
Dies ist die Grundstruktur moralischer Argumentation.
Bei egoistischer Argumentation würde man sagen: "Es wäre doch auch für dich vorteilhaft, wenn ..."

*II-69*
Gewisse Ergebnisse könnte man aus einer Analyse tatsächlicher moralischer Argumentation ziehen, sowohl aus dem alltäglichen Bereich wie auch aus der Literatur. Welche Argumentationsmuster treten auf? Welche logische Struktur haben sie? Was sind die nicht mehr näher bestimmten Grundbegriffe?

*II-70*
"Wenn es dir nichts ausmacht, würde ich dich bitten, das und das zu tun"

*II-71*
Bei Luhmann stellt sich das Normenproblem dar als die Stabilisierung von Verhaltensweisen, um (wechselseitige) Erwartungen über das Verhalten des anderen zu ermöglichen. Damit bewegte er sich allein auf der Ebene der Koordinationsproblematik ("im Straßenverkehr rechts fahren") und blendet den Aspekt der Interessenkonflikte und ihrer Entscheidung durch Normen völlig aus. Normenverletzungen sind dann nur Störung der Koordination, Sanktionen sind Koordinationsbemühungen.

*II-72*
Rücksichtslosigkeit - Nichtberücksichtigung fremder Bedürfnisse als moralischer Vorwurf, wobei man noch unterscheiden müsste zwischen Rücksichtslosigkeit aus Gedankenlosigkeit, Böswilligkeit oder Egoismus.

*II-73*
Die Unterscheidung zwischen Konstitution (Verfassung) und "sozialen Wohlfahrtsfunktionen" klären (zum Beispiel bei Arrow und Winch)

*II-75*
Die Wohlfahrtsökonomie basiert auf dem Paretianischen Werturteil, sie entwickelt dessen Implikationen. Insofern muss zentraler Punkt dieser Arbeit die Auseinandersetzung mit dem Paretoprinzip sein. Dabei müssen Markt und Tausch immer auf dem Hintergrund der Eigentumsrechte und ihres Umfangs diskutiert werden. Es macht eben einen erheblichen Unterschied, ob Menschen, Boden, sachliche Produktionsmittel, eigene Arbeitskraft oder Konsumgüter Eigentum sein können oder nicht.

*II-76*
Ein Monopol ist nicht pareto-optimal, insofern als der Monopolist zuwenig Güter produziert. Aber kann das Paretoprinzip die Beseitigung des Monopols rechtfertigen, wodurch der Monopolist schlechter gestellt würde?
 
Hinter der formalen wohlfahrtsökonomischen Nutzenfunktion verbirgt sich alles Glück und Leid der Individuen: eine zu kleine Wohnung, der unerfüllte Wunsch nach einem Auto, die anstrengende Arbeit, der geringe Stundenlohn, die Angst vor der Entlassung usw. usf.. Hinter den Begriffen "Präferenz", "Nutzen", "Kosten" etc. verschwinden die inhaltlichen Interessen ebenso wie hinter dem Prinzip der Mehrheitswahl die Probleme verschwinden, über die abgestimmt wird. Aber deshalb sind diese formalen Betrachtungsebenen nicht falsch.

*II-77*
Unterschiedlichen Präferenzintensitäten wird in der Praxis auch durch Abgrenzung der entscheidungsberechtigten Individuen Rechnung getragen: Engländer entscheiden über englische Politik, Hamburger über Hamburger Politik, weil sie davon jeweils am stärksten betroffen sind (wenn auch nicht allein).

Wenn jemand das Ziel allgemeingültiger Kriterien für Normen nicht teilt, so schließe ich daraus, dass seine Diskussion mit mir nur ein Beeinflussungsversuch in seinem Interesse ist und dass er auf meine Interessen nicht eingehen wird, es sei denn, ich kann ihn dazu zwingen oder meine Interessen stimmen mit seinen Interessen überein.

*II-7ß*
Verkehrte Welt: Wenn die Reichen und Privilegierten enteignet werden, verlangt man Entschädigung, anstatt umgekehrt zu verlangen, dass die Armen für ihre vergangene Benachteiligung entschädigt werden. (Das liegt an der Status-quo-Regel.)

*II-79*
Angelpunkt der normativen Theorie kollektiver Entscheidungen ist es, die Bedingungen für die anerkennbare subjektive Entscheidung zu bestimmen bzw. bei Fehlen dieser Bedingungen oder Unkenntnis der individuellen Entscheidung die individuelle Entscheidung "objektiv" zu rekonstruieren. Vor allem auf die Rekonstruktionsversuche habe ich bisher zu wenig Gewicht gelegt. Die verschiedenen Arten der Rekonstruktion muss ich zusammenstellen und diskutieren. (Übrigens lassen sich die Aggregationsregeln sowohl auf faktische wie auf rekonstruierte individuelle Entscheidungen anwenden.) Die rekonstruierten Entscheidungen müssen in einem intersubjektiv nachvollziehbaren Zusammenhang mit den faktischen Entscheidungen stehen, das heißt es muss angegeben werden, unter welchen Bedingungen die faktische individuelle Entscheidung der rekonstruierten entsprechen würde. Hiermit wäre eine Art Falsifikationskriterium für die Rekonstruktion gegeben.

*II-81*
Ich muss mich mit dem Einwand auseinandersetzen, dass die Bestimmung "gültiger Normen" ein idealistischer Versuch sei, denn über die Durchsetzung von Normen entscheide allein gesellschaftliche Macht. Deshalb sei es sinnvoller, für die Durchsetzung der eigenen Ziele seine Bataillone zu verstärken als am grünen Tisch eine gerechte Gesellschaftsordnung zu entwerfen.

*II-82*
Verfahren zur Rekonstruktion der individuellen Entscheidung  (Unkenntnis ...):
1. Deduktion aus bekannten Entscheidungen des Individuums (Präzedenzfälle, analoge Fälle, Übertragbarkeit der damaligen Entscheidung auf die heutige Situation. Sind die Situationen und die Alternativen vergleichbar? Hat sich seitdem die Präferenzstruktur geändert? Wie würde sich das Individuum in dieser Situation entscheiden?
2. Ersatz der Entscheidung des Individuums durch einen Vertreter, der von ihm selbst dafür bestimmt wurde; der von ihm zur Rechenschaft gezogen und kontrolliert werden kann; der die gleichen Interessen hat wie das Individuum; durch einen "ehrlichen Makler", der kein Interesse an einer Schädigung des Individuums besitzt beziehungsweise keinen Interessengegensatz zum vertretenen Individuum hat ("der unbeteiligte Dritte")

Bei nicht-anerkennbaren Bedingungen für die Entscheidung ("Unmündigkeit")

1. Ersatz des Individuums durch einen Vertreter, der bei Vorliegen der erforderlichen Bedingungen die gleichen Interessen hat; der sich nach erfolgter Aufklärung des Individuums zur Rechenschaft ziehen lässt.

2. Rekonstruktion der Entscheidung aufgrund anthropologischer Erkenntnisse über Grundbedürfnisse, krankmachende Lebensbedingungen, erlernte Bedürfnisse, schädigende beziehungsweise fördernde Lebensbedingungen; aufgrund von interkulturellen Vergleichen, Vergleiche mit anderen Säugetierarten; aufgrund von Kenntnissen über manipulative Wirkungen von Lebensbedingungen. Problematisch ist hier, inwieweit dabei statistische Durchschnittswerte unzulässig zur Norm erklärt werden, obwohl eine starke Streuung vorliegt; wie kann man mit solchen Verfahren Extremwerten gerecht werden? Inwiefern können historisch neu entstandene Bedürfnisse berücksichtigt werden?

*II-83*
Die Kritik am Wahlvorgang ("nur Stimmzettel ankreuzen"), verbunden mit dem Hinweis auf die Unmündigkeit der Individuen, übersieht im allgemeinen, dass damit ja auch andere Formen der Willensäußerung (Ja-Wort bei der Heirat, Unterschrift) derselben Kritik ("unmündig") unterliegen, so dass man sich nicht darauf berufen kann.

*II-84*
Die Kritik am Stimmzettelverfahren enthält manchmal unterschwellig den problematischen Anspruch auf weihevollere Verfahren.

*II-85*
Zur Überprüfung der Gültigkeit der Feststellung der Entscheidung kann man auf die methodologischen Vorarbeiten der empirischen Wissenschaftstheorie zurückgreifen. Wenn zum Beispiel verschiedene Verfahren der Präferenzfeststellung zu unterschiedlichen Ergebnissen führen, so ist die Gültigkeit mindestens eines Verfahrens (oder beider) nicht gegeben. Wenn einunddasselbe Verfahren zu unterschiedlichen Ergebnissen führt, so ist die Zuverlässigkeit des Verfahrens problematisch. Zur Klärung lassen sich experimentelle Anordnungen und statistische Maßzahlen verwenden.

*II-87*
Bei Kolonisten in unerschlossenen Gebieten dauert es Generationen, bis die Früchte der Entbehrungen zum Tragen kommen: "Des Ersten Tod, des Zweiten Not, des Dritten Brot". Was ist der richtige Zeithorizont? Solche Opfer zu Gunsten zukünftiger Generationen gibt es tatsächlich. Kann man sie fordern?

*II-88*
Der faktische Konsens aller kann kein unbedingtes Ziel sein, weil ein Mensch seine eigene faktische Entscheidung kritisieren kann. (Analog dazu entscheidet in der empirischen Methodologie nicht die faktische Zustimmung sondern die intersubjektive Überprüfbarkeit)

*II-89*
Vor allem die Vertretungstheorie ist zu analysieren: Repräsentation, imperatives Mandat, nur dem eigenen Gewissen verpflichtet etc.. Bei Vertretung aufgrund von Informationsproblemen der Bürger kommt es auf eine Konstruktion an, die zu einer Übereinstimmung der Entscheidungen von Vertreter und Vertretenen führt. Bei Unmündigkeit gelten andere Richtlinien (unter Umständen Abschirmung von den faktischen Präferenzen der Vertretenen. Analog dazu die Bestimmungen bei Entzug der Geschäftsfähigkeit und Mündigkeit im privatrechtlichen Bereich). Zur prinzipiellen Kritik am Vertretungsprinzip ist zu sagen, dass man dann auch daran zweifeln muss, dass der Prokurist im Interesse des Firmeninhabers entscheiden darf.

*II-90*
Die zur Rekonstruktion der individuellen Entscheidung bei Unmündigkeit herangezogenen Kenntnisse sollte natürlich möglichst in die Entscheidung der Individuen selber eingebracht werden, denn die Rekonstruktion der Entscheidung durch andere ist immer nur ein Behelf.

Die Psychoanalyse liefert Erkenntnisse über die Widersprüchlichkeit von faktischen Handeln, emotionalem Reagieren und andererseits gedanklichem Wollen. Ein Mann mag eine Frau ansprechen wollen, aber faktisch ist er gehemmt und hat starke Angst. Was will er?  (dazu: "revealed preferences")

*II-92*
Unter welchem Gesichtspunkt sollen die Individuen abstimmen? Sollen sie mit der Stimmabgabe ihre individuellen Interessen (und Werte?) ausdrücken oder soll ihre Entscheidung bereits das Gemeinwohl ausdrücken, so wie sie es verstehen? Hier spielen offensichtlich Koalitionen eine große Rolle. Wenn jeder nur an seinen Interessen orientiert wäre ("Ich will der reichste und mächtigste sein"), so gäbe es keine Mehrheiten sondern soviel gewählte Alternativen wie Individuen.

*II-93*
Für Buchanan ist  die Einstimmigkeitsregel zentral. Sie allein verhindert eine Vergewaltigung der Minderheit durch die Mehrheit. Gegen den Vorwurf der Stützung des Status quo wendet er ein, dass Individuen ja auch 'altruistisch'  einer Verschlechterung ihrer Position zugunsten anderer zustimmen können und dass dies faktisch auch vorkommt. (Wohltätigkeit? Dabei büßt man Geld ein, aber gewinnt Loyalität.)

*II-94*
Das Problem stellvertretender Herrschaft wird bei Marx formuliert in der Frage: "Wer erzieht die Erzieher?"

*II-95*
Ein Falsifikationskriterium für die Rekonstruktion der Entscheidung bei Unmündigkeit: Nach Beseitigung aller Faktoren der Unmündigkeit muss das Individuum zu der gleichen Entscheidung kommen wie die Rekonstruktion. (Dies Kriterium ist sehr theoretisch und bedarf noch der Konkretisierung und Operationalisierung.)

*II-96*
Zur Darstellung: insofern alle Probleme auf die Rangfolge von Alternativen reduziert werden, fehlt jede inhaltliche Benennung der Probleme. Es muss erklärt werden, warum die Beschränkung auf allgemeine - und deshalb notwendig von konkreten Inhalten abstrahierende - Regeln der kollektiven Entscheidung notwendig ist.

*II-98*
Was heißt es: "die gleichen Bedürfnisse (Interessen) haben"?  Angenommen, ich habe kein Auto und möchte eines haben. Nun bekomme ich eins und wünsche mir bessere Straßen. Die Beschaffenheit meiner Wünsche hat sich offensichtlich geändert. Aber inwiefern ist es sinnvoll, von einer Veränderung der Bedürfnisse zu sprechen? Sicherlich hat sich die Befriedigung meiner Bedürfnisse geändert. Aber es wäre sinnvoll, auch  ein Wort für das zu behalten, was sich nicht geändert hat, obwohl es veränderlich wäre.

Das Bedürfnis nach einem Auto ist auch nach dem Erwerb des Autos potentiell vorhanden, denn wenn das Auto fehlen würde, würde es wiederum gewünscht beziehungsweise es besteht gegenwärtig der adäquate Wunsch, das Auto nicht zu verlieren. In diesem Sinne  sind trotz Änderung der Wünsche bestimmte Bedürfnisstrukturen gleich geblieben: In der gleichen Situation würden die gleichen Bedürfnisse existieren.  (Etwas anderes wäre es, wenn der Autobesitzer sagen würde: "Ich würde mir nicht wieder ein Auto anschaffen.")
 
Dies Beispiel war auf ein Individuum in verschiedenen Situationen bezogen, aber es ließe sich auch anwenden auf zwei verschiedene Individuen in verschiedenen Situationen:  A sei ohne Auto und B mit Auto. In den meisten Fällen ist die (empirisch überprüfbare) Annahme berechtigt, dass die unterschiedlichen Wünsche von A und B auf die unterschiedlichen Grade von Befriedigung verschiedener Bedürfnisse zurückzuführen sind, jedoch nicht auf unterschiedliche Bedürfnisstrukturen (Insofern existiert eine gegenseitige Möglichkeit des "Verständnisses für die Bedürfnisse des andern".)

*II-99"*
Wenn man mit der Hierarchie der Bedürfnisse entsprechend einer "Natur des Menschen" ernst macht, so würde das einer absoluten Gleichheit aller Individuen hinsichtlich ihrer Bedingungen der Bedürfnisbefriedigung bedeuten, denn wenn bei A aber nicht bei B ein grundlegendes Bedürfnis unbefriedigt ist, so hat dessen Befriedigung Priorität vor jeder weiteren Befriedigung des Bedürfnisses von B.

*II-100*
Unterschiedliche Bedingungen der Bedürfnisbefriedigung lassen sich empirisch erfassen und messen. Wie ist es mit unterschiedlichen Bedürfnissen beziehungsweise Bedürfnisintensitäten? Wie lassen sich hier die individuelle Verschiedenheiten messen?
 - durch unterschiedliche Präferenzen hinsichtlich verschiedener Güter der Bedürfnisbefriedigung? Die Individuen ordnen die Alternativen nicht in der gleichen Reihenfolge.
 - durch empirisches Messen der maximalen Konsumkapazität (höhere Kapazität gleich höherer Bedarf);
 - durch Messung von Entzugsfolgen und deren Vergleich (Wer stärkere Entzugsfolgen zeigt, hat größeren Bedarf).

*II-101*
Bei einer für alle gleichen Priorität (Hierarchie) der Bedürfnisse dürfte man von niemandem den Einsatz seines Lebens fordern, es sei denn zur Rettung fremden Lebens. (Es ergäbe sich eine Art lexikografische Ordnung der Bedürfnisbefriedigung). Hier zählt dann die Zahl der Individuen nicht sondern es zählt nur die Position des Bedürfnisses. Es kann dann keiner der Befriedigung eines wichtigeren Bedürfnisses beraubt werden, um vielen ein weniger wichtiges Bedürfnis zu befriedigen.

*II-102*
Das Lamentieren darüber, dass alles käuflich geworden ist, übersieht oft,  dass es noch schlimmer ist, wenn Güter überhaupt nicht verfügbar sind.

*II-103*
Nicht nur die reale Güterausstattung zählt, sondern auch die Gefahr (bzw. die Hoffnung) zukünftiger Verluste (Gewinne). Wenn jemand ständig in Kriegsfurcht lebt, dann beeinträchtigt das auch seine Wohlfahrt - trotz Frieden.

*II-104*
Vertragsfreiheit auf der Grundlage gegenseitiger Zustimmung. Hier wird immer der Status quo begünstigt, denn trotz sich ändernder Umstände und Präferenzen der Individuen soll der Vertrag bestehen bleiben bis zum nächsten Vertrag.

Nach dem Pareto-Prinzip gibt es immer nur das Veto gegen eine Veränderung, niemals das Veto gegen eine Beibehaltung des Status quo. Wenn das damit gerechtfertigt wird, dass der Status quo seinerseits auf Grundlage eines Konsens zu Stande gekommen ist, so wird dies fraglich, da sich die damaligen Umstände und Präferenzen verändert haben können. Dazu könnte man sagen, dass diese Veränderungen beim Vertragsabschluss von den Parteien zu berücksichtigen sind nach der Devise: "Selber schuld!". Dann müsste man allerdings auch bei allen Parteien die gleichen Fähigkeiten der Vorausschau voraussetzen.

*II-105*
Wichtig ist, dass der Mensch ein bedürftiges Wesen ist, das einer ständigen Versorgung mit Lebensmitteln bedarf. Bei Strafe des Untergangs müssen diese Güter dem Menschen ständig neu verfügbar sein. Von dorther besteht die Möglichkeit, dass jemand alles, auch das für ihn Nachteiligste zu tun bereit ist, um diese Güter zu erhalten und nicht unterzugehen.

Deshalb spielt Zeit - Zeit zu warten - bei Vertragsverhandlungen eine entscheidende Rolle, denn die Präferenzen bleiben nicht konstant, sondern sie verschieben sich - die Bedürfnisse werden dringlicher, wenn keine neuen Güter mehr verfügbar sind. Diejenigen, die nicht warten können, werden folglich auch zu den für sie schlechteren Bedingungen einen Arbeitsvertrag eingehen müssen.

Für die weitere Analyse des Lohnarbeiterverhältnisses ist es wichtig zu untersuchen, welche der Parteien des Vertrags warten kann, für wen also die Zeit "arbeitet". Man könnte sagen, dass auch der Kapitalist nicht warten kann, da bei Fehlen der Lohnarbeiter das nicht genutzte Kapital Opportunitätskosten verursacht. Deshalb trifft ein Streik den Kapitalisten.

*II-106*
Was macht die Allgemeinheit einer Entscheidung aus? Wenn man von einer Entscheidung "der" Gesellschaft spricht, muss man deswegen noch kein besonderes Wesen "Gesellschaft" annehmen. "Allgemeine Entscheidung" heißt erstmal nur, dass die Entscheidung für alle verbindlich ist, nicht dass sie von allen getroffen wird. Das erstere setzt keinerlei "organizistische Metaphysik" voraus, wie Buchanan meint.

*II-107*
Vielleicht gibt es gar keine "allgemein menschliche" beste Sozialordnung. Die beste Ordnung wird vielleicht je nach der Verschiedenheit der Individuen in verschiedenen, ihnen jeweils entsprechenden Ordnungen erreicht (aber es wären dann immer noch die Unterschiede und ihre Konsequenzen zu bestimmen). Vielleicht mag jemand unter einer Diktatur leben und es geht ihm dort am besten ...

*II-108*
Pareto-Optimalität: Da bei der formalen Darstellung der Präferenzen (oder Indifferenzen) jede inhaltliche Bestimmung der Güter ausgeklammert wird, kann es sich dabei um den größten Mist handeln, dessen Verteilung - etwa in der Edgeworth-Box -  dann optimiert wird. Man sieht, dass es zusätzlich zum Tauschoptimum wichtig ist, dass die getauschten Güter selber "gut" sind. Wie wird die Herstellung "guter Güter" garantiert?

*II-109*
Eine Unklarheit: Was beinhaltet die Mehrheitsregel? Eine absolute Mehrheit, also mehr als die Hälfte aller Stimmen? Oder mehr als die Hälfte aller Stimmberechtigten? Oder nur der Abstimmenden? Oder abzüglich der Indifferenten oder der Nichtwähler?
Oder wird nur eine relative Mehrheit gefordert, also mehr Stimmen als für irgendeine andere Alternative? 
Bei mehr als zwei Alternativen gibt es nicht notwendig eine absolute Mehrheit  für eine Alternative. Bei relativer Mehrheit kann eine Minderheit bestimmen und u.U. eine zersplitterte Mehrheit übertölpeln, die keine rationale Koalition eingegangen ist.

*II-110*
Die Anwendung des Pareto-Optimums auf den Tausch ist nicht gleichzusetzen mit der Anwendung der Einstimmigkeitsregel, denn das Erstere setzt vollständige Abgrenzungen voraus, weil jeder nur über sein Eigentum verfügen darf. Deshalb die geölte Tauschmaschinerie im Gegensatz zu stockenden und häufig blockierten Kollektiven mit Veto-Rechten.

*II-111*
Das Wahlverfahren durch die Vergabe von Punkten entsprechend den Rangplätzen (1. Platz 3 Punkte,  2. Platz 2 Punkte, 3. Platz 1 Punkt) verletzt die Bedingung der Unabhängigkeit von irrelevanten Alternativen. Wenn man diese Plätze kardinal interpretieren würde, wäre das anders.

*II-112*
Mueller weist auf die Probleme des strategischen Vorgehens bei Wahlen durch die Vergabe von Punkten hin. Die Punkteverteilung wird dann nicht die Präferenzintensitäten widerspiegeln sondern ist von der erwarteten Gesamtpunktzahl der Alternativen abhängig: Jeder wird seine Punkte auf die als unsicher eingeschätzten Alternativen konzentrieren, um diese über die 50 % Hürde zu bringen bzw. diese in die Gruppe der erfolgreichen Alternativen zu bringen. Zusätzliche Punkte für sowieso erfolgreiche Alternativen wären dann verschenkt. Gibt es Verfahren zur Unterbindung solcher Strategien?
Ähnlich ist es beim Spekulationsproblem beim Tausch: Jemand prognostiziert besser als andere zukünftige Knappheiten bestimmter Güter. Er hortet diese und verkauft sie dann zu einem viel höheren Preis.

*II-113*
Inwiefern kann das marxistische Kriterium der "Ausbeutung" (in der Aneignung fremder Arbeitskraft) als ein normatives Kriterium angesehen werden? Was ist mit dem Begriff der "Klassenherrschaft"?

*II-114*
Zur Bedingtheit von normativen Prinzipien: z. B. wird die Anwendung des Leistungsprinzips in dem Maße obsolet, wie die Sanktionen nicht mehr zur Steigerung des Ergebnisses beitragen (zum Beispiel bei Invaliden, Alten, bei freiwilliger Motivation und bei Determiniertheit des Ergebnisses durch objektive Faktoren).
Das gleiche gilt, wenn die Steigerung des Ergebnisses selbst unwichtig geworden ist (Überflussgesellschaft).

*II-115*
Ein Aspekt des Minderheitenschutzes in der Demokratie ist die Gefahr von Übergriffen durch eine Mehrheit. Negativ sind nicht nur tatsächliche Übergriffe. Minderheitenrechte schaffen da Sicherheit.

*II-116*
Stimmentausch und Stimmenkauf unterscheiden: Beim Ersteren tauschen sich nur Stimmen aus. Damit sind alle Individuen gleich ausgestattet. Beim Stimmenkauf kann jedoch Geld eingesetzt werden. Davon haben manche viel und andere wenig.

*II-117*
Was ist der Grund dafür, dass man die Nichtberücksichtigung von Präferenzintensitäten als ungerecht empfinden?

*II-118*
Inwiefern gibt es einen rationalen Zeithorizont? Warum soll man nicht in den Tag hinein leben? Vor allem ergibt sich ein großer Vorteil dadurch, dass man sorgenfrei lebt, weil man sich keine Gedanken darüber macht, wie man morgen leben wird.
Lassen sich Beeinträchtigungen der Wohlfahrt durch Sorgen messen? Durch die Eintrittswahrscheinlichkeit? Kriegsangst? Angst vor Krankheit, Arbeitslosigkeit, Bankrott des Unternehmers usw.?

*II-119*
Bei Überlegungen nach dem Muster: "Was würde ich empfinden, wenn ich an seiner Stelle wäre?" ergibt sich die Frage, ob dabei auch persönliche Eigenschaften als austauschbar angesehen werden. Wo ist die Grenze?

*II-120*
Je reicher jemand ist, desto mehr Angst hat er vor einem einem Verlust (Diebstahl, Einbruch etc.) und desto mehr muss er Neid und Aggressionen der anderen befürchten.

*II-121*
Man spricht von "schwerwiegenden Argumenten", das heißt man nimmt eine Gewichtung vor, ein Abwägen des "Für-und-Wider". Man spricht auch von "durchschlagenden Argumenten".

*II-122*
Warum muss man den zukünftigen Nutzen auf die Gegenwart hin abzinsen? Liegt es an den Produktionssteigerungen, an der Unsicherheit der Zukunft? An der Kurzsichtigkeit der Menschen? Am natürlichen Egoismus gegenüber den zukünftigen Generationen?

*II-123*
Die Befriedigung durch die Arbeit kann nicht an der Höhe des Lohnes sichtbar werden. Selbst wenn jemand umsonst, d. h. unentgeltlich arbeiten wollte, so kann er dies nicht, denn irgendwie muss er seinen Lebensunterhalt bestreiten. Nur wenn der Lebensunterhalt unabhängig von der Arbeit gesichert wäre, könnten sich die Individuen ihre Arbeit nur nach der Befriedigung durch die Arbeit aussuchen (von Qualifikations- und und Anreizprobleme einmal abgesehen).

*II-124*
Ist eine kollektive Entscheidung, die mit knapper Mehrheit gefällt wurde, weniger "wert" als eine Entscheidung, die mit überwältigender Mehrheit gefällt wurde? Vielleicht muss man die Aspekte Relevanz und Wahrheit auseinanderhalten: Die mit großer Mehrheit gefällte Entscheidung mag legitimiert sein, aber sie muss nicht relevant sein.
Analoges gibt es in der empirischen Methodologie, wo eine Aussage zwar wahr aber irrelevant sein kann, während eine andere Aussage weniger gut überprüft aber sehr relevant sein kann.

*II-125*
Wie wird geklärt, ob es sich bei einer Abstimmung tatsächlich um Alternativen handelt?

*II-126*
Wenn das Gemeinwohl (das Allgemeininteresse) definiert wird als die "allen Individuen gemeinsamen Interessen", so entspricht das der Konsens-Regel. Veränderungen, die dem Gemeinwohl entsprechen, sind dann per Definition konsensfähig.

*II-127*
Wahrscheinlich ist es falsch zu sagen: Je mehr Bedingungen einer aufgeklärten Entscheidung gegeben sind, desto aufgeklärter die Entscheidung. Zum Beispiel kann formale Demokratisierung zu chaotischen Ergebnissen führen, wenn die Individuen emotional gestört sind.

*II-128*
Was bedeutet "Konsistenz" der Präferenzen? Dass man nicht gleichzeitig x gegenüber y und y gegenüber x vorziehen kann.

*II-129*
Wie kann man Präferenzen am Verhalten feststellen? Es tritt immer das Problem der Isolierung der Objekte der Präferenz auf, falls die übrigen Bedingungen nicht konstant gehalten werden können. Hat A den roten Pullover gegenüber dem blauen vorgezogen, oder hat ihm nur das eine Pullovergeschäft besser gefallen als das andere? Die Problematik ist analog zum Problem beim Experiment. 

*II-130*
Rein technisch gäbe es weitere Möglichkeiten kollektiver Nutzung von Gütern, zum Beispiel bei Autos, die häufig nur 1/10 der Zeit von ihrem Privateigentümer benutzt werden. So würden 10 Leute wahrscheinlich nur 5 Autos benötigen, die sie kollektiv nützen. Warum wird das nicht gemacht ? Welche Gegengründe gibt es? Würden die Kollektivautos weniger geschont? Käme es zu weitaus höheren Unterhaltungskosten? Wie sollten unterschiedliche Nutzungsquanten ausgeglichen werden? Jemand zieht um, scheidet aus: auszahlen? Kosten ständiger Kollektiventscheidungen? Bei Existenz von Benutzungsspitzen, zum Beispiel: Wochenendtour, Urlaubszeit, Knappheit an Autos? Individuelle Haftung für Unfälle, Strafen etc. Problem der Kontrolle, unterschiedliche Standards in Bezug auf Autokonsum: Größe, Schnelligkeit, Bequemlichkeit, Sauberkeit, Schönheit, die nun angeglichen werden müssen?

*II-131*
Wird Gleichheit bereits im Nutzen erfasst oder ist es ein zusätzliches Kriterium?

*II-132*
Konflikte aufgrund mehrerer Rollen (Freund, Kollege, Chef, Staatsbürger, Parteimitglied etc.). An die Rollen werden Erwartungen geknüpft, die manchmal nicht miteinander zu vereinbaren sind.

*II-133*
Grundprämisse: Wir wollen uns einigen ohne Gewalt und ohne Status quo Klausel.

*II-134*
Fragt man wird wirklich nach den subjektiven Präferenzen? Müsste dann nicht jeder wünschen, Diktator über alle anderen zu sein, weil er dann seine Wünsche maximal befriedigen könnte? Wodurch kommt es, dass immer schon modifizierte und gemäßigte Präferenzen geäußert werden? Liegt es an der Moral oder an der Art der Entscheidungsregel, die zum Beispiel nur mehrheitsfähige oder verhandlungsfähige Präferenzen realistisch sein lässt? .

*II-135*
Ein interessantes Auktionsverfahren: Die Preise beginnen hoch und werden solange gesenkt, bis jemand den Preis akzeptiert. Kommen dabei andere Preise zustande als bei der Versteigerung nach dem Prinzip des Meistbietenden? Beim Letzteren gibt es Konsumentenrenten.
Auch beim Ersteren? Auf den ersten Blick nicht, es sei denn bei taktischem Verhalten: Man wartet, bis der Preis weiter fällt. Wenn man diesen Versteigerungsposten nicht bekommt, so kann man immer noch den nächsten erwerben. Voraussetzung bei beiden Versteigerungsverfahren ist Konkurrenz unter den Kaufinteressenten. Interessant ist der unterschiedliche Zeitbedarf der Verfahren, das lässt unterschiedliche Verfahrenskosten erwarten. Das Besondere ist hierbei, dass die Meinung über die Zahlungsbereitschaft der andern eine große Rolle spielt.

*II-136*
Wenn jemand (B) sagt: "A sollte nicht so handeln!", so ist das nur dann ein Vorwurf, wenn dabei impliziert ist: "Ich (B) an seiner Stelle würde nicht so handeln". Wenn B dies nicht impliziert, dann postuliert er eine Norm, die er auf sich selber nicht anwenden würde, oder richtiger: die er für sich selbst nicht anerkennen würde.

Wie kann man jedoch garantieren, dass jeder bei der Entscheidungsfindung vom Grundsatz der Personunabhängigkeit ausgeht? Ein Vorschlag hierfür ist die Gleichwahrscheinlichkeit für jeden, in irgendeine der sozialen Positionen zu kommen. Aber dann müsste man die Positionen anschließend auslosen. In der Praxis wird dies kaum möglich sein, weil nicht jeder gleich geeignet ist, jede der Positionen einzunehmen.

Ein weiteres Problem: Wonach beurteilt der Einzelne dann die Norm? Offensichtlich nach seinem Nutzenniveau in den verschiedenen Positionen. Wichtig wäre jedoch die Beurteilung nach dem Nutzenniveau derjenigen, die tatsächlich diese Position einnehmen werden.

*II-137*
"Eine intensivere Präferenz soll gegenüber einer weniger intensiven Präferenz den Vorzug erhalten."  Das ist die grundlegende Norm des Präferenzkalküls. Wie misst man nun die Intensität bzw. die Stärke einer Präferenz? Dies ist kein rein empirisches Messproblem, denn das Ziel ist ja nicht eine wahre Prognose, sondern eine richtige kollektive Entscheidung. Deshalb sind auch die verschiedensten Operationalisierungen des Begriffs "Präferenzintensität" möglich (Zahlungsbereitschaft, Bereitschaft zu warten, sprachlicher Ausdruck, mimischer Ausdruck, Bereitschaft zu entbehren...)

*II-138*
Wie setzt man sich mit Äußerungen auseinander, wie: "Die kapitalistische Gesellschaft ist eine antagonistische Klassengesellschaft", die als Argumente gegen den Versuch auftreten, eine allgemein gültige normative Theorie zu entwickeln?
Erst einmal sollte man vielleicht sagen: "Na und?", um den Kritiker zu zwingen, sein Argument soweit zu entfalten, dass eine explizite Widerlegung vorliegt. "Antagonistisch" bedeutet wohl: "todfeindlich" oder "unversöhnlich". Nach dem philosophischen Wörterbuch bedeutet es im Griechischen: "das Kämpfen gegeneinander; Widerstreit, Gegensatz". In der marxistischen Philosophie bedeutet der Begriff "Antagonismus" "eine besondere Art des dialektischen Widerspruchs im gesellschaftlichen Bereich, der an die Existenz der Klassengesellschaft gebunden ist und auf dem unversöhnlichen Gegensatz zwischen den Interessen verschiedener gesellschaftlicher Klassen oder sozialer Gruppen beruht."
Die erstgenannte Aussage würde dann lauten: "Eine kapitalistische Gesellschaft besteht aus Klassen mit unversöhnlichen Interessengegensätzen."

Was ist das nun für eine Behauptung? Wie könnte man ihre Gültigkeit überprüfen? Diese Aussage setzt offensichtlich Aussagen über die Interessen der genannten Klassen (Bourgeoisie und Proletariat) voraus, um dann den unversöhnlichen Gegensatz feststellen zu können.

Wie kann man das Interesse einer Klasse feststellen? Hier wird die Sache offensichtlich kompliziert, denn der Interessenbegriff ist selber mehrdeutig und wird unterschiedlich definiert. So unterscheidet zum Beispiel das 'Philosophische Wörterbuch' der DDR zwischen "objektiven Interessen" und "subjektiven Interessen", die nicht notwendig zusammenfallen. "Interessen müssen als Gerichtetheit in der praktischen gesellschaftlichen Tätigkeit der Menschen aufgefasst werden. Diese Gerichtetheit ist einerseits grundlegend bestimmt durch die objektiven gesellschaftlichen Verhältnisse der Menschen ... Diese Seite der Vermittlung von den objektiven Verhältnissen zum menschlichen Subjekt kann als objektives Interesse von gesellschaftlichen Formationen, Klassenkräften oder Individuen bezeichnet werden. Andererseits ist die Gerichtetheit der Tätigkeit durch eine Gesamtheit von Wünschen, Absichten, Motiven und ähnlichem bedingt, die in letzter Instanz die materiellen Verhältnisse widerspiegeln, jedoch notwendige Faktoren ihrer Realisierung und ihrer Entwicklung darstellen, indem sie zielsetzend, mobilisierend, organisierend auf die Tätigkeit der Menschen wirken. Diese Seite der Vermittlung kann als subjektives Interesse bezeichnet werden." (Phil.W. Seite 536)

Solche Begriffsbestimmungen helfen jedoch kaum, schon allein wegen ihrer geringen Präzision, denn wie kann man aufgrund dieser Bestimmungen das objektive Interesse einer Klasse inhaltlich genau ausmachen? Um nicht in beliebigen Begriffsbestimmungen zu enden, ist auch dieses Problem dadurch zu klären, dass man vorweg nach der Funktion des zu bestimmenden Begriffs, also nach der Problemlage fragt. Der Begriff 'Interesse' hat offenbar die Funktion, bestimmte Handlungen vor anderen auszuzeichnen, insofern sie im Interesse eines Subjekts sind oder nicht. Mithilfe dieses Begriffs sollen gesellschaftliche Ordnungen und politische Handlungen allgemein gerechtfertigt beziehungsweise kritisiert werden. Der Begriff 'proletarisches Klasseninteresse' müsste also so bestimmt werden, dass er diesen normativen Implikationen gerecht wird, dass er also diejenigen politischen Ordnungen beziehungsweise Handlungen bezeichnet, die vom Proletariat zu billigen sind (als in seinem Klasseninteresse liegend).
Man kommt dann sehr schnell auf das Problem der Aufgeklärtheit der Präferenzen und ihrer Ermittlung, was hier nicht weiter verfolgt werden soll: Was ist gut für das Proletariat? Wie lässt sich dies feststellen? Unabhängig vom Willen der einzelnen Proletarier? Was ist bei Verschiedenheit der Individuen? etc. etc. Am besten klärt man das Problem weiter, indem man von konkreten Beispielen ausgeht und diese analysiert etwa: "Es ist im Interesse des Proletariats, dass die Löhne steigen." Hier sieht man dann auch sehr schnell, dass Interessen immer nur in Bezug auf reale Verhältnisse formuliert werden können, das heißt: in Bezug auf die Möglichkeiten und Gesetzmäßigkeiten einer bestimmten Situation, und dass die Bestimmung von Interessen letztlich nicht unabhängig vom aufgeklärten Willen der Subjekte getroffen werden darf.

*II-139*
Der Begriff der individuellen Präferenz muss näher geklärt werden. Praktisch gibt es das ja gar nicht: Wünsche äußern ohne jede Beschränkung durch die Wünsche anderer. Dann will jeder Millionär sein, die schönsten Frauen beziehungsweise Männer lieben etc. etc. Diese Wünsche kommen dann schnell in den Bereich des schwer Vorstellbaren, ähnlich wie die Paradiesvorstellungen der Religionen und man fragt sich, ob man das wirklich will etc. Die Präferenzen werden schwammig und unbestimmter, je weiter sie sich von der erfahrenen Realität entfernen.

*II-140*
Die individuellen Präferenzen sind immer schon durch das soziale Entscheidungssystem geformt. So kreisen die individuellen Präferenzen unter den Bedingungen der Mehrheitsabstimmung um mehrheitsfähige Alternativen, beim Vetorecht um konsensfähige Veränderungen, beim Vertragssystem um zustimmungsfähige Verhandlungsangebote etc. etc. Es wird also von vornherein der Bereich der Wünsche entsprechend eingeengt.

 *II-141*
Das Problem des Konsensus ist das Problem der Kompatibilität der Wünsche. Kompatibilität bedeutet jedoch nicht: Gleichartigkeit der Wünsche im normalen Sinne. Beispiel: Es soll aus 11 Leuten eine Fußballmannschaft gebildet werden. Es kann nur einer Torwart sein. Wenn zwei Leute den gleichen Wunsch haben - nämlich Torwart zu sein - so sind diese "gleichen Wünsche" nicht kompatibel, denn sie wünschen sich nicht die gleiche Mannschaft. Sie wünschen sich verschiedene Mannschaften, denn sie wünschen sich verschiedene Torwarte. U.U. garantiert also gerade die Verschiedenartigkeit der Bedürfnisse die Kompatibilität, z. B. auch bei den sexuellen Bedürfnissen.
Wenn alle Menschen Männer als Sexualpartner wünschten - d.h. wenn es nur homosexuelle Männer und heterosexuelle Frauen gäbe - so würden unter der Bedingung von Paarbeziehungen viele Individuen keinen Partner bekommen.
Andererseits kann man sagen: Wenn alle Menschen die gleichen heterosexuellen Bedürfnisse haben, bekommen alle einen Partner. Gleichheit ist ein trickreicher Begriff: gleich unter welchen Kriterien?
Ebenso die Klassifizierung von Bedürfnissen: Man kann sie vom Zielzustand her definieren ("einen Mann als Sexualpartner" oder "eine heterosexuelle Beziehung" oder mit subjektiv bezogenen Begriffen wie "ich" beschreiben, die die Gleichartigkeit von Bedürfnissen anzeigen, die jedoch u. U. Inkompatibilität bedeuten. Völlige Gleichartigkeit von Bedürfnissen wäre übrigens auch ökonomisch ein Problem, weil ja neue Bedürfnisse schlagartig bei allen Individuen - also millionenfach gleichzeitig auftauchen würden.
Kompatibilität der Bedürfnisse ist nicht nur ein Problem der Bedürfnisse allein, sondern auch der Realitätsbeherrschung. Bei Beseitigung von Knappheit können bisher unvereinbare Bedürfnisse vereinbar werden.

(Ende von Heft II)

 


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