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Aus meinen Notizb�chern: 
Heft VIII 
  
Vorbemerkung: Die
folgendenTexte aus meinen Notizb�chern habe ich urspr�nglich nicht für die Ver�ffentlichung 
sondern für mich selber geschrieben, um meine eigenen Gedanken festzuhalten und 
zu klären. Sie haben deshalb einen vorl�ufigen Charakter, insbesondere was die 
benutzte Terminologie betrifft. Trotz z. T. grundlegender überarbeitung sind 
diese Notizen auch in der Formulierung holpriger als andere Texte der 
Ethik-Werkstatt. Es sind m. E. darin jedoch Gedanken enthalten, die für die 
Entwicklung einer normativen Theorie der kollektiven Entscheidung und für die 
Ethik allgemein von Interesse sein können. Wo ich heute anderer Ansicht bin als 
damals, habe ich dies manchmal in eckigen Klammern hinzugef�gt und begr�ndet. 
 
 
Heft VIII  Begonnen 03/1976 
*VIII-1*
Koalition oder Stimmentausch
Koalitionen im Mehrheitssystem kann man eigentlich nicht mit dem Mechanismus des 
Stimmentauschs erklären. Es handelt sich eher um ein Stimmenpool, der zur 
Verfolgung gemeinsamer Ziele gebildet und gemeinsam eingesetzt wird, und zwar 
unter der Bedingung, dass es jedem Individuum jederzeit freisteht, die Koalition 
zu verlassen. Das bedeutet, dass die Beteiligung an der Koalition für jedes 
Individuum vorteilhafter ist als irgendeine andere Verwendung seiner Stimmen.
Innerhalb der Koalition ist Einstimmigkeit Voraussetzung des Handelns. 
Unter Umst�nden stellt sich diese Einstimmigkeit aber erst nach dem Ausscheiden 
abweichender Mitglieder her. "Einstimmigkeit" bedeutet hier also nicht, dass 
jedes Individuum das Handeln aller �brigen blockieren kann, es kann nur die 
Koalition verlassen.
Interessant ist in diesem Zusammenhang der 
Willensbildungsprozess innerhalb einer Koalition, die sowohl ihre 
Mitgliedsst�rke erhalten will als auch bestimmte mehrheitlich vorteilhafte 
Strategien verfolgen will.
*VIII-2* Kardinale Nutzenmessung 
(intrasubjektiv)
Kann man die Pr�ferenzintensit�ten eines Individuums in 
Bezug auf bestimmte Alternativen dadurch quantitativ messbar machen, dass man es 
Alternativenb�ndel ordinal einstufen lässt? Kann man daraus dann den subjektiven 
Nutzen der verschiedenen Einzelalternativen bestimmen? 
Es erg�ben sich ja 
dann Ketten von Ungleichungen etwa folgender Art für drei Einzelalternativen x, 
y und z:
(x + y + z) >(x + z) >(x + y) >(y + z) > (z + x)
lässt sich 
ein solches Ungleichungssystem l�sen? Wie bestimmt ist die L�sung? Verbessert 
sich die L�sungsm�glichkeit, wenn die Zahl der Einzelalternativen und damit die 
Zahl der Kombinationen steigt? Was ist jedoch, wenn Komplementarit�t von 
Einzelalternativen vorliegt?
*VIII-30*
Eine Nutzeninterdependenz liegt 
vor, wenn eine Alternative ihren Nutzen �ndert je nachdem, mit welchen anderen 
Alternativen sie kombiniert ist. Das Problem der Nutzeninterdependenz k�nnte man 
unter Umst�nden - wenn auch nicht v�llig - ausschalten, indem man bei 
Vorhandensein starker Interdependenzen solche B�ndel als eine selbstst�ndige 
Alternative auffasst und sie nicht mehr in ihre Elemente zerlegt.
*VIII-4*
Ber�cksichtigung von Intensit�tsunterschieden bei Koalitionen
Inwiefern kommt es bei Koalitionsbildung zur Ber�cksichtigung von subjektiven 
Pr�ferenzintensit�ten? Es siegt diejenige Koalition, die eine absolute Mehrheit 
der Individuen umfasst. Dabei muss jedes Mitglied dieser absoluten Mehrheit ein 
bestimmtes Alternativenb�ndel (den Koalitionskompromiss) gegenüber dem B�ndel 
der konkurrierenden Koalition vorziehen. Dann muss das Individuum die 
Nutzendifferenzen zwischen den zusammengeh�rigen Paaren aggregieren. (Auch hier 
können Effekte von Nutzeninterdependenzen durch Komplementarit�t etc. 
auftreten.)
Das rationale Individuum w�gt bei seiner Koalitionsentscheidung 
die Nachteile gegen die Vorteile bei den einzelnen Punkten auf. Dabei spielt 
nicht nur die Richtung und Zahl der Vergleichswerte eine Rolle, sondern auch 
deren Gewichtigkeit. Ein gro�er Vorteil bei einer Entscheidung kann für das 
Individuum schwerer wiegen als mehrere kleine Nachteile bei verschiedenen 
Entscheidungen. Es erfolgt also bei Koalitionsbildung bereits eine 
Ber�cksichtigung der intrasubjektiven Pr�ferenzintensit�ten.
*VIII-5*
Wie gro� ist die minimale Gewinnkoalition in Bezug auf eine bestimmte 
Entscheidung im Mehrheitssystem beim Condorcet-Kriterium? (Die M�glichkeit von 
Indifferenz bzw. Stimmenthaltung sei dabei ausgeschlossen) Das 
Condorcet-Kriterium fordert, dass die Mehrheitsalternative bei allen paarweisen 
Abstimmungen mehr Stimmen erh�lt als die andere Alternative. Wenn keine 
Indifferenz m�glich ist, muss die Mehrheitsalternative deshalb in allen 
Abstimmungen mehr als die H�lfte der Stimmen erhalten. Wenn die Koalition ohne 
zus�tzliche Stimmen auskommen will, muss sie also die absolute Mehrheit der 
Individuen umfassen.
Wenn es Individuen au�erhalb der Koalition gibt, die 
sowieso für die Koalitionsalternative stimmen wollen, so k�nnten auch diese 
Individuen noch in die Koalition einbezogen werden. Schwieriger wird es schon, 
wenn sich, was der Regelfall sein wird, Koalitionen über mehrere geb�ndelte 
Entscheidungen bilden. Es mag dann zwar au�erhalb der Koalition Individuen 
geben, deren Pr�ferenz bei einer bestimmten Entscheidung eigentlich bei der 
Koalitionsalternative liegt. Da sie aber Mitglied in anderen Koalitionen sind 
und sich an deren Vereinbarungen halten m�ssen, werden sie nicht für ihre 
eigentliche Pr�ferenz stimmen.
*VIII-6*
Die Bildung von 
Globalkoalitionen.
Im Mehrheitssystem bilden sich bei rationalem Verhalten 
der W�hler Abstimmungskoalitionen. Die Frage ist, ob sich Globalkoalitionen über 
alle Punkte bilden (rationales Handeln der Beteiligten vorausgesetzt). Oder 
werden die einzelnen Entscheidungen mit wechselnden Mehrheiten getroffen? 
Unter Umst�nden verfolgt eine Gruppe G1 Ihr Interesse am besten, wenn sie 
bei den Punkten 1 und 2 mit der Gruppe G2 zusammengeht und bei den Punkten 3 und 
4 mit der Gruppe G3. Ist eine solche Koalitionsstruktur denkbar? lässt sich ein 
Beispiel konstruieren, wo keine andere Koalition überlegen ist?
*VIII-7*
Selbst wenn ein Alternativenb�ndel A1 gegenüber einem anderen Alternativenb�ndel 
A2 in paarweiser Abstimmung unterliegt, kann A1 ein "stabiles" Ergebnis 
herstellen. Und zwar dann, wenn ein Individuum P1 in beiden Mehrheiten enthalten 
ist und wenn P1 das Alternativenb�ndel A1 gegenüber A2 vorzieht (?)
*VIII-8*
Parallelen zum Intersubjektivit�tsgebot
HOBBES Gebot, den Frieden 
zu suchen. Wobei" Frieden" allerdings n�her zu bestimmen wäre.
"Gebot, guten 
Willens zu sein" KANT?)
"Gebot der Wahrheitssuche" (empirische Methodologie)
"Gebot der Verst�ndigungsbereitschaft" (HABERMAS)
*VIII-9*
Zum Problem 
des intersubjektiven Nutzenvergleichs
L�sungsversuche: 
- Abstimmung 
über ein intersubjektives Nutzenma� (Zinn: Lebenszeit)
Hier wird die L�sung 
des normativen Problems schon vorausgesetzt, indem das Mehrheitsprinzip 
vorausgesetzt wird. 
- Orientierung am Verfassungsgrundsatz "Alle Menschen 
sind gleich" (ZINN).
Dieser Bezug aufs positive Recht setzt ebenfalls die 
G�ltigkeit einer Norm bereits voraus. 
- Die Betrachtung verschiedener 
empirischer Ma�st�be, die als Ausdruck der Pr�ferenzintensit�t genommen werden, 
z. B. die Bereitschaft, dafür Geld zu opfern, die Bereitschaft, dafür Zeit zu 
opfern, die Bereitschaft, dafür Anstrengungen oder Schmerzen auf sich zu nehmen 
usw. 
All dies sind Mittel, um die relative Dringlichkeit eines 
individuellen Bed�rfnisses festzustellen. Diese Ma�st�be können auf verschiedene 
Individuen angewandt werden. 
Allerdings sind solche Mittel 
problematisch, da die Ausstattung der Individuen mit den Medien des 
Intensit�tsausdrucks wie Geld, Zeit, k�rperliche Kondition, die F�higkeit, 
Schmerzen zu ertragen etc. unterschiedlich ist. (s. WINCH).
Man k�nnte 
versuchen, einen Index zu bilden, der die verschiedenen Ma�st�be 
zusammengefasst, um so die individuellen Unterschiede in der Ausstattung mit den 
verschiedenen Medien etwas auszugleichen. 
Oder man k�nnte sagen: "Wenn 
alle Ma�st�be übereinstimmend anzeigen, dass die Pr�ferenz von A st�rker ist als 
die von B, soll dies akzeptiert werden." Ist jedoch zum Beispiel A bereit, mehr 
Geld für etwas zu opfern, w�hrend B bereit ist, mehr Zeit zu opfern, so g�be es 
keine Entscheidung durch den Index. (Eine Messung auf vielen Dimensionen wäre 
kostspielig und w�rde oft ergebnislos verlaufen.) 
Man k�nnte auch 
konkrete G�ter (wie zum Beispiel Brote) nehmen und fragen: "Wie viele Brote bist 
Du bereit zu opfern?" Hier ist die Nichtvergleichbarkeit zwischen den Individuen 
noch krasser, weil hier Unterschiede der Pr�ferenzstruktur eine gro�e Rolle 
spielen. (Oder es l�uft auf dasselbe hinaus wie der Geldma�stab, weil man die 
naturalen G�ter in Geldeinheiten verrechnet, wenn diese durch Geld ersetzbar � 
also k�uflich sind.)
Warum ist es problematisch, in Geldeinheiten zu 
messen? Weil die Ausstattung mit Geld individuell unterschiedlich ist. Wenn die 
Zahlungsf�higkeit unterschiedlich ist, so wirkt sich das auf die 
Zahlungsbereitschaft aus. Wer nur 100 Taler besitzt kann nicht bereit sein, 150 
Taler zu zahlen. (Es sei denn, er leiht sich Geld.) Die Zahlungsbereitschaft und 
damit die Dringlichkeit der Bed�rfnisse h�ngen damit von zuf�lligen �u�eren 
Umst�nden ab. Man k�nnte sagen: "Dadurch, dass jemand 50 Taler geschenkt bekommt 
und er nun mehr bieten kann, wird die Dringlichkeit eines vorhandenen 
Bed�rfnisses nicht vergr��ert." Aber wie kann man das sagen, wenn Dringlichkeit 
über Zahlungsbereitschaft gemessen wird? Offensichtlich gibt es einen 
theoretischen Begriff von Dringlichkeit, der von der speziellen 
Operationalisierung durch Zahlungsbereitschaft unabh�ngig ist. 
Zahlungsbereitschaft ist dann keine valide Operationalisierung des Begriffs 
"Dringlichkeit von Bed�rfnissen".
Die Schwierigkeit liegt im Durcheinander 
empirischer und normativer Gesichtspunkte des Nutzenvergleichs. Normativ: bei 
uneinheitlichen individuellen Pr�ferenzen (Wille, Interesse) ben�tigt man zur 
Zusammenfassung dieser individuellen Pr�ferenzen zu einer kollektiven Pr�ferenz 
einen Ma�stab, eine Gewichtung der Pr�ferenzen. Dieser Ma�stab muss 
intersubjektiv anerkennbar sein und normativ verpflichtend sein. Wann ist ein 
solcher Ma�stab normativ g�ltig? Gem�� dem Solidarit�tsprinzip m�ssen dabei von 
Jedem die Interessen eines Anderen so ber�cksichtigt werden, "als wären es 
zugleich seine eigenen". Was ist darin impliziert? Offensichtlich setzt das 
voraus, dass jedes Individuum die Interessen des anderen verstehen kann und 
nachvollziehen kann (denn sonst k�nnte es eben diese Interessen nicht 
ber�cksichtigen). Das betreffende Individuum teilt seine Pr�ferenzrangfolgen der 
Alternativen mit sowie die individuellen Pr�ferenzintensit�ten. Man muss sie 
jetzt mit einem Ma�stab gewichten, mit dem man in gleicher Weise seine eigene 
Pr�ferenz gewichtet.
*VIII-10*
Man k�nnte einwenden: "Bed�rfnisse, 
Befriedigung, Empfindungen etc. sind nur mittels Introspektion zug�nglich und 
können deshalb nicht Grundlage einer intersubjektiven, allgemeing�ltigen Theorie 
werden". Aber diese Position ist irrig. In gleicher Weise m�sste man dann auch 
sagen, dass es unm�glich ist, eine positive Erfahrungswissenschaft aufzubauen, 
denn diese basiert unausweichlich auf subjektiven Wahrnehmungen. 
Was ein 
Individuum wahrnimmt, kann nur durch Introspektion erfasst werden, ebenso wie 
das, was ein Individuum empfindet. Trotzdem sind die Wahrnehmungen der 
Individuen die Grundlage für die Konstruktion allgemeing�ltiger, wahrer 
empirischer Theorien. Wie ist das m�glich? Dies ist dadurch m�glich, dass die 
subjektiven Wahrnehmungen der Realit�t bei verschiedenen Individuen 
übereinstimmen. Ohne das Faktum intersubjektiv übereinstimmender Wahrnehmungen 
wäre jede positive Wissenschaft als Unternehmen zur Aufstellung 
allgemeing�ltiger Aussagen über die Beschaffenheit der Realit�t aussichtslos. 
Jeder k�nnte dann nur nach einer übereinstimmung seiner eigenen Wahrnehmungen zu 
verschiedenen Zeitpunkten streben, also nach subjektiver Gewissheit und nach 
Konsistenz seiner subjektiven Welterfahrung. (intertemporale Best�ndigkeit) 
Dies entspricht im normativen Bereich der Beschr�nkung auf das Streben nach 
subjektiver Rationalit�t, gleichg�ltig, ob die daraus sich ergebenden Maximen 
mit denen anderer Individuen übereinstimmen oder nicht. Die andern Individuen 
mit ihren Maximen werden nur als gegebene Bestandteile der Wirklichkeit, als 
subjektiv n�tzlich oder sch�dlich, ber�cksichtigt, was natürlich auch eine 
gewisse Ber�cksichtigung ihrer Interessen beinhaltet. Ein Individuum, das nur 
nach subjektiver Gewissheit und Irrtumsfreiheit seiner Wahrnehmungen strebt, 
braucht ebenfalls die Nichtübereinstimmung mit anderen Individuen nicht zu 
ber�cksichtigen. 
Allerdings k�nnte es sich deren Wahrnehmungen dann zu nutze 
machen, wenn es feststeht, dass die Wahrnehmungen anderer Individuen unter 
bestimmten Bedingungen den eigenen entsprechen, so dass es eine fehlende eigene 
Wahrnehmung durch fremde Wahrnehmungen erg�nzen kann. 
Hier ergibt sich 
auf dem Boden des rein subjektiven Bezugspunktes eine Ann�herung an das 
intersubjektive, dialogische Modell. In ähnlicher Weise ergibt sich auf der 
normativen Ebene vom Standpunkt des Egoismus aus aufgrund blo�er Klugheitsregeln 
aus eine gewisse inhaltliche Ann�herung an das solidarische Modell.
*VIII-11*
Zur�ck zu der Frage, wie auf der Grundlage nur introspektiv 
zug�nglicher Ph�nomene eine allgemeing�ltige Theorie m�glich ist. Bei 
empirischen Theorien können subjektive Wahrnehmungen die Grundlage sein, da die 
Wahrnehmungen verschiedener Individuen übereinstimmen. Allerdings ist diese 
übereinstimmung auch hier nicht unproblematisch. Einmal gibt es 
Qualifizierungsbedingungen der Wahrnehmung. Zum andern gibt es perspektivische 
Unterschiede der Wahrnehmung. Wenn z. B. im Gebirge zwei Beobachter von 
verschiedenen Standpunkten aus sagen sollen, welcher von zwei Bergen h�her ist, 
so können sie aufgrund ihres jeweils besonderen Standpunktes aus "ihrer Sicht" 
zu unterschiedlichen Wahrnehmungen kommen.
*VIII-12*
Die 
übereinstimmung der Wahrnehmung verschiedener Individuen kann dadurch 
festgestellt werden, dass der Beobachter den r�umlichen Standpunkt des anderen 
einnimmt und dann die Wahrnehmung des anderen best�tigen oder verwerfen kann. 
Das Problem ist es, den Standpunkt eines idealen Beobachters zu definieren und 
ein einheitliches Bezugssystem zu entwickeln, von dem aus die Unterschiede der 
(individuellen) Wahrnehmungen und Perspektiven aufgehoben werden. 
Etwas 
ähnliches wird beim intersubjektiven Nutzenvergleich verlangt (allerdings ist 
die Problematik komplizierter). Es wird verlangt, die Dinge "mit den Augen des 
Anderen" ("aus der Sicht des Anderen", "aus seiner Perspektive", "vom Standpunkt 
des anderen aus") zu sehen, sich in seine Lage hineinzuversetzen, die Dinge so 
zu beurteilen, "als wenn man an seiner Stelle wäre". 
Aus den im Alltag 
gebr�uchlichen Formulierungen wird deutlich, dass eine Analogie zwischen den 
perspektivisch bedingten Unterschieden von Wahrnehmungen und Bewertungen 
(Pr�ferenzen) gesehen wird. Es wird angenommen, dass man zu den gleichen 
Bewertungen der Alternativen kommt wie der andere, wenn man die Alternativen aus 
seiner Lage betrachtet. Allerdings ist diese übereinstimmung sehr viel 
komplizierter als die übereinstimmung der individuellen Wahrnehmungen, denn 
Bewertungen sind sehr viel st�rker als Wahrnehmungen von Unterschieden der 
Lebensgeschichte abh�ngig. Vorlieben und Abneigungen sind nicht in der gleichen 
Weise "angeboren" wie Wahrnehmungsf�higkeiten. Sie können erlernt und verlernt 
werden. Das Sprichwort "Wat den eenen sin Uhl is den annern sin Nachtigall" 
bezieht sich auf den Bewertungsaspekt, jedoch nicht auf den Wahrnehmungsaspekt. 
Da sehen beide Individuen die gleiche Vogelart. Das Sprichwort bezieht sich auf 
Vorlieben und Geschmacksrichtungen, die unterschiedlich stark differieren 
können.
Allerdings kann man auch diese individuell bedingten Unterschiede 
ber�cksichtigen. (Sofern Bewertungsunterschiede auf Qualifikationsm�ngeln des 
individuellen Willens beruhen, sind sie allerdings nicht zu ber�cksichtigen). 
Man sagt etwa bei politischen Einstellungen, dass jemand durch die Erfahrung des 
Faschismus "gepr�gt" ist und dass für ihn deshalb die Sicherung der Grundrechte 
oberste Priorit�t besitzt. Oder man bezieht sich auf Bewertungen von Schwarzen, 
Frauen, Arbeitern usw., die man aus der gruppenspezifischen Lage und 
Lebenserfahrung nachvollziehen kann. (Vielleicht kommt hier das in der 
empirischen Methodologie geschm�hte "Verstehen" ebenso wie die Introspektion zu 
ihrem Recht. Nicht zuf�llig ist das Wort "Verst�ndigung" auch synonym mit 
"übereinkunft" und Erzielung eines normativem Konsens".)
*VIII-13*
Die 
M�glichkeit, sich tats�chlich in die soziale Lage eines anderen 
hineinzuversetzen, ist sehr viel begrenzter ist als bei der r�umlichen Lage. 
Hier gen�gt eine entsprechende Ortsver�nderung, um den Standpunkt des anderen 
einzunehmen und dessen Wahrnehmung nachzuvollziehen (allerdings gibt es auch den 
Blinden und den Farbenblinden). Dieser Nachvollzug ist bei Bewertungsproblemen 
meist nicht m�glich. Hier kann man sich nur der Vorstellung nach, fantasiem��ig 
in die Lage eines anderen hineinversetzen. (Einf�hlungsverm�gen, Empathie, 
Mitempfinden sind nicht zuf�llig F�higkeiten des moralisch entwickelten 
Individuums.) 
Man k�nnte diese Schwierigkeiten mit einer empirischen 
Wissenschaft unter der Annahme vergleichen, dass die Individuen ortsgebunden 
sind, so wie manche Tiere (zum Beispiel Korallen oder Muscheln). Wie schwierig 
wäre unter solchen an verschiedenen Stellen ortsgebundenen Wesen der Aufbau 
einer gemeinsamen empirischen Erkenntnis ihrer Umwelt? (Hierzu HARSANYI 1955 und 
HARE " Freedom and Reason" heranziehen.)
*VIII-14*
Neben dem Problem 
unqualifizierter Interessen�u�erungen gibt es noch das Problem der 
unaufrichtigen Interessen�u�erung, der übertreibung des Grades der eigenen 
Betroffenheit. Wie kann man solche nur introspektiv zug�nglichen Tatbest�nde 
bzw. Aussagen darüber kontrollieren? 
Eine gewisse Milderung des Problems 
der individuellen Unaufrichtigkeit tritt dadurch ein, dass es meist andere 
Individuen gibt, die in einer vergleichbaren Situation sind, und die deshalb 
kompetent sind, die Interessen�u�erung eines Anderen nachzuvollziehen. Man kann 
jemanden dann mit den Interessen�u�erungen anderer Individuen in vergleichbarer 
Lage konfrontieren und, falls er darauf besteht, dass seine abweichende 
Interessenlage doch existiert, so muss er Gr�nde dafür nennen, die seine Lage 
und die des anderen unvergleichbar machen. (Dabei ist allerdings vorausgesetzt, 
dass das als kritische Instanz hinzugezogene Individuum nicht ebenfalls 
unaufrichtig ist, um dem anderen und sich selber Vorteile zu verschaffen.) Auch 
hier ist jedes argumentierende Individuum an das allgemeine 
Intersubjektivit�tsgebot gebunden. Ohne dies Gebot wird jede Argumentation über 
Behauptungen sinnlos. 
A behauptet zum Beispiel, dass seine Interessen in 
einer Entscheidungssituation schwerer wiegen als die Interessen von B. A muss 
sich dazu auf einen Ma�stab beziehen, der auch dem andern Individuum zug�nglich 
ist und von dem aus sich die Gewichtigkeit der Interessen beider Individuen 
beurteilen lässt. Einmal ist dazu n�tig, dass auf die Interessen beider 
Individuen der gleiche Ma�stab angewandt wird, sonst entsteht überhaupt keine 
Vergleichbarkeit. Zum andern ist erforderlich, dass der gleiche Ma�stab auch in 
anderen Situationen angelegt wird, zum Beispiel, wenn die Positionen zwischen 
den zwei Individuen vertauscht werden. Dies entspricht dem Gebot der 
Personunabh�ngigkeit. Wer den Standpunkt einnimmt, dass seine Interessen 
wichtiger sind, obwohl er sich in derselben Situation befindet wie jemand 
anderes und sich empirisch keine Unterschiede feststellen lassen au�er der 
Identit�t der Personen, der nimmt eine indiskutable Position ein, er verst��t 
gegen das Solidarit�tsgebot, denn er ber�cksichtigt die Interessen des anderen 
nicht so, als wären es seine eigenen. Er nimmt allein die Tatsache, dass es sich 
hier um fremde und nicht um die eigenen Interessen handelt, als hinreichenden 
Grund für eine unterschiedliche Gewichtung der Interessen.
*VIII-15*
Das Argument für das st�rkere Gewicht der eigenen Interessen muss immer die Form 
annehmen: "Wenn ich an deiner Stelle wäre und Du w�rst an meiner Stelle, so 
wären deine Interessen gewichtiger als meine." (Das ist das, was HARE 
"Universalizability" nennt. S. Harsanyis "metaphysisches Problem" des 
intersubjektiven Nutzenvergleichs.)
Selbst wenn jedoch beide Individuen 
auf personabh�ngige Argumente verzichten und beide "universalisierbare" 
Positionen einnehmen, so muss trotzdem noch kein Konsens zwischen beiden 
Individuen existieren. Was ist in einem solchen Fall zu tun, wie kann der 
Dissens ausger�umt werden? 
Als erstes m�sste gepr�ft werden, ob � und wenn 
ja welche � Elemente in der Situation von den Individuen unterschiedlich 
aufgefasst werden. Zu solchen Situationselementen geh�ren erst einmal alle 
beobachtbaren Fakten der Situation. (Man k�nnte das noch einmal am Beispiel 
"zwei Leute steigen in einen Bus" diskutieren. Obwohl in diesem speziellen Fall 
der Entscheidungsaufwand sicherlich den Nutzen zu sitzen nicht lohnen w�rde). 
Zum Beispiel: die k�rperliche Konstitution, die momentane Ersch�pfung, die zu 
erwartenden Anstrengungen usw. Was ist, wenn beide Individuen über die 
beobachtbare Situation einig sind? Ist dann trotzdem noch ein Dissens m�glich? 
Scheinbar ja, bezogen auf die unterschiedlichen Pr�ferenzen und Einstellungen, 
die dazu f�hren, dass die beiden Individuen die gleiche Situation 
unterschiedlich bewerten. Dem einen wäre eine Situation vielleicht noch 
ertr�glich, die dem anderen bereits unertr�glich ist. 
Ein besseres Beispiel 
wäre vielleicht " Raucher und Nichtraucher in einem Raum". Ist dem Raucher eher 
zuzumuten, auf seine Zigarette zu verzichten, oder ist dem Nichtraucher eher 
zuzumuten, den Rauch einzuatmen?" ("G�terabw�gung"). (Wenn solche Situationen 
durch generelle Normen geregelt werden, spielen die individuellen Besonderheiten 
der Beteiligten keine so gro�e Rolle, denn dann geht es um Individuen mit 
durchschnittlicher Pr�ferenzen und durchschnittlicher Konstitution.)
Der 
Nichtraucher wird vielleicht die Dringlichkeit seines Wunsches damit begr�nden, 
dass der Rauch bei ihm Kopfschmerzen verursacht. Dies wäre eine empirische Folge 
und g�be dem Anderen einen Bezugspunkt für die Dringlichkeit des Wunsches. Denn 
wie unangenehm Kopfschmerzen sind, kann auch der Raucher beurteilen. Nur wenn 
der Raucher selber bei sich solche Kopfschmerzen als Folge des Rauchens in Kauf 
nehmen w�rde, k�nnte dieser Umstand ihn nicht zum Nachgeben zwingen. 
*VIII-16*
Man sagt oft: 
"Das habe ich am eigenen Leibe erfahren".
"Das 
kann ich aus eigener Erfahrung beurteilen",
"Davon kann ich ein Lied singen", 
bezogen auf das Unangenehme bestimmter Situationen. Solche "Erfahrungen" 
beziehen sich nicht auf die empirische Beschaffenheit des Gegenstandes, sondern 
auf die wertm��igen Wirkungen, die dieser Gegenstand auf ein Subjekt aus�bt. In 
der Literatur wird z. B. beschrieben, wie ein Sonnenaufgang, der Anblick einer 
Frau, eine bestimmte Speise etc. auf einen Menschen gewirkt haben. 
Der 
Schriftsteller teilt Erlebnisse mit, aber nicht als Informationen über die 
�u�ere Welt � nach Art der deskriptiven Erfahrungswissenschaften � sondern als 
Beschreibung innerer Empfindungen in Bezug zu bestimmten �u�eren Vorg�ngen. Der 
Schriftsteller horcht insofern nach innen, er beschreibt die innere Welt der 
Selbstwahrnehmung, der Introspektion. 
*VIII-17*
Die Analyse der 
inneren Welt ist von einer behavioristischen Psychologie als unwissenschaftlich 
angesehen worden. Zwar darf die Verst�ndigung über die Au�enwelt nicht mit der 
Verst�ndigung über die Innenwelt verwechselt werden, weshalb bei der 
Verst�ndigung über die Au�enwelt das Kriterium der übereinstimmenden Beobachtung 
sinnvoll bleibt. Aber die Innenwelt, das was ich nicht durch meine klassischen 5 
Sinne wahrnehme sondern was ich unmittelbar in mir f�hle und empfinde, ist 
deshalb nicht weniger wirklich, weil es nur der Introspektion zug�nglich ist. 
über solche inneren Erlebnisberichte, die �brigens einen wichtigen Teil der 
Alltagskommunikation ausmachen, ist mir auch die Innenwelt anderer Menschen 
zug�nglich. Ich stelle fest, inwiefern ich mit bestimmten anderen Individuen 
gleich oder ähnlich empfinde, ich sehe Unterschiede und kann diese Unterschiede 
beschreiben und verallgemeinern, auf bestimmte Unterschiede in der Situation 
oder der Person zur�ckf�hren, ich kann mich gedanklich, also vorstellungsm��ig, 
in andere Menschen hineinversetzen usw.. 
Bei generellen Normen, die 
personunabh�ngig formuliert sind, stellt sich das Problem des Hineinversetzens 
in die Lage eines Anderen weniger scharf. Denn dort kann jeder selber in 
verschiedenen Rollen und Situationen sein, er kann z.B. K�ufer und Verk�ufer 
sein, sodass er schon von seinem Eigeninteresse her die Norm aus verschiedenen 
Postionen beurteilen mussund sein Interesse als K�ufer und Verk�ufer 
artikulieren muss. 
Allerdings reicht das Eigeninteresse auch hier nicht zur 
Bestimmung des Gesamtnutzens aus, weil die Rollen nicht v�llig symmetrisch 
verteilt sind, sodass z. B. ein Gesch�ftsmann eher am Schutz des Verk�ufers 
interessiert ist, w�hrend eine Hausfrau eher am Schutz des K�ufers interessiert 
ist, selbst wenn beide gelegentlich auch in der anderen Position agieren.
Beim Zwei-Personen-Fall ist die Situation u.U. noch relativ einfach, weil 
man hier mit einer ordinalen Messung des Interesses auskommt: Man braucht nur zu 
wissen, wessen Interesse dringlicher ist, um die Entscheidung treffen zu können, 
wessen Bed�rfnis zu befriedigen ist. Dies gilt allerdings nur dann, wenn die 
Alternativen derart sind, dass entweder das Bed�rfnis des Einen oder das 
Bed�rfnis des Anderen befriedigt werden kann. Sofern weitere Alternativen 
vorhanden sind (z. B. eine Mischung aus teilweisen Befriedigungen beider), so 
muss auch im Zwei-Personen-Modell die Gewichtung der individuellen Interessen 
kardinal vorgenommen werden, um zwischen verschiedenen Alternativen die beste zu 
ermitteln.
*VIII-18*
Im Alltag wird man die unterschiedliche 
Dringlichkeit verschiedener Bed�rfnisse meist nur intuitiv sch�tzen und 
vergleichen. Sofern generelle Normen installiert werden, wird die G�terabw�gung 
auf einer allgemeinen Bed�rfnistheorie beruhen. Sofern die Bed�rfnisse der 
Menschen in vielen Bereichen ähnlich sind, kann man etwa zu folgenden Aussagen 
allgemeiner Art kommen wie:
für einen Menschen ist es gewähnlich schlimmer:
- ein Kind zu verlieren als einen Hund,
- ein Bein zu verlieren als einen 
Arm,
- an Krebs zu erkranken als an Rheuma, 
- seine Anstellung zu 
verlieren als weniger zu verdienen usw.
Solche Aussagen über die 
Dringlichkeit von Interessen (G�terabw�gung) gelten mit einer gewissen 
Wahrscheinlichkeit für alle Menschen. Allerdings sind solche Aussagen nur sehr 
grob und werden h�ufig durch besondere Randbedingungen spezifiziert werden 
m�ssen.
Insofern es für alle Menschen eine ähnliche oder vergleichbare 
Rangfolge der Bed�rfnisse gibt, lassen sich solche generellen 
Dringlichkeitsstufen angeben. Aber das Problem wird schon wieder kompliziert, 
wenn die Befriedigung des dringlicheren Bed�rfnisses b1 bei einem Individuum 
gegen die Befriedigung eines weniger dringlichen Bed�rfnisses b2 bei mehreren 
Individuen abgewogen werden muss, und das ist ja wohl meistens der Fall. Dann 
kann eine generelle Bed�rfnistheorie kaum weiterhelfen. Wie kann man in diesem 
Fall zu genaueren Dringlichkeitsma�en kommen?
*VIII-19*
Zur 
Introspektion: 
Dass die Innenwahrnehmungen nicht nur subjektiv sind sondern 
von verschiedenen Subjekten geteilt werden, ergibt sich schon daraus, dass man 
sich über diese Erlebnisse sprachlich verst�ndigen kann, dass es sogar ein sehr 
differenziertes sprachliches Instrumentarium gibt, um diese Erfahrungen zu 
beschreiben. Man sagt zum Beispiel: Ich empfinde Angst, Schmerzen, Ekel, Lust, 
Freude, Trauer, Unruhe, Zufriedenheit, Niedergeschlagenheit, Hunger � um nur die 
gr�bsten Kategorien zu nennen. (Man m�sste einmal eine literarische Passage zur 
Beschreibung innerer Zust�nde einf�gen.)
Bei den genannten Methoden wird die 
Dringlichkeit eines Bed�rfnisses gemessen in Relation zum Umfang empirisch 
quantifizierbarer Mittel der Bed�rfnisbefriedigung, die jemand bereit ist, für 
die Befriedigung des Bed�rfnisses zu opfern. Es ist also relativ zu einem 
anderen Bed�rfnis, das als Ma�einheit der Dringlichkeit genommen wird. 
Genau genommen hat man allerdings auch hier nicht unmittelbar 
Bed�rfnisbefriedigungseinheiten, sondern man hat die Einheiten des Mittels der 
positiven oder negativen Bed�rfnisbefriedigung zum Beispiel: Euros, Stunden 
einer bestimmten T�tigkeit wie Warten, Arbeiten, Wachen, in lebensgef�hrliche 
Situationen geraten, �pfel, Lotterielose, W�hlerstimmen usw. und so fort. Man 
sagt dann: "Das Bed�rfnis b1 hat für Individuum A die Dringlichkeit (den Wert) 
von 10 Talern (3 Stunden Arbeit; 5 Stunden Warten; 20 �pfeln; 50 ausgerissene 
Haaren; usw.) Diese Quantit�ten von Mitteln der Bed�rfnisbefriedigung sind 
empirisch vergleichbar mit den Quantit�ten desselben Mittels, die ein anderes 
Individuum für die Befriedigung seines Bed�rfnisses zu opfern bereit ist. 
natürlich sind die Quantit�ten für verschiedene Individuen ohne weiteres 
empirisch messbar und vergleichbar. 
*VIII-20*
Die Problematisierung 
kann jetzt auf zweierlei Ebene vorgenommen werden: Einmal kann man. sagen, dass 
ein Mittel der Bed�rfnisbefriedigung ja nur ein empirischer Indikator für die 
Dimension ist, die man eigentlich messen will: also Bed�rfnisbefriedigung. Damit 
stellt sich das Problem der Validit�t eines solchen Indikators. Ist das, was man 
mit "Bed�rfnisbefriedigung" meint, tats�chlich durch einen bestimmten Indikator 
erfasst? Was meint man mit "Bed�rfnisbefriedigung" (bzw. Interesse, Nutzen)? In 
welchen Zusammenh�ngen will man dann den Begriff "Bed�rfnisbefriedigung" 
gebrauchen? Welche sonstigen Behauptungen sollen g�ltig bleiben, auch nachdem 
man den Begriff mit Hilfe bestimmter Indikatoren operationalisiert hat? (Dies 
ist das Validierungsverfahren entsprechend der "Konstrukt-Validit�t.") 
Offensichtlich wird der Begriff der Bed�rfnisbefriedigung hier nicht in 
empirischer bzw. prognostische Absicht gebraucht, sondern er interessiert als 
Bestandteil normativer S�tze. 
Welche normativen S�tze sollen auch nach 
der Operationalisierung des Begriffs g�ltig bleiben? Es geht wohl um die S�tze: 
"Diejenige Norm soll gelten, die dem Gesamtinteresse (der 
Gesamt-Bed�rfnisbefriedigung) am meisten entspricht." Dabei wird das 
Gesamtinteresse - wiederum entsprechend dem Solidarit�tsprinzip - folgenderma�en 
bestimmt: "Das Gesamtinteresse ist diejenige Zusammenfassung der individuellen 
Interessen, bei der die Interessen jedes Individuums in gleichem Ma�e positiv 
ber�cksichtigt werden." 
*VIII-21*
Nutzenmessung durch Punktesystem. 
Jedes Individuum bekommt bei jeder Entscheidung 100 Punkte, die es gem�� der 
St�rke seines individuellen Interesses auf die Alternativen verteilen kann. Die 
individuell schlechteste Alternative bekommt 0 Punkte. Die �brigen bekommen 
Punkte entsprechend ihrem wertm��igen Abstand zu dieser schlechtesten 
Alternative. Diejenige Alternative mit den meisten Punkten wäre dann die 
kollektiv beste. 
Welche Probleme gibt es dabei? 
Einmal Probleme der 
unqualifizierten Interessen�u�erung und der unaufrichtigen bzw. strategischen 
Interessen�u�erung (Diese Probleme sollen hier ausgeklammert werden). 
Zum andern:
Der maximal m�gliche Abstand, den ein Individuum zwischen seiner 
schlechtesten und besten Alternative ausdr�cken kann, betr�gt 100 Punkte (Eine 
Alternative erh�lt dann alle Punkte und alle andern erhalten keinen Punkt). 
Damit ist vorausgesetzt, dass sich die unterschiedliche St�rke von Interessen 
innerhalb einer Spannweite von 0 bis 100 Punkten bewegt. Dies ist aber 
problematisch. Man denke etwa an eine Entscheidung, die den qualvollen Tod des 
einen Individuums bedeutet und zugleich einen Millionengewinn für das andere 
Individuum. Der Interessendynamik kann bei festgesetzter Spannweite sicherlich 
nicht entsprochen werden. 
:
Au�erdem ist die Punktewertung nicht 
unabh�ngig von der Anzahl der zur Entscheidung stehenden Alternativen. Wenn mehr 
Alternativen eingef�hrt werden, so m�ssen auf die zus�tzlichen Alternativen 
Punkte gegeben werden (es sei denn, sie sind alle gleichwertig mit der 
schlechtesten Alternative und verbrauchen deshalb 0 Punkte.) Die zus�tzlichen 
Alternativen ziehen Punkte von den bisherigen Alternativen ab. Wenn man zum 
Beispiel im obigen Beispiel noch die Alternative einf�hrt: "Du gewinnst 999.999 
Mark", so w�rde von der besten Alternative die H�lfte der Stimmen abgezogen, so 
dass die Differenz zwischen Tod und Millionengewinn nur noch 50 Punkte betr�gt. 
[?]
*VIII-22*
Ein anderes Verfahren: 
Die Individuen ordnen die 
Alternativen gem�� ihrem individuellen Interesse auf einer Punkteskala von 0 bis 
"unendlich" an. Dabei gibt es keine Beschr�nkung für die wertm��igen Differenzen 
zwischen schlechtester und bester Alternative und auch zus�tzliche Alternativen 
w�rden die Position der bisherigen Alternativen zueinander nicht ver�ndern. Hier 
stellt sich jedoch mit besonderer Sch�rfe das Problem der unaufrichtigen 
Interessen�u�erung, weil die Gefahr von übertreibungen unbegrenzt gro� ist. 
Vielleicht wird die Problematik l�sbar, wenn man ber�cksichtigt, dass ja nicht 
nur die einzelnen Individuen ihre eigene Interessenlage einzusch�tzen haben, 
sondern dass ein Konsens aller über die Interessenlage jedes der Individuen nach 
dem Solidarit�tsgebot erforderlich ist. 
Man muss also alle Individuen 
auffordern, nicht nur ihre eigenen Interessen auf der Punkteskala abzubilden 
sondern dies auch für die Interessen jedes anderen Individuums zu tun. Als 
Nullpunkt k�nnte man für das betreffende Individuum jeweils die schlechteste 
Alternative nehmen, da es hier 
nur auf die Nutzendifferenz zwischen den 
Alternativen ankommt. 
�.Seite 42 bis 51 weggelassen (Formales zur 
Nutzenmessung)
*VIII-23*
Sind Gef�hle Tatsachen? Sie sind zwar nicht 
direkt beobachtbar, aber sie sind trotzdem existent. Man sagt:"Ich habe 
Schmerzen" so wie man sagt: "Ich habe blaue Augen". 
Die Dinge der 
Au�enwelt werden durch mehrere Sinnesorgane erfasst, durch Gesichts-, Geruchs-, 
Geh�rs- und Geschmackssinn, die klassischen f�nf Sinne. Die Gef�hle dagegen 
werden durch andere Teile des Nervensystems erfasst. Sie können unmittelbar nur 
durch dasjenige Individuum erfasst werden, das diese Gef�hle hat. Wie können wir 
trotzdem wissen, dass ein anderer Mensch bestimmte Gef�hle hat? 
Zum 
Einen gibt es empirische Indikatoren: Jemand beschreibt seine Gef�hle. Er 
benutzt dazu die entsprechenden W�rter. Seine �u�erungen geben bereits ein Bild 
von seinen Gef�hlen. Aber wie kann man die W�rter zur Beschreibung von Gef�hlen 
erlernen? Diese Kenntnis wird hier vorausgesetzt. 
Interessant wäre in diesem 
Zusammenhang auch eine Analyse der Erfassung von Empfindungen bei Wesen, die 
nicht der Sprache m�chtig sind wie bei Kleinkindern und Tieren. 
Menschen 
können die Gef�hlsregungen ihrer Haustiere verstehen.
*VIII-24*
Die 
ethischen Intuitionisten behaupten, der Mensch habe eine Art Sinnesorgan für das 
Kollektiv-Gute und Sein-Sollende. Es gibt im Individuum jedoch nur eine wertende 
Einstellung. Da diese bei verschiedenen Individuen ähnlich ist, kann der Schluss 
von sich auf andere in vielen F�llen sinnvoll sein. 
Dies ist allerdings kein 
logischer Schluss sondern ein Analogieschluss. Einmal gibt es einen 
Wirkungszusammenhang zwischen Gef�hl und Verhalten. Ich kann das an mir selber 
beobachten. Bei starkem Schmerz zuckt meine Hand zur�ck, meine Mimik verzerrt 
sich. Diese Reaktionen sind weitgehend unwillk�rlich (obwohl man 
Schmerz�u�erungen zum Teil auch schauspielern kann.) Wenn ich nun selber solches 
Verhalten bei anderen sehe, so schlie�e ich daraus, dass sie Schmerzen empfinden 
so wie ich. 
Man kann von Schmerz�u�erungen auf den Schmerz schlie�en. 
Man kann auch von bestimmten Schmerzursachen auf den Schmerz schlie�en. Zum 
Beispiel merke ich bei mir selbst, dass das Ausrei�en von Haaren mir Schmerzen 
verursacht. Wenn ich nun sehe, wie anderen Individuen Haare ausgerissen werden, 
so schlie�e ich daraus, dass ihnen dadurch Schmerzen zugef�gt werden. 
*VIII-25*
Um für hypothetische Situationen die Gef�hle des anderen zu 
ermitteln, muss ich mich in dessen Lage hineinversetzen und mich fragen: "Was 
würdech empfinden, wenn �" Da es bei kollektiven Entscheidungen � abgesehen 
vom Status quo � immer um die Beurteilung hypothetischer Alternativen geht, kann 
ich auch meine eigenen Interessen nur indirekt bestimmen. Insofern ist die Kluft 
zum andern Individuum gar nicht mehr so gro�, denn extrem gesprochen handelt es 
sich dabei ja um die Beurteilung von Interessen eines ver�nderten Individuums, 
auch wenn ich es selber bin. (Diesen Aspekt in die Qualifikationsbedingungen der 
individuellen Entscheidung einarbeiten. Dann spielt auch hier Vorstellungskraft 
eine ganz entscheidende Rolle siehe Brand.) 
*VIII-26*
Es geht bei der 
Bestimmung der individuellen Interessen nicht nur um Gef�hle, sondern auch um 
andere Ebenen der Bewertung. Unabh�ngig vom Schmerz beim Haare-ausrei�en kann 
der Verlust der Haare negativ bewertet werden. W�hrend der Schmerz sich hier auf 
die Gegenwart bezieht, so bezieht sich die negative Bewertung des Haarverlustes 
sicherlich auch auf zuk�nftige Ereignisse, die in der Vorstellung vorweggenommen 
werden: z. B. ein schlechteres oder �lteres Aussehen.
Oft kann man die 
Gr�nde für die Ablehnung einer Alternative gar nicht richtig nennen, sie sind 
diffus und assoziativ.
Allerdings kommt es im Alltag h�ufig vor, dass man 
jemanden nach Gr�nden für eine bestimmte Entscheidung fragt, wobei es noch nicht 
darum geht, wie diese Entscheidung normativ gerechtfertigt werden kann sondern 
wie das individuelle Interesse in Bezug auf diese Entscheidung aussieht. 
(Allerdings ist dies dann oft nur eine Vorstufe, um dann die Entscheidung vom 
Standpunkt des Gesamtinteresses zu beurteilen, denn das individuelle Interesse 
ist ja ein Element bei der Bestimmung des Gesamtinteresses. Wenn das 
individuelle Interesse sich �ndert, �ndert sich auch das Gesamtinteresse.)
*VIII-27*
Was sind aber gute Gr�nde für eine Interessen�u�erung? 
Offensichtlich gibt es hier auch Punkte, die intersubjektiv besser verst�ndlich 
und eher nachvollziehbar sind als andere, und diese werden für eine 
verst�ndliche Entscheidung gesucht. (Was hei�t es eigentlich: Sein Verhalten ist 
mir unverst�ndlich? Wodurch wird sie mir verst�ndlich? (Hierzu ABEL in ALBERT)
*VIII-28*
Bedarf es zur Nutzenmessung eines einheitlichen Nullpunktes für 
alle Individuen? Oder anders ausgedr�ckt: Bedarf es einer vergleichbaren 
Bestimmung der Nutzenniveaus der Individuen? Wohl nicht, denn wenn die 
Nutzenwerte der Individuen addiert werden und man nur nach der Alternative mit 
dem h�chsten Gesamtnutzen sucht, so spielt dabei die absolute H�he dieses 
Gesamtnutzens keine Rolle. Ob man bei einem Individuum zum Nutzenwert aller 
Alternativen irgendeinen konstanten Betrag hinzuz�hlt oder nicht, spielt für das 
Ergebnis keine Rolle, denn alle Alternativen werden ja um den gleichen Betrag 
ver�ndert, so dass die Differenzen zwischen ihnen unver�ndert bleiben. Man kann 
also für jedes Individuum das Nutzenniveau im Status quo gleich Null setzen, 
obwohl die Individuen im Status quo unterschiedliche Nutzenniveaus erreichen. 
Das ist gewisserma�en nur eine Rechenvereinfachung, insofern als die Zahlenwerte 
kleiner werden. Die Differenzen zwischen vier Werten bleibt der unver�ndert wenn 
man zu jedem eine konstante Zahl hinzuaddiert.
*VIII-29*
Zu fragen 
ist, inwiefern bei dieser Nutzenaddition das Problem der Gleichheit 
ber�cksichtigt wird. Inwiefern eine Tendenz zum Ausgleich der Nutzenniveaus 
existiert, die man intuitiv als Bestandteil einer gerechten Norm ansieht. Hier 
setzt die Kritik von FRANKENA und RAWLS am Utilitarismus an. Scheinbar stimmt es 
auch. Denn es interessiert offenbar nur, welche Alternative die gr��te 
Nutzensumme erzielt, ohne dass die Verteilung der Nutzen auf die Individuen 
ber�cksichtigt wird (siehe auch MYRDAL).
Andererseits: Wenn der Ausgleich 
der Nutzenniveaus eine intuitiv einleuchtende Forderung ist, so wirkt sie sich 
auch bei der Bestimmung des Nutzens der Alternativen für die Individuen aus. 
Wenn jeder zum Beispiel meint, dass für den Armen zehn Taler wichtiger sind als 
für den Reichen, so erreicht diese Verteilungsalternative (zehn Taler für den 
Armen) auch einen gr��eren Gesamtnutzen als die andere Alternative (zehn Taler 
für den Reichen).
*VIII-30*
Einmal zusammentragen, in welchen 
Alltagsformulierungen das Solidarit�tsprinzip enthalten ist: "Qu�le nie ein Tier 
zum Scherz, denn es f�hlt wie Du den Schmerz" oder
"Dir k�nnte es einmal 
genauso ergehen" oder
"Du k�nntest auch einmal in seine Lage kommen".
Sympathie, Mitempfinden, R�cksichtnahme, Unparteilichkeit, Neutralit�t und 
Unpers�nlichkeit.
*VIII-31*
Man braucht nicht alle Interessenlagen 
selber erfahren zu haben, um sie ber�cksichtigen zu können. Man kann sich auch 
auf die Berichte anderer Individuen st�tzen. Dasselbe macht man auch bei 
faktischen Fragen. Man st�tzt sich z. B. auf die Erfahrung anderer, um etwas 
über S�damerika zu wissen, wo man selber noch nicht war. 
*VIII-32*
Man k�nnte begrifflich zwischen Interessen und Bed�rfnissen folgenderma�en 
unterscheiden: dass zwei Menschen gleiche (übereinstimmende) Interessen in Bezug 
auf eine Entscheidung haben, bedeutet, dass sie dieselben Pr�ferenzen und 
Pr�ferenzintensit�ten in Bezug auf die zur Entscheidung stehenden Alternativen 
haben. Von gleichen Bed�rfnissen w�rde man dann sprechen, wenn zwei Menschen 
unter gleichen Lebensbedingungen dieselben Pr�ferenzen und Intensit�ten in Bezug 
auf die zur Entscheidung stehenden Alternativen haben. Zwei Menschen können 
unterschiedliche Interessen haben, obwohl sie gleiche Bed�rfnisse haben. Der 
Interessenunterschied ergibt sich allein aus den unterschiedlichen 
Lebensbedingungen. Wenn man diese angleichen w�rde, h�tten sie auch dieselben 
Interessen. Umgekehrt können zwei Individuen gleiche Interessen haben, obwohl 
sie unterschiedliche Bed�rfnisse haben. Die übereinstimmung der Interessen 
ergibt sich dann nur durch die unterschiedlichen Lebensbedingungen.
Zur 
individuellen Interessenbestimmung: Die Unterscheidung zwischen Basiswerten und 
Werten mit Mittelcharakter beachten (siehe SEN)
*VIII-33*
Was ist 
überhaupt mit "Nutzen" gemeint? Problematisch wäre es, Nutzen mit bestimmten 
empirischen Fakten zu identifizieren wie zum Beispiel Empfindungen der Freude 
oder des Schmerzes. Das wäre ein naturalistischer Fehlschluss, denn dann w�rde 
aus der Tatsache des Schmerzes folgen, dass der mit Schmerz verbundene Zustand 
nicht sein soll, da "Schmerz" definiert wird als "negativer Nutzen" und 
"negativer Nutzen" definiert wird als "nicht sein sollen" sodass analytisch 
gilt: "Das Nutzenmaximum ist zu realisieren!"
Nutzen ist nicht gleich 
Freude. Aber Freude hat für Menschen gewähnlich Nutzen. Diese Verbindung 
zwischen dem Faktum und dem Nutzen entsteht erst durch den menschlichen Willen. 
Zu sagen, dass eine bestimmte Sache für ein Individuum Nutzen besitzt, bedeutet 
nur, dass diese Sache durch das Individuum in einer bestimmten Weise 
willensm��ig ausgezeichnet ist. Der Schluss geht also von "Ich will, dass dieses 
ist" ist zu "Dies soll sein!" Das Sollen folgt aus dem Wollen. 
"Wollen" ist 
jedoch nicht "Sein", obwohl man das Wollen selber als Tatsache ansehen kann. 
Dies ist jedoch eine andere Ebene. Ebenso kann man das Sollen, die Norm, als ein 
existierendes Faktum auffassen.
Damit ist wohl auch klargemacht, dass es 
verkehrt ist, nach irgendeinem faktischen Ph�nomen "Nutzen" zu suchen und zu 
meinen, durch bessere psychologische Untersuchungsmethoden lie�e sich der Nutzen 
wie eine empirische Eigenschaft erfassen. Verbessern kann man nur die Erfassung 
der psychischen Vorg�nge, denen dann Nutzen beigelegt wird bzw. die dann 
willensm��ig ausgezeichnet werden. Man kann vielleicht auch noch besser die 
Gesetzm��igkeiten und die Regelm��igkeiten erkennen, demgem�� die willensm��ige 
Auszeichnung erfolgt. 
*VIII-34*
Vielleicht sollte ich das 
Solidarit�tsgebot in der Willensterminologie und nicht in der 
Interessenterminologie formulieren. Das gibt vielleicht mehr Klarheit über den 
Zusammenhang von "wollen" und "sollen".
*VIII-35*
Sind die Vorschl�ge 
bei Abstimmungen eigentlich "Alternativen" im eigentlichen Sinne? Oft gibt es ja 
überschneidungen und Gemeinsamkeiten zwischen den Vorschl�gen, so dass nur 
einige Punkte der Vorschl�ge alternativ sind in der Weise, dass man sie nicht 
gemeinsam realisieren kann. Oft schl�gt der eine zum Ausgleich der Finanzen 
Einnahmeerh�hungen vor und der andere Ausgabenk�rzungen. Man kann jedoch beides 
machen, so dass von Alternativen keine Rede sein kann, h�chstens implizit, 
insofern als derjenige, der Einnahmeerh�hungen vorschl�gt implizit zugleich 
vorschl�gt, die Ausgabenh�he beizubehalten. Das Letztere wäre allerdings 
unvereinbar mit Ausgabek�rzungen.
*VIII-36*
Eine besondere 
Teilproblematik behandeln, die allerdings den Gegenstand der traditionellen 
Individualethik ausmachte: "Wie soll man sich verhalten in einem gegebenen 
sozialen und politischen Normensystem?", wobei gleichg�ltig ist, ob dies 
existierende Normensystem G�ltigkeit beanspruchen kann oder nicht. Was ist die 
individuelle Handlungsnorm in einer Diktatur?
*VIII-37*
Ausgeklammert 
habe ich immer noch das Problem der Durchsetzung von Normen, die Verfahren bei 
Normverletzungen. Diese wirken auf die Wahl der Norm zur�ck. 
*VIII-38*
Noch einmal das Problem der Nutzeninterdependenz behandeln, weil 
dies sicherlich der erste Einwand von Fach�konomen sein wird (siehe 
PFAFFENBERGER).
Genau genommen wird ja nicht zwischen den beschriebenen 
Alternativen entschieden sondern zwischen Gesamtzust�nden der Welt, die sich nur 
in Bezug auf die formulierten Alternativen unterscheiden. Dadurch kann 
Komplementarit�t etc. auftreten. 
*VIII-39*
Die L�sung des Problems 
der Nutzeninterdependenz muss in einer geeigneten B�ndelung stark 
interdependenten Entscheidungen gesucht werden. (den Nutzenbaum von Gorman u.a. 
ansehen, ob er dafür brauchbar ist. Unbedingt auf die verschiedenen Arten der 
Interdependenz � empirisch kausal, unmittelbar nutzenm��ig, etc. analysieren. 
(siehe auch BERNHOLZ.)
*VIII-40*
Zur Nutzenterminologie: 
Formulierungen vermeiden, die "Nutzen" als empirisches Ph�nomen oder Faktor 
erscheinen lassen. Statt zu sagen: "Dies bewirkt einen Nutzen" sagen: "Dies 
bedeutet einen Nutzen" oder "Dies stellt einen Nutzen dar". Auch nicht sagen: 
"Er tut dies, weil es für ihn den gr��ten Nutzen hat", denn "Nutzen" ist hier 
keine erklärende Kategorie.
*VIII-41*
Man braucht sich in der Empirie 
nicht die Wahrnehmungsstruktur der andern Individuen zu eigen zu machen, so wie 
man sich bei Normen die Pr�ferenzen der anderen Individuen zu eigen machen muss, 
denn die Wahrnehmungsf�higkeiten der Menschen stimmen weitgehend überein. (Die 
Interessen auch?)
*VIII-42*
Angenommen die Menschen h�tten 
unterschiedliche Augen, zum Beispiel ohne Farbempfindung oder ohne r�umliches 
Sehen oder Augen, ähnlich wie Fliegen sie haben, so w�rden in der Empirie 
ähnliche Probleme auftreten. Man m�sste zur Erzielung eines Konsens die Dinge 
mit anderen Augen bzw. durch die Brille des anderen sehen.
*VIII-43*
Zur Kontrolle gegenüber parteiischen Nutzensch�tzungen: Wenn B meint, A habe ein 
h�heres Nutzenniveau als er selber, so muss B auch bereit sein, mit A die Lage 
zu tauschen. Das ist die Probe aufs Exempel. Allerdings kann B immer sagen: 
"Meine Bed�rfnisse sind andere.
*VIII-44*
Wenn man den Nutzen einer 
Verteilungsalternative nicht nur von der eigenen G�terausstattung sondern auch 
von der der anderen abh�ngen lässt, so taucht die Frage auf, ob dabei nicht 
bereits normative Urteile eingehen, die erst gewonnen werden sollen. Wird dabei 
nicht Eigeninteresse und Gesamtinteresse durcheinandergebracht? 
*VIII-45*
Inwiefern geh�ren moralische Motive zum Interesse eines 
Individuums? Wenn zum Beispiel in die Bewertung einer Alternative durch ein 
Individuum bereits dessen Beurteilung der Alternative als normativ akzeptabel 
oder nicht akzeptabel eingeht, so h�ngt die kollektive normative Beurteilung der 
Alternative von ihrer faktischen � m�glicherweise falschen � Beurteilung durch 
die Individuen ab. Ist das problematisch? 
Ist das eine Parallele zur 
"self-fulfilling prophecy" in der Empirie, wo die Richtigkeit einer Prognose von 
den faktischen Prognosen der Individuen abh�ngt, die m�glicherweise falsch sind.
*VIII-46*
Bei generellen Normen werden nicht die realen Individuen und 
ihre Verhältnisse durchgespielt, sondern es werden - eher kasuistisch - 
bestimmte durchschnittliche F�lle (in Bezug auf Lebensbedingungen und 
Bed�rfnisstrukturen) durchgespielt (oder auch Extremf�lle). Die generellen 
Normen werden an Modellen der Wirklichkeit entwickelt.
*VIII-47*
Solidarit�t:" ich w�nsche, dass alle deine W�nsche in Erf�llung gehen" 
(Interdependenz?)
*VIII-48*
Was ist, wenn jemand die Interessen 
anderer tats�chlich zu seinen eigenen gemacht hat? Geht dies dann in sein 
Interesse ein? Wenn ja, wird er dadurch benachteiligt? Werden die anderen, deren 
Interessen er internalisiert hat, dabei bevorteilt? Im Falle solidarischen 
Motivation besteht sozial gesehen der Vorzug, dass die individuellen 
Einzelinteressen nicht so stark auseinanderklaffen, dass sie st�rker 
konvergieren. Damit ist auch der nutzenm��ige Abstand zwischen Gesamtinteresse 
und Einzelinteressen nicht mehr so gro�, wodurch die Normbefolgung und 
-realisierung erleichtert wird. 
*VIII-49*
Zur Zirkularit�t bei 
Mehrheitsentscheidungen:
Einer der Mechanismen, die ein Gleichgewicht 
schaffen, besteht in den Kosten der �nderung der Entscheidung. Das sind 
gewisserma�en Reibungskr�fte, die zu Stabilit�t f�hren. (Siehe dazu WINCH). Das 
andere sind taktische überlegungen, vor allem bei teilweiser Personalunion der 
Koalitionen und Abstimmungsregeln, die einmal unterlegene Alternativen von der 
erneuten Abstimmung ausschlie�en.
*VIII-50*
Das Differenzprinzip von 
RAWLS.
Bezugspunkt ist die Ausstattung der Individuen mit prim�ren G�tern. 
Weiterhin geht es nicht um bestimmte einzelne Individuen, sondern um 
repr�sentative Individuen, d.h. es m�ssen Gruppen der am schlechtesten 
gestellten Individuen gebildet werden. Es wäre dann diejenige Alternative zu 
w�hlen, die ein repr�sentatives Individuum der am schlechtesten gestellten 
Gruppe am besten stellt. Dabei darf allerdings keine andere Gruppe zur 
schlechtesten werden. 
In gewisser Weise wird dabei jedes Nutzenkalk�l 
umgangen. Eigentlich aber nur scheinbar, denn die prim�ren G�ter sind ja nicht 
homogen, es handelt sich zumindest um Reichtum und Macht (weitere? Status, 
Selbstachtung?) Um zu entscheiden, welche Gruppe am schlechtesten ausgestattet 
ist und welche Alternative wiederum diese Gruppe am besten stellt, braucht man 
einen Nutzenindex, der die heterogenen prim�ren G�ter zu einer Dimension des 
"besser oder schlechter gestellt Seins" zusammenfasst.
*VIII-51*
Wenn das 
Differenzprinzip in Bezug auf G�ter formuliert wird, so ist der Bezug zu 
Nutzenkalkulationen unklar. Es k�nnte sein, dass die Maximierung der Ausstattung 
der am schlechtesten ausgestatteten Gruppe mit der Maximierung des Gesamtnutzens 
zusammenf�llt. Einmal versuchen, hier den Zusammenhang zu klären: bestimmte 
Nutzenfunktionen für die prim�ren G�ter annehmen und die Sache einmal 
durchspielen. 
*VIII-52*
Die quadratischen Nutzenfunktionen von NASH, 
SIMON? auf Brauchbarkeit untersuchen.
*VIII-53*
Was sollen 
"Indifferenzkurven (Bild RAWLS: A Theory � S. 76) gleicher Gerechtigkeit" 
bedeuten? Sie beziehen sich auf die Ausstattung der schlechter gestellten 
Individuen mit prim�ren G�tern. Wie kann man in einen solchen G�terraum 
Nutzenfunktionen einzeichnen? 
Wie wäre es, wenn man diese Indifferenzkurven 
nutzenm��ig interpretiert? Das Ganze wirkt dann ungerecht, denn R1 und R2 wären 
miteinander gleichwertig. Aber solche Nutzenverteilungen sind v�llig 
unanschaulich. Insgeheim identifiziert man sie doch wieder mit 
G�terverteilungen. Das mag �brigens der Vorteil der Rawlsschen Kriterien sein, 
dass G�terverteilungen im Unterschied zu Nutzenverteilungen unmittelbar 
anschaulich und messbar sind. 
*VIII-54*
Die gro�e Schw�che der 
Gesamtnutzenkonzeption besteht darin, dass sehr schwer feststellbar ist, wie die 
Nutzenverteilungen tats�chlich sind. Man kann deshalb immer erst einmal 
behaupten, eine bestimmte Alternative f�hre zum maximalen Gesamtnutzen, da das 
Gegenteil schwer zu beweisen ist. Insofern besteht hier die Gefahr aller 
Leerformeltheorien: zur Apologetik beliebiger Systeme missbrauchbar zu sein. Aus 
diesem Grund muss die Nutzenmessung noch verbessert werden. 
*VIII-55*
Das Verhältnis zwischen G�terausstattung und Nutzenverteilung vielleicht einmal 
an einem Beispiel veranschaulichen (zum Beispiel stark sinkender Grenznutzen), 
um zu veranschaulichen, warum eine Differenz in den Nutzenniveaus gerechtfertigt 
sein kann. Einmal fragen: Unter welchen Bedingungen f�llt das Differenzprinzip 
mit dem Kriterium des gr��ten Gesamtnutzens zusammen? Wie m�ssen die 
Nutzenfunktionen in Bezug auf die prim�ren G�ter beschaffen sein, um zu den 
gleichen Ergebnissen wie das Differenzprinzip zu f�hren? Es muss jede 
Verbesserung der G�terausstattung der am schlechtesten Gestellten einen gr��eren 
Nutzen erbringen als irgendeine Verbesserung der G�terausstattung der besser 
Gestellten, d.h. dass die Verteilung selber für die Individuen zum 
herausragenden Wert wird. 
*VIII-56*
Unterscheiden zwischen der 
Entscheidung über die G�ltigkeit einer Norm und über die Verbindlichkeit einer 
Norm. Die erste Entscheidung ist handlungsentlastet, die andere nicht. (dazu 
Habermas vergleichen, der Handlungsentlastung für den Diskurs fordert.) Wenn man 
in einem Kollektiv zu einheitlichem Handeln kommen will, muss man irgendwann 
eine Entscheidung über die zu w�hlende Norm treffen. Diese Norm ist dann 
handlungsverpflichtend, selbst wenn sie unter Handlungs- bzw. Zeitdruck sehr 
grob und angesichts von Ungewissheiten entschieden wurde. Es bedarf dann eines 
gesonderten Verfahrens, um diese Norm für das Kollektiv verbindlich zu setzen 
oder zu revidieren. Hier wird immer nur über Verbindlichkeit entschieden. Die 
G�ltigkeit verbindlicher Normen kann immer problematisiert werden und sollte den 
Ansto� geben zur Neubestimmung der als verbindlich geltenden Norm.
*VIII-57*
Kann man davon ausgehen, dass die Individuen von der Entscheidung 
über ein umfassendes Alternativen-B�ndel gleichm��iger betroffen sind als von 
den Entscheidungen über alle Einzelalternativen?
*VIII-58*
Einige 
Aspekte wäre noch zu erg�nzen: Erziehung � Menschenbild � Kontrolle � 
Sanktionierung � Rechtsprechung etc. Alles gro�e Gebiete, die in eine normative 
Theorie einzuarbeiten wären.
*VIII-59*
Unter welchen Annahmen f�hren 
das relative und das absolute Mehrheitsprinzip zu den gleichen Ergebnissen wie 
das Condorcet-Kriterium? Wenn eine absolute Mehrheit der Individuen die 
Alternative x als die beste ansieht, so bekommt x die absolute Mehrheit bei 
einmaliger Abstimmung und auch eine Mehrheit bei allen paarweisen Abstimmungen. 
Hier f�llt beides zusammen. 
*VIII-60*
Wie ist es, wenn eine 
Alternative y aus taktischen Erw�gungen von einer absoluten Mehrheit der 
Individuen gew�hlt wird, um die Wahl einer für sie schlechteren Alternativen zu 
verhindern? Wenn die Individuen bei der Abstimmung die für sie vorteilhaftes 
Alternative durchsetzen wollen und entsprechende Mehrheits-Koalitionen bilden, 
so bedeutet die Erf�llung des Condorcet-Kriteriums durch eine Alternative m, 
dass keine andere Alternative von mehr als der H�lfte der Individuen gegenüber m 
vorgezogen wird, denn bei paarweiser Abstimmung muss m als Mehrheitsalternative 
immer mehr als die H�lfte der Stimmen erhalten. (von Indifferenz, 
Stimmenthaltung und m�glicher Stimmengleichheit einmal abgesehen). 
*VIII-61*
Die Frage ist, ob m immer die absolute Mehrheit bekommen muss. 
(Hier spielt der Status quo eine Rolle. Es sei angenommen, dass er als eine der 
Alternativen mit dem Namen "sq" bereits erfasst ist.) Wenn eine 
Status-Quo-Klausel gilt, so zieht bei paarweiser Abstimmung eine Mehrheit m 
gegenüber sq vor. Bevor also überhaupt keine Alternative eine absolute Mehrheit 
der Stimmen bekommt und somit sq gew�hlt wird, handeln diese Individuen 
rational, indem sie eine Mehrheitskoalition auf der Basis m bilden. ähnliches 
gilt bei allen anderen Alternativen. Damit steht fest: Jede Mehrheitsalternative 
(d.h. jeder Condorcet-Sieger) erf�llt auch das Kriterium der absoluten Mehrheit.
Erf�llt umgekehrt auch jede Alternative m, die die absolute Mehrheit 
bekommt, das Condor-Kriterium? Offenbar ja, denn wenn eine Alternative die 
absolute Mehrheit gegenüber allen anderen Alternativen erh�lt, so muss sie auch 
die Mehrheit gegenüber jeder einzelnen Alternative erhalten. 
*VIII-62*
Wann siegt eine Alternative x im absoluten Mehrheitssystem? Wenn x gleichzeitig 
für mehr als die H�lfte aller Individuen besser ist als alle anderen 
Alternativen, d.h. wenn x für mehr als die H�lfte aller Individuen die 
Spitzenalternative ist.
Frage:Gilt auch: "x gewinnt im absoluten 
Mehrheitssystem, wenn x gleichzeitig für mehr als die H�lfte der Individuen 
besser ist als irgendeine andere Alternative (einschlie�lich des Status quo)"?
Gewinnt x also im absoluten Mehrheitssystem, wenn gleichzeitig mehr als 
die H�lfte aller Individuen die Alternative x besser finden als jede einzelne 
andere Alternative einschlie�lich des Status quo? 
Kann dies Kriterium 
gleichzeitig von mehreren Alternativen erf�llt werden? Wohl nicht, denn dieselbe 
Mehrheit kann nicht x besser finden als jede der anderen Alternativen und 
zugleich eine andere Alternative besser finden als x. Folglich muss es eine 
andere Mehrheit sein.
(Notizen zu zirkul�ren Ergebnissen weggelassen)
*VIII-63*
Die Mehrheitsalternative ist nur dann zugleich diejenige 
Alternative mit dem gr��ten Gesamtnutzen, wenn gilt, dass sie für ihre 
Befürworter einen mindestens ebenso gro�en durchschnittlichen individuellen 
Nutzen hat, wie irgendeine andere Alternative für deren Befürworter. 
(Zwei Tabellen weggelassen)
*VIII-64*
Die Mehrheitsalternative wird 
gegenüber jeder anderen Alternative einschlie�lich des Status quo von mehr 
Individuen vorgezogen bzw. Jede andere Alternative wird gegenüber der 
Mehrheitsalternative von weniger Individuen gewollt. 
*VIII-65*
Der 
Gesamtnutzen der Mehrheitsalternative ist gr��er als der Gesamtnutzen jeder 
anderen Alternative, wenn die durchschnittliche positive Nutzendifferenz 
zwischen der Mehrheitsalternative m und jeder anderen Alternative bei den 
Befürwortern der Mehrheitsalternative gr��er ist als die durchschnittliche 
positive Nutzendifferenz zwischen irgendeiner Alternative und der 
Mehrheitsalternative m.
Oder anders ausgedr�ckt: Die Mehrheitsalternative 
m verk�rpert den gr��ten Gesamtnutzen, wenn die durchschnittliche absolute 
Nutzendifferenz zwischen der Mehrheitsalternative m und der Alternative x bei 
den Befürwortern von m mindestens genauso gro� ist wie bei den Befürwortern von 
x; denn die Befürworter von m sind zahlreicher als die Befürworter von x. 
Je gr��er die zahlenm��ige überlegenheit der Befürworter von m ist, desto 
kleiner kann die Nutzendifferenz der Befürworter von m gegenüber der 
Nutzendifferenz der Befürworter von x sein. Aus diesem Grund steigt auch der 
Legitimationsgrad der im Mehrheitsentscheid Siegenden mit der zahlenm��igen 
überlegenheit der Stimmen von m gegenüber den �brigen Alternativen bzw. 
gegenüber der zweitbesten Alternative ist.
*VIII-66*
Man k�nnte 
versuchen, dies zu erzwingen durch die Forderung, dass m mit einem gr��eren 
Prozentsatz als 50% +1 siegen muss ( zum Beispiel 2/3 oder 4/5 Mehrheit oder mit 
100 %). Das Letztere wäre das Pareto Optimum). Aber damit steigt die 
Wahrscheinlichkeit dafür, dass überhaupt keine Alternative das Kriterium 
erf�llt.
*VIII-67*
Wenn man eine Status-Quo-Klausel einf�hrt, entsteht 
die konservative Schlagseite, die bereits bei der Pareto-Regel diskutiert wurde. 
Wenn man Erweiterungsregeln einf�hrt, wie z. B. dass alle nicht dominierten 
Punkte gleichwertig sind (die Pareto extension rule), so ergeben sich eine 
Vielzahl von Gleichgewichtspunkten bzw. kollektiven Optima. Und da der Status 
quo immer eines dieser Optima ist, sofern nach der Regel verfahren wird, so 
l�uft die Erweiterungsregel auf die Anwendung der Status-quo-Klausel hinaus.
*VIII-68*
Bei der relativen Mehrheitsregel hat die Status-quo-Klausel nur 
die Funktion, die Individuen zu Koalitionen auf der Grundlage der 
Mehrheitsalternative zu zwingen. Der Status quo kann sich nicht durchsetzen, 
wenn er nicht selber Mehrheitsalternative ist bzw. wenn es keine 
Mehrheitsalternative gibt und der Status quo zu den nicht dominierten Punkten 
geh�rt (bzw. bei zyklischer Dominanz zum Zyklus geh�rt.)
*VIII-69*
Beim Fehlen einer Mehrheitsalternative m�ssten die Nutzendifferenzen 
herangezogen werden. 
(Tabelle ausgelassen) 
*VIII-70*
Findet 
dies beim realen Koalitionsprozess statt? Unter der Annahme, dass dasjenige 
Individuum am ehesten bereit ist, für seine zweitbeste Alternative zu stimmen, 
dessen Nutzendifferenz zwischen zweiter und dritter Alternative sehr viel gr��er 
ist als zwischen erster und zweiter Alternative bzw. dessen Differenz im 
Verhältnis zu den andern am gr��ten ist. (Wobei es sich erst mal nur um 
subjektive nicht um interpersonale Nutzendifferenzen handelt.)
Warum 
f�hrt die absolute Mehrheitsregel immer zur Auswahl der Mehrheitsalternative, 
sofern eine solche vorhanden ist? Was hei�t "absolute Mehrheit"? Mehr als 50 % 
der Individuen m�ssen für x stimmen, d.h. mehr als die H�lfte der Individuen 
m�ssen x gegenüber jeder anderen Alternative vorziehen (deshalb muss x bei mehr 
als 50 % der Individuen h�her in der Rangordnung stehen als irgendeine andere 
Alternative y) Die Mehrheitsalternative muss ebenfalls von einer Mehrheit der 
Individuen gegenüber jeder anderen Alternative vorgezogen werden.
(mehrere Tabellen ausgelassen) 
*VIII-71*
Kann man allgemein beweisen, 
dass unter der Voraussetzung, dass jedes Individuum die für sich vorteilhafteste 
Abstimmungsvereinbarung anstrebt, immer eine vorhandene Mehrheitsalternative 
gew�hlt werden muss, sofern das Verfahren allen Individuen gleiches Gewicht 
gibt?
Beweisf�hrung: Wenn eine andere Alternative x anstatt der 
Mehrheitsalternative m siegt, so können nicht alle Individuen die für sie 
vorteilhafte Abstimmungsvereinbarung eingegangen sein. Denn es gibt ja mehr 
Individuen, die m gegenüber x vorziehen, als Individuen, die x gegenüber 
vorziehen.
Wenn jedoch alle Individuen gleiches Gewicht haben und gleichen 
Einfluss auf die Entscheidung haben, so können die Anh�nger von m einen gr��eren 
Einfluss auf die Entscheidung aus�ben als die Anh�nger von x, da sie eine 
gr��ere Anzahl darstellen Sie können also gegenüber x eine Gewinnkoalition auf 
der Grundlage m bilden.
(Dabei d�rfen natürlich auch keine anderen 
Entscheidungsmechanismen angewandt werden wie z. B. Zufallsverfahren, die nicht 
nur auf den individuellen Pr�ferenzen beruhen sondern auch auf Zufall. .p.s.)
*VIII-72*
Ich muss noch einmal genauer klären, wann Individuen" gleiches 
Gewicht" bei der Entscheidung haben. (Bei der paarweisen Abstimmungen, da jeder 
bei jeder Entscheidung Abstimmung eine Stimme hat; beim relativen und absoluten 
Mehrheitsprinzip; bei der Rangplatzmethode, da jeder nach bestimmten Regeln die 
gleiche Punktzahl vergeben kann, beim Punkteverfahren, da ebenfalls jeder die 
gleiche Punktzahl frei vergeben kann.) 
*VIII-73*
Wie ist es bei 
qualifizierten Mehrheitsregeln 2/3 Mehrheit oder � Mehrheit oder Einstimmigkeit? 
Auch bei diesen Regeln haben alle Individuen gleichen Einfluss und auch bei 
diesen Regeln muss die gew�hlt Alternative zugleich die Mehrheitsalternative 
sein.
Anders ist es jedoch bei Einf�hrung einer Status-quo-Klausel, also bei 
Veto-Regeln bzw. Sperrminorit�ten, da hier im Falle des Status quo die gew�hlte 
Alternative von der entsprechenden Anzahl (1 Individuum, 1/4 oder 2/3 oder �) 
der Individuen gegenüber jeder anderen vorgezogen werden muss. 
*VIII-74*
Wann kann man sagen, dass die Individuen gleichen Einfluss auf die kollektive 
Entscheidung haben?
Wenn die Bedingungen der Anonymit�t und der 
Neutralit�t erf�llt sind? (SEN 78 ff.) 
Anonymit�t bedeutet: Es ist egal, von 
welchem Individuum welche Pr�ferenz ge�u�ert wird (Vertauschung der Individuen)
Neutralit�t bedeutet: Keine Alternative wird bevorzugt. Bei gleichzeitiger 
Stellung in den Pr�ferenzen gleiches Ergebnis (Vertauschung der Alternativen).
Direkter formuliert: 
Sofern mehrere Abstimmungen erforderlich sind, m�ssen 
alle Individuen an allen Abstimmungen beteiligt sein; bei jeder Abstimmung 
m�ssen alle Individuen eine gleiche Stimmen- bzw. Punktezahl zu vergeben haben. 
(d. h. Normalisierung der Ergebnisse), die dann addiert werden.
*VIII-75*
Bei qualifizierten Mehrheiten (mehr als absolut) mit Status-quo-Klausel haben 
diejenigen Individuen, die den Status quo befürworten, gr��eres Gewicht und 
ben�tigen nur eine Sperrminorit�t, w�hrend die �brigen Individuen zum Teil 
dreimal so viele Stimmen zur Durchsetzung ihrer Spitzenalternative ben�tigen.
*VIII-76*
Sind Globalkoalitionen über alle Entscheidungen bei rationaler 
Koalitionsbildung immer zu erwarten und zwar auf der Basis der 
Mehrheitsalternative (falls sie vorhanden ist)? Folgt das aus dem allgemeinen 
�quivalenztheorem?
*VIII-77*
Wenn sich keine Globalkoalitionen über 
alle Entscheidungen bilden, sondern zum Beispiel zwei Mehrheitskoalitionen mit 
unterschiedlicher Zusammensetzung, so können sich nur diejenigen Individuen 
durchsetzen, die sowohl in Koalition 1 wie in Koalition 2 sind. Die �brigen 
geh�ren zumindest bei einem Teil der Entscheidungen zu den Verlierern. Die Frage 
ist, ob es für sie nicht besser wäre, nach Koalitionen zu suchen, die sich auf 
alle Entscheidungen erstrecken.
(2 Tabellen ausgelassen) 
*VIII-78*
Normensysteme sollen nicht nur zu Entscheidungen f�hren. Sie sollen 
auch die Durchf�hrung dieser Entscheidung kontrollieren. Wie ist das beim Markt 
und beim Mehrheitssystem? Bisher habe ich ja nur gefragt, ob -die gefüllten 
Entscheidungen eine Maximierung des Gesamtnutzens bringen, aber nicht, ob die 
Entscheidungen auch durchgesetzt und kontrolliert werden. 
Zum Markt: Wie 
kontrolliert er die von den Eigent�mern gefüllten Entscheidungen? Beim Tausch 
werden die betreffenden G�ter h�ufig unmittelbar übergeben. Damit ist die 
vertraglich gesetzte Norm bereits realisiert. Sofern es sich um eine simultane 
wechselseitige übergabe handelt, hat jeder das Motiv, seine Leistung zu 
erbringen, um die Leistung des anderen zu erhalten. Es existiert also bei beiden 
ein Motiv zur Realisierung der vertraglichen Vereinbarung.
Wenn der 
Leistungsaustausch nicht simultan ist sondern zeitlich verschoben, so hat 
derjenige, der als erster die Leistung des anderen empfangen hat, kein Motiv 
mehr, die eigene Leistung auch noch zu erbringen. Es bedarf deshalb der 
Sanktionierung bei einer Nichteinhaltung des Vertrages.
Wo es sich um die 
übergabe von G�tern handelt, ist es noch relativ einfach, die vereinbarten 
Leistungen zu beschreiben. Es muss nur Art und Zeit sowie die empirische 
Beschaffenheit der G�ter vereinbart werden.
Schwieriger ist es schon bei 
Dienstleistungen, die in der Ausf�hrung bestimmter T�tigkeiten bestehen. Sofern 
es sich um die Herstellung bestimmter Produkte für den Vertragspartner handelt, 
ist es eine Art Werkvertrag. Die Lage ist hier ähnlich wie beim G�tertausch. 
Aber sofern es nur Dienste oder T�tigkeiten sind, die kein direkt sichtbares 
Produkt hinterlassen wie etwa eine Bedienung im Laden oder Restaurant, so ist es 
schon schwieriger, die Leistung zu beschreiben und ihre Erbringung zu 
kontrollieren. (Wie findet die Kontrolle bei Arbeitsvertrag oder 
Mehrheitsprinzip statt?)
*VIII-79*
Ist der Satz: "Diese Aussage ist 
wahr" eine Tatsachenfeststellung? Der Satz selber ist keine 
Tatsachenfeststellung. Der Satz n e n n t die Eigenschaft einer 
Tatsachenfeststellung. Der Satz geh�rt deshalb der Metasprache an.
*VIII-80*
Die G�ltigkeit einer Norm setzt die Existenz einer Norm nicht 
voraus und impliziert noch nicht Verbindlichkeit. Auch die Existenz einer Norm 
impliziert noch nicht Verbindlichkeit, es wird damit nur der Anspruch auf 
Verbindlichkeit erhoben. Erst G�ltigkeit und Existenz einer Norm zusammen 
implizieren deren Verbindlichkeit. Allerdings lässt sich die G�ltigkeit nie 
"end-g�ltig" feststellen, es gibt deshalb Entscheidungsverfahren, die jedenfalls 
vorl�ufig kollektiv verbindlich die G�ltigkeit von Normen festlegen. (p.s. 
besser: �Entscheidungsverfahren, die Normen zumindest vorl�ufig als verbindlich 
festlegen.)
*VIII-81*
Begr�ndung des IG (Intersubjektivit�tsgebotes)
1. 
Ausgangspunkt ist ein Streit um Normen. (Oder kann auch der monologische 
Zweifel Ausgangspunkt sein?) Ohne die Existenz einer derartigen Problemlage 
braucht man sich um die Begr�ndbarkeit von Normen keine Gedanken zu machen.
2.
Gesucht ist eine Entscheidung in diesem Streit, d.h. es soll entschieden 
werden, welche Norm existieren und somit gelten soll.
3.
Diese 
Entscheidung kann im Prinzip auf zweierlei Wegen herbeigef�hrt werden: durch 
Gewalt oder durch Vernunftgr�nde.
4.
Dass ein Streit um Normen durch die 
Anwendung von Gewalt entschieden werden kann, ist offensichtlich. Gesucht wird 
dagegen nach einer gewaltfreien, vern�nftigen Entscheidung im Streit um Normen.
5. 
Die Entscheidung in einem Streit setzt die Herstellung eines Konsens 
(übereinstimmung) der Streitenden voraus. Solange kein Konsens besteht und die 
Individuen miteinander unvereinbare Normen vertreten, ist der Streit noch nicht 
beendet.
6.
Es ist also ohne Gewalt und allein mit Mitteln der Vernunft 
ein Konsens über Normen herzustellen. (Dies ist das IG: "Strebe nach g�ltigen 
Normen, d.h. nach Normen, die eines vern�nftigen Konsens f�hig sind.) (p.s. 
besser: �, über die ein vern�nftiger Konsens m�glich ist.) 
*VIII-73*
Alternative Formulierung:
1. Ausgangspunkt ist ein Streit um Normen. (Ohne 
diese Problemlage entf�llt jede Problematik der Begr�ndbarkeit von Normen.)
2. Angestrebt ist eine Beendigung des Streites um Normen. (p.s.: es soll 
entschieden werden, welche Norm existieren soll.)
3. ein Streit wird beendet 
durch die übereinstimmung (den Konsens) der Streitenden.
4. Angestrebt ist 
ein Konsens über Normen.
5. Die übereinstimmung bedeutet die Zustimmung aller 
Individuen zu denselben Normen.
6. Diese Zustimmung kann von den Individuen 
auf zweierlei Art erreicht werden:
a. Indem man sie durch Gewalt (Zwang oder 
Sanktionen) zur Zustimmung motiviert; 
b. Indem man sie durch Vernunftgr�nde 
(Argumente) überzeugt.
7. Angestrebt ist ein Konsens über Normen, der 
durch Argumente erzielt wird.
8. Argumente (Gr�nde) sind solche gedanklichen 
Inhalte, bei denen die Wirkung auf das Urteil des Adressaten deren Anerkennung 
als richtig voraussetzt. (Gegenüber Argumenten hat das Individuum die Freiheit 
"nein" zu sagen und damit deren Einfluss auf das eigene Denken und Tun 
aufzuheben. Dies ist bei Drohungen (Manipulationen, Suggestionen, 
Versprechungen, überredungen, Zwangandrohungen und Zwanganwendungen etc.) nicht 
m�glich. Sie wirken auf den Adressaten motivierend trotz deren Ablehnung als 
falsch.
9. Gegenüber jemandem, der selber keinen argumentativen Konsens 
anstrebt sondern den Konsens mit Formen der Gewalt herstellen will, ist eine 
Argumentation sinnlos. Gegen Gewalt helfen keine Argumente. Dagegen sind andere 
Mittel n�tig.
*VIII-74*
Zu selbst-zerst�rerischen Normen wie: 
"Versprechen braucht man nicht zu halten".
Wo liegt der Trick? Aus solchen 
"Normen" ergibt sich, dass Normverletzungen nicht bestraft werden sollen. Aber 
ohne Sanktionen kann keine Norm existieren. Normen, die Sanktionen verbieten, 
machen damit die Existenz dieser Normen unm�glich. Ein Versprechen, das nicht 
eingehalten werden muss, ist kein Versprechen. Ein Versprechen, dessen 
Einhaltung nicht sanktioniert wird, verhindert die Existenz der normsetzenden 
Institution "Vertrag".
*VIII-75*
Man muss unterscheiden zwischen 
prinzipieller G�ltigkeit und vorl�ufiger G�ltigkeit, die bei einer tats�chlichen 
Entscheidung für die Einf�hrung oder Beibehaltung einer Norm angenommen wird. Im 
letzteren Fall erfolgt die Entscheidung unter Handlungsdruck, im ersteren Fall 
nicht. (?) (ähnlich HABERMAS "Theorie und Praxis", S. 26) Analog gibt es in der 
empirischen Wissenschaft zum einen die prinzipielle Wahrheitssuche und zum 
andern die Entscheidung zwischen zwei konkurrierenden Hypothesen (siehe auch OPP 
über statistische Hypothesen-Tests. Welche Hypothese ist "wahrer"?)
*VIII-76*
Das Konzept des "Eigeninteresses" klären. Dazu Russell in 
Birnbacher/Hoerster.
*VIII-77*
Was unterscheidet Vernunftgr�nde 
(Argumente) von Beweggr�nden (Motiven)? 
1. Argumente können vom Individuum 
im Prinzip als falsch abgelehnt werden. Das Individuum hat die Freiheit,"nein" 
zu sagen. In diesem Fall verschwindet ihre motivierende Kraft. Argumente 
enthalten keine Gewalt. Sie wirken nur motivierend, wenn sie vom betreffenden 
Individuum frei und bewusst bejaht werden. Insofern beinhalten Argumente auch 
keine manipulative Umgehung der kritischen Instanz in der Person.
Spielt auch 
die Allgemeinheit der Adressierung eine Rolle? M�ssen Argumente "universal" 
formuliert sein? Wenn nicht, dann wären auch überredungen Argumente. Zum 
Beispiel k�nnten Appelle ans Eigeninteresse moralische Argumente sein (und 
Appelle an Wahnvorstellungen k�nnten empirische Argumente sein)
*VIII-78*
"Sollen" kommt von "wollen".
*VIII-79*
Wenn zur Bestimmung des 
Gesamtinteresses die individuellen Interessen ermittelt werden, so geschieht das 
in bedingter Form. Die Individuen werden gefragt: "Wie h�ttest Du es am liebsten 
(wenn es nur nach dir ginge, wenn es nur auf dich ank�me)?" Insofern dieser 
Vorbehalt gilt, widersprechen sich die individuellen Interessen auch nicht.
*VIII-80*
Dr�ckt eine Norm einen Willen aus? Oder stellt sie ihn nur 
fest? Wo liegt der Unterschied zwischen dem Ausdruck eines Willens und der 
Beschreibung eines Willens? Ist der Satz: "Ich will, dass Du die T�r schlie�t" 
eine Beschreibung des eigenen Willens des Sprechers oder Ausdruck seines 
Willens?
*VIII-81*
Eine Norm dr�ckt einen Willensinhalt aus, 
unabh�ngig von der Person ihres Tr�gers. Normen dr�cken aus, was gewollt wird, 
unabh�ngig davon, wer dies will. (p.s.: das fehlende Subjekt des Wollens ist das 
Kollektiv bzw. die Allgemeinheit.)
*VIII-82*
Warum darf man zwei 
empirisch identische Objekte nicht unterschiedlich bewerten? Weil Wertungen 
immer eine Relation zwischen einem Subjekt und einem Objekt darstellen. Wenn die 
beiden Objekte unterschiedslos sind, so muss auch deren Relation zum Subjekt 
unterschiedslos sein. (Dies ist aber kein formallogischer Widerspruch.)
*VIII-83*
Zu Rawls:
Zur Revision der Vertragstheorie durch eine "original 
position", bei der die Individuen ihre zuk�nftige Lage, ihre Pr�ferenzen, 
F�higkeiten, Eigentumsbereiche etc. nicht kennen. Aber was kann dann überhaupt 
die Grundlage einer Entscheidung (zwischen verschiedenen Gesellschaftsordnungen) 
sein?
*VIII-84*
Zum "difference principle". Wenn es hei�t: "Maximiere 
das Nutzenniveau (die Ausstattung des am Schlechtesten gestellten mit prim�ren 
G�tern) sofern dabei zugleich das Nutzenniveau aller �brigen erh�ht wird", so 
l�uft das Ganze auf das Paretoprinzip hinaus. ("Verbesserungen sind Vorteile für 
jeden gegenüber dem Status quo").
*VIII-85*
Wenn es hei�t: 
"Maximiere das Nutzenniveau eines Individuums, sofern auch das Nutzenniveau 
aller vergleichsweise schlechter gestellten Individuen erh�ht wird!", so ist das 
eine Abschw�chung gegenüber dem Paretokriterium, insofern die jeweils besser 
Gestellten ruhig im Vergleich zum Status quo schlechter gestellt werden d�rfen. 
(Ist das "chain connection" ?) Verbesserungen im Verhältnis wozu? Zum Status 
v�lliger Gleichheit? (Wie kann man sich diesen Status vorstellen?) 
Nun 
sind Ungleichheiten zul�ssig, wenn durch die Ver�nderung alle besser gestellt 
werden (paretianisch, da alle gleich und damit jeder der schlechtest Gestellte 
ist). Wenn jetzt Ungleichheiten etabliert sind, gilt das andere Prinzip mit der 
Bedingung einer "chain connection", (Verbesserungen sind zul�ssig, sofern sie 
auch für alle schlechter Gestellten gelten.)
Aber was ist, wenn das 
schlechtest gestellte Individuum um 1 Einheit und die andern um 1.000 Einheiten 
besser gestellt werden? Ungleichheit kann hier ja nicht mehr bewertet werden, da 
Besserstellungen nicht in Nutzen sondern naturalen G�termengen gemessen werden. 
Wenn sie in Nutzeneinheiten vorgenommen werden, dann darf die Nutzeneinbu�e der 
schlechter Gestellten nicht gr��er sein als der Nutzenzuwachs der schlechter 
Gestellten (nach "utilitaristischen Kriterien") 
*VIII-86*
Ist das 
Maximinprinzip im Sinne der schlechtest Gestellten? Nur wenn gilt: Wenn ich in 
jeder Gesellschaft der schlechtest Gestellte wäre, wäre für mich das 
Maximin-Prinzip das Vorteilhafteste. Dies kann aber unm�glich für alle 
zutreffen.
*VIII-87*
RAWLS versucht (wie in der Vertragstheorie) die 
Normen der Gerechtigkeit auf den Willen eigeninteressierter (rationaler) 
Individuen zu gr�nden - wenn auch hinter dem Schleier der Unwissenheit. Das 
Maximinprinzip ist nicht im Interesse des in einer bestimmten Gesellschaft 
schlechtest Gestellten, denn es gibt alternative Gesellschaftsordnungen, in 
denen er pers�nlich besser gestellt ist (allerdings wären andere dort noch 
schlechter gestellt.) 
*VIII-88*
HOBBES formuliert eine "allgemeine 
Regel der Vernunft": "Jedermann hat sich um Frieden zu bem�hen, solange dazu 
Hoffnung besteht. Kann er ihn nicht herstellen, so darf er sich alle Hilfsmittel 
und Vorteile des Krieges verschaffen und sie benutzen."
" Suche den Frieden 
und halte ihn ein."
" Wir sind befugt uns mit allen zur Verf�gung stehenden 
Mitteln zu verteidigen."
*VIII-89*
Der Begriff "Bedingungen der 
Argumentation" ist mehrdeutig. Gemeint sind ja nicht die empirischen Bedingungen 
wie die, dass ich zu essen habe und leben kann, um dann auch argumentieren zu 
können. Gemeint sind Handlungen bzw. Redenormen, die vorausgesetzt werden 
m�ssen, wenn eine gewaltlose Einigung m�glich sein soll. (Wer die gewaltlose 
Einigung nicht anstrebt, kann sich selber nicht mehr auf Vernunft berufen. Er 
kann überhaupt keine Gr�nde liefern. Er scheidet aus dem Reich der Vernunft 
aus.)
*VIII-90*
Jemand mag das Intersubjektivit�tsgebot verletzen. 
Wird er dadurch aber auch schon vogelfrei? Offensichtlich gibt es hier auch so 
etwas wie die "Verhältnism��igkeit der Mittel". Au�erdem: Zwar kann er mir keine 
Vorw�rfe machen, wenn ich gegen ihn beliebige Gewalt anwende, aber Dritte können 
das mir gegenüber, die das Intersubjektivit�tsgebot akzeptieren. Insofern bleibe 
ich auch gegenüber denjenigen, die das Intersubjektivit�tsgebot nicht 
anerkennen, an die als g�ltig erachtete Norm gebunden. Dadurch, dass die 
Argumentation mit ihm abgebrochen ist, ist sie nicht allgemein 
zusammengebrochen. Ich habe unter Umst�nden auch ein Interesse daran, dass sie 
nicht allgemein zusammenbricht. 
Habe ich auch eine Verpflichtung, dafür 
zu sorgen? HOBBES sagt auch nur, dass man dann, wenn man nicht auf Frieden 
hoffen kann, alle Mittel des Krieges zu seiner Verteidigung (!) benutzen darf. 
Wenn man jetzt von sich aus in Verfolgung des Eigeninteresses den Dschungelkampf 
f�hrt, so strebt man nicht mehr selber die vern�nftige Einigung an. Man muss 
jedoch jederzeit selber bereit sein, die abgebrochene Argumentation wieder 
aufzunehmen. Ist man auch verpflichtet, gewisserma�en kommissarisch das 
Interesse dessen zu ber�cksichtigen, der sich selber au�erhalb des Rahmens einer 
vern�nftigen Einigung stellt?
*VIII-91*
Verteidigt man gegen die Feinde 
der Vernunft nur sich selbst oder auch die Vernunft? Im letzteren Fall g�be man 
bei Vogelfreiheit das auf, was man doch verteidigen will. Frage: Wo h�rt die 
Verteidigung auf und wo f�ngt der Angriff an?
*VIII-92*
Wenn ich mich 
selber unter das Gebot der Vernunft stelle, so ist damit auch erforderlich, dass 
ich alles unternehme, um den andern zur�ck zur Argumentation zu bringen. Dazu 
kann unter Umst�nden geh�ren, dass ich mich selber einseitig weiter rein 
argumentativ verhalte.
*VIII-93*
Schwemmer fordert, dass die 
Individuen ihre miteinander unvertr�glichen Begehrungen in miteinander 
vertr�gliche transformieren. Aber eine Ver�nderung der individuellen Interessen 
ist nicht erforderlich, nur eine Akzeptierung des Gesamtinteresses als Richtung 
gebend. Jeder kann weiterhin individuelle Interessen haben, die mit dem 
Gesamtinteresse unvereinbar sind. (Diese treten allerdings bei der Durchsetzung 
des Gesamtinteresses st�rend auf und werden deshalb in der moralischen Erziehung 
bek�mpft.)*
VIII-94*
Individuelle Interessen m�ssen analog zu 
individuellen Wahrnehmungen intersubjektiv und intertemporal nachvollziehbar 
sein. (Das ist ein "starkes" Kriterium.) Nur dann können sie Grundlage des 
Gesamtinteresses bzw. der Gesamtwahrnehmung sein. Den Gedanken weiter 
ausarbeiten, dass individuelle Interessen, die im Gesamtinteresse ber�cksichtigt 
werden sollen, intersubjektiv nachvollziehbar sein m�ssen (analog zur 
Wahrnehmung in der Empirie.) 
*VIII-95*
Wenn die aktuellen Interessen 
zum Ausgangspunkt genommen werden, so kann jemand vollendete Tatsachen mit neuen 
Interessen schaffen, zum Beispiel Vertreibung einer Bev�lkerung mit sofortiger 
Neubesiedlung. Hier z�hlen dann "übergeordnete Interessen", die nicht nur den 
jetzigen 
Fall sondern auch zuk�nftige F�lle betreffen.
*VIII-96*
Inwiefern besteht Vernunft weiter, auch wenn sie von andern negiert wird? Ich 
mag konkret gegenüber jemandem die Argumentation abbrechen, weil er das 
Intersubjektivit�tsgebot nicht anerkennt. Aber herrscht damit schon der 
Naturzustand? Oder herrscht er nur im Verhältnis zu demjenigen, der das 
Intersubjektivit�tsgebot nicht anerkennt? Trotzdem bleibt der andere Mitglied 
der Gemeinschaft, B�rger, auch wenn er bestraft wird.
*VIII-97*
Gegen 
die funktionalistische, pauschale Rechtfertigung: "Jeder Staat muss sich vor 
seinen Feinden sch�tzen!" Die Frage ist ja, ob ein bestimmter Staat überhaupt 
gesch�tzt werden sollte. Das Pauschalargument kann nicht durchschlagen. Es geht 
also nur um den bestimmten demokratischen Staat, dessen Ordnung legitimierbar 
ist. Aus dieser Legitimation ergibt sich unmittelbar das Verbot, zu versuchen, 
diese legitime Ordnung zu beseitigen und in bestimmten Ma�e auch die 
Verpflichtung, diese legitime Ordnung gegenüber dem Versuch, eine illegitime 
Ordnung zu errichten, zu sch�tzen.
*VIII-98*
Ich habe die moralischen 
Normen und ihre G�ltigkeit dialogisch-intersubjektiv formuliert. Welchen Sinn 
kann aber dann die monologische Frage haben? Ob man eine Handlung vor sich 
selber rechtfertigen kann? (TUGENDHAT).
*VIII-99*
Inwiefern kann der 
Einzelne selber schon Vernunftwesen sein und das Intersubjektivit�tsgebot in 
sich aufnehmen, den Dialog gewisserma�en antizipieren und an dem antizipierten 
Ergebnis festhalten, auch wenn der andere den Dialog verweigert und auf Gewalt 
setzt? Im Prinzip kann
sich jeder ein Bild von den Anderen und ihren 
Interessen machen und dementsprechend eine solidarische Ordnung antizipieren, 
auch wo die Intersubjektivit�t faktisch nicht hergestellt ist, verweigert wird. 
In gewisser Weise ist das eine stellvertretende übernahme der Position des 
anderen.
*VIII-100*
Wie kann man fürsorgliche Herrschaft über 
Unm�ndige rechtfertigen? Wohl nur gegenüber m�ndigen Dritten oder gegenüber 
imagin�ren vern�nftigen Diskussionspartnern.
*VIII-101*
Verschiedene 
Ebenen der Argumentation unterscheiden. Genau analysieren, auf welcher Ebene die 
Argumentation unm�glich wird. Wenn z.B. die inquisitorische Position sagt:" Man 
darf der Unwahrheit (dem Teufel) keinen Raum geben". Damit wird nur dem in der 
genannten Position Befindlichen das Argumentationsrecht abgestritten, man kann 
als Dritter immer noch fragen: "Ist denn diese Position wirklich falsch?" 
*VIII-102*
Muss jeder der Beteiligten an einer Argumentation eine 
Position vertreten, damit eine Argumentation sinnvoll wird? Kann man nicht auch 
einen m�glichen Anspruch auf Allgemeing�ltigkeit als neutraler Wissenschaftler 
pr�fen?
*VIII-103*
Was hei�t es "sich in die Lage eines anderen 
hineinversetzen"? Wie kann man das individuelle Interesse eines Individuums A 
bestimmen? 
*VIII-104*
Wie kann man das individuelle Interesse eines 
Individuums A bestimmen, wenn dies vom individuellen Interesse eines anderen 
Individuums B abh�ngt? Zum Beispiel A sagt: "Ich will, dass genau das geschieht, 
was B nicht will"
*VIII-105*
Die Folgerungen für die P�dagogik 
ausarbeiten. Wichtig ist die Kritik der Verdr�ngungsp�dagogik. Klarstellen, dass 
genaues Bewusstsein der eigenen Interessen und Orientierung am Gesamtinteresse 
sich nicht gegenseitig ausschlie�en, sondern dass umgekehrt gilt: "Das 
Gesamtinteresse kann nicht ohne genaue Kenntnis der individuellen Interessen 
bestimmt werden."
*VIII-106*
Kernproblem bleibt der Konsens über die 
Gewichtung der individuellen Interessen. Wie dieser funktionieren kann � analog 
zum Konsens über Wahrnehmungen � muss noch weiter gekl�rt werden.Die 
Klassifizierung von Handlungen unter normativen Gesichtspunkten: Ein und 
dasselbe Verhalten kann entsprechend den verschiedensten Schemata klassifiziert 
werden. Was sind die Klassifikationsgesichtspunkte zum Beispiel in der 
Rechtswissenschaft? ("Tateinheit") Wie wird eine Handlung richtig klassifiziert? 
Schon bei der Beschreibung einzelner Handlungen werden allgemeine Begriffe 
(Universalien) benutzt ähnlich wie in der empirischen Wissenschaft (siehe dazu 
POPPER: Logik der Forschung). Wie kann man dann feststellen, nach welcher Maxime 
jemand gehandelt hat?
*VIII-107*
Die Verallgemeinerung: "Was wäre, 
wenn jeder so handeln w�rde" ist nicht immer ein Kriterium, das für alle 
Individuen gem�� ihrem Eigeninteresse gleich urteilt. Dies ist nur dann der 
Fall, wenn alle generell in einer vergleichbaren Situation sind und keine 
Institutionalisierung fixierter Rollen und Positionen stattgefunden hat.
*VIII-108*
Solidarit�tsprinzip: "Was würdech wollen, wenn ich zugleich 
jedes andere Individuum wäre?"
*VIII-109*
Grundlagen der 
Argumentation: In der Dissertation habe ich immer sehr pauschal argumentiert: 
Verletzung der Argumentationsbedingungen f�hrt zum Zusammenbruch jeder 
Legitimationstheorie und zum "Kriegszustand" ohne jedes Recht. Dagegen 
untersuchen, inwiefern bestimmte Verst��e gegen das Intersubjektivit�tsgebot die 
Argumentationsbedingungen nur gegenüber bestimmten Individuen zerst�ren, aber 
gegenüber anderen bestehen lassen, so dass nicht jede Verletzung der Regeln die 
gesamte Argumentationsbasis entzieht. Die Zwischenstufen jeweils in 
"besch�digter, provisorischer, stellvertretender Vernunft" herausarbeiten, die 
immer noch weiter funktionieren. Wenn C die Argumentationsbedingungen verletzt, 
so können zum Beispiel A und B noch gem�� dem Intersubjektivit�tsgebot 
untereinander kommunizieren und unter Umst�nden auch fürsorglich die Interessen 
des unvern�nftigen C mit wahrnehmen.
*VIII-110*
Den Abschnitt zum 
Tauschprinzip erg�nzen durch dynamische Probleme der zirkul�ren Verursachung, 
der ex-post-Koordination über das Preissystem und die problematische Form der 
Umweltanpassung: vor allem die Anpassungskosten, zyklische Krisen etc.. (MYRDAL)
*VIII-112*
Zum Solidarit�tsprinzip: "Die fremden Bed�rfnisse so wie 
die eigenen ber�cksichtigen". Wie kann ich fremde Bed�rfnisse kennen? Wie kann 
ich mich in die Lage des anderen hineinversetzen? Genau genommen ist Sympathie 
als Gef�hl nicht erforderlich zum Erkennen der Lage eines anderen. Aber 
Sympathie als Gef�hl ist n�tzlich, denn es schafft Motivation zu einem Handel 
nach solidarischen Normen.
*VIII-113*
Im allt�glichen Leben erkundigt 
man sich aus H�flichkeit immer nach dem Wohlbefinden des andern: "Wie geht es 
dir?" Der andere sagt, wie es ihm geht. Er schafft damit eine Basis 
wechselseitiger Anteilnahme, schafft damit unter Umst�nden die Voraussetzung 
solidarischer Hilfe.
*VIII-114*
Was hei�t es zu "wollen"? Wesentlich 
ist wohl das zielgerichtete Verhalten, das Wahlverhalten angesichts von 
M�glichkeiten. Wollen setzt ein Denken in M�glichkeiten voraus. Muss die 
Kategorie der M�glichkeit noch weiter gekl�rt werden? Man muss unterscheiden 
zwischen M�glichkeit im Sinne der Wahrscheinlichkeitstheorie und M�glichkeit als 
subjektive Erreichbarkeit, als F�higkeit (Potenz) 
*VIII-115*
Zur 
Realisierung des M�glichen (des Potentiellen).
"Wenn ich an deiner Stelle 
wäre; würdech so und so handeln". Man versetzt sich nicht selten in die Lage 
eines anderen.
*VIII-116*
Wie können Menschen einander in Ihren 
W�nschen, Bed�rfnissen, Interessen verstehen? Wie geschieht das in der Praxis?
*VIII-117*
Inwiefern ist das Intersubjektivit�tsgebot und das daraus 
resultierende Gebot der Meinungsfreiheit prinzipiell an die erste Stelle 
gegenüber anderen Rechten zu setzen, zum Beispiel im politischen Bereich? Das 
Intersubjektivit�tsgebot leitet sich aus einer spezifischen Problemstellung (der 
Wahrheitssuche) ab. 
Nun gibt es jedoch auch andere Problemsituationen, in 
denen das Problem der Wahrheitssuche nicht im Vordergrund steht, sondern 
gewisserma�en als abgeschlossen angesehen werden muss, um zu erfolgreichem 
Handeln zu kommen. 
Um ein extremes Beispiel (das auch von KANT diskutiert 
wurde?) zu nehmen: 
Angenommen, Ich wei�, dass die Person A die Person B 
t�ten will. Ich kenne den Aufenthaltsort von B. Nun kommt A und will von mir 
wissen, wo B sich befindet. A stellt Vermutungen darüber an, stellt Fragen etc.. 
In diesem Fall geht es bei dem Gespr�ch mit A nicht um Wahrheitssuche darüber wo 
B sich befindet. für einen selber ist die Wahrheitssuche in dieser Hinsicht 
abgeschlossen, das Problem ist jetzt nur noch das richtige Handeln auf der 
Grundlage dieses Wissens, n�mlich zu verhindern, dass B von A entdeckt wird. In 
diesem Fall geht es also nicht um Wahrheitssuche, sondern umgekehrt darum, zu 
verhindern, dass A die Wahrheit erf�hrt.
*VIII-118*
ähnlich ist die 
Problemlage bei der Einschr�nkung des innerstaatlichen Diskussionsfreiheit, um 
feindlichen �u�eren Staaten nicht Informationen zukommen zu lassen, die diesen 
bei ihren m�glichen Angriffen von Nutzen sein k�nnten. Hier gibt es zwar einen 
Streit um die Wahrheit zwischen bestimmten Individuen der Gesellschaft X, aber 
es gibt zugleich ein Interesse daran, diese Wahrheit bzw. bestimmte Teilaspekte 
davon vor feindlichen Dritten geheim zu halten: Ein Beispiel wäre etwa ein 
Streit um die überlegenheit von verschiedenen R�stungssystemen. Durch eine 
�ffentliche Diskussion k�nnte der �u�ere Feind auf Schw�chen der Verteidigung 
aufmerksam werden, deren Ausnutzung dann katastrophale Folgen für die Bewohner 
von X haben w�rde. Auch hier wird die Wahrheit (pr�ziser: die m�gliche Wahrheit) 
bestimmter Aussagen vorausgesetzt, die im Verlauf der Diskussion zur Sprache 
kommen k�nnten. Aufgrund �u�erer Bedrohungen kann die �ffentlichkeit der 
Diskussion innerhalb einer Gesellschaft weitgehend abgew�rgt werden, so dass 
allgemein g�ltige Entscheidungen unter einer extremen Beschr�nkung der 
allgemeinen Argumentationsfreiheit getroffen werden m�ssen. Das Verfahren muss 
dann so beschaffen sein, dass diejenigen, die jetzt von der Teilnahme an der 
Argumentation ausgeschlossen sind, h�tten zustimmen können, wenn sie einbezogen 
worden wären. (Hier stellt sich ein ähnliches Problem wie bei der Unm�ndigkeit) 
Allerdings kann auch für den exklusiven Kreis der Entscheidenden die 
Wahrheitsfindung erschwert sein, insofern als durch die 
Diskussionsbeschr�nkungen zugleich die Informationslage verschlechtert sein 
kann. 
*VIII-119*
Eine gewisse Entsch�rfung des Problems einer 
"repr�sentativen" Wahrheitsfindung kann durch nachtr�gliche Kontrollen 
stattfinden, durch nachtr�gliche �ffentliche Diskussionen über die exklusiv 
getroffenen Entscheidungen, nachdem die Gefahren einer r�cksichtslosen 
Wahrheitssuche nicht mehr gegeben sind. Dies ist gewähnlich das Gesch�ft der 
Historiker, die sich noch nach Jahrzehnten auf die nun ge�ffneten Geheimarchive 
st�rzen.
*VIII-120*
Diejenigen, die sich prinzipiell gegen jede 
Konstruktion eines Gesamtinteresses oder Gemeinwohls wenden, vertreten meist 
andere Konzepte von Kollektivinteressen, zum Beispiel Klassen-, Rassen-, 
National- oder Staatsinteressen. Die Frage an sie richten, wie sie zu diesen 
partiell einheitlichen Interessen gelangen können, wo doch auch hier 
unterschiedliche Interessen von Individuen zusammengefasst werden m�ssen.
*VIII-121*
Den Interessenbegriff klären (vielleicht in Negativ- 
Demonstration anhand der sowjetischen Theorie. Was hei�t Identit�t der 
Interessen, v�llige oder teilweise übereinstimmung der Interessen, gemeinsame 
Interessen, unterschiedliche, widersprüchliche, gegens�tzliche, unversähnliche, 
antagonistische, Interessen? Was sind individuelle, kollektive, 
gesellschaftliche Interessen, nationale Interessen, Klasseninteressen, 
vermeintlich Interessen und wohlverstandenen Interessen, Eigeninteressen?
*VIII-122*
Sowjetische Ethik: Ethik als Anpassung des Individuums an das 
vorgegebene gesellschaftliche Interesse bzw. an die historische Notwendigkeit
*VIII-123*
L�cherlich, wie manche sowjetischen Ethiker auch die 
normative Erkenntnis als "Widerspiegelung" deuten m�ssen, um ihnen Wahrheit 
zusprechen zu können.
*VIII-124*
Wenn jemand für eine Behauptung 
Wahrheit beansprucht, so impliziert dies, dass diese Behauptung auch für andere 
Geltung haben soll. Was hei�t aber "für andere Geltung haben"? Andere sollen 
diese Behauptung teilen, ihr zustimmen, sie ebenfalls für wahr halten. Ein 
solcher Wahrheitsanspruch kann zum Beispiel auch von dogmatischen Religionen 
oder anderen Glaubenssystemen erhoben werden: Im Extremfall wird der Anspruch 
auf Anerkennung der Lehre durch andere mit dem Scheiterhaufen oder mit Gef�ngnis 
für Dissidenten durchgesetzt. 
*VIII-125*
Was ist von einem solchen 
Wahrheitsanspruch zu halten, der ein blo�er Gehorsamsanspruch in Dingen der 
Erkenntnis ist, also ein blo�er Glaubensanspruch? Was unterscheidet ihn von 
einem Wahrheitsanspruch, der sich nur des Zwanges von Argumenten bedient? Aber 
was sind Argumente und was sind keine Argumente? Was sind g�ltige und was sind 
ung�ltige Argumente? 
*VIII-126*
Argumente schalten Wahrnehmung und 
Wille des andern nicht aus, sondern versuchen gerade, an die Wahrnehmung bzw. 
den Willen des andern zu appellieren, allerdings mit der Voraussetzung, dass man 
sich auf dieser Basis (Gewaltlosigkeit) einigen will, zum Konsens kommen will.
*VIII-127*
Besteht zwischen dem Konsens in empirischen Fragen und dem 
Konsens in normativen Fragen ein wesentlicher Unterschied darin, als die 
empirische Wahrheit sich mit jeder individuellen Wahrnehmung deckt, w�hrend das 
Gemeinwohl sich mit den individuellen Interessen nicht decken muss? In 
empirischen Fragen kann jedes Individuum allein aus eigener Anschauung zur 
Feststellung der Wahrheit kommen. In normativen Fragen decken sich die 
individuellen Interessen gewähnlich nicht mit dem Gesamtinteresse. 
Dieser Unterschied ergibt sich allein daraus, dass in empirischen Fragen jeder 
ohne gr��ere Schwierigkeiten den r�umlichen Standpunkt des andern einnehmen 
kann. Die wahre Beschreibung eines Sachverhalts ist nicht die Wiedergabe einer 
einzigen Wahrnehmung von einem bestimmten raumzeitlichen Standpunkt aus, sondern 
setzt sich aus einer Vielzahl von Beobachtungen zusammen. Man denke etwa an die 
Erstellung einer Landkarte durch die Landvermesser. In ähnlicher Weise setzt 
sich das Gemeinwohl aus einer Vielzahl individueller Interessen zusammen. Jeder 
kann die Interessen jedes anderen nachvollziehen, indem er sich in dessen Lage 
hineinversetzt. Und damit kann jeder letztlich auch die Beschaffenheit des 
Gesamtinteresses aus eigenem Erleben nachvollziehen.
Aber besteht nicht 
ein Unterschied darin, dass die empirische Wahrheit mit jeder m�glichen 
individuellen Wahrnehmung vereinbar sein muss, w�hrend das Gesamtinteresse nur 
den tats�chlich vorhandenen Interesse Interessen entsprechen muss? (?) 
Vielleicht ist dies auch bei der empirischen Wahrheit so, dass Sie nicht allen 
m�glichen Wahrnehmung entspricht, sondern nur bestimmten "Blickwinkel", denn 
jede Beschreibung der Wirklichkeit ist notwendig selektiv, vernachl�ssigt 
m�gliche weitere Aspekte der beschriebenen Sache. 
*VIII-128*
Einmal 
einen rein subjektiven Wahrheitsbegriff entwickeln, der auf das Kriterium des 
subjektiven Irrtums bezogen ist (ohne Intersubjektivit�t und nur mit 
Intertemporalit�t). Ein solcher Wahrheitsbegriff reduziert sich auf Gewissheit, 
auf die Ausschlie�ung der sp�teren Korrektur einer Behauptung.
*VIII-129*
Zur Unteilbarkeit der Wahrheit. Dagegen k�nnte man S�tze anf�hren, die für den 
einen wahr sind und für den andern falsch sind, wie zum Beispiel der Satz "Ich 
bin 1,76 m". Der Trick liegt im Wort "ich", das je nach Sprecher 
unterschiedliche Person bezeichnet. Insofern handelt es sich um unterschiedliche 
Behauptungen, die allerdings mit einer Variablen formuliert werden.
*VIII-130*
Zu "Argument, Begr�ndung"siehe Klaus/Buhr: Stichworte 
"argumentum", "Grund". s.a. Schopenhauer "über die vierfache Wurzel vom 
zureichenden Grunde"
*VIII-131*
Wenn man eine Methodologie entwickelt, 
wie man vern�nftig argumentiert, so ist man bereits gezwungen, zu argumentieren. 
Ist das ein Zirkel? Setzt man damit immer schon voraus, was man erst noch 
begr�nden will? 
Aber vielleicht hei�t hier "begr�nden" nur Kl�rung 
dessen, was man macht und nicht logische Deduktion. Insofern kann es auch keinen 
logischen Zirkel geben. Andererseits ist diese Form der Begr�ndung durch 
Reflexion dessen, was bereits gemeinsame Praxis ist, nicht logisch zwingend. 
Jeder kann sich dieser Praxis entziehen. Allerdings kann er dann nicht mehr 
argumentieren im analysierten Sinne. 
*VIII-132*
Immunisierung: Die 
Theorie selber erkl�rt noch, warum Sie von bestimmten Individuen nicht 
akzeptiert werden kann: "Die wahre Religion findet keinen Glauben bei den 
Gehilfen des Teufels" Die wissenschaftliche Weltanschauung findet keinen Anklang 
bei den untergehenden Klassen etc.. Dann braucht man sich um die intersubjektive 
Nachvollziehbarkeit der eigenen Argumente nicht zu scheren.
*VIII-133*
Das Intersubjektivit�tsgebot nicht überstrapazieren. In der reinen Methodologie 
muss es beschr�nkt sein auf die Bestimmung der zul�ssigen oder unzul�ssigen 
Argumente. Demgegenüber liegen die institutionellen Bedingungen der 
Argumentation auf einer anderen Ebene.
*VIII-134*
Das 
Intersubjektivit�tsprinzip, die Grundlage jede Argumentation, ist ein deduktiv 
nicht ableitbarer Anfang. Man kann aber zeigen, dass dieser Anfang, diese 
Pr�misse nicht beliebig ist, und dass deshalb andere Pr�missen nicht 
gleichwertig sind. Aber wie sieht die nicht-logische Begr�ndung des 
Intersubjektivit�tsprinzips aus? Warum ist das Ziel der Wahrheitssuche im 
weitesten Sinne konstitutiv für jede wissenschaftliche Argumentation? Wenn 
Erkenntnis auf die Beantwortung von Fragen gerichtet ist, so muss das Ziel der 
Wahrheitssuche schon im Sinne des Fragens liegen. Fragen suchen nach Antworten, 
nicht nach beliebigen, sondern "richtigen", "allgemein g�ltigen", die notfalls 
als Behauptungen (Thesen) gegen Einw�nde argumentativ verteidigt werden können.
*VIII-135*
H�ufig stimmen im Mehrheit System die eigentlichen 
Verlierer wie die Sieger ab, um nicht unpopul�r zu werden und ihre Alternative 
doch keine Chance hat. So kann man die wirkliche Interessenstruktur aus den 
Wahlentscheidungen nur schwer rekonstruieren. 
*VIII-136*
Die 
Untersuchungen zum Mehrheitssystem ausweiten: "
-zum einen durch eine 
dynamische Betrachtung vor allem des Koalitionsbildungsprozesses,
� durch 
Einbeziehung der Repr�sentation und der Dezentralisierung,
.- durch 
Einbeziehung politischer Rechte der Individuen, insbesondere der Grundrechte
- durch Einbeziehung von Problemen der Normverletzung und Sanktionierung 
insbesondere der "abwehrbereiten Demokratie". 
*VIII-137*
Was ist 
geltendes Recht? Nach Kelsen setzt "Geltung" ein bestimmtes Ma� an Effektivit�t 
voraus. Deshalb sollte man "Geltung" anders definieren in Relation zu einer 
Instanz, die willens und in der Lage ist, Normverletzungen zu sanktionieren.
*VIII-138*
Das Solidarit�tsprinzip verlangt nicht, sich die Interessen 
des anderen zu eigen zu machen, sondern nur, sie bei der Bestimmung des 
Gesamtinteresses (also nicht unbedingt beim eigenen Handeln) zu ber�cksichtigen.
*VIII-139*
Moral hat etwas damit zu tun, dass es sich bei andern Menschen 
um Personen handelt, die mit einem Willen und der F�higkeit zur Empfindung 
ausgestattet sind, dass es ein "Du" ist, mit dem man sich verst�ndigen kann.
*VIII-140*
Zu sagen: "Das Kollektiv X will xyz" ist nicht gleichbedeutend 
mit der Aussage: "Alle Individuen des Kollektivs X wollen xyz" 
*VIII-141*
Was erlaubt es, von einem Kollektiv als einem einheitlichen mit 
Willen bzw. Interessen ausgestatteten Subjekt zu sprechen? Ist es eine 
vereinfachte Ausdrucksweise, gewisserma�en eine statistische Abk�rzung indem 
anstatt von vielen Individuen nur von wenigen Kollektiven die Rede sein muss?
*VIII-142*
In repr�sentativen Gremien gibt es ein taktisches 
Abstimmungsverhalten der folgenden Form: Wenn man sowieso unterliegt, dann 
stimmt man für die wahrscheinlich siegreiche Alternative, wenn das für 
zuk�nftige Wahlen vorteilhaft erscheint, weil die siegreiche Alternative in der 
W�hlerschaft sehr viel popul�rer ist. Dadurch wahrt man sein Gesicht vor den 
W�hlern, verdeckt seine wirklichen aber unpopul�ren Interessen. (Gilt diese 
Taktik auch für direkt Abstimmungen? Sofern sie geheim sind, nicht. Bei offenen 
Abstimmungen, falls daraus negative Folgen erwachsen können.) Wenn man sowieso 
unterliegt, kann man diese Folgen durch Anpassung an den Sieger vermeiden. 
Ein solcher Mechanismus findet sich zum Beispiel bei Gremien, die 
Personalentscheidungen f�llen. Niemand stimmt gern vergeblich gegen einen 
zuk�nftigen Kollegen, von dem er sp�ter selber abh�ngig sein k�nnte. Dieser 
Mechanismus erschwert die empirische überpr�fung der rationalen 
Koalitionstheorie anhand des faktischen Abstimmungsverhaltens. Allerdings gilt 
dies nicht für diejenigen, die die Mehrheitsalternative vertreten. Man m�sste 
diese jeweils herausfiltern und nur deren Wahlverhalten als empirisches Material 
nehmen.
*VIII-143*
Vielleicht wäre es sinnvoll, einmal in kleinen 
Gruppen das Problem des intersubjektiven Nutzenvergleichs experimentell zu 
erproben. Reichen die angegebenen Bestimmungen aus, um zu einem argumentativen 
Konsens zu gelangen? 
*VIII-144*
Das Gebot: "Strebe einen 
argumentativen Konsens an!" bzw. "Suche nach Wahrheit!" bezieht sich nur auf die 
Diskurssituation, auf Streit um Behauptungen. Damit ist nicht gemeint, dass 
Wahrheit ein unbedingter h�chster Wert ist. Damit ist auch nicht gemeint, dass 
es sinnvoll ist, auf jede beliebige Frage eine wahre Antwort zu suchen. Nur wenn 
es einen Streit um die richtige Antwort gibt, tritt das Intersubjektivit�tsgebot 
in Geltung.
*VIII-145*
Zur empirischen Methodologie. LAKATOS versucht 
ein Kriterium des Erkenntniswachstums einzuf�hren, "best�tigte 
Gehaltsvermehrung", um das naive Falsifikationsprinzip, das gegenüber 
konventionalistischer Kritik zusammenbricht, zu ersetzen. Aber wie lässt sich 
der"Gehalt"von Hypothesen vergleichen? Mehr Gehalt ist immer besser als weniger 
Gehalt, klar, aber mehr Gehalt lässt sich eindeutig nur dann feststellen, wenn 
die neue Theorie den gesamten Bereich der alten Theorie umfasst und darüber 
hinaus Erkenntnis vermittelt. Das ist aber wohl nicht immer der Fall, 
wahrscheinlich nie. 
Dann muss jedoch der Gehalt bewertet werden, es kommt 
auf Relevanz an, auf die Wichtigkeit der Fragen, die wir haben. Genau genommen 
vergleicht man ja nicht zwei Theorien als solche sondern das 
Entscheidungsproblem zwischen beiden Theorien stellt sich nur angesichts 
bestimmter Fragen: Welche Theorie gibt hier die bessere Antwort?
*VIII-146*
Einmal die offenen Fragen normative Methodologie zusammenstellen. 
Die Punkte an den weitergearbeitet werden muss.
1. Kl�rung des 
Intersubjektivit�tsgebots und seiner Begr�ndung: Nicht deduktiv und nicht 
zirkul�r Alberts Kritik an Apel heranziehen)
2. Kl�rung der G�ltigkeit 
von Normen 
Unterscheiden: 
a. Nach welchen Normen sollen die 
Individuen handeln? 
b. Welche Norm soll gesellschaftlich 
institutionalisiert werden? 
3. (von besonderer Bedeutung:) 
Zul�ssigkeit des intersubjektiven Nutzenvergleichs beweisen und dazu die 
Pr�zision weiter erh�hen. Wie lassen sich quantifizierbare Ergebnisse erzielen?
4. Das Demokratiemodell als praktikable Ann�herung an das Gesamtinteresse 
über das statische Modell des Mehrheitsprinzips hinaus erweitern: F�deralismus � 
Repr�sentation - Parteiendemokratie � Grundrechte - dynamische Aspekte, vor 
allem Zukunftserwartungen, Informations- und Informations- und 
Kommunikationshemmnisse. Dabei zwei Ebenen unterscheiden
a) Regelungen, die 
sicherstellen, dass eine vorhandene Mehrheitsalternative realisiert wird. 
b) 
Regelungen, die korrigieren, wenn die Mehrheitsalternative normativ nicht 
akzeptabel wäre (dazu die Literatur bei FREY und BERNHOLZ ).
(Ab hier bis 
S.287 über Collective Choice zum Mehrheitsprinzip und über r�umliche Modelle der 
Koalitionsbildung. Wird nicht mit abgedruckt)
(Ende Heft VIII)
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07/2013 / Eberhard Wesche
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