Ethik-Werkstatt - Volltexte - kostenlos 
 
Aus meinen Notizb�chern: 
Heft VI 
  
 
Vorbemerkung:
-->übersicht       
-->Alphabetische Liste aller Texte       
-->Info zu dieser Website       
-->Lexikon       
-->Startseite
______________________________________________________________________________________________
______________________________________________________________________________________________
Heft VI
Die folgenden Texte aus meinen Notizb�chern habe ich nicht für die Ver�ffentlichung sondern für mich selber geschrieben, um meine 
eigenen Gedanken festzuhalten und zu klären. Sie haben deshalb einen vorl�ufigen 
Charakter, insbesondere was die benutzte Terminologie betrifft. Trotz z. T. 
grundlegender überarbeitung sind diese Notizen auch in der Formulierung holpriger als 
andere Texte der Ethik-Werkstatt. Es sind m. E. darin jedoch Gedanken enthalten, die 
für die Entwicklung einer normativen Theorie der kollektiven Entscheidung und 
für die Ethik allgemein von Interesse sein können. Wo ich heute anderer Ansicht 
bin als damals, habe ich dies manchmal in eckigen Klammern hinzugef�gt und 
begr�ndet. 
*VI-1*
Das Besondere an der Moral der 
Bergpredigt ist, dass hier die Befolgung der g�ltigen Norm gefordert 
wird, unabh�ngig davon, ob der andere sie ebenfalls befolgt: "Wenn dir einer auf 
die rechte Backe haut, so halte ihm auch noch die linke hin!"
*VI-2*
Kant macht die Befolgung g�ltiger Normen ebenfalls nicht von der Befolgung durch 
andere, also von der Existenz der Norm abh�ngig. wäre sonst sein Imperativ nicht 
mehr kategorisch? Der Kategorische Imperativ tut 
zwei Schritte � Normsetzung und Normbefolgung � in einem.
*VI-3*
Beim 
Verfahren des "unparteiischen Dritten" bzw. des 
"uninteressierten Beobachters" kann die Einigung dadurch hergestellt werden, 
dass sich die Beteiligten in einem ersten Schritt auf die Auswahl der 
Schiedsinstanz einigen, deren Spruch für die Beteiligten verbindlich sein soll. 
(Sofern es eine Zwangsschlichtung mit einer vorgeschriebenen Schiedsinstanz 
gibt, muss es andere anerkannte Normensysteme geben, auf die man zur�ckgreifen 
kann).
Auch hier besteht für die Beteiligten ein Moment der Ungewissheit über 
die Situation, in der sie sich schlie�lich befinden werden. Man verpflichtet 
sich deshalb im Voraus zur Befolgung des Schiedsspruches, gleichg�ltig wie er 
dann tats�chlich ausf�llt. (Wenn eine Partei den Schiedsspruch ablehnen kann wie 
bei manchen Tarifauseinandersetzungen, �bt der Spruch der Schiedsinstanz nur 
einen sozialen Druck aus.)
Das Problem ist, nach welchen Kriterien der 
Schiedsrichter entscheiden soll. Er muss ja irgendeine Form der 
Interessenabw�gung und der Anwendung normativer Prinzipien vornehmen. Deren 
Inhalt ist das Interessante. Zu sagen, dass der Schiedsrichter unparteiisch, 
unbefangen, uninteressiert und gleich wohlwollend gegenüber die Parteien sein 
soll, l�st das Problem der inhaltlichen Entscheidungsfindung nur zum Teil.
*VI-4*
Ein weiteres Verfahren, das ein Zwischending zwischen 
unparteiischem Dritten und direkten Verhandlungen darstellt, ist der
Vermittler. Er muss ebenfalls unparteiisch sein und 
darf nicht heimlich einer Seite verbunden sein. Er hat jedoch selber keine 
Entscheidung zu f�llen, sondern er hat nur durch Formulierung von Kompromissen 
zwischen den Positionen der Parteien und durch deren argumentative Vertretung 
gegenüber beiden Parteien deren Positionen einander solange anzun�hern, bis es 
zu einer gemeinsam akzeptierbaren Entscheidung kommt. Er muss dabei 
Erfindungsgabe in der Formulierung neuer Alternativvorschl�ge besitzen und er 
muss die Interessenstruktur beider Seiten und ihre Kompromissbereitschaft 
einsch�tzen können.
*VI-5*
Das entscheidende bei "friedlicher" 
Konsensbildung durch Schiedsinstanzen, Vermittler, Verhandlungen etc. ist oft, 
dass im Falle der Nicht-Einigung der Konflikt andauert und bis zum Kriegszustand 
eskalieren kann. Je nachdem, wie sehr eine Partei diesen Zustand fürchten muss, 
wird sie mehr oder weniger zu Zugest�ndnissen bereit sein. So kann eine Partei 
im Kriegsfall versuchen, die andere Partei "an den 
Verhandlungstisch zur�ck zu bomben", d.h. ihr den Kriegszustand so 
nachteilig zu gestalten, dass sie es vorzieht, stattdessen lieber zu verhandeln 
und Zugest�ndnisse zu machen.
*VI-6*
Kompromisse schlie�en, geben und 
nehmen, leben und leben lassen, Zugest�ndnisse machen, Entgegenkommen zeigen, 
sich vertragen, einwilligen, verabreden, vereinbaren etc. 
Einmal die
sprachlichen Formulierungen zur Konsensbildung 
zusammen stellen.
*VI-7*
Erfordert das Intersubjektivit�tsgebot, dass 
jeder zu Abstrichen von seinem Eigeninteresse bereit 
sein muss? (... sofern es der andere ebenfalls ist?) 
Man muss das
Normfindungsproblem als ein st�ckweises Aufbauen und 
ähnlich betrachten, wo beim Zerbrechen eines Teils nicht gleich der ganze 
Bau zusammenbrechen muss. Das Zur�ckfallen in den Status quo muss deshalb nicht 
immer Krieg bedeuten. Es kann auch ein bereits bestehendes partielles 
Normensystem sein.
*VI-8*
Verhandlungen 
als Mittel der Konsensbildung: Auch hier spielt die Alternative des 
Nicht-Verhandelns bzw. des ergebnislosen Verhandelns eine wichtige Rolle. Die 
Grenze für m�gliche Verhandlungsergebnisse ist durch die Bewertung des Status 
quo von Seiten der Verhandlungspartner gegeben. Eine Partei wird dann die 
Verhandlungen abbrechen, wenn sie nicht mehr auf ein Verhandlungsergebnis hoffen 
kann, das für sie besser ist als der Status quo. Kein Verhandlungsergebnis darf 
für eine der Parteien schlechter sein, als es der Zustand ohne 
Verhandlungsergebnis wäre. Sonst h�tte sie "irrational" gehandelt und m�sste den 
Vertragsabschluss nachtr�glich für falsch erklären.
Der
Status quo muss nicht statisch sein, er kann sich 
durch Entwicklungen st�ndig ver�ndern, worauf eine schwache Partei u. U. nur 
geringen Einfluss hat. "Status quo" hei�t also nicht: "Zustand wie im 
Augenblick" sondern: "Zustand angesichts der zu erwartenden Entwicklung der 
Dinge".
*VI-9*
Verbindlichkeit hei�t im 
Falle eines Vertrages: "Ich binde mich (bzw. meinen Willen) für die Zukunft und 
zwar binde ich mich freiwillig." (Dies ist die Funktion jedes Versprechens.) 
Selbst wenn ich sp�ter den Vertrag nicht mehr einhalten m�chte, bleibt er für 
mich verbindlich. 
*VI-10*
Zum Vertrag. Man muss unterscheiden 
zwischen dem Willen, die eigenen Leistungen bzw. übernommenen Pflichten nicht zu 
erbringen � also den Vertrag zu verletzen, und der Einsicht, dass es besser 
gewesen wäre, man h�tte den Vertrag niemals geschlossen.
Im einen Fall will 
man die Norm verletzen, obwohl man sie für g�ltig h�lt. Im andern Fall gibt es 
die nachtr�gliche Einsicht in die Ung�ltigkeit der gesamten Norm.
Dass eine 
Partei einwilligt, und sp�ter diese Einwilligung für falsch h�lt, ist eine
Einigung aufgrund falscher Informationen und 
Schlussfolgerungen, eine "irrt�mliche Einigung". 
*VI-11*
Wie 
kann man das Ziel begr�nden, solche irrt�mlichen Zustimmungen m�glichst zu 
vermeiden? Man k�nnte sagen, dass jeder ein Interesse an der Vermeidung eigener 
Irrt�mer hat. Kann man daraus ableiten, dass Zustimmungen ung�ltig sind, die auf 
Irrtum beruhen? Dann wären jedoch auch Normen ung�ltig, die auf ung�ltigen 
Zustimmungen basieren.
Eine andere Frage ist, ob diese 
Normen mit ihrer G�ltigkeit auch ihre Verbindlichkeit verlieren. Das 
Prinzip der Verbindlichkeit bezieht sich unmittelbar auf das Handeln. Insofern 
es sinnvoll ist, dass nicht jeder theoretische Zweifel und Streit zu einer 
Beliebigkeit des Handelns und zu einem R�ckfall in den offenen Konflikt f�hrt, 
muss die Verbindlichkeit von Normen vom Streit um ihre G�ltigkeit gel�st werden. 
Dies kann aber keine v�llige Losl�sung bedeuten, denn der Schaden, der durch 
eine rigide Festlegung auf absolute Verbindlichkeit entsteht, kann unertr�glich 
gro� sein.
*VI-12*
Sprachliches:
"Vereinbarung" � die beiderseitigen Willen (Interessen) miteinander vereinbar 
machen;
"übereinstimmung" � die Individuen" stimmen" über ein, in einem 
Sinne; sie sagen dasselbe;
"Einstimmigkeit" � die Individuen sprechen mit 
einer Stimme;
"Konsens" � die Individuen haben einen "gemeinsamen Sinn";
"Vertrag" � die Individuen vertragen sich;
" Abmachung" � die Individuen 
machen ab.
*VI-13*
Der normale Vertrag wird von den 
vertragschlie�enden Parteien vor dem Hintergrund des Status quo eingegangen.
Im Status quo sind die MachtVerhältnisse der Parteien und 
ihre Sanktionsf�higkeit eingeschlossen. Dies macht den normalen 
Vertragskonsens abh�ngig von Zust�nden, die ebenfalls Gegenstand einer 
vertraglichen Regelung sein k�nnten, es aber nicht sind. 
Dadurch, dass die 
Verhältnisse, die nach gemeinsamen Willen erst noch geregelt werden m�ssten, die 
Willen der Einzelnen und damit den gemeinsamen vertraglichen Willen bestimmen, 
bleibt der erzielte vertragliche Konsens normativ problematisch.
Anders 
formuliert: Dadurch, dass ein Individuum durch seine überlegene Macht die 
Alternative der Nicht-Einigung für den Anderen gestalten kann, kann es Einfluss 
auf dessen Wollen nehmen.
*VI-14*
Wenn ein Individuum faktisch von 
einem anderen abh�ngig ist, muss es dessen W�nschen entgegenkommen. (Es sei 
denn, es besteht eine wechselseitige Abh�ngigkeit. Hier kommt es darauf an, wer 
abh�ngiger ist.) Wer stark genug ist, um sich zu nehmen, was er braucht, und 
stark genug, um den Anderen zu dem zu zwingen, was er will, der kann dem andern 
die Vertr�ge diktieren. Ein Beispiel hierfür sind 
die Vertr�ge nach verlorenen Kriegen: Auch noch die bedingungslose Kapitulation 
einer Partei kann vertraglich vereinbart werden (was dann abwertend als "Diktat" 
bezeichnet wird.)
*VI-15*
Sogar an ihrer eigenen 
bedingungslosen Kapitulation kann eine Partei ein Interesse haben und ihr 
zustimmen: zum Beispiel, um das Fortdauern des Krieges und damit die weitere 
Vernichtung von Menschen und G�tern durch einen überlegenen Gegner zu 
verhindern. 
*VI-16*
Je deutlicher die 
überlegenheit einer kriegf�hrenden Partei ist, umso schlechter werden die 
Bedingungen eines Waffenstillstands für die unterlegene Partei, die deshalb 
versucht, durch fr�hzeitige Kapitulation zu einer "glimpflichen" Vereinbarung zu 
kommen. 
*VI-17*
Die verhandelnden Parteien gehen von den eigenen 
Interessen und dem bestehenden Status quo aus. Sie sind deshalb ungeeignet, den 
Status quo selber normativ infrage zu stellen. 
*VI-18*
Wenn eine 
Schiedsinstanz verbindliche Beschl�sse f�llt, ist ein Zwang zum Konsens 
hergestellt, der die Drohung des Status quo aufheben kann. Allerdings stellt 
sich die Frage, nach welchen Kriterien der Schiedsmann entscheiden soll. Seine 
Entscheidung setzt implizit ein für alle verbindliches Normensystem voraus, das 
erst noch zu entwickeln ist.
*VI-19*
Eine M�glichkeit, um den Druck 
des Status quo zu beseitigen, sind Verhandlungen mit einem Konsenszwang. Dann 
kann keine Seite mit dem Abbruch der Verhandlungen drohen, man ist gewisserma�en 
zur Einigkeit "verurteilt". Dieser Zwang zum Konsens kann physischer Natur sein, 
indem man die Parteien in einen Raum schlie�t und keiner den Raum verlassen 
darf, bevor man sich nicht geeinigt hat. (So zum Beispiel bei der Papstwahl). 
Aber vielleicht setzen sich bei einem solchen Verfahren nur diejenigen durch, 
die die l�ngste Ausdauer haben, die am dickk�pfigsten sind, die mit den 
Strapazen einer solchen Sitzung am besten fertig werden usw. usf. (Man m�sste 
hier einmal reale Beispiele heranziehen.) 
*VI-20*
Ein Konsens scheint 
nur dann m�glich, wenn die Individuen sich von ihren eigenen Interessen l�sen, 
die sich aus ihrer jetzigen Lage ergeben, und sich für die Entscheidung jeweils 
auch "in die Lage des anderen hineinversetzen". (Der Status quo ist der reale 
Ausgangspunkt, d.h. die Umstellungskosten beim Wechseln auf ein bestimmtes 
normatives System m�ssen in die überlegungen mit einbezogen werden.)
*VI-21*
Es wird gefordert, dass jeder einzelne sich auf den Standpunkt auch 
aller anderen stellt und von dort her ein "allgemeines Interesse", einen 
allgemeinen Willen (volont� g�n�rale) mit der Ausrichtung auf das "Gemeinwohl" 
formuliert. Dies ist nicht die für jeden individuell die beste Ordnung, gemessen 
am Status quo. Das Letztere wäre das Prinzip der Pareto-Optimalit�t, w�hrend man 
das Prinzip, als Individuum vom Standpunkt aller aus zu entscheiden als "Prinzip 
der Solidarit�t" bezeichnen k�nnte.) 
*VI-22*
Was hei�t es nun genau, 
dass ein Individuum "vom Standpunkt aller her" das g�ltige Normensystem 
bestimmen soll?
*VI-23*
Um die Sache nicht zu verkomplizieren, soll 
vorerst nur zwischen zwei alternativen Normensystemen ausgew�hlt werden, dem 
normativen Status quo (N1) und einem anderen Normensystem (N2) und es soll 
gefragt werden, ob vom Standpunkt des Kollektivs aus N1 gegenüber N2 oder 
umgekehrt N2 gegenüber N1 vorgezogen werden soll (Es geht hier also um eine 
Rangordnung.)
*VI-24*
Das beurteilende Individuum (B) hat sich nun in 
die Lage des ersten Individuums (P1) zu versetzen und zu fragen, ob aus dessen 
Sicht die Alternative N1 oder N2 vorzuziehen ist. 
Dann muss sich B in die 
Lage von P2 versetzen und wiederum fragen, ob vom Standpunkt von P2 aus gesehen 
N1 oder N2 vorzuziehen ist und so weiter bis Pn. (n steht für die die Zahl der 
von der Entscheidung betroffenen Personen. Von den Umstellungskosten wird hier 
abgesehen.)
Damit ergeben sich für das beurteilende Individuum B n 
ordinale Rangfolgen, zum Beispiel für Individuum P1: N1 > N2 (Das Zeichen ">" 
bedeutet "ist besser als" bzw. "wird vorgezogen gegenüber".) Dies ist für alle 
Individuen (P1, P2, � bis Pn) durchzuf�hren (Hier wäre vom rationalen 
individuellen Interesse der Individuen auszugehen. )
Im Falle 
unterschiedlich gelagerter individueller Interessen der n Personen wird sich 
nicht für alle die gleiche Rangfolge ergeben. für einige Individuen wird sich 
m�glicher Weise N2 > N1 ergeben. 
Das beurteilende Individuum B muss nun 
entscheiden, ob für das Kollektiv als Ganzes N1 oder N 2 besser ist. 
Dazu muss es die Rangordnungen für die Individuen P1 bis Pn zu einer kollektiven 
Rangordnung zusammenfassen (aggregieren). 
Wie kann dies bewerkstelligt 
werden? Rangpl�tze, d. h. Ordinalzahlen wie 1., 2., 3. usw. lassen sich nicht 
addieren. Bei einem Kollektiv von 10 Individuen, also n = 10, mag sich zum 
Beispiel ergeben, dass für 8 beurteilte Individuen gilt: N1 > N2, w�hrend sich 
für 2 beurteilte Individuen die Rangordnung N2 > N1 genannt wurde. 
Wenn 
man die Rangzahlen der Alternativen kardinal interpretiert und addiert, ergibt 
sich für N1 (8 x 1 + 2 x 2 =) 12 und für N2 (2 � 1 + 8 � 2 =) 18. Man muss dazu 
die Annahme machen, dass die Nutzendifferenz zwischen der Alternative auf dem 1. 
und der Alternative auf dem 2. Rangplatz für alle beurteilten Individuen P1 bis 
P10 gleich gro� ist. In der Sprache der Pr�ferenztheorie w�rde man sagen: Die 
Individuen P1 bis P10 pr�ferieren N1 gegenüber N2 bzw. N1 gegenüber N2 mit der 
gleichen absoluten Intensit�t.
Wenn man nicht nur fragt, ob für ein 
bestimmtes Individuum N1 oder N2 vorgezogen wird, sondern zus�tzlich fragt, 
welche Intensit�t diese Pr�ferenz besitzt, so kann man die Rangpl�tze kardinal 
als Ma� für die "Pr�ferenzintensit�t" interpretieren. Dazu muss der Wert der 
Alternativen jedoch in einer intersubjektiv verwendbaren Werteinheit gemessen 
werden. (Dies Wertma� soll im Folgenden wie in der Entscheidungstheorie �blich 
als "Nutzen" bezeichnet werden.) 
*VI-25*
Die Vor- und Nachteile, die 
die eine Norm dem Einzelnen im Vergleich zu der anderen Norm bringt, m�ssen von 
den beurteilenden Individuen intersubjektiv übereinstimmend gewichtet und 
gegeneinander abgewogen werden, um die für alle gemeinsam beste Norm, die 
kollektiv vorgezogene Norm zu finden. 
Als Nullpunkt aller Messungen der 
Vor- und Nachteile nehmen kann man den Status quo nehmen. N1, der Status quo 
h�tte dann für alle den Wert "0". Wenn N2 eine Verschlechterung gegenüber dem 
Status quo N1 bedeutet, erh�lt N2 einen negativen Nutzenwert, z. B. "- 5", wenn 
N2 eine Verbesserung gegenüber dem Status quo bedeutet, erh�lt N2 einen 
positiven Nutzenwert, z. B. "+ 4".
Die Frage ist, wie ein solches 
kardinales und intersubjektiv übereinstimmendes Wertma� für die Vorz�ge und 
Nachteile von Alternativen zu bestimmen ist. 
Es muss dafür gesorgt 
werden, dass beliebige Individuen bei ihrer Beurteilung zu übereinstimmenden 
Ergebnissen kommen. Solange keine methodischen Regeln aufgestellt sind, die es 
erm�glichen, einen auftretenden Dissens über das Nutzenniveau und die 
Nutzenver�nderungen eines bestimmten Individuums Px angesichts der zur 
Entscheidung anstehenden Alternativen aufzul�sen und in eine normative 
übereinstimmung zu verwandeln, ist das Ziel nicht erreicht.
Damit zwischen 
den Individuen ein dauerhafter Konsens über die gew�nschte Norm erzielt wird, 
wie es vom Intersubjektivit�tsgebot verlangt wird, m�ssen alle Individuen bei 
ihrer Beurteilung das gleiche Nutzenma� zugrundelegen. Insofern verschiebt sich 
das Problem der Einigung über Normen auf das Problem der Einigung über den 
anzulegenden Wert- bzw. Nutzenma�stab. 
*VI-26*
Ist in Bezug auf die 
Messung von Niveau und Ver�nderung des Nutzens ein Konsens m�glich? Wird nicht 
jeder, der beurteilendes Individuum ist, denjenigen Nutzenma�stab für den 
angemessensten halten oder auch nur erklären, der zu einer Entscheidung für eine 
der normativen Alternativen f�hrt, die seinem individuellen Interesse am besten 
entspricht?
Eine solche vom individuellen Interesse her diktierte 
Nutzenbestimmung k�nnte man dadurch verhindern, dass das beurteilende Individuum 
vorher nicht darüber informiert wird, welche Position es in dem zu w�hlenden 
normativen System einnehmen wird. Wenn die Wahrscheinlichkeit dafür, an die 
Stelle irgendeines Individuums zu kommen, für jedes Individuum gleich ist (so 
bei Harsanyi, Rawls und anderen), wird die Orientierung am individuellen 
Interesse gebrochen. Wenn das beurteilende Individuum zwar wei�, welche 
unterschiedlichen Positionen mit welchen damit verbundenen Vor- und Nachteilen 
sich ergeben werden, aber nicht wei�, wer diese Positionen einnehmen wird, kann 
es nicht sein individuelles Interesse verfolgen. In diesem Fall wird das 
Problem, die bei den verschiedenen Alternativen auftretenden Nutzen für 
bestimmte Individuen zu aggregieren, durch das Problem ersetzt, die 
Nutzenver�nderungen der sozialen Positionen gegenüber dem Status quo in einem 
Wert zusammenzufassen. 
Es handelt sich also genau genommen um eine 
Entscheidung, bei der eine intrapersonelle Aggregation der m�glichen Vor- und 
Nachteile vorgenommen werden muss, so wie bei jeder individuellen Entscheidung, 
bei der ja ebenfalls eine Gewichtung der verschiedenen Vor- und Nachteile 
erfolgen muss � zumindest implizit.
Auf diesem Wege erscheint ein 
intersubjektiver Konsens über das beste Normensystem prinzipiell m�glich. Man 
k�me in diesem Fall auch mit einer ordinalen Rangfolge der Normensysteme aus, 
denn es interessiert ja nur die Bestimmung des relativ besten Normensystems und 
nicht der absolute Wert des besten Normensystems auf einer Nutzenskala.
Allerdings wäre ein solches Verfahren nur eine Ann�herung an die gesuchte 
L�sung, denn tats�chlich vorhandene Unterschiede in der Bewertung derselben 
Lebensbedingungen durch verschiedene Individuen k�nnten hier nicht 
ber�cksichtigt werden. Zwar ist jeder gehalten, sich in die objektive Lage des 
anderen zu versetzen, aber er ber�cksichtigt dabei nicht dessen individuelle 
Bed�rfnis-und Wertstruktur. Er übernimmt nicht die subjektiven Aspekte der Lage. 
Oder anders ausgedr�ckt: Es wird dabei von den m�glichen Nutzen und Kosten 
ausgegangen, die man selber h�tte, wenn man in dieser Lage wäre, und nicht von 
den Nutzen und Kosten, die diejenigen haben, die tats�chlich in dieser Lage sind 
bzw. sein werden. (Es wäre eine empirische Frage, wie weit sich diese Kriterien 
unterscheiden und damit zur Auswahl unterschiedlicher Normensysteme f�hren.) 
Um den Unterschied zu verdeutlichen: Es k�me darauf an, die Nutzen derjenigen 
Individuen zu beurteilen, die tats�chlich in eine bestimmte Position gelangen 
werden. Diese Nutzen sind einmal von den objektiven "�u�eren" Gegebenheiten 
dieser Position abh�ngig, andererseits aber auch von den subjektiven "inneren" 
Gegebenheiten der Person, von der Ausstattung des Individuums mit bestimmten 
F�higkeiten und dem Vorhandensein bestimmter Einstellungen.
Wenn es sich zum 
Beispiel um einen Blinden handelt, so kommt es darauf an zu ermitteln, welchen 
Nutzen die alternativen Normensysteme für das blinde Individuum h�tten und 
nicht, wie man selber diese Situation als Sehender bewerten w�rde.
Oder 
ein anderes Beispiel: Wenn es für ein Individuum �u�erst unerw�nscht wäre, 
ausschlie�lich Schreibtischt�tigkeit auszu�ben, und dies in dem zu bewertenden 
System der Fall wäre, so k�me es darauf an, diese Werthaltungen zu 
ber�cksichtigen, anstatt sie so zu bewerten, wie man sich selber dabei f�hlen 
w�rden. Es wäre also zu fordern, dass das beurteilende Individuum sich nicht 
allein in die �u�ere Lage der Individuen hinein versetzt, sondern auch in die 
subjektiven Bedingungen, also dass man sich fragt: "Wie würdech die 
Normensysteme beurteilen, wenn ich blind wäre bzw. die Schreibtischarbeit hassen 
w�rden?"
*VI-27*
Rawls geht weitgehend deduktiv vor. Der empirische 
Wille der Individuen kommt bei ihm kaum ins Spiel, so wie bei den Rationalisten 
kaum die Erfahrung in die Wissenschaft gelangt. Die normative Methodologie muss 
jedoch von zwei Seiten her konstruiert werden: vom Intersubjektivit�tsgebot und 
seinen logischen Konsequenzen her und von den tats�chlich vorhandenen 
Bed�rfnissen der Individuen her.
*VI-28*
Die Nutzenkalkulation kann 
vereinfacht werden durch die Zusammenfassung der Individuen zu Gruppen mit 
ähnlicher �u�erer und innerer Lage. (Rawls spricht vom "representative man" für 
die einzelnen Gruppen).
*VI-29*
Die Nutzenkalkulation muss sich nur 
auf die Betroffenen beziehen, weil der Nutzen-Betrag der Nicht-Betroffenen 
gleich Null gesetzt werden kann. (Aber muss nicht auch ein Nicht-Betroffener die 
Beurteilung nachvollziehen können? Auch ein Nicht-Betroffener bleibt 
Diskussionsteilnehmer. Vielleicht können die nicht Betroffenen eher unparteilich 
sein.) 
*VI-30*
Zur Terminologie. Vorschlag: Ein Zustand, der den 
individuellen Interessen jedes Einzelnen entspricht, liegt im "gemeinsamen 
Interesse" ("common interest"), w�hrend der Zustand, der dem intersubjektiv 
übereinstimmenden solidarischen Interesse entspricht, im "Gesamtinteresse" 
("public interest") liegt. (Ein Pareto-Optimum wäre dann ein "gemeinsames 
Interesse" in Relation zum Status quo.)
Eine weitere Differenzierung ergibt 
sich aus dem Kollektiv, auf das man sich bezieht (universal � partikular, 
einzelstaatlich (national), famili�r, �)
*VI-31*
Die Anwendung des 
Gebots der Solidarit�t setzt keine bestimmten Emotionen wie z. B. Mitleid 
voraus, wenn diese Gef�hle auch ein zus�tzliches Motiv dafür abgeben können, 
dass ein Individuum gem�� dem Gesamtinteresse handelt, also die g�ltigen Normen 
befolgt. Die Feststellung des solidarischen Interesses erfordert im Gegenteil 
eine Menge an Informationen und Gedankenarbeit. Insofern ist Moral auch keine 
Sache des blo�en Gef�hls. Jemand mag von Mitleid überquellen und trotzdem kann 
er nicht bestimmen, welches die bessere Ordnung ist und wie diese anzustreben 
ist.
*VI-32*
Ein wichtiges Problem bleibt das Verhältnis von 
aggregiertem Gesamtnutzen zu dessen Verteilung auf die Individuen, also das 
Problem der Ungleichheit der individuellen Nutzenniveaus. Dies ist auch der 
Einwand von Rawls, Frankena und anderen gegen den klassischen Utilitarismus. Mit 
diesem Argument rechtfertigt Rawls sein "difference principle".
*VI-33*
Der Einwand gegen den Utilitarismus scheint mir nur dann berechtigt zu sein, 
wenn "Nutzen" als Ausstattung mit bestimmten G�tern missverstanden wird, ohne zu 
ber�cksichtigen, dass die Ausstattung der andern mit diesen G�tern Einfluss auf 
das eigene Nutzenniveau hat. Deshalb ist die Ausstattung der anderen mit diesen 
G�tern für mein Nutzenniveau mitbestimmend. In diesem Fall sind die egalit�ren 
Motive bereits in den individuellen Pr�ferenzen (Nutzen) bzw. den eigenen 
Interessen enthalten. Wenn die Individuen st�rker unter der Ungleichheit leiden, 
wird die Ungleichheit st�rker ins Gewicht fallen; wenn sie darunter weniger 
leiden, wird die Ungleichheit weniger ins Gewicht fallen. 
*VI-34*
Das 
egalit�re Prinzip liegt bereits darin, dass jeder zur Bestimmung seines 
solidarischen Interesses aufgefordert ist, d.h. er muss die Interessen der 
anderen in der gleichen Weise ber�cksichtigen wie seine eigenen. Die Bed�rfnisse 
jedes Individuums haben damit für die Bestimmung des Gesamtinteresses gleiches 
Gewicht. Nach dem Benthamschen Prinzip gilt jeder für einen und niemand für mehr 
(Mill in Utilitarismus, Kapitel 50,a, Paragraph 63).
*VI-35*
Harsanyi 
verwandelt die individuellen Interessen in "ethische Pr�ferenzen", indem ein 
Zufallsmechanismus zwischengeschaltet wird: Jedes Individuum hat die gleiche 
Wahrscheinlichkeit, in die Lage irgendeines anderen Individuums zu kommen. 
Au�erdem ist jedes Individuum ein notwendiger Bestandteil des solidarischen 
Konsens. D.h. seine aus dem Intersubjektivit�tsgebot abgeleiteten Rechte der 
freien Diskussion etc. d�rfen nicht angetastet werden.
*VI-36*
Zu 
sagen, dass eine bestimmte Ungleichheit zwischen den Individuen nicht 
gerechtfertigt ist, hei�t, dass die Benachteiligung der einen nicht durch die 
Vorteile der anderen aufgewogen wird. (Dabei muss deutlich zwischen einer 
Ungleichheit der Nutzenniveaus und einer Ungleichheit der grundlegenden Rechte 
unterschieden werden.)
*VI-37*
Eine Verletzung der Rechte des 
Einzelnen ist es z. B., wenn sein Nutzenniveau überhaupt nicht in die Berechnung 
des Gesamtinteresses bzw. Gesamtnutzens eingeht, seine spezielle Lage also 
unber�cksichtigt bleibt.
*VI-38*
Solche Ungleichheiten sind gegenüber 
diesem Individuum prinzipiell nicht zu rechtfertigen, weil sie damit das 
Individuum aus der Diskussion ausschlie�en und damit implizit das Verhältnis ihm 
gegenüber zum reinen GewaltVerhältnis erklären. Dies sind deshalb 
"unver�u�erliche Grundrechte" jedes Individuums. 
*VI-39*
Nicht 
allgemein akzeptabel ist es auch, wenn die Nutzenniveaus der Individuen mit 
unterschiedlichen Ma�st�ben gemessen werden.
*VI-40*
Bestimmte 
Unterschiede im Nutzenniveau können jedoch im Prinzip gegenüber jedem 
solidarisch orientierten Individuum gerechtfertigt werden (was nicht hei�t, dass 
damit jeder Unterschied tats�chlich gerechtfertigt ist.)
Ein Beispiel für 
gerechtfertigte Unterschiede wäre etwa die Norm, dass bei einem Schiffsungl�ck 
nicht nach der Devise verfahren wird: "Rette sich wer kann!", sondern dass die 
Norm besteht, dass zuerst die Passagiere - und hier wiederum Frauen und Kinder - 
das Schiff verlassen d�rfen und erst danach die Besatzung. Diese Norm bedeutet 
in Hinsicht auf das für jedermann wichtigste aller G�ter, sein eigenes Leben, 
eine gravierende Ungleichheit der überlebenschancen. Trotzdem kann diese Norm 
auch gegenüber den benachteiligten Besatzungsmitgliedern gerechtfertigt werden, 
sofern sie solidarisch entscheiden wollen. Diese Rechtfertigung erfolgt mit dem 
Hinweis auf das Gesamtinteresse (für das im Schiffsbeispiel nur Leben oder Tod 
relevant sind). 
*VI-41*
Wenn man davon ausgeht, dass der Nutzen des 
überlebens für jedes Individuum gleich ist (was noch zu begr�nden wäre), so 
entspricht dem Gesamtinteresse diejenige Regelung, die zur Rettung der meisten 
Menschenleben f�hrt. 
Man kann davon ausgehen, dass jede Festlegung der 
Reihenfolge der Rettung insofern Menschenleben spart, als damit der Kampf 
zwischen den Individuen um einen Platz im Rettungsboot und die damit verbundene 
Verz�gerung der Rettungsaktion vermieden wird. 
Zum andern sind Frauen und 
Kinder beim Zu-Wasser-lassen eines Rettungsbootes hilfebed�rftiger als M�nner, 
so das0s sie mit gr��erer Wahrscheinlichkeit verloren wären, wenn sie die 
Letzten an Bord wären. 
M�nnliche Passagiere sind wiederum hilfebed�rftiger 
als Besatzungsmitglieder, so dass sich hieraus eine entsprechende Reihenfolge 
ergibt.
Au�erdem können Besatzungsmitglieder durch ihr l�ngeres 
Verbleiben an Steuerungs- und Notfalleinrichtungen des Schiffes den Untergang 
oder die Ausbreitung von Feuer verz�gern bzw. ganz verhindern, so dass dadurch 
für die Rettungsaktion Zeit gewonnen wird. Ein weiteres Argument mag darin 
liegen, dass für ein Schiffsungl�ck in erster Linie dessen Besatzung 
verantwortlich ist, d.h. dass es wesentlich von ihrem Handeln abh�ngt, ob es 
überhaupt zu einem Ungl�ck kommt. Ihre Benachteiligung im Falle eines Ungl�cks 
w�rde also auf sie zugleich motivierend wirken, es überhaupt nicht erst zu einem 
solchen Ungl�ck kommen zu lassen. 
*VI-42*
Das letzte Argument bezieht 
sich auf die Rechtfertigung von Ungleichheiten, die im Zusammenhang mit einer 
motivationsfürdernden Belohnung oder Bestrafung entstehen. Unter der Annahme 
eines vereinfachten Nutzenma�stabs ("Das Leben jedes Individuums ist 
gleichwertig und andere Werte wie zum Beispiel Sachg�ter können gegenüber dem 
Verlust des Lebens als unerheblich vernachl�ssigt werden") kann also 
nachgewiesen werden, dass eine bestimmte mit Ungleichheit unter den Individuen 
verbundene normativen Regelung den gr��ten Gesamtnutzen erbringt und damit dem 
Gesamtinteresse entspricht. Somit können solidarische Individuen dieser Norm 
zustimmen, selbst wenn sie selber zu den relativ schlechter Gestellten geh�ren.
*VI-43*
Das entscheidende Problem ist das Problem der Einigung über einen 
Nutzenma�stab, mit dem die Nutzen der Individuen interpersonell vergleichbar 
gemacht werden können, um sie zu einem Gesamtwert (dem Gesamtnutzen) aggregieren 
zu können. Es geht also nicht darum, dass jedes beurteilende Individuum für sich 
einen solidarischen Nutzenma�stab definiert und damit die Nutzenniveaus aller 
Individuen einsch�tzt und zu einem Niveau des Gesamtnutzens aggregiert, sondern 
dass alle beurteilenden Individuen den gleichen Nutzenma�stab verwenden, damit 
ein Konsens über das Gesamtinteresse und die zu findenden Normen m�glich wird.
Das Problem ist also, die Einzelwillen zu einem Gesamtwillen zu aggregieren 
(wobei der Wille jedes Einzelnen gleiches Gewicht erh�lt).
*VI-44*
Harsanyi h�lt dies für ein rein psychologisches Problem, abgesehen von einer 
notwendigen metaphysischen Frage nach der Nutzengleichheit empirisch gleicher 
Alternativen. Er meint, dass die Nutzenniveaus durch die zunehmende Entwicklung 
der psychologischen Wissenschaft immer besser bestimmt werden können (so auch 
Gehmacher). Dahinter steht wahrscheinlich die Vorstellung, dass die Richtigkeit 
eines Nutzenbegriffs empirischer überpr�fung zug�nglich ist, indem eine richtige 
Theorie des Nutzens die tats�chlichen Entscheidungen von Individuen 
prognostizierbar macht.
*VI-45*
Man k�nnte das Problem schrittweise 
angehen und erst einmal eine Einigung über ein ordinales Nutzenma� versuchen. 
(Zu pr�fen bleibt, inwiefern ein solches interpersonell verwendbares Nutzenma� 
die individuellen Bed�rfnisstrukturen ber�cksichtigen kann.)
*VI-46*
Um festzustellen, ob ein bestimmtes Individuum in einem Normensystem N1 oder in 
einem System N2 ein h�heres Nutzenniveau erreicht, k�nnte man - unter der 
Bedingung der Rationalit�t des individuellen Interesses - das Individuum selber 
w�hlen lassen. Es k�nnte - unter bestimmten Annahmen - alle zur Auswahl 
stehenden Normensysteme in eine Rangfolge gem�� seinem individuellen Interesse 
bringen. über diese individuelle Rangfolge lie�e sich wahrscheinlich unter allen 
Individuen prinzipiell eine Einigung erzielen, wenn man eine Einigung über die 
Bedeutung des Ausdrucks "rationales individuelles Interesse" voraussetzt.
*VI-47*
Wie kommt man nun zu kardinalen (also summierbaren) und 
interpersonell vergleichbaren Nutzenmessungen? 
Der erste Schritt besteht 
darin, für alle Individuen einen gemeinsamen Nullpunkt für die Nutzenmessung zu 
finden. Dies kann der Status quo sein. Das bedeutet, dass das Nutzenniveau jedes 
Individuums im Status quo den Wert "0" hat.
*VI-48*
Zum individuellen 
Interesse: Wenn jeder nach der Norm handelt: "Jeder soll gem�� seinem 
individuellen Interesse handeln!", so bleibt in der Mehrzahl der F�lle der 
Konflikt. 
*VI-49*
Inwiefern lässt sich zu der Handlung eines 
Individuums angeben, gem�� welcher Maxime (subjektiver Handlungsregel) das 
Individuum gehandelt hat? Eine Handlung kann gleichzeitig mehreren Normen 
entsprechen und auch mehreren Normen widersprechen ("Idealkonkurrenz"?). Wenn 
man allerdings mehrere Handlungen eines Individuums einem konsistenten System 
von Maximen zuordnen muss, verringert sich die Zahl der Normensysteme, für die 
dies m�glich ist. (Was macht man bei tats�chlich inkonsistenten Handlungen, wenn 
also ein Individuum eine Norm befolgt, die es ein anderes Mal bricht?) 
*VI-50*
Dass Handlungen nicht eindeutig bestimmten Normen bzw. Maximen 
zuzuordnen sind, kann man zur eigenen Rechtfertigung nutzen, indem man 
diejenigen Maximen vorschiebt, die normativ am akzeptabelsten sind. So sagt ein 
Dieb vor Gericht: "Mit dem Geld wollte ich meine kranke Mutter unterst�tzen". 
Allerdings ist er unglaubw�rdig, wenn ihm andere Handlungen nachgewiesen werden 
können - zum Beispiel Geldausgaben für Luxusgegenst�nde -, die mit der Norm: 
"Unterst�tze deine Eltern, wenn sie in Not sind!", nicht in Einklang zu bringen 
sind.
*VI-51*
Wie soll man die Umstellungskosten von einem normativen 
System auf ein anderes ber�cksichtigen? Die Vorteile des einzuf�hrenden Systems 
gegenüber dem gegenw�rtigen ergeben sich meist über eine unbegrenzte Zukunft, 
w�hrend die Umstellungskosten einmalig anfallen. Wie kann man das gegeneinander 
abw�gen? Muss man den zuk�nftigen Vorteil gegenüber dem jetzigen Vorteil 
diskontieren (verringern)?
Man muss zwischen den Handlungen gem�� einem 
normativen System entscheiden und Handlungen, die die Auswahl des Systems 
betreffen. Unter der Annahme der Existenz und der effektiven Sanktionierung des 
normativen Systems kann man niemandem vorwerfen, dass er gem�� dem bestehenden 
System handelt. Mehr zu verlangen hie�e verlangen, dass jemand ein Held oder ein 
Heiliger ist, der ohne oder sogar gegen ein Sanktionssystem in seinen Handlungen 
eine bessere Ordnung antizipiert. (Man kann allerdings verlangen, dass er sich 
für die Abschaffung eines ung�ltigen Normensystems einsetzt.)
*VI-52*
Zur Nutzeninterdependenz von Normen. Man kann Normen, die in ihrem Nutzen von 
der Realisierung anderer Normen abh�ngen, zu einem Paket zusammenfassen und über 
die dann entstehenden Pakete abstimmen. (Die Normenpakete wären so zu bilden, 
dass die Nutzeninterdependenzen zu anderen Paketen minimiert werden. Eine 
v�llige Unabh�ngigkeit zwischen verschiedenen Ma�nahmen gibt es wohl nie. )
*VI-53*
Die Frage nach der G�ltigkeit einer Norm gleich so stellen: 
"Welches ist die für alle gemeinsam beste Norm?" Nicht: "Welches ist die für 
jeden Einzelnen beste Norm?" (natürlich erf�llt eine Norm, die das letztere 
Kriterium erf�llt, auch das erstere Kriterium, aber umgekehrt ist nicht die für 
alle gemeinsam beste Norm immer auch die beste Norm für jeden Einzelnen.)
*VI-54*
Eine g�ltige Norm wäre demnach eine Norm, die alle gemeinsam am 
ehesten wollen können, und nicht eine, die jeder für sich am ehesten wollen 
kann. Diesen Unterschied herausarbeiten und mit dem Solidarit�tsprinzip 
verdeutlichen. (Oder besser: "Eine g�ltige Norm kann jeder für alle wollen"?)
(Harsanyi k�ndigt 1955 ein Werk an, in dem er die politischen ethischen 
Pr�ferenzen philosophisch begr�nden will. Hier muss ich einmal nach sehen.)
Man kann das Problem widerstreitender individueller Interessen auch dadurch 
l�sen, dass man alle Individuen in eine empirisch gleiche Lage bringt. Dann 
braucht jeder nur seine eigenen Interessen zu beurteilen, um die Interessenlage 
eines anderen kennen zu lernen. Dies war wohl die Annahme Rousseaus bei der 
Formulierung des volont� g�n�ral. Unter Bedingungen der Gleichheit der 
Lebenslagen ist die Bildung von Interessengruppen und Parteien überfl�ssig oder 
sogar sch�dlich. Wenn jemand in der Abstimmung unterlegen war, so konnte man mit 
einiger Berechtigung annehmen, er habe sich geirrt (sofern die Annahme gilt, 
dass sich jeder B�rger seltener irrt als dass er sich nicht irrt). 
*VI-55*
Soll bei der Entscheidung über das beste Normensystem von den 
existierenden Pr�ferenzen ausgegangen werden? Es geht ja um zuk�nftige neue 
Gesellschaftsordnungen, die wiederum ver�nderte Menschen mit ver�nderten 
Pr�ferenzen vorbringen werden (so Rawls in Phelbs, S. 332).
Aber wenn man die 
zuk�nftigen Pr�ferenzen nicht kennt, kann man ihnen auch nicht entsprechen. Die 
Konsequenzen hieraus wären Unt�tigkeit oder aber Entscheidungen an den 
Bed�rfnissen der zuk�nftigen Menschen vorbei.
*VI-56*
Wenn die heute 
lebenden Menschen weitreichende Entscheidungen treffen, muss ein Bezug zu ihren 
zuk�nftigen Pr�ferenzen hergestellt werden, um die Entscheidung zu 
rechtfertigen. Das Problem der sich ver�ndernden Pr�ferenzen unter ver�nderten 
sozialen Bedingungen ist gl�cklicherweise nicht so unl�sbar, wie man vielleicht 
denkt, denn jeder vorausschauende Mensch antizipiert die Ver�nderung seiner 
Pr�ferenzen in der Zukunft unter bestimmten ver�nderten Bedingungen und lässt 
sich davon bereits in seinen heutigen Entscheidungen leiten. So sagt sich 
vielleicht jemand: "Solange ich noch jung bin und es mir Spa� macht, will ich 
viel reisen. Im Alter hat man dazu meist keine Lust mehr." Oder: "Gleich 
n�chstes Jahr übersiedele ich nach Australien. Als Auswanderer brauche ich mir 
keine dicke Winterbekleidung mehr zu kaufen, denn dort wird es nicht so kalt 
sein wie hier."
*VI-57*
Dies sind triviale Beispiel, aber sie gelten 
auch für politische Entscheidungen über das Gesamtsystem. Wenn ich an einem 
vorgeschlagenen System für die Zukunft etwas aus meiner Sicht kritisiere, so ist 
mir nicht mit der Entgegnung gedient: "Das spielt dann keine Rolle mehr, denn 
dann wirst du ganz andere Bed�rfnisse haben!" Dann m�sste ich schon 
nachvollziehbare Begr�ndungen dafür bekommen, warum sich meine Bed�rfnisse in 
welcher Weise ver�ndern werden. Nur wenn ich das zuk�nftige System bereits heute 
antizipieren kann und es in meine heutigen Pr�ferenzen eingehen kann, kann von 
einer "rationalen Entscheidung für eine neue Gesellschaftsordnung gesprochen 
werden." (Unter Umst�nden kann sich diese Information auch auf die zu 
erwartenden Bed�rfnisse meiner Kinder und Kindeskinder beziehen, sofern ich 
deren Bed�rfnisse zu meinen eigenen mache.)
*VI-58*
Zu den 
Umstellungskosten von einem System auf das andere geh�ren auch die durch 
Gewohnheit und Internalisierung im alten System erworben Bed�rfnisse, die bei 
der Generation, die den übergang von einem System zum anderen vollzieht, sehr 
schwerwiegende Probleme aufwerfen kann, die jedoch bei den nachwachsenden 
Generationen, die bereits im neuen System sozialisiert sind, unwichtig geworden 
sind.
*VI-59*
Um ein Individuum zu solidarischem Handeln gegenüber 
einem anderen zu bewegen, wird im Alltag oft mit dem Risiko argumentiert, dass 
man selber einmal hilfsbed�rftig wird. "Dann wirst du auch verlangen, dass man 
dir hilft."
Dies ist der Versuch, das individuelle Interesse durch Einf�hrung 
von Risiko dem solidarischen Interesse anzugleichen. Allerdings wird dieser 
Appell an einem rationalen Individuum abprallen, das eine realistische 
Einsch�tzung dieses Risikos besitzt, das sich zum zweiten gegen Risiken 
versichern kann, und das au�erdem wei�, dass sein heutiges Handeln auf seine 
Behandlung in einer m�glichen sp�teren Notlage keinen Einfluss haben muss. 
Selbst wenn sich heute jemand solidarisch verh�lt, garantiert ihm das nicht, 
dass sich sp�ter die anderen ihm gegenüber ebenfalls solidarisch verhalten 
werden, da es sich dann um ganz andere Individuen handelt. 
*VI-60*
Die Moral der Bergpredigt versucht, neue Normen durch deren einseitige 
Praktizierung einzuf�hren. Sie verzichtet weitgehend auf die Sanktionierung von 
Normverletzungen und macht das Gebot der Befolgung nicht von ihrer 
Sanktionierung abh�ngig, abgesehen vielleicht von Jenseitsvorstellungen.
*VI-61*
Wenn man sagt: "über eine Norm sollen nur die Betroffenen 
entscheiden", so kann dies keine oberste methodische Norm sein. Denn wer 
entscheidet darüber, wer betroffen ist? Der argumentierende Kreis muss offen für 
jedermann sein.
Wenn Individuen nicht betroffen sind, so ist ihr Nutzen in 
Bezug auf jede Alternative gleich 0. Insofern m�ssen deren individuellen 
Interessen nicht ber�cksichtigt werden. Und insofern man die Bestimmung des 
Gesamtinteresses durch Verfahren ann�hert, bei denen die Individuen ihre 
Interessen selbst bestimmen, scheiden die Nicht-Betroffenen bei den Verfahren 
sinnvollerweise aus. (Zum Beispiel beim Abstimmen nach dem Mehrheitsprinzip. 
Hier ist der übergang zu den kollektiven Entscheidungsverfahren, die unmittelbar 
die von den Betreffenden ge�u�erten individuellen Interessen aggregieren.)
*VI-62*
Das Unternehmen einer normativen Methodologie muss sich auch 
gegen den normativen Dogmatismus verteidigen, der meint: "Dass bestimmte soziale 
Ordnungen schlecht und andere besser sind, steht sowieso schon lange fest und 
dies er�brigt umst�ndliche methodologische Reflexionen und Begr�ndungen. Jetzt 
kommt es nur darauf an, die zweifellos bessere Ordnung wirksam zu verteidigen 
bzw. zu erk�mpfen." 
Wer meint, dass die Richtigkeit seiner 
Beurteilungsma�st�be so offensichtlich ist, der muss sich die Frage gefallen 
lassen, warum er dann so viele Menschen noch nicht von deren Richtigkeit 
überzeugen konnte.
Wer diesen Umstand methodisch nicht reflektieren will, der 
verbirgt hinter seinem dogmatisch vorgetragenen Anspruch auf die richtigen 
politischen Zielvorstellungen nur die Erwartung, dass sich seine Vorstellung 
schon milit�risch als die st�rkere erweisen werde. Denn dann kann er sich 
methodische Begr�ndungen und die gr�ndliche argumentative überzeugung anderer 
ersparen.
*VI-63*
Warum muss man überhaupt über Normen entscheiden und 
entscheidet nicht direkt über einzelne Zust�nde? Hat diesen seinen Grund darin, 
dass allgemein formulierte Normen auf eine unendliche Zahl von Einzelf�llen 
anwendbar sind und hier jeweils Entscheidungen produzieren?
*VI-64*
Kostensenkungen gibt es auch durch Normen, die Entscheidungsbefugnisse und 
Normsetzungsbefugnisse an bestimmte Institutionen oder �mter delegieren. Aus 
solchen normativen Kompetenzerteilungen folgt sogar eine unbegrenzte Menge von 
allgemeinen Normen, die jede für sich wiederum eine unbegrenzte Menge von 
Einzelentscheidungen enthalten können. Der Satz: "A erh�lt das Weisungsrecht 
über die Individuen B,C,D � in Bezug auf alle Angelegenheiten der Art x" 
erm�glicht eine unbeschr�nkte Normsetzungs- und Entscheidungsaktivit�t des 
erm�chtigten Individuums auf dem angegebenen Bereich. 
*VI-65*
Im 
Prinzip k�nnte man v�llig ohne allgemeine Normen und nur mit 
Einzelfall-Vorschriften arbeiten. Aber dann w�sste so gut wie niemand, wie er 
sich verhalten soll und wie sich andere verhalten sollen. 
Man k�nnte das 
Handeln auch über bestimmte Kriterien (zum Beispiel "Maximierung des 
Gesamtnutzens") steuern. Aber die Anwendung auf jeden Einzelfall wäre mit 
unermesslichen Kalkulationskosten verbunden. Aufgrund der Probleme solcher 
Kalkulationen w�rden Meinungsverschiedenheiten darüber entstehen, welches 
Handeln diesem Kriterium entspricht. Dadurch w�rde das Verhalten wechselseitig 
unvorhersehbar und es w�rden Sch�den aufgrund mangelnder Koordination entstehen. 
Vor allem m�sste jedes Individuum auf Grundlage seines beschr�nkten und 
notwendigerweise subjektiven Informationsstandes entscheiden. 
Wenn die 
Normen dagegen nicht durch ein Kriterium, sondern durch die Angabe von 
Bedingungen, Adressaten und die Beschreibung einer Handlung explizit formuliert 
werden, ist die M�glichkeit irrt�mlicher bzw. strittiger Normverletzungen 
erheblich reduziert. Unter Umst�nden kann dies eine weitere Ausdifferenzierung 
der Norm notwendig machen. Aber auch dann können Probleme bleiben, die aus 
speziell gelagerten Einzelf�llen herr�hren, deren normative Besonderheit in der 
differenzierteren allgemeinen Norm nicht ber�cksichtigt wurde.
Wenn es 
einen besonders problematischen Bereich gibt, kann man anstelle starrer 
Vorschriften eine dafür zust�ndige Entscheidungsinstanz schaffen, die die F�lle 
in ihrer situationsbedingten Besonderheit pr�ft und daraufhin für jeden Fall 
eine einzelne Entscheidung f�llt. Hier entsteht allerdings bei einem weiten 
Ermessensspielraum die Gefahr der Willk�r. 
*VI-66*
Nehmen wir ein 
einfaches Beispiel mit zwei Individuen P1 und P2 und gehen wir davon aus, dass 
weder für N1 noch für N2 ein gemeinsames Interesse beider besteht. Es gilt zum 
Beispiel: 
N1 ist für Individuum P1 besser als N2. 
N2 ist für Individuum 
P2 besser als N1. 
Welche Norm entspricht mehr dem Gesamtinteresse? Man 
k�nnte beide Individuen auffordern, die Alternativen auf einer Nutzen-Skala von 
-10 bis + 10 einzuordnen, wobei N1 als Status quo den Nullpunkt bildet und N2 
umso weiter vom Nullpunkt entfernt einzuordnen ist, je gr��er die positiven oder 
negativen Nutzen�nderungen bei Einf�hrung von N2 wäre. +10 wäre die 
gr��tm�gliche Verbesserung gegenüber N1, -10 wäre die gr��tm�gliche 
Verschlechterung gegenüber N1, 0 bedeutet Gleichwertigkeit bzw. Indifferenz 
gegenüber N1. Die Zwischenwerte dienen der Abstufung der Pr�ferenzintensit�ten 
(Nutzendifferenzen).
*VI-67*
Wenn man annehmen muss, dass die 
Individuen nicht ihre wirklichen Pr�ferenzen ausdr�cken, sondern ihre Bewertung 
taktisch so ausrichten, dass die ihrem individuellen Interesse am meisten 
entsprechende Alternative die bestm�gliche Chance bekommt, so werden die 
Abstimmungen so verlaufen, als ob nur einfache Pr�ferenzen 
(besser/gleich/schlechter) m�glich gewesen wären.
*VI-68*
Selbst wenn 
dies taktische Abstimmungsverhalten nur von einem einzigen Individuum 
praktiziert w�rde, so w�rde es damit seinem Interesse ein gr��eres Gewicht bei 
der Bestimmung des Gesamtinteresses verschaffen als den Interessen der anderen.
*VI-69*
In Verhältnissen, wo durch vorhandene altruistische (oder 
sympathische) Gef�hle davon ausgegangen werden kann, dass niemand seinem eigenen 
Interesse ein gr��eres Gewicht als dem der anderen verschaffen will, werden 
solche Intensit�tsvergleiche � wenn auch in nicht formalisierter, verbaler Form 
� h�ufig angewandt. So zum Beispiel unter Freunden. A sagt:" Ich w�rde gern 
spazieren gehen" und B antwortet: "Eigentlich würdech lieber zuhause bleiben, 
aber mir macht es nicht viel aus, mit Dir spazieren zu gehen. Wenn du es gerne 
m�chtest, dann lass uns spazieren gehen. Hauptsache wir kommen dazu, uns etwas 
zu unterhalten."
Es kommt so zur Entscheidung für das Spazierengehen, 
obwohl A lieber zuhause geblieben wäre. Aber da seine negative Nutzendifferenz 
zwischen "Spazierengehen" und "Zu-Hause-bleiben" gering ist und B andererseits 
gro�en Wert auf das Spazierengehen legt, er also eine gro�e positive 
Nutzendifferenz zwischen Spazieren gehen und Zu Hause bleiben hat, f�llt der 
kollektive Gesamtnutzen des Spazierengehens positiv aus gegenüber dem 
Gesamtnutzen von Zu-Hause-bleiben.
*VI-70*
Die Tatsache, dass die 
Alltagssprache ein differenziertes Instrumentarium an Ausdrucksm�glichkeiten für 
Pr�ferenzintensit�ten bereitstellt, lässt darauf schlie�en, dass der 
Feststellung der individuellen Pr�ferenzintensit�ten und ihrer Verwendung im 
t�glichen Leben eine gro�e Bedeutung zukommt, trotz der Gefahr nur 
vorget�uschter Pr�ferenzintensit�ten. (Man m�sste einmal die sprachlichen 
Ausdrucksformen zusammenstellen und analysieren. �brigens wird in bestimmten 
Situationen auch eine geringere Pr�ferenzintensit�t vorget�uscht, zum Beispiel 
bei Kaufverhandlungen; bei milit�rischen Auseinandersetzungen, um dem Gegner 
keine Anhaltspunkte darüber zu geben, wo man verwundbar ist etc..)
*VI-70*
Man kann dem Problem taktischer Angaben von Pr�ferenzintensit�ten 
durch Konsistenzpr�fungen begegnen. Wenn zum Beispiel jemand in dem einen Fall y 
gegenüber x mit +10 vorzieht, im andern Fall z gegenüber y ebenfalls mit +10, 
aber z gegenüber x auch nur mit +10, so ist das überraschend. (Dies ist 
allerdings nicht direkt inkonsistent?)
*VI-71*
Goodman/Markowitz (?) 
versuchen, zu einer kardinalen Nutzenmessung zu kommen, indem sie jedem 
Individuum die M�glichkeit geben, alle Alternativen gleichzeitig in einer Skala 
von 0,0 bis 1,0 einzuordnen. M�glich ist auch, den Status quo mit 0,5 zu 
bewerten und die besseren Alternativen mit 1,0 und die schlechteren mit 0,0. 
Gibt es hier auch taktisches Verhalten? 
*VI-72*
Man k�nnte bei 
mehreren Alternativen auch jedem Individuum eine Gesamtzahl von 100 Punkten 
geben, die es entsprechend seinen Pr�ferenzintensit�ten auf die Alternativen 
verteilen kann. Die Alternative mit den meisten Punkten entspricht dem 
Gesamtinteresse am besten. 
Allerdings kann man sich taktisch verhalten, 
indem man seine Punkte auf die aussichtsreichsten Alternativen konzentriert, um 
so die Entscheidung bez�glich des meistens entscheidenden ersten Platzes zu 
beeinflussen. Jeder w�rde wahrscheinlich all seine Punkte derjenigen unter den 
aussichtsreichen Alternativen geben, die seinem eigenen Interesse am besten 
entspricht. Das k�me am Ende auf dasselbe heraus, als wenn jeder mit nur einer 
Stimme ausgestattet worden wäre.
*VI-73*
Unterdr�ckung muss sich nicht 
in den bestehenden Normen ausdr�cken. Wenn jemand in einer Gef�ngniszelle 
eingesperrt ist, ben�tigt man keine Normen, um ihn von bestimmten Handlungen 
abzuhalten. Ich brauche ihm z. B. nicht zu verbieten, etwas zu stehlen. Ich 
brauche ihm unter Umst�nden noch nicht einmal verbieten, wegzulaufen, denn er 
kann es nicht. Ich k�nnte zu ihm sagen: "Du kannst tun und lassen, was du 
willst, es ist alles erlaubt." Insofern sagt ein Normensystem über die Art der 
Herrschaft unter Umst�nden nicht viel aus. Es m�ssen zugleich immer auch die 
realen Zw�nge und MachtVerhältnisse ber�cksichtigt werden, in deren Zusammenhang 
das Normensystem funktioniert. 
*VI-74*
Wenn die Ziele gekl�rt sind, 
muss noch die "Verhältnism��igkeit der Mittel" gekl�rt werden. Ein Regime kann 
"illegitim" sein, aber trotzdem kann ein gewaltsamer Umsturz nicht 
gerechtfertigt sein, weil er mit zu vielen Opfern verbunden wäre.
*VI-75*
Die Auswahl der g�ltigen Norm entspricht dem Schema der Bewertung von 
Alternativen. ("Welches ist die beste aller m�glichen Normen?") 
*VI-76*
Menschen können ohne weiteres sinnvoll etwas anstreben, was ihnen heute noch 
unm�glich ist (zum Beispiel eine bestimmte Erfindung). Was ist das 
Rationalit�tskalk�l für solches Handeln? Es gibt hier offensichtlich 
verschiedene Arten von M�glichkeiten. Es mag sinnlos sein, ein Perpetuum Mobile 
bauen zu wollen (das ist unm�glich aufgrund von Naturgesetzen), aber es mag 
sinnvoll sein, eine kabellose übertragung elektrischer Energie anzustreben. Ich 
kann wollen, dass ich bestimmte W�nsche (Motive) nicht habe. Ich kann wollen, 
dass ich anders wäre, als ich es jetzt bin. Hier taucht das Problem der 
Qualifikation der Pr�ferenz auf. (In diesem Zusammenhang lässt sich auch die 
partielle Berechtigung der moralischen Idealisten diskutieren und das Streben 
nach Vollkommenheit. Dazu T. H. Green.)
*VI-77*
Sprachliches: Im 
englischen bedeutet "property" sowohl "Eigentum" wie auch "Eigenschaft".
*VI-78*
Ist Verallgemeinerbarkeit ein notwendiges Kriterium für Normen? 
"Gleiches Recht für alle!" Warum? In gewisser Weise bedeutet es ja nur, dass ein 
bestimmtes Recht tats�chlich angewandt wird. Wenn bestimmte Personen in der 
Rechtsprechung anders behandelt werden als andere, obwohl das Gesetz für alle 
gleich formuliert ist, so gelten faktisch andere Normen als die formulierten. 
Hinter einem Gesetz für alle verbergen sich dann in Wahrheit zwei Gesetze für 
zwei verschiedene Personengruppen. Wenn man diese formulieren w�rde, so h�tte 
man wieder gleiches Recht für alle, allerdings h�tte man dann nicht die gleichen 
Rechte für alle. Eine solche Gleichheit der Rechte w�rde bedeuten, dass es keine 
Positionsdifferenzierung innerhalb der Gesellschaft geben darf, denn 
unterschiedliche Positionen (Funktionen, Rollen etc.) erfordern unterschiedliche 
Rechte und Pflichten. Oder muss man die Ebenen unterscheiden: Gleichheit der 
Rechte als Staatsb�rger (Input) � ungleiche Rechte als Positionsinhaber 
(Output)?
*VI-79*
Inwiefern garantiert das Solidarit�tsprinzip einen 
Konsens über Normen? Das Prinzip fordert, dass man die Entscheidung zugleich aus 
der Lage des anderen heraus trifft. A soll sich also in die Lage von B hinein 
versetzen und dessen Interessen in gleicher Weise (mit gleichem Gewicht) 
ber�cksichtigen, wie seine eigenen Interessen. D.h., dass A dann nicht eine Norm 
für g�ltig erklären kann, wenn er zugleich zugibt, dass er selber diese Norm an 
Stelle von B nicht anerkennen w�rde. Was ist aber, wenn B die von A für g�ltig 
gehaltene Norm nicht anerkennt, A aber der Meinung ist, dass er diese Norm an 
B"s Stelle anerkennen w�rde? Welchen intersubjektiv g�ltigen Ma�stab der 
Interessen von A und B gibt es? Einen Gesichtspunkt k�nnte man nennen: der 
Nutzenma�stab muss für alle Streitfragen der gleiche sein. Sonst k�nnte jemand 
durch einen Wechsel der Ma�st�be den jeweils für sich vorteilhaftesten Ma�stab 
nehmen. Anders ausgedr�ckt: Welcher Ma�stab anzuwenden ist, muss generell, d.h. 
für alle F�lle, geregelt sein, um Willk�r und damit Streit ausschlie�en zu 
können. (Folgt das aus dem Intersubjektivit�tsgebot? Oder aus dem Konsensgebot?)
*VI-80*
Wie können zwei Individuen ihren Streit argumentativ 
entscheiden? Wie kann B dem A klarmachen, dass er die Bed�rfnisse von B nicht 
mit gleichem Gewicht ber�cksichtigt? B k�nnte erst einmal klären, ob A die 
�u�eren, empirisch wahrnehmbaren Bedingungen von B"s Lage so sieht wie B selber. 
(Hier k�men empirische Argumentationen in Frage, zum Beispiel "Wie hoch ist das 
durchschnittliche monatliche Einkommen von B?" Wenn darüber Einigkeit besteht, 
so wäre zu klären, ob über die Pr�ferenzstruktur von B Einigkeit besteht. 
*VI-81*
Wie lassen sich Pr�ferenzstrukturen intersubjektiv 
übereinstimmend ermitteln? Angenommen, B sagt, dass ihm eine bestimmte Arbeit, 
zum Beispiel als Kraftfahrer, überhaupt nicht gef�llt und er eine ausgepr�gte 
Abneigung dagegen hat? Kann A dies überpr�fen? Pr�ferenzen sind nur introspektiv 
direkt zug�nglich. A und B m�ssten sich jetzt über intersubjektiv 
nachvollziehbare und kontrollierbare Methoden der Pr�ferenzermittlung einigen. 
Eine einfache, aber grobe Form wäre: Die Pr�ferenzen jedes Individuums werden 
über seine eigenen Willens�u�erungen ermittelt. Solche �u�erungen wären zum 
Beispiel tats�chliches Verhalten in Entscheidungssituationen oder die verbale 
�u�erung über Verhalten in potentiellen Entscheidungssituationen. Aber dies wäre 
sicherlich immer nur ein Notbehelf, denn ein Individuum k�nnte die St�rke seiner 
Interessen zu seinen Gunsten übertreiben. Es besteht also das Problem falscher 
�u�erungen über die eigenen Pr�ferenzen. Wie kann man solche falschen �u�erungen 
erkennen oder anderweitig ausschlie�en?
*VI-82*
Ein Verfahren, um das 
Interesse an einer wahrheitsgem��en �u�erung der Pr�ferenzen zu erzeugen, 
besteht in der Begrenzung des Mediums, durch das die St�rke der Interessen 
ge�u�ert werden kann. Wenn zum Beispiel in einer Geldwirtschaft den Individuen 
nur ein begrenztes Einkommen zur Verf�gung steht, so dr�ckt die 
Zahlungsbereitschaft die intrapersonelle Dringlichkeit der verschiedenen 
Bed�rfnisse aus. 
*VI-83*
Das Intersubjektivit�tsgebot verlangt, dass 
eine g�ltige Norm gegenüber jedermann gerechtfertigt werden kann. Aber wer kein 
Geh�r hat, keine Sprache hat etc., gegenüber dem kann man nichts rechtfertigen. 
Allerdings taucht er auch als Kritiker nicht auf, er ist kein m�glicher Tr�ger 
von Kritik. Wer prinzipiell der Argumentation nicht f�hig ist, lebt auch 
prinzipiell im GewaltVerhältnissen (zum Beispiel Tiere oder Kinder). Man muss 
allerdings unterscheiden zwischen fürsorglichen (wohlwollenden) 
GewaltVerhältnissen und eigeninteressierten (r�cksichtslosen) 
GewaltVerhältnissen. Bei fürsorglichen GewaltVerhältnissen gehen die Bed�rfnisse 
der Unm�ndigen in gleicher Weise in die Norm ein wie die Bed�rfnisse der 
M�ndigen. Bei eigeninteressierten GewaltVerhältnissen werden die Bed�rfnisse der 
Beherrschten nur insoweit ber�cksichtigt, wie die Bed�rfnisse der Herrschenden 
dies gestatten bzw. erfordern. (Hier besteht eine ähnlichkeit zu Kants 
Konzeption der aktiven und der passiven Staatsb�rger.)
*VI-84*
Kant 
definiert das Zustimmen-können in problematischer Weise. Die M�glichkeit des 
Konsens ist für ihn dadurch bestimmt, dass die Ma�nahme bzw. ihrer Maxime zu 
einem universalen Gesetz zusammenstimmen kann. Es geht nur um ihre formale 
Qualit�t als reine Vernunftgesetze. Ob diese Ma�nahme die Leute gl�cklich oder 
ungl�cklich macht, ist nicht entscheidend (Kant 1965, S. 87). Es entscheidet 
auch nicht die vorhandene Meinung des betreffenden Subjekts. 
*VI-85*
Ich m�sste die Kantsche Definition von Recht n�her analysieren: "Recht ist die 
Gesamtheit der Bedingungen innerhalb derer der Wille einer Person mit dem Willen 
eines anderen vers�hnt werden kann im Einklang mit einem allgemeinen 
(universalen) Gesetz der Freiheit."
*VI-86*
Bei meinen überlegungen 
ist das Leistungsprinzip unber�cksichtigt geblieben, das mit der Notwendigkeit 
der Produktion, der Anstrengung und der Arbeit an Bedeutung bekommt. Es fehlt 
noch die dynamische Betrachtungsweise: die Ber�cksichtigung des Interesses 
daran, dass auch morgen die Mittel der Bed�rfnisbefriedigung vorhanden sind. Das 
Leistungsprinzip steht und f�llt mit seiner motivierenden Wirkung, mit der 
M�glichkeit, dadurch den Kuchen zu vergr��ern.
*VI-87*
Zum Begriff der 
Alternative: wenn zwei Normen zur Debatte stehen, die nicht alternativ sind (die 
sich nicht widersprechen sondern die beide zugleich erf�llt werden k�nnten), so 
können beide g�ltig sein, denn man muss sich zwischen ihnen nicht entscheiden.
*VI-88*
Das Eigeninteresse eines Individuums muss durch das Individuum 
selber bestimmt werden (sofern es m�ndig ist). Es muss gekl�rt werden, was das 
Individuum wirklich will. D.h. ein Individuum kann sich verstellen, es kann zur 
Durchsetzung seiner Interessen diese falsch darstellen, zum Beispiel die 
Dringlichkeit bestimmter Bed�rfnisse übertreiben. Es kann dies intraindividuell, 
indem es bestimmte eigene Bed�rfnisse gegenüber anderen eigenen Bed�rfnissen 
übertreibt. Oder es kann dies interindividuell, indem es eigene Bed�rfnisse 
gegenüber fremden übertreibt. Das Problem ist: Was hei�t hier "übertreiben", 
"sich verstellen"? Diese Begriffe setzen ja eine Bestimmung der wirklichen 
Interessen bereits voraus. Was sind die wirklichen Interessen eines Individuums? 
Wie hatte ich "Eigeninteresse" definiert? Unter dem Eigeninteresse soll "die 
Gesamtheit der Willensregungen bzw. Pr�ferenzen verstanden werden, denen gem�� 
sich ein Individuum entscheiden w�rde, wenn es keinerlei Sanktion durch andere 
Individuen befürchten m�sste."
Diese Definition ist noch sehr vage und 
vorl�ufig. Es kommt jetzt darauf an, die eigenen Interessen unter dem 
Gesichtspunkt ihrer Zusammenfassung (Aggregierung) zu einem solidarischen 
Gesamtinteresse zu bestimmen, d.h. das Eigeninteresse muss operational und 
normativ akzeptabel bestimmt werden.
Im Alltag macht man seine 
Pr�ferenzen und ihre Intensit�t oft durch Kausalerkl�rungen glaubw�rdig. Man 
begr�ndet seinen Wunsch nach einer gr��eren Portion Essen zum Beispiel mit dem 
Satz: "Ich habe seit gestern morgen nichts mehr gegessen." Man beruft sich auf 
empirische Zusammenh�nge zwischen der Dauer des Nahrungsentzugs und der 
Intensit�t des Nahrungsverlangens. 
*VI-89*
Oder man lehnt 
anstrengende Arbeiten mit der Begr�ndung ab, dass man die letzte Nacht nicht 
schlafen konnte und sehr m�de sei, dass man k�rperlich schwach gebaut sei, dass 
man andere Beeintr�chtigungen der F�higkeiten habe, die die Arbeit besonders 
belastend und m�hselig machen w�rden etc.. Es kommen auch Erkl�rungen der 
Pr�ferenzstruktur anderer Personen vor. Wenn jemand zum Beispiel kein 
Schweinefleisch mag, so erkl�rt man das damit, dass er Mohammedaner ist. Wenn 
jemand nicht gern schwimmt, erkl�rt man das damit, dass er unsicher im Schwimmen 
ist und Angst vor dem Ertrinken hat.
*VI-89*
In dem Ma�e, wie 
Pr�ferenzen solchen empirisch feststellbar Unregelm��igkeiten unterliegen, lässt 
sich über ihre Existenz ein Konsens herstellen. Sie werden dann als "normal" 
angesehen. D.h. nicht, dass sie bei allen Menschen vorhanden sein m�ssen, 
sondern dass sie bei Individuen mit bestimmten Merkmalen unter bestimmten 
Bedingungen regelm��ig auftauchen (vergleiche Harsanyi in Phelps S. 280 ff.) 
*VI-90*
Noch unmittelbarer ist der Konsens, wenn das Individuum die 
Pr�ferenzen des andern dadurch erfahrbar machen kann, dass es sich selber den 
Situationsbedingungen des andern unterwirft. Dies ist jedoch nicht immer 
m�glich. Zum Beispiel kann ein Mann nicht die Pr�ferenzen einer schwangeren Frau 
durch eine eigene Schwangerschaft nachvollziehen. Allerdings kann man die 
Aussagen von anderen Frauen heranziehen, die ebenfalls schwanger sind oder 
waren, um die Pr�ferenzstruktur einer schwangeren Frau konsensf�hig zu machen. 
D.h.: Nicht jedes Individuum muss die Pr�ferenzstruktur jedes anderen verstehen, 
nachvollziehen, am eigenen Leibe erfahren, um die Glaubw�rdigkeit des anderen zu 
überpr�fen, weil es zur Kontrolle unter Umst�nden glaubw�rdige Dritte gibt, die 
das nachvollziehen können.
Auf jeden Fall kann sich kein Individuum auf 
die alleinige Zug�nglichkeit seiner Pr�ferenzen für es selber (Introspektion) 
berufen und daraus eine subjektiv beliebige Formulierung der eigenen Interessen 
ableiten. Die gesamte Diskussion über Eigeninteressen findet ja im Rahmen des 
Intersubjektivit�tsgebotes statt. D.h., dass jedes Individuum gehalten ist, die 
Beschaffenheit seiner Pr�ferenzen auf intersubjektiv nachpr�fbarer Weise den 
anderen zu vermitteln. Die Anerkennung von Interessen beruht damit auf ihrer 
konsensf�higen Feststellbarkeit. Damit ist der gleichsam solipsistische 
Individualismus der paretianischen Wohlfahrts�konomie von vornherein nicht 
m�glich, denn jeder hat damit die Berechtigung über die Beschaffenheit der 
Interessen jedes andere mitzubestimmen, es gibt kein individualistisches 
Heiligtum. 
Es sollen auf der ersten Ebene die wirklichen Interessen der 
Individuen ermittelt werden. Dann werden sie gem�� dem Solidarit�tsprinzip 
aggregiert zum Gesamtinteresse. Eigeninteressen, die dem Gesamtinteresse 
widersprechen, werden dann normativ nicht zugelassen. 
Nun besteht in der 
Erziehung die Tendenz, Eigeninteressen, die nach der tradierten Erfahrung dem 
wie auch immer bestimmten Gesamtinteresse widersprechen, durch Erziehung 
m�glichst zu unterdr�cken und m�glichst aus dem Bewusstsein der Individuen zu 
tilgen (zum Beispiel durch Tabuisierung). Das einzelne Interesse soll dem 
Gesamtinteresse von vornherein angepasst werden, um damit auch die Gefahr eines 
normwidrigen Handelns zu verringern. 
*VI-90*
Die Problematik bei 
einem solchen normativ überformten Eigeninteresse liegt darin, dass das 
Gesamtinteresse nur auf der Basis der eigenen Interessen formuliert werden kann. 
Bei diesem Verfahren ist eine scharfe Trennung der Ebene notwendig, die zugleich 
eine Trennung von Bewusstsein und Handeln erfordert. Einerseits m�ssen die 
Einzelinteressen so genau wie m�glich ermittelt werden. Es wird ein Bewusstsein 
der Individuen von ihren Interessen gefordert. Andererseits sollen die 
Individuen nicht entsprechend ihrem Eigeninteresse handeln sondern entsprechend 
denjenigen Normen, die dem Gesamtinteresse entsprechen. Die Differenz zwischen 
Einzel- und Gesamtinteresse soll dabei im Bewusstsein nicht ausgel�scht werden. 
Dies setzt eine bestimmte Ich-St�rke der Pers�nlichkeit voraus, die diese 
Differenz bewusst aush�lt und akzeptiert.
*VI-92*
Problem: Die 
Qualifikationsbedingungen des individuellen Willens sind mehr oder weniger 
gegeben. Sie ergeben normalerweise nur eine Vermutung über die Falschheit von 
Entscheidungen, solange das Individuum nicht selber die Korrektur vorgenommen 
hat. Wo soll man hier die Grenze ziehen, das Individuum für unm�ndig erklären 
und sein Interesse stellvertretend rekonstruieren und wahrnehmen? 
*VI-93*
Ziel-Mittel-Dichotomie. Dass ich einen bestimmten Zustand der 
Wirklichkeit will (Ziel), impliziert nicht logisch, dass ich damit auch einen 
bestimmten Handlungsverlauf will, der diesen Zustand realisiert. Denn vielleicht 
will ich die dabei angewandten Mittel nicht, vielleicht verzichte ich lieber auf 
das Ziel, als dass ich ein bestimmtes Mittel anwende. 
*VI-94*
Beim 
Stimmentausch findet eigentlich nur ein intrapersoneller
Vergleich der 
Pr�ferenzintensit�ten statt. Ich sehe, dass mir die Entscheidung I wichtiger ist 
als die Entscheidung II. Bei jemand anderem ist dies umgekehrt. Nun tausche ich 
meine Stimme bei Entscheidung II gegen seine Stimme bei Entscheidung I. Ich habe 
jetzt zwei Stimmen zu vergeben bei Entscheidung I und er hat zwei Stimmen zu 
vergeben bei Entscheidung II. D.h.: Jeder hat bei dem intrapersonell wichtigeren 
Punkt mehr Stimmen als vorher und beim intrapersonell weniger wichtigen Punkt 
weniger Stimmen als vorher. Ein interpersonaler Nutzenvergleich ist damit nicht 
verbunden. Dieser entsteht h�chstens über die in diesem Fall urspr�nglich 
gleiche Ausstattung der Individuen mit Stimmen. 
Gleiche Ausstattung mit 
Stimmen hei�t, dass die durchschnittliche Pr�ferenzintensit�t je Punkt als 
urspr�nglich gleich angesehen wurde. Das gleiche Ergebnis k�nnte dadurch erzielt 
werden, dass jeder seine Stimmen, die er für alle Punkte zur Verf�gung hat, 
kumulieren kann (ähnlich wie beim Geld). Nur dass hier kollektiv gekauft wird, 
also die Individuen ihr Stimmengeld zusammenlegen, um einer bestimmte 
Alternative zum Sieg zu verhelfen.
*VI-95*
Singul�re Normen erfordern 
einen erheblichen Entscheidungs- und Durchsetzungsaufwand. Durch generelle, 
nicht raumzeitlich begrenzte Normen, kann dieser Aufwand erheblich gesenkt 
werden. 
*VI-96*
Qualifikationsbedingungen des Einzelinteresses. Das 
"vermeintliche Interesse" wird als falsifizierbar begriffen durch das Individuum 
selber. Die Falsifikation erscheint erst einmal derart, dass das Individuum 
jetzt ein anderes Eigeninteresse in Bezug auf dieselbe Entscheidungssituation 
�u�ert. Dabei wird � im Gegensatz zu einer blo�en �nderung des Interesses � 
gleichzeitig die damalige Interessen�u�erung als falsch bezeichnet und 
korrigiert. 
Bei einer blo�en �nderung des Interesses w�rde man die damalige 
Entscheidung nicht für falsch erklären, man w�rde sie nicht "bereuen", sondern 
nur sagen: "Heute entscheide ich mich anders als damals" bzw. "Heute würdech 
anders entscheiden", aber nicht: 
"H�tte ich doch damals anders entschieden!"
Bei der Falsifikation (Korrektur) der damaligen Entscheidung gibt man Gr�nde 
dafür an, warum die erste Entscheidung falsch war. Man sagt: 
"Ich wurde 
damals bedroht und unter Druck gesetzt, so zu entscheiden." 
"Ich hatte 
übersehen, dass diese Nebenwirkungen mit der Alternative verbunden sind."
"Ich hatte gar nicht daran gedacht, dass diese Alternative überhaupt Bestand 
haben w�rde." 
"Ich war damals zu gehemmt, um zu entscheiden, wie ich es 
wirklich wollte." 
"Ich hatte mir gar keine anschauliche Vorstellung von den 
Auswirkungen der Alternative gemacht."
"Mir war damals nicht bewusst, dass 
sich unbewusst diese Motive dabei hatte." 
"Ich musste damals unter gro�em 
Zeitdruck entscheiden." "Ich ahnte damals nicht, dass mir das nach kurzer Zeit 
nicht mehr gefallen w�rde" 
"Ich dachte, mir w�rde das gefallen.
"Ich 
hatte damals noch unbegr�ndete Schuldgef�hle bei der Wahl der eigenen 
Alternative." 
*VI-97*
Zur Universalisierbarkeit.
In gleichartigen 
Situationen gleichartige Normen anwenden. Woraus ergibt sich dieses Prinzip? für 
die Bestimmung g�ltiger Normen sind allein die empirischen Umst�nde und die 
vorhandenen Pr�ferenzen der Betroffenen relevant. Da diese gleich sein sollen, 
m�ssen auch die daraus abgeleiteten Normen gleich sein. Dies ist kein Schluss 
vom Sein auf sollen, weil eine weitere methodologische Norm implizit 
vorausgesetzt wird, wie aus Situation und Pr�ferenzen die Norm zu bestimmen ist.
Die unterschiedlichen Bedeutungen der "Verallgemeinerbarkeit" von Normen 
klären: 
1. Verallgemeinerbarkeit im Sinne, dass es sich nicht um singul�re 
Normen handelt ("Tue hier und jetzt x!") Sondern: "Immer dann, wenn gegeben ist 
xyz, tue r!"
2. Verallgemeinerbarkeit in dem Sinne, dass die Norm sich nicht 
nur an bestimmte Individuen sondern an alle richtet. (Adressaten)
3. 
Verallgemeinerbarkeit in dem Sinne, dass keine Eigennamen in der Formulierung 
vorkommen ("Jeder soll mir, Willi M�ller, gehorchen!")
4. 
Verallgemeinerbarkeit in dem Sinne, dass das Individuum der Norm auch zustimmen 
können muss, wenn es in der Position der anderen wäre.
5. 
Verallgemeinerbarkeit in dem Sinne, dass das Individuum auch zustimmen kann, 
dass sich jeder nach dieser Norm verh�lt ("Wenn jeder das t�te!").
6. 
Verallgemeinerbarkeit in dem Sinne, dass die Norm für jedermann anerkennbar ist 
(universale G�ltigkeit).
*VI-98*
Wenn ich eine Norm für g�ltig halte, 
die ohne Eigennamen formuliert ist, so muss dies unabh�ngig davon sein, welche 
Position ich in dem strittigen Fall einnehme. Ich muss sie also auch für g�ltig 
halten, wenn sie meinem eigenen Interesse zuwider ist, wenn ich also 
gewisserma�en das "Opfer" bin. 
*VI-99*
Man streitet sich oftmals 
nicht unmittelbar um eine Norm, sondern darum, ob ein bestimmtes Verhalten, das 
unter eine bestimmte Norm f�llt, richtig ist oder nicht. Dieses Verhalten wird 
dann damit gerechtfertigt, dass man es als bestimmten Normen gem�� oder als sie 
verletzend darstellt. Wenn darüber Einigkeit besteht, streitet man sich um die 
G�ltigkeit bzw. Verbindlichkeit bestimmter Normen.
*VI-100*
Hare 
verlangt die Universalisierbarkeit von moralischen Prinzipien. Darunter versteht 
er jedoch das Prinzip der "Ber�cksichtigung der Interessen des anderen, als 
wären es die eigenen." (F. a. R. S. 94). Er leitet dies aus der Logik des Wortes 
"sollen" ab. Dies ist nicht akzeptabel. Seine Ergebnisse sind jedoch weitgehend 
zu übernehmen und sind deckungsgleich mit dem Solidarit�tsprinzip. 
*VI-101*
Keine Regel ohne Ausnahme." Dies hat seinen Grund darin, 
dass es sich hier der übersichtlichkeit und Anwendbarkeit wegen um 
Vereinfachungen handelt. Im Prinzip wären die Ausnahmen in einer eigenen Regel 
zu erfassen, so dass keine Regel mehr Ausnahmen enth�lt. 
*VI-102*
Ausnahmen sind immer problematisch und sind Ballast für eine Regel. Ihre 
Tolerierung erfolgt nur in Ermangelung besserer Regeln. 
*VI-103*
Normen sollen das Handeln anleiten. Man kann dies in verschiedensten 
sprachlichen Formen ausdr�cken. 
1. durch Einzelbefehle, die nur für eine 
bestimmte Situation gelten.
2. durch Zielvorschriften. Man schreibt mich die 
Handlung vor, sondern die Ziele, die anzustreben sind (beim Milit�r hei�t das" 
Auftragstaktik"). Dem Normadressaten bleibt dabei ein Ermessensspielraum, wie er 
angesichts der konkreten Situationsbedingungen das Ziel anstrebt.
3. Man kann 
Zielvorschriften durch Mittelvorschriften erg�nzen, indem zum Beispiel die 
Anwendung bestimmter Mittel bzw. bestimmter Handlungen zur Erreichung des Zieles 
verboten wird.
4. durch allgemeine Normen. Diese sind nicht von einer 
spezifischen Situation abh�ngig wie Einzelbefehle, sondern werden für eine 
bestimmte Klasse von Situationen aufgestellt.
5. durch bedingte 
Einzelbefehle. Die Handlungsvorschriften werden mit bestimmten Bedingungen 
verkn�pft, unter denen sie anzuwenden sind: "Wenn X eintritt, dann tue Y!" 
6. durch bedingte allgemeine Normen. Die allgemeinen Normen sollen nur unter 
bestimmten Bedingungen angewandt werden. Bei negativen Normen, die ein 
bestimmtes Verhalten verbieten, ist dies nicht so wichtig wie bei positiven 
Normen. Wenn positive Gebote nicht an bestimmte Bedingungen gebunden worden 
sind, so kann leicht das Problem der Unvereinbarkeit der gebotenen Handlungen 
eintreten (H�ufig werden die Anwendungsbedingungen stillschweigend vorausgesetzt 
und nicht explizit formuliert).
*VI-104*
Wo keine normativ relevanten 
empirischen Unterschiede zwischen Individuen vorliegen und trotzdem eine Auswahl 
getroffen werden muss, kann "der Zufall entscheiden": dies wäre ein für alle 
Beteiligten akzeptierbares Verfahren, zum Beispiel wenn zwei Bewerber gleich gut 
sind, aber nur einer gewinnen kann, wenn Pr�ferenzstrukturen identisch sind 
etc.. 
*VI-105*
für bestimmte Bedingungen zum Beispiel subjektive 
Geschmacksunterschiede, lässt sich die Bedingung von Harsanyi (gleiche 
Wahrscheinlichkeit für jeden, in die Lage irgendeines anderen Individuums zu 
kommen) prinzipiell nicht anwenden. Geschmacksunterschiede sind nicht 
variierbar. Auch der Vergleich von Individuen, die beide die Situation aus 
eigener Erfahrung kennen, erscheint problematisch. (A:"Ich mochte fr�her auch 
keine Pilze, so wie B heute. Heute mag ich keinen Kohl.")
*VI-106*
Wenn man im normativen Sinne von Ungleichheit der Lebensbedingungen spricht, so 
meint man nicht die empirische Verschiedenheit, sondern die Ungleichheit der 
Nutzenniveaus. Jeder, der über Ungleichheit im Sinne von Ungerechtigkeit 
spricht, muss deshalb implizit ein Ma� zur quantitativen Einsch�tzung solcher 
Nutzendifferenzen zwischen verschiedenen Individuen besitzen. Im Alltag wird 
dabei meist auf empirische Unterschiede hingewiesen, zum Beispiel: "Hier muss 
eine 5-k�pfige Familie in 2 kleinen Zimmern hausen und dort hat eine 3-k�pfige 
Familie eine komfortable 6-Zimmer-Wohnung und dazu noch 2 Ferienwohnungen zur 
Verf�gung."
Diese empirisch belegbaren Vergleiche werden allerdings dadurch 
zu Aussagen über das Nutzenniveau, dass Wohnraum als ein allgemein begehrtes Gut 
angenommen wird, dass jedenfalls in den relevanten unteren Dimensionen sich als 
reines Gut verh�lt: ("Je mehr jemand davon hat, desto besser für ihn.")
ähnlich ist es bei empirischen Einkommensvergleichen, wobei Geld als ein Gut 
angesehen wird,"von dem man nie zu viel haben kann".
Sofern es G�ter 
gibt, von denen jedes Individuum (in einem bestimmten Bereich) lieber mehr als 
weniger zur Verf�gung h�tte, so kann zumindest ein ordinaler 
Nutzenniveauvergleich zwischen zwei Individuen vorgenommen werden, wenn sie 
ansonsten gleich gestellt sind, aber in Bezug auf ein solches Gut der eine 
besser gestellt ist: Wer von einem allgemein positiv bewerteten Gut mehr hat als 
ein anderer, ist also ceteris paribus besser gestellt als dieser.
Aber man 
k�nnte einwenden dass man zwar mehr von dem Gut habe, dass man aber trotzdem 
schlechter gestellt sei, weil man viel gr��ere Bed�rfnisse habe. 
Eine solche 
Argumentation ist nicht prinzipiell unsinnig, denn wenn zum Beispiel jemand sehr 
ung�nstig wohnt (gro�e Entfernungen, keine �ffentlichen Verkehrsverbindung 
etc.), so kann unter Umst�nden auch ein komfortableres und schnelleres Auto 
diesen Nachteil kaum wettmachen. (Allerdings kann man die Wohnlage auch als ein 
Gut ansehen, dass sich zum Beispiel in Grundst�cks-und Wohnungspreisen 
niederschlagen kann. Es war dann die ceteris paribus-Klausel nicht gegeben, weil 
die Ausstattung mit dem Gut: "Wohnlage" nicht gleich war.)
Auf dem 
Hintergrund einer solchen Ausstattung mit G�tern � worunter nicht nur 
austauschbare �konomische G�ter zu verstehen sind, sondern auch G�ter wie zum 
Beispiel das Augenlicht, ein zufriedenstellendes Sexualleben, das Fehlen von 
Krankheiten oder Gebrechen jeder Art � kann ein Vergleich der Nutzenniveaus 
verschiedener Individuen oder Gruppen von Individuen vorgenommen werden.
Man 
macht solche Vergleiche auch im Alltag, indem man zum Beispiel sagt: 
"Herrn 
X geht es gesundheitlich sehr schlecht, viel schlechter als mir."
"Ein 
Studienrat steht sich gehaltsm��ig besser als ein Hauptschullehrer."
"Frau X 
ist mit ihrem Mann gl�cklicher als Frau Y mit ihrem Mann."
Solche 
Vergleiche der Nutzenniveaus verschiedener Individuen werden dabei nicht nur in 
Bezug auf bestimmte G�ter oder G�tergruppen vorgenommen, sondern auch in Bezug 
auf die Gesamtsituation und die Ausstattung mit G�tern. Man sagt etwa:
"Ich 
m�chte nicht in seiner Haut stecken".
"für alles Geld in der Welt m�chte ich 
nicht mit ihm tauschen". 
"Was würdech nicht dafür geben, wenn ich in 
seiner Lage wäre" 
"Er befindet sich in keiner beneidenswerten Lage" 
"Wie 
geht es Ihnen?" �"Den Umst�nden entsprechend (!) gut."
*VI-107*
Die 
Aggregation setzt die Feststellung der interpersonalen Differenz der 
Nutzenniveaus bei den verschiedenen Alternativen sowie ihren interpersonellen 
Vergleich voraus. Beides wird im Alltag gemacht, wenn auch verbal und unpr�zise. 
Solche Messungen erscheinen von dorther nicht sinnlos, wenn ihnen auch 
erhebliche Schwierigkeiten im Wege stehen. Dies sind einerseits Messprobleme, 
wie sie in der empirischen Psychologie ebenfalls st�ndig auftauchen. Die Frage 
ist jedoch, ob das Problem hier nicht noch eine normative Dimension hat. Denn 
die Validit�t eines irgendwie operationalen Nutzenbegriffs lässt sich hier zum 
Beispiel nicht prognostisch überpr�fen (oder doch in Bezug auf die tats�chlichen 
Entscheidungen?), sondern der Begriff dient hier rein normativen Zwecken. 
*VI-108*
Wie kann man interpersonell eine ordinale Messung der 
Nutzenniveaus verschiedener Leute vornehmen? Wenn es drei Individuen gibt- P1, 
P2 und P3 - so k�nnte man jeden fragen, ob er mit dem anderen tauschen will (ob 
er die Lage des anderen gegenüber seiner eigenen vorzieht; ob er meint, dass der 
andere in einer besseren Lage ist als er selber). Angenommen, es ergeben sich 
folgende Werte: 
(U1 bedeutet "Nutzenniveaus des Individuums P1")
.
Individuum P1: U1 > U2 und U1 < U3
Individuum P2: U2 < U1 und U2 < U3
Individuum P3: U3 > U1 und U3 > U2.
Diese Einsch�tzungen der drei 
Individuen ergeben eine konsistente kollektive Rangfolge: U1 >U2 >U3
Alle 
drei Individuen sch�tzen ihre Lage im Vergleich zu den anderen so ein, dass es 
P3 am besten geht, P1 am zweitbesten und P2 am drittbesten. (Allerdings wären 
ohne weiteres auch Inkonsistenzen m�glich. Es muss untersucht werden, welche 
Rolle hierbei die Angleichung der empirischen Informationen über die Lage der 
anderen Individuen spielt. Wie stark streuen die vorhandenen Einsch�tzungen 
tats�chlich ?)
*VI-109*
Unter welchen Pr�missen lässt sich aus dem 
Intersubjektivit�tsgebot logisch das Solidarit�tsgebot folgern, dass n�mlich die 
eigenen Interessen aller Individuen gleiches Gewicht haben sollen. K�nnte man 
nicht auch sagen, dass die Interessen der eigenen Gruppe doppelt so gro�es 
Gewicht bekommen sollen wie die Interessen einer anderen Gruppe? Warum kann ein 
solches Verfahren nicht ebenso konsensf�hig sein wie das Verfahren bei gleicher 
Gewichtung?
*VI-110*
Man kann eine, das durch verschiedene kollektive 
Entscheidungsverfahren mehr oder weniger angen�hert wird. Es ist gewisserma�en 
der Ma�stab, vor dem zum Beispiel Mehrheitsprinzip, Vertragssystem etc. zu 
bestehen haben, bzw. zu dessen besserer Realisierung neue kollektive 
Entscheidungsverfahren zu entwickeln sind. 
*VI-111*
Das 
Vertragssystem klammert das Problem der interpersonalen Nutzenmessung aus. Es 
kommen nur solche Entscheidungen zu Stande, die alle Vertragsparteien besser 
stellen als im Status quo. Es wird nach gemeinsamen Interessen für ein 
bestimmtes Teilkollektiv von Vertragspartnern gesucht. 
Dabei ist zu 
ber�cksichtigen, dass hier noch das Sanktionsproblem besteht (wenn auch nicht 
mehr als jede andere m�gliche Regelung. Insofern bleibt das Vertragssystem unter 
Umst�nden suboptimal gegenüber dem erreichbaren Gesamtnutzen).
Von den 
anderen Individuen muss angenommen werden, dass sie von den Vereinbarungen nicht 
betroffen sind, dass also durch Vertr�ge keine externen Effekte auf nicht 
beteiligte Individuen eintreten können.
Da dies jedoch kaum 
auszuschlie�en ist, wird den Individuen eine bestimmte Individualsph�re 
zugeordnet, über die sie nach Belieben verf�gen d�rfen, ohne dass andere hiervon 
betroffene protestieren d�rfen. Dadurch ist für jedes Individuum ein 
Interessenbereich abgesteckt, über den es beliebig auch durch Vertr�ge mit 
anderen verf�gen darf. Dies setzt Eigentum normativ voraus.
*VI-112*
Ich hatte gesagt, dass das Solidarit�tsgebot eine Ber�cksichtigung der eigenen 
Interessen aller Individuen in gleicher Weise vorschreibt. Nun kann nach der 
bisherigen Definition das Eigeninteresse bereits altruistische und sympathische 
Elemente enthalten. Werden nun bei der Bestimmung der eigenen Interessen durch 
die Individuen selbst, zum Beispiel beim Mehrheitsprinzip, diejenigen 
benachteiligt, die solche altruistischen Elemente einbringen, w�hrend Individuen 
mit nur egoistischen Zielen, die nicht auf das Wohlergehen anderer gerichtet 
sind, dabei besser wegkommen?
Je mehr altruistische wohlwollende und je 
weniger missg�nstige Motive in den eigenen Interessen enthalten sind, desto mehr 
harmonieren die Eigeninteressen. In dem Moment, wenn die Eigeninteressen den 
solidarischen Interessen v�llig angeglichen sind, f�llt gemeinsames Interesse 
und Gesamtinteresse zusammen.
*VI-113*
Wenn jemand missg�nstige 
Interessen hat, die auf den Schaden eines anderen gerichtet sind 
(Schadenfreude), dann m�sste der Betroffene in seinem solidarischen Interesse 
die gegen sich selbst gerichteten W�nsche des anderen Individuums 
einkalkulieren. Ist das nicht etwas viel verlangt? Allerdings w�rden die 
missg�nstigen Interessen sich kaum durchsetzen, weil sie ebenso starken 
Widerstand bei den Betroffenen ausl�sen. 
*VI-114* 
Terminologisches: 
Man k�nnte drei Klassen von Motiven unterscheiden: 
- 
wohlwollende Motive, bei denen ich Wohl anderer anzielen. Damit ist das 
Eigeninteresse eines anderen zum Bestandteil meines eigenen Interesses geworden; 
die Eigeninteressen korrelieren positiv (positive Nutzeninterdependenz);.
- 
selbstbezogene Motive, die v�llig unabh�ngig von ihren Folgen für das 
Eigeninteresse anderer Individuen sind (keine Nutzeninterdependenz);
- 
missg�nstige (�bel wollende) Motive, die den Schaden eines anderen anzielen. 
Damit sind bestimmte Einbu�en am Eigeninteresse eines anderen zum Bestandteil 
meines eigenen Interesses geworden. Die Erf�llung der Eigeninteressen korreliert 
negativ, zum Beispiel bei Hass, Neid und Rachegef�hlen (negative 
Nutzeninterdependenz).
Alle drei Klassen von Motiven können Bestandteil 
des Eigeninteresses sein, nicht nur die selbstbezogenen Motive. Das Wohlergehen 
eines anderen, zum Beispiel meines Kindes, kann mein eigenes Interesse sein. 
Da �bel wollende missg�nstige Motive sich mit den selbstbezogenen Motiven 
der Betroffenen, die ihren Schaden selbstverst�ndlich nicht wollen, bei der 
Kalkulation des Gesamtinteresses praktisch aufheben, f�hrt ihr Vorhandensein zu 
einer Senkung des erzielten Gesamtnutzens. (?) Ist das eine Rechtfertigung für 
die Zur�ckdr�ngung solcher Motive? (Siehe dazu Bertrand Russell, Ethik). Ein 
weiterer Grund ist der, dass solche Motive im Gesamtinteresse nicht 
ber�cksichtigt werden können (?), also auch nicht in den als g�ltig bestimmten 
Normensystemen. Folglich muss die Existenz missg�nstiger Motive die Befolgung 
der g�ltigen Normen beeintr�chtigen. Dies wäre ein weiterer Grund für die 
erzieherische Zur�ckdr�ngung missg�nstiger Motive. 
*VI-115*
Gleichheit und Neid
Inwiefern ist ein Bed�rfnis nach Gleichheit der 
Nutzenniveaus bzw. Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen ein missg�nstiges 
Motiv? Von den elit�ren Theoretikern wird das egalit�re Denken als Neid, als 
Missgunst, als Ressentiment der Schlechtweggekommenen abgewertet. Aber man kann 
egalit�res Denken ebenso als wohlwollend ansehen, n�mlich in Bezug auf die 
schlechter Gestellten. Nur wo die blo�e Schlechterstellung des besser Gestellten 
bereits dem Eigeninteresse dient, handelt es sich um missg�nstige Motive. Wenn 
ein schlechter Gestellter die ausgleichende Umverteilung von G�tern in seinem 
Sinne fordert - zum Beispiel, dass es von den G�tern eines besser Gestellten 
einen Teil erh�lt, so handelt es sich um selbstbezogene Motive, die den 
selbstbezogene Motive des besser Gestellten zwar entgegen stehen m�gen, es 
handelt sich jedoch dabei nicht um missg�nstige Motive.
*VI-116*
Missg�nstige Motive sind "unmoralisch", insofern sie prinzipiell nicht einem 
Gesamtinteresse und einem Verhalten gem�� g�ltiger Normen entsprechen können. 
Deshalb das Gebot, die Entstehung solcher Motive m�glichst zu verhindern 
("berechtigter" Hass?)
*VI-117*
Kann man wollen, dass es einem selbst 
schlechter geht? Kann man also missg�nstige Motive gegen sich selbst haben? 
Insofern die Pers�nlichkeit keinen einheitlichen hierarchischen Aufbau hat, 
sondern sich Motivkomplexe verselbstst�ndigen und unbewusst werden können, 
insofern es Desintegrationen des Ich und der Pers�nlichkeit geben kann bis hin 
zu Pers�nlichkeitsspaltungen, gef�hlsm��igen Ambivalenzen, die sich im bewussten 
Ich nicht ausgleichen, sondern mit voller Sch�rfe in der Person 
aufeinanderprallen, weil sie sich aus unbewussten, verdr�ngten Erfahrungen 
speisen, die vom Ich nicht aufgearbeitet werden können. Insofern gibt es auch 
die M�glichkeit von missg�nstigen Motiven gegen sich selbst. (Strafphantasien, 
Selbstbestrafungstendenzen, Schuldkomplexe etc. sind für Psychotherapeuten eine 
allt�gliche Angelegenheit.
Rawls Differenz-Prinzip, wird von ihm 
selbst als egalit�r und als Verwirklichung von Br�derlichkeit und Solidarit�t 
aufgefasst Alle Ungleichheiten sind gerechtfertigt, insofern sie auch zum 
Vorteil der jeweils schlechter bzw. am schlechtesten gestellten sind." (In 
Phelps S. 328 folgende). Aber dieses Prinzip wäre zum Beispiel bereits 
befriedigt, wenn jemand, der gerade ein Millionengesch�ft gemacht hat, für alle 
schlechter Gestellten eine Runde Bier ausgibt. Es sind beliebig gro�e 
Unterschiede im Nutzenniveau damit vereinbar, es muss nur auch für die Armen 
etwas dabei abfallen. Das sind eher Bes�nftigungsmethoden als Prinzipien der 
Gerechtigkeit!
Die positive Verkettung der Interessen durch ein soziales 
System ist keinesfalls ausreichend. Dies kann durch entsprechende 
Sanktionsmechanismen in jedem System hergestellt werden. Eine Auswahl unter den 
Systemen lässt sich damit nicht rechtfertigen.
*VI-118*
Die Formel: 
"Gleiches Recht für alle!" Ist doppeldeutig: Sie kann sich einmal auf die 
Anwendung existierender Normen auf alle Personen in gleicher Weise beziehen 
(formale Gerechtigkeit) oder aber darauf, dass nur Normen existieren sollen, die 
keine Unterschiede zwischen den Individuen machen (formale Gleichheit), in denen 
also keine Differenzierung verschiedener sozialer Rollen vorgenommen wird. Das 
Letztere ist so gut wie unm�glich, weil zum Beispiel keine Abgrenzungen 
vorgenommen werden k�nnten. Auch S�tze wie "Jeder darf über sein Eigentum frei 
verf�gen" w�rden insofern ungleiche Rechte bedeuten, als Person A mit einem 
bestimmten Auto fahren darf, wann er will, B jedoch mit demselben Auto nicht 
fahren darf, wann er will.
*VI-119*
Ich muss mich mit der 
Universalisierbarkeit genauer befassen: Was sind Eigennamen? Was sind allgemeine 
Begriffe? Wie stehen dazu Begriffe wie "jeder", "sein" etc.? Damit werden ja 
singul�re Individuen und singul�re Relationen bezeichnet. Dahinter verbirgt sich 
die Scheinneutralit�t gleicher Rechte: "Jeder hat das Recht, über sein Eigentum 
zu verf�gen." Das hei�t für den Habenichts, dass er über nichts verf�gen darf. 
Was ist daran "gleich", wenn der andere über riesige G�ter an Boden, 
Produktions- und Konsumptionsmittel, die Arbeitskraft anderer Individuen etc. 
verf�gen kann?
*VI-120*
Reziprozit�t: "Wie du mir, so ich dir!" "Wie 
man in den Wald hinein ruft, so schallt es heraus!"
*VI-121*
Die 
Regel: "Auge um Auge, Zahn um Zahn" ist mehr als eine blo�e Abschreckung oder 
Rache. Dem Verletzer einer Norm werden durch die Regel, Gleiches mit Gleichem zu 
vergelten, die verletzten fremden Bed�rfnisse auf drastische Weise 
nachvollziehbar gemacht. Die durch ihn verursachten Leiden des andern werden 
buchst�blich zu seinen eigenen gemacht, so dass er gezwungen ist, die 
Bed�rfnisse des andern genauso wichtig zu nehmen wie seine eigenen.
*VI-122*
Man k�nnte alle, die das Solidarit�tsprinzip akzeptieren, als 
"Menschen guten Willens" bezeichnen, insofern sie den Willen zur Einigung haben.
*VI-123*
Aus dem Intersubjektivit�tsgebot k�nnte man auch das Gebot 
ableiten: "Suche nach unber�cksichtigten Alternativen, die dem Gesamtinteresse 
besser entsprechen als die bisher ber�cksichtigten Normen!" (Das Steckenpferd 
der Albert-Sch�ler). Deshalb darf auch keine Alternative vom Vergleich 
ausgeschlossen werden. Denn weiterhin entspricht die gew�hlte Norm dem eigenen 
Interesse bestimmter Individuen mehr als dem eigenen Interesse anderer 
Individuen. Jemand kann also das Gewicht seines eigenen Interesses dadurch 
verst�rken, dass er solche Alternativen von vornherein ausschlie�t, die der von 
ihm favorisierten Alternative überlegen sein k�nnten bzw. für ihn besonders 
unangenehm wären.
*VI-124*
Mich mit den "selbstdestruktiven" Normen 
befassen wie: "Gegebene Versprechen muss man nicht halten!"
*VI-125*
Mich mit den Beispielen Kants zur Anwendung seines Kategorischen Imperativs 
kritisch befassen.
*VI-126*
Ist eine ordinale Nutzenmessung mit dem 
Solidarit�tsprinzip vereinbar? Es können dann keine Nutzendifferenzen 
ber�cksichtigt werden, da es sich nicht um eine Intervall-Skala handelt. 
Intuitiv gesprochen kann nicht ber�cksichtigt werden, wie gro� der Unterschied 
zwischen zwei Alternativen im Bezug auf das Eigeninteresse eines Individuums 
ist, es kann nur angegeben werden, dass ein Unterschied besteht und in welcher 
Richtung. Das bedeutet aber, dass eine beinahe gleichg�ltige Rangfolge N2 > N1 
für Individuum P1 die umgekehrte Rangfolge N1 > N2 des Individuums P2 aufheben 
kann, obwohl für P2 die Alternative N1 einen gewaltigen Unterschied zu N2 macht 
und vielleicht für ihn nach seinen eigenen Worten "einen Unterschied wie Tag und 
Nacht" darstellt.
*VI-127*
Myrdal, Arrow wenden sich u.a. gegen das 
utilitaristische Verfahren der Addition der Einzelnutzen zum Gesamtnutzen. Warum 
nimmt man die Summe der Einzelnutzen und nicht das Produkt, die Quadratzahl oder 
die Wurzel. Eine Frage dabei ist, ob dabei andere Alternativen gew�hlt w�rden. 
Klar ist, dass sich verschiedene Zahlenwerte für die Gesamtnutzen ergeben 
w�rden. Aber diese Zahlenwerte sind uninteressant für die Entscheidung. Es wäre 
zum Beispiel interessant zu sehen, ob sich dabei andere Sieger ergeben? 
(Mathematisch: Welche Art von Transformation: linear, monoton etc.?)
Beispiel 
Einzelnutzen:
N1 N2
P1 3 5
P2 7 6
P3 1 1
Summe: 10 12
Produkt: 
21 30
Mittel: 3,6 4
Schon bei der Multiplikation w�rde sich der erste 
Platz verschieben können:
N1 N2
P1 7 3
P2 1 4
Summe: 8 7
Produkt: 
7 12
Ein Argument gegen die Multiplikation wäre, dass dann zum Beispiel ein 
Individuum für sich nur den Wert "null" einzugeben brauchte, um den Gesamtwert 
"null" werden zu lassen. Die Summe ist auch deshalb sinnvoll, weil sie dem 
arithmetischen Mittel der Einzelnutzen entspricht: Die Alternative mit der 
gr��ten Nutzensumme ist auch die mit dem gr��ten durchschnittlichen Nutzen pro 
Individuum.
*VI-127*
Die Streuung der Nutzen der verschiedenen 
Alternativen ergibt ein Ma� für die Gleichheit. Allerdings ist die Streuung der 
Nutzen etwas anderes als die Streuung der empirischen G�termengen. Der Nutzen 
muss nicht der empirischen Menge entspricht, denn es können nichtlineare 
Nutzenfunktionen vorkommen und Nutzeninterdependenzen (z. B. Vergleich mit 
anderen).
*VI-128*
Inwiefern sollten natürliche Benachteiligungen 
(Verkr�ppelung zum Beispiel) ber�cksichtigt werden, die durch keine normative 
Alternative beseitigt werden können? W�rden sich nach dem Solidarit�tsprinzip 
Kompensationen für die von Natur aus unab�nderlich Benachteiligten ergeben?
*VI-129*
"Gleiches Recht für alle!" fordert die gleiche Anwendung der 
gleichen Gesetze, ohne Ansehung der Person. Wenn man es so interpretiert, dass 
alle Individuen "gleichberechtigt" sein sollen, so kann das nur auf der Ebene 
der allgemeinen staatsb�rgerlichen Rechte gelten. Sonst k�nnte man keine 
Kompetenzverteilung vornehmen, wodurch bestimmten Individuen bestimmte 
Entscheidungsbefugnisse übertragen werden. Es wären dann auch keine 
Organisationen m�glich, weil es keine Aufgabenverteilung geben k�nnte. Es 
d�rften dann auch keine unterschiedlichen Pflichten existieren. Alle wären 
berechtigt bzw. verpflichtet, dieselben Handlungen auszuf�hren. 
*VI-130*
"Ber�cksichtige bei der Auswahl der g�ltigen Norm die Interessen aller 
Individuen mit dem gleichen Gewicht wie dein eigenes!" 
"Ber�cksichtige bei 
der Auswahl der g�ltigen Norm die Interessen aller Individuen in gleicher 
Weise!" 
Diese Formulierung ist jedoch noch unvollst�ndig. Denn auch die 
Negierung aller Einzelinteressen wäre eine Behandlung in gleicher Weise - sogar 
mit gleichem Gewicht. Die Formulierung "in gleicher Weise" reicht nicht aus, 
denn in gleicher Weise können die verschiedensten Ma�st�be an die 
Einzelinteressen angelegt werden. Es muss auf jeden Fall hinzu kommen, dass die 
g�ltige Norm den Einzelinteressen m�glichst entsprechen soll. 
Weitere 
Formulierungsversuche: 
- "Die g�ltigen Norm ist diejenige Norm, die dem 
Gesamtinteresse am besten entspricht."
- "Das Gesamtinteresse ist die 
Zusammenfassung der gleich gewichteten Einzelinteressen." 
- "Die g�ltige 
Norm ist diejenige Norm, deren Existenz jeder solidarisch Gesinnte wollen kann."
- "Ein Individuum ist solidarisch gesinnt, wenn es bei der Entscheidung über die 
Existenz einer Norm das Interesse jedes andern mit dem gleichen Gewicht 
ber�cksichtigt wie sein eigenes." 
- "Ein Individuum ist solidarisch gesinnt, 
wenn es der Erf�llung seines eigenen Willens das gleiche Gewicht beimisst wie 
der Erf�llung des Willens jedes anderen Individuums." 
- "Ein Individuum ist 
solidarisch gesinnt, wenn es der Befriedigung seines eigenen Interesses das 
gleiche Gewicht beimisst, wie der Befriedigung des Interesses jedes anderen."
- "Ein Individuum ist solidarisch gesinnt, wenn es die weitestgehende 
Befriedigung aller Einzelinteressen in gleicher Weise will."
- "Die g�ltige 
Norm ist diejenige Norm, deren Existenz jeder wollen kann, der der Befriedigung 
seines eigenen Interesses das gleiche Gewicht beimisst wie der Befriedigung des 
Interesses jedes anderen Individuums."
*VI-131*
Zum 
Solidarit�tsprinzip
" � die fremden Interessen so ber�cksichtigen als wenn es 
seine eigenen wären." 
Eine Alternative befriedigt ein Interesse, wenn sie 
diesem so weit wie m�glich entspricht. 
Eine Alternative befriedigt mehrere 
Interessen, wenn sie diesen Interessen so weit wie m�glich entspricht.
"Suche nach konsensf�higen (g�ltigen) Normen!" Konsensf�hig (g�ltig) sind 
Normen, deren Existenz jeder wollen kann.
Der normative Konsens wird nur 
dadurch m�glich, dass jeder solidarisch gesinnt ist.
Solidarisch gesinnt 
sein hei�t, der Befriedigung des eigenen Interesses das gleiche Gewicht 
beizumessen wie der Befriedigung des Interesses jedes anderen Individuums.
"Suche nach Normen, deren Existenz jeder wollen kann, der der Befriedigung 
des eigenen Interesses das gleiche Gewicht beimisst wie der Befriedigung des 
Interesses jedes anderen Individuums."
Der Befriedigung des eigenen 
Interesses das gleiche Gewicht beizumessen wie der jedes anderen hei�t: "Die 
gr��te durchschnittliche Befriedigung von jedermanns Interesse anzustreben" 
Oder: "Den durchschnittlichen Einzelnutzen maximieren".
*VI-132*
Die 
Individuen treten einmal als Subjekte in Erscheinung (die die beteiligten 
Interessen gegeneinander abw�gen.) Dabei gelten die aus dem 
Intersubjektivit�tsgebot ableitbaren Regeln wie �ffentlichkeit, 
Meinungsfreiheit, Verst�ndlichkeit, Wissenschaftlichkeit, Sanktionsverbot, 
Manipulationsverbot, etc..
Zum anderen treten die Individuen als Objekte in 
Erscheinung. (Ihre Einzelinteressen sind Gegenst�nde der Beurteilung durch die 
andern.) 
Um ihre Interessen intersubjektiv übereinstimmend bestimmen zu 
können, ist es unter Umst�nden erforderlich, dass die Untersuchten in einer 
Weise handeln, die ihre Interessen intersubjektiv feststellbar macht, zum 
Beispiel abstimmen, tauschen, w�rfeln etc..
*VI-133*
Der Konsens nach 
dem Solidarit�tsprinzip kann durch Entscheidungsverfahren angen�hert werden. 
Hierzu z�hlen zum Beispiel Abstimmungsverfahren und Vertragssysteme. 
Bei 
diesen Verfahren ist es meist so, dass die Feststellung der Einzelinteressen den 
betreffenden Individuen selber überlassen bleibt und die ermittelten Nutzenwerte 
dann in bestimmter Weise aggregiert werden. 
Hier ist jeder nur für sich 
selber Objekt und der Konsens über die Einzelinteressen wird durch einen Konsens 
über das Aggregationsverfahren ersetzt. Der Konsens über die Beurteilung der 
einzelnen Interessen und ihre Zusammenfassung in einem Gesamtinteresse wird 
angen�hert durch einen Konsens über Aggregationsverfahren, wo jeder selbst 
beurteilt, wie sein Einzelinteresse beschaffen ist. Oder bleiben die 
Einzelinteressen der anderen für jeden Blankoschecks, die allein der andere nach 
Belieben ausf�llen darf und nur die Aggregationsverfahren bed�rfen des Konsens 
gem�� dem Solidarit�tsprinzip?
*VI-134*
W�rde sich bei der Anwendung 
von ethischen Pr�ferenzen (Harsanyi) das Unm�glichkeitstheorem weiterhin 
stellen? Es wäre ja anzunehmen, dass diese Pr�ferenzen relativ eng beieinander 
liegen. Das k�nnte bedeuten, dass die Bedingung der "unrestricted domain" ihre 
Bedeutung verliert, weil bestimmte Strukturen von Pr�ferenzen nicht vorkommen.
*VI-135*
Einen ausf�hrlichen Abschnitt über das Eigeninteresse einf�gen, 
wo psychologisch einmal die Voraussetzung aufgekl�rter, freier und konsistenter 
Pr�ferenzen analysiert wird und wo zu zeigen ist, welche komplizierten 
Voraussetzungen die individuelle Rationalit�t, ein konsistenter Wille, die 
Einheit der Person etc. haben. (Nicht vergessen: assoziatives Lernen versus 
theoretisches Lernen, die Macht der Vergangenheit, der Gewohnheit etc..)
*VI-136*
Wenn ich sage: "Ich halte die Norm N für g�ltig", so verpflichte ich 
mich damit noch zu keinem bestimmten Handeln. Wenn ich jedoch einen Vertrag 
abschlie�e, halte ich ihn zugleich für g�ltig und verbindlich.
*VI-137*
Terminologisches: "Eigeninteresse" und "Einzelinteresse" unterscheiden. Das 
Letztere kann auch altruistische Motivationen beinhalten.
*VI-138*
Habermas kritisiert an Ilting, dass es keinen "egoistischen" Grund gibt, 
Vertr�ge einzuhalten. Das Problem der Einhaltung von Vertr�gen verschwindet, 
wenn bei Vertragsschluss ein automatischer Sanktionsmechanismus etabliert wird.
*VI-139*
Wie lässt sich das Prinzip begr�nden, dass empirisch gleiche 
Alternativen auch gleich bewertet werden m�ssen? Handelt es sich hier um eine 
Verletzung des Humeschen Gesetzes? (Sen 1970, S. 133-)
*VI-140*
Den 
Unterschied zwischen Argumenten und Drohungen bzw. anderen Beeinflussungen 
genauer herausarbeiten.
*VI-141*
Reale soziale Ordnungen werden durch 
das ihnen zu Grunde liegende Normensystem nicht vollst�ndig beschrieben. 
Allgemeine Normen schreibe mir keine bestimmte Handlungen vor, sondern sind mit 
einer Vielzahl von verschiedenen Handlungsweisen und Zust�nde vereinbar. So sagt 
die Tatsache, dass das Mehrheitsprinzip gilt, zum Beispiel noch nichts darüber 
aus, welche Beschl�sse tats�chlich gefasst werden. Und die die Existenz der 
Tauschwirtschaft sagt nichts darüber aus, welche Lebensstandard die Leute 
tats�chlich haben usw. Die konkreten Pr�ferenzen und Verhältnisse, die genaue 
Ausgestaltung eines Normensystems bestimmen, werden durch das Normensystem nicht 
direkt erfasst. 
*VI-142*
Gegen die rationalistische Verflachung des 
Individuums und seiner Entscheidungen. Der K�nstler und der Psychoanalytiker 
wissen mehr über das Individuum und seine Motive als die �konomische Theorie. 
Die Nutzenfunktion als Wiedergabe der Motivationsstruktur ist eine riesige 
Vereinfachung. Jedes einzelne Individuum ist als System und Organismus so 
kompliziert wie eine ganze Gesellschaftsordnung.
*VI-143*
Die Frage: 
"Soll ich diese Norm befolgen?" ist doppeldeutig: Sie betrifft einmal das 
Eigeninteresse (Klugheit) und zum anderen die "Moral". natürlich können bei 
einem effektiven Sanktionssystem für eine g�ltige Norm beide Kriterien 
zusammenfallen.
*VI-144*
Moral aus Eigeninteresse begr�nden? Hume (? 
Mill) verweist auf "moralische Impulse", dass man nur zufrieden sein kann, wenn 
man mit sich selber moralisch zufrieden sein kann, von der Umwelt geachtet wird 
etc..( Aber diese Motive sind sicher bei einem gro�en Teil der Bev�lkerung erst 
Produkt moralischer Erziehung.)
*VI-145*
Die Formulierung des 
Solidarit�tsprinzips muss noch verbessert werden: In der Formulierung "die 
Interessen jedes Individuums m�ssen gleichgewichtig (in gleicher Weise) 
ber�cksichtigt werden" bleibt manches unklar. Denn was hei�t: "in gleicher Weise 
ber�cksichtigen"? Nimmt man zum Beispiel den Indikator "Lautst�rke des 
H�ndeklatschens" für alle" in gleicher Weise", ist dann das Solidarit�tsgebot 
verletzt?
*VI-146*
Oder man spielt Roulette. Werden dabei die 
Interessen nicht auch in "gleicher Weise" ber�cksichtigt? Oder man stellt gar 
alle an die Wand und erschie�t sie "in gleicher Weise". Auf jeden Fall muss in 
die Formulierung neben der Gleichheit auch noch der positive Bezug zu den 
Interessen (was im Ausdruck" ber�cksichtigen" von Interessen meist bereits 
gemeint ist), denn man kann Interessen auch in gleicher Weise verletzen.
*VI-147*
Angenommen bei gleicher Geldausstattung (jeder hat 100 Einheiten) 
wird über die Wahl von Alternativen entschieden entspricht das dem 
Solidarit�tsprinzip? Was ist mit besonders Bed�rftigen, zum Beispiel Invaliden? 
Sie haben gr��ere Bed�rfnisse, wenn sie das gleiche Nutzenniveau erreichen 
wollen. Inwiefern ist das Prinzip "Entscheide so, als w�rst du zugleich jeder 
andere" mit dem obigen Prinzip identisch?
*VI-148*
Der Ausdruck "den 
Streit entscheiden" ist doppeldeutig. Durch Gewaltanwendung entscheidet man, wer 
st�rker ist und dessen Auffassung sich faktisch durchsetzt. Durch Argumente 
entscheidet man, wessen Auffassung sich durchsetzen sollte, wer recht hat.
*VI-149*
Ein Beispiel für Umstellungskosten: die Einf�hrung des 
Rechtsverkehrs in Schweden (Aktion H).
*VI-150*
Die Forderung nach 
Konsistenz und Stabilit�t der individuellen Pr�ferenzen ergibt sich aus der 
Tatsache, dass die Normen, die gem�� dem Eigeninteresse der Individuen gebildet 
werden sollen, eine l�ngere zeitliche Dauer ihrer Existenz haben (aus Gr�nden 
der Umstellungskosten, Informationskosten etc.). Unter dieser Bedingung ist es 
für das Individuum rational, nicht nur Augenblicksw�nsche zu �u�ern, sondern 
sich zu fragen: "Kann ich das morgen (in einigen Jahren) ebenfalls noch wollen? 
Wie stabil ist mein wollen? Was ist mein langfristiges und damit relevantes 
Wollen?"
*VI-151*
Die ähnlichkeiten zwischen dem intersubjektiven und 
dem intertemporalen Nutzenvergleich herausarbeiten. Auch beim intertemporalen 
Nutzenvergleich muss ich mich aus meiner jetzigen Situation" heraus denken" und 
mich in eine andere Lage � n�mlich die, die ich selber zuk�nftig einnehmen werde 
� hineinversetzen. Zu dieser ver�nderten Lage geh�ren auch die ver�nderte 
Pr�ferenzen, nicht nur �u�ere Situationsbedingungen. Solche Ber�cksichtigung der 
zuk�nftigen eigenen Lage wird bei allen Entscheidungen mit langfristigen Folgen 
notwendig.
*VI-152*
Es besteht eine Differenz zwischen "kognitiver 
Vorstellung" und "konkretem Erleben". Beschreibungen mit allgemeinen Begriffen 
gehen nicht einher mit einer bewussten Vergegenw�rtigung der Einzelf�lle. 
*VI-153*
Qualifizierter Wille. Die Qualifikationsbedingungen m�ssen so 
begr�ndet sein, dass das Individuum selber seine bisherige Entscheidung 
korrigiert und bestimmte Bedingungen als den eigenen Willen verf�lschend 
festmacht. (Sind diese verf�lschenden Bedingungen für alle Individuen und für 
alle F�lle die gleichen? M�ssen sie es überhaupt sein?)
*VI-154*
Jemand sagt: "Erst wenn der Mensch Pr�gel bekommt, kann er seine wirklichen 
Interessen erkennen und �u�ern." Was kann man gegen solche Behauptungen 
einwenden? Man k�nnte sagen: "Wenn man das Individuum selber fragen w�rde, w�rde 
es dies verneinen." Man k�nnte sagen: "Mittels Pr�gel oder Folter ist jede 
beliebige Willens�u�erung erzwingbar." Die Interessenbestimmung eines 
Individuums w�rde dann vom Willen des Pr�gelnden und nicht vom Willen des 
betreffenden Individuums abh�ngen.
*VI-155*
Gegen eine Bestimmung des 
Interesses eines Individuums, die sich vom Willen des Individuums v�llig l�st. 
Man kann dagegen nur vorgehen, wenn man die Funktion des Begriffs "Interesse" im 
Zusammenhang einer Begr�ndung normativer Ethik offenlegt. Denn gegen isolierte 
Definitionen von "Interesse" im leeren Raum kann man sich nicht wehren. Das 
bleibt ein unfruchtbarer Streit um Worte, um das, was Interesse "wirklich" ist.
*VI-156*
Stattdessen ist die Funktion des Begriffs "Interesse" zu 
bestimmen im Zusammenhang der Fragestellung und im Zusammenhang der Theorien, in 
denen der Begriff seine Bedeutung hat. Wenn er im Rahmen einer normativen 
Theorie gebraucht werden soll, so ergibt sich von dort her seine Bestimmung. Er 
muss so bestimmt werden, dass er zur Bildung und Begr�ndung g�ltiger Normen 
geeignet ist.
*VI-157*
Dem Streit um Normen liegt ein 
Interessenkonflikt zugrunde. Werden die Interessen unabh�ngig vom Willen der 
Individuen bestimmt, so ist die Konsensf�higkeit von Seiten der Entm�ndigten 
nicht mehr gegeben.
*VI-158*
Argumentationsregel. Die Argumente m�ssen 
den Anspruch auf Nachvollziehbarkeit durch jedermann haben. Deshalb darf ein 
Argument nicht durch den Hinweis auf die Person, die das Argument vorbringt, 
abgelehnt werden, es darf nicht personalisiert werden. Die personelle Herkunft 
eines Arguments kann h�chstens einen Ideologieverdacht rechtfertigen, widerlegen 
kann man das Argument jedoch damit nicht.
*VI-159*
Die Erweiterung von 
Handlungsm�glichkeiten, die Schaffung zus�tzlicher Alternativen wird oft als 
Erweiterung der Freiheit (des Handlungsspielraums) bezeichnet. Freiheit ist 
nicht nur die Wahl zwischen den gegebenen M�glichkeiten.
*VI-160*
"Wenn jeder das tun w�rde, g�be es nicht-w�nschenswerte Ergebnisse." Dies ist 
Singers Kriterium für die Rechtfertigung moralischer Normen. Damit wird das 
Problem jedoch nur auf die Ebene der Bewertung verschoben, denn was sind 
"nicht-w�nschenswerte Ergebnisse"? Ein Ergebnis kann für Individuum A 
w�nschenswert sein und für Individuum B nicht. Unter der Hand wird von Singer 
wohl angenommen, dass sich die Vor- und Nachteile auf alle Individuen etwa 
gleichm��ig verteilen, wenn jeder so handelt. Aber hier kann es strukturelle 
Asymmetrien geben von der Art, dass bestimmte Individuen bzw. Klassen von 
Individuen vorwiegend die Vorteile und die anderen Individuen bzw. Klassen von 
Individuen vorwiegend die Nachteile des Handelns erfahren. Etwa beim 
Schuldnerbeispiel Hare's.
*VI-161*
Wenn bestimmte Personen wegen der 
Verm�gensverteilung vorwiegend als Geldverleiher und Gl�ubiger auftreten, andere 
dagegen vor allem als Kreditnehmer und Schuldner, so kann den reichen Gl�ubiger 
der Gedanke nicht beeindrucken, dass auch andere vielleicht einmal das Recht 
haben k�nnten, ihn wegen Zahlungsunf�higkeit einzusperren. Er wird in diese Lage 
aller Wahrscheinlichkeit nach nicht kommen. 
Dazu muss die Ber�cksichtigung 
der Interessen des anderen kommen, selbst wenn man tats�chlich nicht in dessen 
Situation ist und auch aller Wahrscheinlichkeit nach nicht in dessen Situation 
kommen wird.
*VI-162*
Zur Terminologie. Die Frage: "Hat A (moralisch) 
richtig gehandelt (bzw. entschieden)? " muss man unterscheiden von der Frage: 
"Ist die Norm N g�ltig?" Richtige Handlungen sind solche, die nicht gegen 
verbindliche Normen versto�en. Verbindliche Normen sind Normen, die g�ltig sind 
oder gelten und existieren.(?)
*VI-163*
Kann ich eine eigene Handlung 
für richtig halten, ohne diese Handlung bei anderen ebenfalls für richtig zu 
halten? Man sagt: "Was Jupiter erlaubt ist, ist dem Ochsen noch lange nicht 
erlaubt". Oder: "Wenn zwei dasselbe tun, ist es nicht dasselbe." Diese paradoxe 
Formulierung ist aufzul�sen. 
Der Unterschied k�nnte allein in der Person 
liegen: Einmal ist es die Handlung von A, das andere Mal ist es die Handlung von 
B. Die Norm wäre dann nur in individueller Weise formuliert "für alle Individuen 
au�er A ist es verboten, x zu tun!" 
*VI-164*
Kann diese Norm 
gegenüber jedermann gerechtfertigt werden? Wohl kaum, es m�ssten schon besondere 
Eigenschaften der Person genannt werden, um eine solche pers�nliche Ausnahme zu 
rechtfertigen. Die Frage ist dann natürlich noch, welche Eigenschaften eine 
Ausnahme rechtfertigen können. Welche Eigenschaften sind normativ relevant? 
Dass solche Unterschiede zwischen Individuen aufgrund bestimmter Eigenschaften 
überhaupt gemacht werden sollen, ist wohl unumstritten: für Kinder oder 
Behinderte m�ssen andere Rechte gelten als für Erwachsene und Gesunde.
*VI-165*
Man k�nnte das Solidarit�tsprinzip auch so formulieren: "Sieh" im 
andern dich selber!". Damit wird die ethische Entscheidung gewisserma�en zu 
einer intraindividuellen Entscheidung. Ist so ein Konsens herstellbar?
*VI-166*
Zur Informiertheit als Qualifikationsbedingung des individuellen 
Willens. Hierzu geh�rt auch die Information über die Eigenschaften in Bezug zu 
den Empfindungen des entscheidenden Subjekts. Zum Beispiel bei Speisen: Auch die 
vollst�ndigste Information über die chemische und physikalische Beschaffenheit 
der Speise kann nicht die Erfahrung ersetzen, wie mir die Speise schmeckt. 
Bestimmte Dinge muss man selber gef�hlt, geschmeckt, erfahren haben, um sie 
bewerten zu können. Zum Beispiel kann keine noch so genaue Beschreibung einer 
Symphonie das H�ren ersetzen, keine noch so genaue Beschreibung des 
Geschlechtsverkehrs das Erlebnis. Zur Bewertung von Alternativen ist "Erfahrung" 
in einem allgemeineren Sinne notwendig als empirisch wissenschaftliche 
Beobachtung.
*VI-167*
W�hrend die Erfahrung im weiteren Sinne 
gewisserma�en auf praktisch eine sinnliche Dimension reduziert ist, die visuelle 
Beobachtung, ist Erfahrung im allgemeineren Sinne jede Form der Wahrnehmung und 
Empfindung durch alle Sinne, wozu Geschmack geh�rt, Tasten usw. einschlie�lich 
nur subjektiv zug�ngliche Empfindungen wie Angst, Ekel, Schmerz Wohlgef�hllust.
Zu dieser Erfahrung" geh�rt neben der Kenntnis der objektiven Beschaffenheit des 
Objektes immer noch die Kenntnis der subjektiven Empfindungen, die dadurch 
ausgel�st werden. Ein Physiker kann zum Beispiel Zucker genauestens beschreiben 
in seiner chemischen Zusammensetzung, seiner kristallinen Form, seinem 
Herstellungsverfahren, aber damit ist für jemanden, der keinen Zucker kennt, 
noch nicht gesagt, ob er Zucker mag, ob er ihm schmeckt. Es wäre auch m�glich, 
dass ein Psychologe bzw. Physiologe zu ihm sagt: "Zucker schmeckt s��", sofern 
der Betreffende den Geschmack des S��en zum Beispiel vom Honig bereits kennt. 
Oder konkreter: "Zucker schmeckt wie Honig." (Hier wäre die Situation dadurch 
erleichtert, dass die Empfindung des S��en durch den im Honig enthaltenen Zucker 
bewirkt wird.)
Wenn kein Vergleich mit dem Individuum bereits bekannten 
Empfindungen m�glich ist, so k�nnte man noch generell sagen: "Zucker schmeckt 
den meisten Menschen � und Tieren � angenehm." Man sagt also ohne Spezifizierung 
des Geschmacks: "Zucker wird auch dir schmecken."
Im Normalfall wird man das 
Problem wahrscheinlich "empirisch" l�sen. Man wird dem Individuum etwas Zucker 
zum Probieren geben. Die direkte Erfahrung des Geschmacks gibt dann die 
Grundlage der Bewertung ab, und nicht theoretische Schlussfolgerungen über die 
physikalische Gleichheit oder Ungleichheit oder ähnlichkeit von Objekten und die 
psychologischer Gleichheit oder ähnlichkeit von Menschen.
*VI-168*
Das 
Universalit�tsgebot, dass man gleiche Handlungen unabh�ngig von den beteiligten 
Personen auch gleich beurteilen soll, ergibt sich logisch aus dem 
Solidarit�tsgebot. Dies verlangt, dass man bei der Bestimmung der Normen die 
Interessen jedes anderen so ber�cksichtigt als wären es zugleich die eigenen. 
Damit kann der Hinweis, dass es sich um verschiedene Personen handelt, kein 
Argument mehr sein. Allerdings wäre der Hinweis auf objektive Verschiedenheiten 
der Personen ein m�gliches Argument. Doch diese lassen sich ohne Nennung von 
Namen beschreiben
*VI-169*
"Du sollst x tun!" Wenn es ein blo�er 
Imperativ ist, so spielt nur Gehorsam eine Rolle, nicht jedoch die Problematik 
der Anerkennbarkeit durch den Adressaten. über blo�e Imperative kann man nicht 
argumentieren und braucht man auch nicht zu argumentieren, insofern sie nur das 
GewaltVerhältnis ausdr�cken. Man k�nnte einen solchen Imperativ auch durch den 
Satz ausdr�cken: "Ich will, dass du x tust".
*VI-170*
Wenn der Satz: 
"Du sollst x tun!" eine Norm mit universaler G�ltigkeit sein soll, so wird Ihre 
Anerkennbarkeit durch den Adressaten vorausgesetzt. (Wenn nicht, dann wäre es ja 
wieder ein GewaltVerhältnis.) D.h.: Auch der Adressat muss wollen können, dass 
er x tut. Man k�nnte die Norm auch durch den Satz ausdr�cken: " Es ist 
allgemeiner Wille, dass du x tust", oder konkreter: "wir wollen, dass du x tust" 
(wobei der Adressat in das "wir" eingeschlossen ist).
*VI-171*
Gegen 
das Kriterium der Generalisierbarkeit bei SINGER: "Was wäre, wenn jeder so 
handeln w�rde?" Das Kriterium versagt bei Helden. Zum Beispiel war es sicherlich 
moralisch wertvoll, dass Albert Schweitzer als Arzt in den Urwald gegangen ist: 
Aber was wäre, wenn jeder so handeln w�rde? Dann wäre Europa entv�lkert und 
Afrika h�tte einen überfluss an �rzten - ein Zustand, den wohl niemand will. 
Allerdings k�nnte man sich dadurch retten, dass man die Maxime nach der Albert 
Schweitzer gehandelt hat, abstrakter fasst, etwa indem man sagt: "Man soll den 
Menschen helfen, die in der gr��ten Not sind", anstatt zu sagen:"Man soll als 
Arzt den Schwarzen in Afrika helfen."
*VI-172*
Konkrete Handlungen 
können den verschiedensten Maximen zugeordnet werden. Dies gibt den Individuen 
die M�glichkeit, ihre Handlungen durch Interpretation mit einer ehrenwerten 
Maxime im besten Licht erscheinen zu lassen. Ob dies die wirklichen Maximen 
sind, lässt sich an der einzelnen Handlung nicht nachpr�fen, denn mehrere 
Maximen sind im Einklang mit der Handlung. 
Dies lässt sich erst durch 
Vergleich mit anderen Handlungen desselben Individuums feststellen, 
einschlie�lich der dazu angegebenen Maximen. Wenn jemand seinen Besuch bei einer 
�lteren alleinstehenden Verwandten mit der Maxime interpretiert: "Man muss sich 
um die �lteren Verwandten k�mmern, damit sie nicht vereinsamen!", so lässt sich 
die Ehrlichkeit dieser Maxime dadurch infrage stellen, dass man sie mit der 
Tatsache konfrontiert, dass der Betreffende nur solche �lteren Verwandten 
besucht hat, von denen eine Erbschaft erwartet wurde, und die mittellosen 
Verwandten ausgespart hat.
*VI-173*
Wenn man eine Handlung 
rechtfertigt, so nennt man Gr�nde: "Diese Handlung ist richtig, weil�". In dem 
begr�ndenden Nebensatz wird ein Grund genannt, der auch vom andern anerkannt 
werden kann. Die Handlung wird als im Einklang mit einer g�ltigen Norm 
dargestellt, einem normativen Gesetz. (Die Analogie von Rechtfertigung und 
Erkl�rung einmal darstellen: Anwendungsbedingungen, Gesetz, etc.).
*VI-174*
Zur Analogie von normativem und empirischem Gesetz. Zur überpr�fung 
muss man aus der Norm m�gliche F�lle und deren L�sung ableiten. Dann muss man 
fragen, ob die Norm akzeptierbar bleibt.
*VI-175*
Aus der Tatsache, 
dass jemand keinen qualifizierten Willen besitzt, folgt noch nicht, dass jemand 
anders besser als er selbst geeignet ist, seine Interessen zu bestimmen. Hier 
treten die Probleme der Rekonstruktion von Interessen auf. Es stellt sich hier 
auch die Frage, wer diese Interessen rekonstruieren und vertreten soll. In 
diesem Zusammenhang das Argument von Mill heranziehen, dass jede Regierung für 
die M�ndigkeit ihrer erwachsenen B�rger verantwortlich ist und deshalb 
stellvertretende Herrschaft h�chstens für eine übergangsphase gerechtfertigt 
werden kann.
*VI-176*
Folgt das �ffentlichkeitsgebot logisch aus dem 
Intersubjektivit�tsgebot oder versto�en Verfahrensweisen, die dem 
�ffentlichkeitsgebot widersprechen, gegen das Intersubjektivit�tsgebot? Oder 
sind beide Gebote inhaltlich dasselbe?
*VI-177*
Warum ber�cksichtigt 
man nicht den Willen der Tiere? Im Prinzip k�nnte man dies machen, aber man kann 
das Problem auch dadurch klären, dass man das Verhältnis zu den Tieren offen als 
GewaltVerhältnis kennzeichnet (Was es wohl auch ist.)
*VI-178*
Man 
informiert ein Individuum nicht nur über die Konsequenzen der verschiedenen 
Handlungsalternativen, sondern f�hrt ihm diese eindringlich vor Augen. Jemand, 
der sich für ein lebensgef�hrliches Risiko entscheidet, muss sich den m�glichen 
qualvollen Tod vorstellen können. Er muss "wissen, wie das ist."
*VI-179*
Zur Verallgemeinerbarkeit von Normen: Wenn Handlungen mit deskriptiven Begriffen 
beschrieben werden, ist die Verallgemeinerung in der Beschreibung bereits 
enthalten. Zum Beispiel wenn ich das Wort "Radfahren" benutze, so bezeichne ich 
nicht nur eine zeit-r�umlich spezifizierte Handlung, sondern ein Element aus 
einer ganzen Klasse von Handlungen, die alle mit dem gleichen Begriff bezeichnet 
werden. 
Eine einzelne, singul�re Handlung kann man h�chstens durch die 
Verwendung von Demonstrativpronomen wie "diese Handlung" bezeichnen oder durch 
Zeit-Raum-Koordinaten: "Peters Handlung um 10.15 am 01.01.1970". Aber solche 
Bezeichnungen sind "begriffslos". Aus ihnen kann das Individuum nichts darüber 
lernen, wie es zuk�nftig handeln soll, weil die Handlung nur als singul�re 
("diese Handlung") normiert wurde. In ähnlicher Weise kann man aus Normen, die 
nur an singul�re Individuen (namentlich gezeichnete Individuen) adressiert sind, 
nicht lernen, wie sich andere Individuen verhalten sollen. W�hrend bei der 
Benutzung deskriptiver Termini zur Bezeichnung der Adressaten zum Beispiel" 
M�nner", "Menschen über 18 Jahre" etc., auch über die Normierung des Verhaltens 
anderer Adressaten etwas ausgesagt wird. 
Allerdings kann man den 
raumzeitlichen Geltungsbereich einer Norm spezifizieren, obwohl man deskriptive 
Termini benutzt: "Du sollst hier und jetzt nicht Radfahren!", "Du sollst morgen 
Fr�h um acht Uhr nicht mehr schlafen!" Wenn man keine deskriptiven Termini 
benutzt, kann man kein zuk�nftiges Handeln normieren, denn man kann den 
Adressaten nicht über die Handlungen informieren, die normiert werden sollen. 
Das Demonstrativpronomen � in Verbindung mit einem Hinweis � "diese Handlung" 
lässt sich nur auf gegenw�rtig Wahrnehmbares anwenden.
*VI-180*
Zur 
Problematik der M�glichkeit. Angenommen es geht um eine Handlung, die einem 
einzelnen Individuum A nicht m�glich ist, aber mehreren Individuen gemeinsam, 
wie zum Beispiel das Entfernen eines gro�en Felsbrockens. Wenn nun jedes 
Individuum einzeln adressiert wird: "Entferne den Stein!", so wird vom einzelnen 
Unm�gliches verlangt. Dagegen w�rde der Befehl an beide gemeinsam: "Entfernt den 
Stein!" nichts Unm�gliches verlangen.
(Ende von Heft VI)
	Aus meinen Notizb�chern Heft I  
	II  
	III  
	IV  
	V   
	VI   VII  
	VIII  
	IX  
X   XI  
XII.
_______________________________________________________________________________________________
-->übersicht       
-->Alphabetische Liste aller Texte       
-->Info zu dieser Website       
-->Lexikon       
-->Startseite
zum Anfang
Ethik-Werkstatt: Ende der Seite "Notizbuch VI" / 
Letzte Bearbeitung 
2011 / Eberhard  Wesche